Gemeinsames Sorgerecht nach Scheidung
12.05.2015 20:36
Zitat von Seesternchen_2.0:
Zitat von Baby2603:
Zitat von Seesternchen_2.0:
Zitat von Baby2603:
...
Und damit machst du dich strafbar! Wenn es rein rechtlich festgelegt ist mit dem besuchsrech, dann hast du null Chancen und das Kind MUSS an dem WE gegen den Willen des Kindes zum Vater!
Dann mach ich mich eben strafbar. ..würde alles dafür tun damit mein Kind nicht gegen seinen Willen zum Vater muss ...
Ich wurde als Kind immer zu Leuten gebracht bei denen ich obsolut nicht bleiben wollte mir gings so schlecht...und sowas muss man den Kindern antun nur weil der Gesetz so ist....Naja was soll man davon halten!
Weil du, wenn du Pech hast und ein Exmann hast, der sein Recht auf Biegen und Brechen durchsetzen will, einen Haftbefehl gegen dich vorliegen hast.
Und sag nicht dass ist egal! Was machst du wenn dein Ex mit der Polizei vor dir steht und das Kind nicht zum Vater will, du es aber raus rücken musst sonst wirst du verhaftet!
Ich hatte die Wahl! Ich hab ihm das Kind gegeben und bin montags zum Anwalt. Leider entscheiden Gerichte nicht immer zum Wohl der Kinder! Aber wenn sie alt genug sind haben sie ein Mitspracherecht und es wird besser! Erträglich für die Mütter und vor allem für die Kinder, deren Wünsche langsam, sehr langsam erfüllt werden!
Natürlich immer auf dem Rücken der Kinderseele! Aber leider sind einem oft die Hände gebunden!
Und selbst wenn man merkt das der Vater nicht ganz ohne ist, bekommt man nicht das alleinige Sorgerecht. Sondern nur ein teilweise alleinige Sorgerecht. Hier in meinem Fall hab ich im schulischen Bereich das alleinige und in allen anderen das gemeinsame Sorgerecht!
Ich schweife ab, ich weiß. Aber was ich damit sagen will, nicht immer ist eine "ist mir egal" Haltung gut. Denn die Konsequenzen können schlimm sein.
Hallo
Wieso musstest du das Kind geben? Habt ihr einen Termin vereinbart war etwas gerichtlich vereinbart?
Meine Anwältin meinte das wir es evtl vor Gericht entscheiden lassen müssen weil der KV sich von keinem was sagen lässt.
Lg
12.05.2015 20:58
Zitat von lene313:
Zitat von Seesternchen_2.0:
Zitat von Baby2603:
Zitat von Seesternchen_2.0:
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Dann mach ich mich eben strafbar. ..würde alles dafür tun damit mein Kind nicht gegen seinen Willen zum Vater muss ...
Ich wurde als Kind immer zu Leuten gebracht bei denen ich obsolut nicht bleiben wollte mir gings so schlecht...und sowas muss man den Kindern antun nur weil der Gesetz so ist....Naja was soll man davon halten!
Weil du, wenn du Pech hast und ein Exmann hast, der sein Recht auf Biegen und Brechen durchsetzen will, einen Haftbefehl gegen dich vorliegen hast.
Und sag nicht dass ist egal! Was machst du wenn dein Ex mit der Polizei vor dir steht und das Kind nicht zum Vater will, du es aber raus rücken musst sonst wirst du verhaftet!
Ich hatte die Wahl! Ich hab ihm das Kind gegeben und bin montags zum Anwalt. Leider entscheiden Gerichte nicht immer zum Wohl der Kinder! Aber wenn sie alt genug sind haben sie ein Mitspracherecht und es wird besser! Erträglich für die Mütter und vor allem für die Kinder, deren Wünsche langsam, sehr langsam erfüllt werden!
Natürlich immer auf dem Rücken der Kinderseele! Aber leider sind einem oft die Hände gebunden!
Und selbst wenn man merkt das der Vater nicht ganz ohne ist, bekommt man nicht das alleinige Sorgerecht. Sondern nur ein teilweise alleinige Sorgerecht. Hier in meinem Fall hab ich im schulischen Bereich das alleinige und in allen anderen das gemeinsame Sorgerecht!
