Mütter- und Schwangerenforum

garten zu Wohnung gemietet was darf man

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AmSo
12252 Beiträge
26.10.2013 12:23
Huhu

also es geht um meine schwester. Sie zog mit ihrer familie am 1.9 in ne andere wohnung. Und mieteten da den garten bei.
Der vermieter sagte das sie ihn sich so gestalten dürfen wie SIE WOLLEN.
wir waren dabei!

der zaun ist so din niedriger Metall zaun. Er geht zu Straße hin. Ist nicht Blick geschützt. Jetzt haben sie Lebensbäume gepflanzt aber eben nut da wo es zu Straße geht. Jetzt kam der vermieter und meint die müssen RAUS WEIL SEINER FREUNDIN DIE NICHT GEFALLEN! !!!
ujd es darf nur noch mit absprache was im garten geändert werden! Egal ob Blumenbeet oder nen busch....
mein schwager und meine schwester weigern sich logischerweise.
Sie wollen den schutz damit die kids sich frei bewegen können. ...
im mietsvertrag steht nichts.

kann der vermieter JETZT kommen und sagen ne dürft nix ohne mich ändern obwohl er es aagte ujd das vor 6 leuten ????

Danke

Bin mit handy on also verzeiht fehler
DieOhneNamen
29756 Beiträge
26.10.2013 12:31
Hallo,

kenne mich nicht so gut aus, aber wenn's nur gemietet ist und es nicht im Vertrag festgelegt ist könnte es doof sein.

Weiß nicht ob es reicht wenn ihr Zeugen seid.

Lg
ANJUKA
23752 Beiträge
26.10.2013 12:32
Im Grunde ist es dann ja wie nen Pachtgarten...und da gelten dann die Bundesgartengesetze...

Verbieten kann er euch NICHTS, sonst müsste euch ja au verbieten können wie ihr eure Wohnung herrichtet.
Ich würde es drauf ankommen lassen, die Bäume drin lassen.

Wobei i Lamellenzäune vorgezogen hätte, Lebensbäume neigen dazu allen anderen Pflanzen das Wasser zu entziehen und viel ungeziefer anzuziehen.

Lupinchen
98 Beiträge
26.10.2013 12:35
Die Freundin vom Vermieter hat da gar nichts rumzumeckern. Ihr müsst mit Eurem Vermieter abklären was ihr dürft und was nicht. Und das bitte auch schriftlich.

Wir wohnen seit 10 Jahren in einem angemieteten Haus mit großen Garten. Können eigentlich machen wie wir es wollen. Er will nur das regelmässig gemäht wird, was selbstverständlich ist und es nicht wie Kraut und Rüben aussieht. Hatten noch nie Ärger seit wir hier wohnen.

Aber das hilft Dir nun ja auch nicht weiter.
Ich würde nochmal das Gespräch mit dem Vermieter suchen.
Mamma591211
1310 Beiträge
26.10.2013 12:39
Auch wenn der Vermieter meinte ihr könnt den Garten so gestallten wir ihr wollt, wenn es um irgendwelche Bäume und Hecken geht die gepflanzt werden sollen würde ich mir immer das Ok einholen. Und dieses dann am besten auch noch schriftlich.

Wie es in eurer jetzigen Situation ausschaut weiß ich leider nicht.
AmSo
12252 Beiträge
26.10.2013 12:41
Da sind ja noch keine anderen pflanzen ausser rasen.

sie wollten ja diese holzdinger aber irgendwas ging da nicht... ka......sie lassen die aucu drin
26.10.2013 12:51
Deine Schwester kann da machen was sie will solange man es bei Auszug "Rückbauen" kann,d.h wenn der Vermieter es tatsächlich will müsste sie die nachher wieder entfernen.

