GEZ? Wasn nu?
09.09.2015 13:39
Wenn kostenplfichtige nummer bei gez auf der homepage im impressum eine nummer duche (diese darf per gesetzt nichts kosten) dort anrufen und falls bezahlt werden muss nach eine barzahlung fragen (dies steht die per gesetzt zu!!ein reporter hat damit angefangen...gez hat hier keine gesetztkraft, wenn sie keine barzahlung anbieten können! (kannst die thematik im google recherchieren)
09.09.2015 13:42
Zitat von grise:
Wenn kostenplfichtige nummer bei gez auf der homepage im impressum eine nummer duche (diese darf per gesetzt nichts kosten) dort anrufen und falls bezahlt werden muss nach eine barzahlung fragen (dies steht die per gesetzt zu!!ein reporter hat damit angefangen...gez hat hier keine gesetztkraft, wenn sie keine barzahlung anbieten können! (kannst die thematik im google recherchieren)
Zu dicke finger zu kleine tatsatur bitte rechtsschreibfehler ignorieren
09.09.2015 13:53
Zitat von Serafinchen:
Wir haben nie einen Bescheid bekommen. Die GEZ kann ja nicht von jeder Wohnung, jedem Haus wissen das neu vermietet oder gekauft wird....
Die bekommen die Info vom Einwohnermeldeamt. Du musst dich bei Umzug oder sonst was ja um melden. Und jede Wohnung muss einen Beitrag zahlen egal welche oder wieviele Geräte du hast bzw wieviele Personen da leben. Heißt wenn du dich ummeldest hat die GEZ gleiCh die Info
09.09.2015 13:58
Zitat von grise:
Zitat von grise:
Wenn kostenplfichtige nummer bei gez auf der homepage im impressum eine nummer duche (diese darf per gesetzt nichts kosten) dort anrufen und falls bezahlt werden muss nach eine barzahlung fragen (dies steht die per gesetzt zu!!ein reporter hat damit angefangen...gez hat hier keine gesetztkraft, wenn sie keine barzahlung anbieten können! (kannst die thematik im google recherchieren)
Zu dicke finger zu kleine tatsatur bitte rechtsschreibfehler ignorieren![]()
Ja und es ist überall nachzulesen, dass diese Vorgehensweise nicht gerade schlau ist, wenn Du vor hast, nicht zu zahlen - wenn DU der GEZ nämlich Barzahlung anbietest, erklärst Du dich bereit, zu bezahlen - Du stimmst der Forderung dadurch also erst zu und schließt auch für die Zukunft einen Vertrag ab.
09.09.2015 14:01
Und wenn ich weder Radio noch Fernseher besitze?Denn DAS müssen die erst mal nachweisen.Und in die Wohnung muss ich sie nicht lassen.
09.09.2015 14:02
Zitat von DieW:
Und wenn ich weder Radio noch Fernseher besitze?Denn DAS müssen die erst mal nachweisen.Und in die Wohnung muss ich sie nicht lassen.
Die Regelung gibt es nicht mehr. Jeder Haushalt muss einen Pauschalbetrag zahlen.
09.09.2015 14:08
Zitat von DieW:
Und wenn ich weder Radio noch Fernseher besitze?Denn DAS müssen die erst mal nachweisen.Und in die Wohnung muss ich sie nicht lassen.
es ist eine haushaltspauschale. JEDER muss sie zahlen. Auch wenn du keinen TV etc. hast....
zu der schlauen antwort oben mit der barzahlung.... wenn du richtig gegoogelt hättest, dann würdest du auch die konsequenzen aus diesem "dummen" vergfahren kennen...
ergo = nicht empfehlenswert...
09.09.2015 14:08
Wenn du schreibst, dass dein Ex vor 1,5h Jahren umgemeldet hat und einen Beschied bekommen hat, hat er bis vor 1,5 Jahren die GEZ für eure Wohnung gezahlt??
Für 1,5 Jahre würden die ca. 330 Euro doch passen??
Ich würde die auf dem Schreiben angegebene Telefonnummer mit der Telefonnummer der GEZ im Internet vergleichen und dann mal dort anrufen und nachfragen. Wenn das passt wirst du wohl nicht ums zahlen drum herum kommen.
Für 1,5 Jahre würden die ca. 330 Euro doch passen??
Ich würde die auf dem Schreiben angegebene Telefonnummer mit der Telefonnummer der GEZ im Internet vergleichen und dann mal dort anrufen und nachfragen. Wenn das passt wirst du wohl nicht ums zahlen drum herum kommen.
09.09.2015 14:15
Zitat von DieW:
Ach Quatsch?!Ich bekommen garnichts mehr mit.
Die Regelung gibt es auch erst seit 2013...
09.09.2015 14:18
Zitat von Manveri:
Zitat von DieW:
Ach Quatsch?!Ich bekommen garnichts mehr mit.
Die Regelung gibt es auch erst seit 2013...![]()
Na bravo.Mal gut,dass die MC mich auf den neusten Stand bringt
09.09.2015 14:21
Zitat von DieW:
Zitat von Manveri:
Zitat von DieW:
Ach Quatsch?!Ich bekommen garnichts mehr mit.
Die Regelung gibt es auch erst seit 2013...![]()
Na bravo.Mal gut,dass die MC mich auf den neusten Stand bringt![]()
09.09.2015 14:32
Zitat von DieW:
Und wenn ich weder Radio noch Fernseher besitze?Denn DAS müssen die erst mal nachweisen.Und in die Wohnung muss ich sie nicht lassen.
mal abgesehen davon, dass man heutzutage keine tv-gerät braucht um tv zu schauen ... du hast nen computer/latop/tablet udn könntest dort theoretisch auch radio hören oder tv schauen
09.09.2015 14:46
Zitat von Lolla:
Wenn du schreibst, dass dein Ex vor 1,5h Jahren umgemeldet hat und einen Beschied bekommen hat, hat er bis vor 1,5 Jahren die GEZ für eure Wohnung gezahlt??
Für 1,5 Jahre würden die ca. 330 Euro doch passen??![]()
Ich würde die auf dem Schreiben angegebene Telefonnummer mit der Telefonnummer der GEZ im Internet vergleichen und dann mal dort anrufen und nachfragen. Wenn das passt wirst du wohl nicht ums zahlen drum herum kommen.
ich schrieb... 1 1/2 monate...
09.09.2015 14:49
Zitat von Maria123:gegen GEZ kann man keine widersprüche schreiben
so viel wie ich jetzt gelesen hab, muss ja ein Bescheid vorher gehen, gegen den man unter Umständen ja in Widerspruch gehen kann. Ich habe solch einen Bescheid nie erhalten.![]()
Und das steht auch auf Briefen von denen drauf
Und die bekommst du im Normalfall per Post bzw von der Stadt auf nem roten Brief
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