fristlose kündigung der wohnung
29.02.2012 21:18
hallo ich hoffe das uns hier jemand helfen kann..
eine bekannte bekommt seit 2 monaten vom amt keinn geld obwohl sie einen weiterbewilligungsbescheid erhalten hat.. heute hatte sie wieder kein geld von der arge drauf,obwohl alle es haben..
sie konnte daher logischerweise ihre mite für die whg nicht zahlen.. nnun kam heute per einwurf die fristlose kündigug zum 13.3
kennt sich da jemand aus?
kann sie einfach so, aus der wohnung "geschmissen" werden?
danke schonmal im vorraus
eine bekannte bekommt seit 2 monaten vom amt keinn geld obwohl sie einen weiterbewilligungsbescheid erhalten hat.. heute hatte sie wieder kein geld von der arge drauf,obwohl alle es haben..
sie konnte daher logischerweise ihre mite für die whg nicht zahlen.. nnun kam heute per einwurf die fristlose kündigug zum 13.3
kennt sich da jemand aus?
kann sie einfach so, aus der wohnung "geschmissen" werden?
danke schonmal im vorraus
29.02.2012 21:21
Der Vermieter hat genaus Pflichten wie der Mieter. Wenn also im Mietvertrag steht, dass SIE 3 Monate Kündigungsfrist hat, hat die der Vermieter einzuhalten. Er könnte sie also erst Ende Mai rausschmeißen
Schaut mal nach wie das im Mietvertrag geregelt ist, monatliche Kündigungsfristen gibt es recht selten. Normal hat sie 3 Monate Zeit, wenn er ihr was anderes sagt lügt er
Es sei denn wie gesagt, es ist anders geregelt. Wenn nicht, ab zum Mieterschutzbund, wenn er sich nicht belehren lässt
Schaut mal nach wie das im Mietvertrag geregelt ist, monatliche Kündigungsfristen gibt es recht selten. Normal hat sie 3 Monate Zeit, wenn er ihr was anderes sagt lügt er
Es sei denn wie gesagt, es ist anders geregelt. Wenn nicht, ab zum Mieterschutzbund, wenn er sich nicht belehren lässt
29.02.2012 21:22
Hat sie denn beim Vermieter angerufen und bescheid gesagt das kein
Geld drauf war?
*
Wieso war sie noch nicht beim Amt um das zu klären?
Geld drauf war?
*
Wieso war sie noch nicht beim Amt um das zu klären?
29.02.2012 21:26
in dem schreiben steht,aufgrund 2 offener monatsmieten ist der vermieter berechtigt die kündigungsfrist nicht einzuhalten.. daher die fristlose kündigung..
die arge hat sie immer wieder vertröstet,ich selbst war auch 1x mit ihr beim amt.. da hieß es des geld wird angewiesen.. durch kontoauszüge konnte sogar belegt werden das sie vom amt keinen cent bekommen hat
die arge hat sie immer wieder vertröstet,ich selbst war auch 1x mit ihr beim amt.. da hieß es des geld wird angewiesen.. durch kontoauszüge konnte sogar belegt werden das sie vom amt keinen cent bekommen hat
29.02.2012 21:28
Zitat von Feenstaub:
Der Vermieter hat genaus Pflichten wie der Mieter. Wenn also im Mietvertrag steht, dass SIE 3 Monate Kündigungsfrist hat, hat die der Vermieter einzuhalten. Er könnte sie also erst Ende Mai rausschmeißenSchaut mal nach wie das im Mietvertrag geregelt ist, monatliche Kündigungsfristen gibt es recht selten. Normal hat sie 3 Monate Zeit, wenn er ihr was anderes sagt lügt er
Es sei denn wie gesagt, es ist anders geregelt. Wenn nicht, ab zum Mieterschutzbund, wenn er sich nicht belehren lässt
Das ist leider nicht richtig. Der Vermieter hat das Recht eine fristlose Kündigung auszusprechen.
Hier ein Link.
http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html
29.02.2012 21:31
http://www.wohnung-jetzt.de/service/wohnungslexiko n/ausserordentliche_fristlose_kuendigung.php
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllg emein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-rec ht.de/MietrechtAllgemein/RauemungVollstreckung/rf. htm
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllg emein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-rec ht.de/MietrechtAllgemein/RauemungVollstreckung/rf. htm
29.02.2012 21:32
Zitat von lineaaa:
in dem schreiben steht,aufgrund 2 offener monatsmieten ist der vermieter berechtigt die kündigungsfrist nicht einzuhalten.. daher die fristlose kündigung..
die arge hat sie immer wieder vertröstet,ich selbst war auch 1x mit ihr beim amt.. da hieß es des geld wird angewiesen.. durch kontoauszüge konnte sogar belegt werden das sie vom amt keinen cent bekommen hat
Also erstens....der Mieter hat ads recht fristlos zu kündigen, wenn der Mieter mit 2 Mieten im Rückstand ist.
zweitens...morgen SOFORT zum Amt mit Kontoauszug und der Kündigung...und sichauf keinen Fall vertrösten lassen...sie soll Zeit mitbringen....und dann auf sofortige Barauszahlung bestehen.
mindestens soviel, dass sie die Miete zahlen kann, und noch was über hat für Lebensmittel.