Gegenüber ist auch ne Wohnung vermietet wenn ich das sehen wünschte ich man könnte als Vermieter was verbieten
susifr
5430 Beiträge
26.10.2013 12:51
Ist die Gartennutzung im Mietvertrag geregelt? Also steht eindeutig da, ob Deine Schwester den Garten nutzen darf????
26.10.2013 13:07
Bei Hecken immer nachfragen, ist wie Fliesen in der Wohnung DIe Mieter meiner Eltern haben nachgefragt ob sie das dürfen, die Erlaubnis bekommen, wurde nur festgesetzt, dass diese bei einem Auszug bleiben, oder der Zustand wieder in den alten versetzt wird.
Eine Familie hat später in diesen Garten in einen Sandkasten verwandelt, sie mussten für die anstehenden Arbeiten bezahlen, das waren damals Sand rausfahren, Erde bringen, Rasen sähen.
Immer alles schriftlich festhalten, damit es keine Probleme gibt.
Engelchen1975
3673 Beiträge
26.10.2013 13:27
Gartenbenützung ist nicht dasselbe wie Veränderung.
Das musste meine Freundin erfahren:Sie dachte Benützung heißt:Ich darf eine Sandkiste größeren Stils anlegen,einen kleinen Teich anlegen,alten Baumbestand entfernen...
Sie hatte im Mietsvertrag Gartenbenützung stehen und hätte bestenfalls eine kleine Holzkiste mit Sand aufstellen dürfen,auch eine Schaukel,die ja transportabel ist,aber sonst keine Veränderungen ohne "Erlaubnis" der Vermieters-und das wieder schriftlich.
Sie musste auf eigene Kosten wieder alles rückgängig machen-gut den Baum konnte sie nicht mehr herzaubern,da musste sie einen gleichen Jungbaum pflanzen.
Wenn sie im Mietvertrag nicht stehen hat,daß sie Veränderungen machen darf,wäre ich vorsichtig.
susifr
5430 Beiträge
26.10.2013 13:32
Veraenderungen im Garten oder am Haus muessen IMMER erst mit dem Vermieter abgesprochen werden. Hierzu sollte auf alle Faelle immer alles schriftlich festgehalten werden.
26.10.2013 13:35
Sowas muss immer mit dem Vermieter abgesprochen werden.
Es sind Veränderungen und immer noch sein Eigentum. Ohne Absprache darf da nichts passieren.
Und wenn er das vor Vertrag sogar extra noch erwähnt hat, finde ich es schon frech das trotzdem einfach zu machen
ANJUKA
23752 Beiträge
26.10.2013 14:09
Zitat von Lockenlicht:

Sowas muss immer mit dem Vermieter abgesprochen werden.
Es sind Veränderungen und immer noch sein Eigentum. Ohne Absprache darf da nichts passieren.
Und wenn er das vor Vertrag sogar extra noch erwähnt hat, finde ich es schon frech das trotzdem einfach zu machen

Hö?
Er sagte sie können tun und lassen was sie wollen...nicht das sie nichts tun dürfen
Klar schriftlich wäre besser gewesen, aber mündlich gilt au
nilou
14791 Beiträge
26.10.2013 14:15
Also es ist immer schwierig wenn man nur etwas mündlich und nicht schriftlich fixiert hat - es steht einfach Aussage gegen Aussage.

Da sie da gerade erst da hingezogen sind würde ich doch einen Kompromiss versuchen, man möchte doch keine Dauerstreitigkeiten mit dem Vermieter:

Der Vermieter zahlt die Kosten für die Pflanzung und wieder Entfernung der Bäume - dies würde ich mit dem Hinweis vorschlagen, das er vor Zeugen gesagt hat man darf machen was man möchte und sich deine Schwester darauf verlassen und entsprechend gehandelt hat. Wenn er sich weigert würde ich sie drin lassen und ihm sagen, wenn wir ausziehen, bauen wir alles zurück.

Wenn er mitmacht, würde ich dann alles schriftlich fixieren was die Gartennutzung umfasst (was erlaubt, was nur mit Absprache etc.), damit zukünftig so eine Situation gar nicht mehr entstehen kann.

Ich würde versuchen hier nicht unnötig Ärger und Streitigkeiten entstehen zu lassen. Ist es doch gar nicht wert.

Dd ie dafür entstanden sind, dass
26.10.2013 14:50
Zitat von ANJUKA:

Zitat von Lockenlicht:

Sowas muss immer mit dem Vermieter abgesprochen werden.
Es sind Veränderungen und immer noch sein Eigentum. Ohne Absprache darf da nichts passieren.
Und wenn er das vor Vertrag sogar extra noch erwähnt hat, finde ich es schon frech das trotzdem einfach zu machen

Hö?
Er sagte sie können tun und lassen was sie wollen...nicht das sie nichts tun dürfen
Klar schriftlich wäre besser gewesen, aber mündlich gilt au

Habe das sich als nich gelesen
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