Geschieden und was meint meine Anwältin damit?
20.01.2009 13:40
würd ich auch nie wieder machen..hab nach der trennung von meinem ex-mann auch wieder das alleinige beantragt..und auch bekommen
20.01.2009 14:06
wenn du nun rechtskräftig geschieden bist,kommt da garnichts auf dich zu. Ich wurde auch im Dezember geschieden und musste nur angeben,dass mein EX-Mann nicht der Vater ist. Wäre das Kind in der Ehe geboren, dann hätte man die Vaterschaft aberkennen müssen und dann mit Sorgerecht etc.... aber das musst du nun ja nicht mehr.
20.01.2009 14:37
Hi,
es muss noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht geklärt werden, wobei dass eigentlich immer der Mutter zukommt, es sei denn das Kindeswohl ist bei ihr nicht sichergestellt.
Dann muss ja noch geklärt werden ob ihr ein gemeinsames Sorgerecht haben wollt und die Unterhaltszahlungen.
LG Jacky
es muss noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht geklärt werden, wobei dass eigentlich immer der Mutter zukommt, es sei denn das Kindeswohl ist bei ihr nicht sichergestellt.
Dann muss ja noch geklärt werden ob ihr ein gemeinsames Sorgerecht haben wollt und die Unterhaltszahlungen.
LG Jacky
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