Danach die Miete überweisen, und dann ab zum Vermieter, mit dem Beleg und dort um Rücknahme der Fristlosen bitten.
Liebe Grüße.
29.02.2012 21:33
Zitat von Glücksklee:
Zitat von Feenstaub:
Der Vermieter hat genaus Pflichten wie der Mieter. Wenn also im Mietvertrag steht, dass SIE 3 Monate Kündigungsfrist hat, hat die der Vermieter einzuhalten. Er könnte sie also erst Ende Mai rausschmeißenSchaut mal nach wie das im Mietvertrag geregelt ist, monatliche Kündigungsfristen gibt es recht selten. Normal hat sie 3 Monate Zeit, wenn er ihr was anderes sagt lügt er
Es sei denn wie gesagt, es ist anders geregelt. Wenn nicht, ab zum Mieterschutzbund, wenn er sich nicht belehren lässt
Das ist leider nicht richtig. Der Vermieter hat das Recht eine fristlose Kündigung auszusprechen.
Hier ein Link.
http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html
Hm...das hat dann mit den Rückständen zu tun?
Aber eins rate ich deiner Freundin dann...wenn sie aus der Wohnung fliegt, weil das Amt die Miete net gezahlt hat, würde ich ne saftige Beschwerde abgeben und denen die Hölle heiß machen, und zwar richtig
29.02.2012 21:36
aber geht das trotzdem so einfach wenn sie ein kind unter 2 hat und im 5ten moat schwanger ist?
29.02.2012 21:39
Zitat von lineaaa:
aber geht das trotzdem so einfach wenn sie ein kind unter 2 hat und im 5ten moat schwanger ist?
JA, das geht...warum auch nicht...wer nicht zahlt der fliegt.
Und der Vermeiter sucht sich dann einen zahlenden Mieter.
UNd sie hat ein Problem, denn andere Vermeiter wollen meist einen Nachweis haben, dass man Mietschuldenfrei ist, und das hat sie ja dann nicht.
Also ab zum Amt mit deiner Freundin und Geld holen und dann die Miete bezahlen...der Vermieter nimmt DANN und nur DANN die Friestlose ganz bestimmt wieder zurück und lässt sie weiter dort wohnen.
29.02.2012 21:39
Schick sie morgen früh zum amt, oder schleif sie da am besten hin. Laßt euch nicht vertrösten und bleibt da steif sitzen, bis ihr geholfen wird.
Aber ich muß zugeben. Ich kenn mich bei sowas nicht wirklich aus. Vielleicht ruft ihr auch mal beim Jugendamt an? Oder natürlich beim Vermieter um den das zu erklären. Oder gibt es Notdienststellen?
Oder Caritas? Ich würd überall hinflitzen mit ihr.
Viel Glück.
Aber ich muß zugeben. Ich kenn mich bei sowas nicht wirklich aus. Vielleicht ruft ihr auch mal beim Jugendamt an? Oder natürlich beim Vermieter um den das zu erklären. Oder gibt es Notdienststellen?
Oder Caritas? Ich würd überall hinflitzen mit ihr.
Viel Glück.
29.02.2012 21:41
Nein kann er nicht!!!
Er muss erst Räumungsklage einreichen diese dauert bis zu einen halben Jahr.
Aber warum hat sie sich denn nicht schon viel eher gekümmert gerade wenn sie ein kleines Kind hat und auch noch schwanger ist .
Ich wäre damit schon längst beim Anwalt gewesen.
Er muss erst Räumungsklage einreichen diese dauert bis zu einen halben Jahr.
Aber warum hat sie sich denn nicht schon viel eher gekümmert gerade wenn sie ein kleines Kind hat und auch noch schwanger ist .
Ich wäre damit schon längst beim Anwalt gewesen.
29.02.2012 21:41
Zitat von elina:
Zitat von lineaaa:
aber geht das trotzdem so einfach wenn sie ein kind unter 2 hat und im 5ten moat schwanger ist?
JA, das geht...warum auch nicht...wer nicht zahlt der fliegt.
Und der Vermeiter sucht sich dann einen zahlenden Mieter.
UNd sie hat ein Problem, denn andere Vermeiter wollen meist einen Nachweis haben, dass man Mietschuldenfrei ist, und das hat sie ja dann nicht.
Also ab zum Amt mit deiner Freundin und Geld holen und dann die Miete bezahlen...der Vermieter nimmt DANN und nur DANN die Friestlose ganz bestimmt wieder zurück und lässt sie weiter dort wohnen.
Genau. Oder sie sollen ihr ein Schreiben geben, dass sie dem Vermieter vorlegen kann. Dass sie unverzüglich die Miete auf sein Konto überweisen.
Irgendwie sowas.
29.02.2012 21:42
An ihrer Stelle wäre ich doch schon längst beim Amt gewesen oder bei einem Anwalt...
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