Ich schweife ab, ich weiß. Aber was ich damit sagen will, nicht immer ist eine "ist mir egal" Haltung gut. Denn die Konsequenzen können schlimm sein.
Hallo
Wieso musstest du das Kind geben? Habt ihr einen Termin vereinbart war etwas gerichtlich vereinbart?
Meine Anwältin meinte das wir es evtl vor Gericht entscheiden lassen müssen weil der KV sich von keinem was sagen lässt.
Lg
Das Kind sollte alle 14 Tage zum Vater. Besuchsrech war bei der Scheidung gerichtlich geregelt. Nur wollte sie plötzlich nicht mehr. Sie klammerte sich an mein Bein und wollte nicht mit. Somit hab ich ihm gesagt dass sie bei mir bleibt und hab ihn nach Hause geschickt. Das passierte öfters und dann gab es eben irgendwann den Haftbefehl. An dem Tag hat sie sich auch an mir fest geklammert und der Vater hat das nach Mama schreiende Kind mitgenommen. Mir und der Polizei waren die Hände gebunden.
War eine ganz schlimme Zeit damals. Heute ist sie 12 und das besuchsrecht geht nach ihren Regeln.
12.05.2015 21:12
Zitat von Seesternchen_2.0:
Zitat von lene313:
Zitat von Seesternchen_2.0:
Zitat von Baby2603:
...
Weil du, wenn du Pech hast und ein Exmann hast, der sein Recht auf Biegen und Brechen durchsetzen will, einen Haftbefehl gegen dich vorliegen hast.
Und sag nicht dass ist egal! Was machst du wenn dein Ex mit der Polizei vor dir steht und das Kind nicht zum Vater will, du es aber raus rücken musst sonst wirst du verhaftet!
Ich hatte die Wahl! Ich hab ihm das Kind gegeben und bin montags zum Anwalt. Leider entscheiden Gerichte nicht immer zum Wohl der Kinder! Aber wenn sie alt genug sind haben sie ein Mitspracherecht und es wird besser! Erträglich für die Mütter und vor allem für die Kinder, deren Wünsche langsam, sehr langsam erfüllt werden!
Natürlich immer auf dem Rücken der Kinderseele! Aber leider sind einem oft die Hände gebunden!
Und selbst wenn man merkt das der Vater nicht ganz ohne ist, bekommt man nicht das alleinige Sorgerecht. Sondern nur ein teilweise alleinige Sorgerecht. Hier in meinem Fall hab ich im schulischen Bereich das alleinige und in allen anderen das gemeinsame Sorgerecht!
Ich schweife ab, ich weiß. Aber was ich damit sagen will, nicht immer ist eine "ist mir egal" Haltung gut. Denn die Konsequenzen können schlimm sein.
Hallo
Wieso musstest du das Kind geben? Habt ihr einen Termin vereinbart war etwas gerichtlich vereinbart?
Meine Anwältin meinte das wir es evtl vor Gericht entscheiden lassen müssen weil der KV sich von keinem was sagen lässt.
Lg
Das Kind sollte alle 14 Tage zum Vater. Besuchsrech war bei der Scheidung gerichtlich geregelt. Nur wollte sie plötzlich nicht mehr. Sie klammerte sich an mein Bein und wollte nicht mit. Somit hab ich ihm gesagt dass sie bei mir bleibt und hab ihn nach Hause geschickt. Das passierte öfters und dann gab es eben irgendwann den Haftbefehl. An dem Tag hat sie sich auch an mir fest geklammert und der Vater hat das nach Mama schreiende Kind mitgenommen. Mir und der Polizei waren die Hände gebunden.
War eine ganz schlimme Zeit damals. Heute ist sie 12 und das besuchsrecht geht nach ihren Regeln.
Ach so ok. Kann ich mir vorstellen wie schrecklich das ist. Naja meine Anwältin meinte es muss alles neu gerichtlich entschieden werden weil das Kind ihm kaum kennt. Da er sich von mir leider nichts sagen lässt..
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