Hilfe!!! Hat jemand Ahnung vom mutterschutzgesetz?
27.08.2013 17:18
Zitat von krümelchen007:
Zitat von raspberry_kiss:
Zitat von krümelchen007:
Zitat von raspberry_kiss:
...
Japp mir auch! Ich bin gerade Arbeitslos und das AA hat mir gesagt ich solle das nicht sagen das ich schwanger bin bei Vorstellungsgesprächen...
Musst du im Prinzip ja auch nicht, aber so ne Dreistigkeit, oder?![]()
![]()
Ja ich finde das auch dreißt... Vor allem die nette Dame beim AA sagte wenn ich das sagen würde, würde ich es "selbst vereiteln" das ich den Job nicht bekomme und sie könnte mir damit die Leistungen kürzen![]()
Krass... war bisher ganz zufrieden mit "denen" aber seit neuestem reißen die echt die krassesten Dinger... als ob man keine Rechte mehr hätte und nur noch funktionieren soll...
27.08.2013 17:19
ich schließe mich der Mehrheit an, ich arbeite in der Personalabteilung und bin mir da auch ganz sicher, dass die dich ned kündigen dürfen. Würde an deiner Stelle jetzt erst mal abwarten was die tun und lies dir vielleicht mal das Mutterschutzgesetz durch, ist gar nicht verkehrt wenn man seine rechte kennt, auch wenns langweilig ist.
@Krümelchen007, echt das haben die gesagt, das is ja mal die Höhe, Ämter haben doch manchmal echt einen an der Waffel.
Wenn ich mir deinen Ticker anschaue dann dürfte man deinen Babybach doch schon gar nimma übersehen können?
@Krümelchen007, echt das haben die gesagt, das is ja mal die Höhe, Ämter haben doch manchmal echt einen an der Waffel.
Wenn ich mir deinen Ticker anschaue dann dürfte man deinen Babybach doch schon gar nimma übersehen können?
27.08.2013 17:22
Zitat von Minimaus1986:
ich schließe mich der Mehrheit an, ich arbeite in der Personalabteilung und bin mir da auch ganz sicher, dass die dich ned kündigen dürfen. Würde an deiner Stelle jetzt erst mal abwarten was die tun und lies dir vielleicht mal das Mutterschutzgesetz durch, ist gar nicht verkehrt wenn man seine rechte kennt, auch wenns langweilig ist.
@Krümelchen007, echt das haben die gesagt, das is ja mal die Höhe, Ämter haben doch manchmal echt einen an der Waffel.Wenn ich mir deinen Ticker anschaue dann dürfte man deinen Babybach doch schon gar nimma übersehen können?
Ich durfte ja auch schon die Erfahrung machen... Und ich krieg Stellen zugeschickt, die nicht zu meinem Profil passen und hinterher noch Ärger, weil ich mich nicht beworben habe...
27.08.2013 17:24
Ja, mein Bauch kann ich nun nicht mehr verstecken... Man fühlt sich da echt wie so ein Hampelmann und die können mit einem machen was sie wollen.... Denn sonst droht eine kürzung der Leistung.
Ich hab das jetzt so gemacht das ich mich auf befristete Angebote bewerbe wo ich dann erwähne das ich dann und dann in den MuSchu gehe...
Denn ich möchte ja später wieder arbeiten gehen und wie sieht das denn aus wenn ich überall ein schlechtes Bild von mit hinterlasse
Ich hab das jetzt so gemacht das ich mich auf befristete Angebote bewerbe wo ich dann erwähne das ich dann und dann in den MuSchu gehe...
Denn ich möchte ja später wieder arbeiten gehen und wie sieht das denn aus wenn ich überall ein schlechtes Bild von mit hinterlasse
27.08.2013 17:28
Zitat von Aurelchen2011:
Bin schwanger und hab vollgendes Problem
Ich arbeite seit dem 1.7 13 bei rewe in der Fleischerei
Und da ich nicht so schwer heben , da ich Angst habe es passiert etwas.
Jetzt hab ich noch Probezeit bis 1.10.13 und meine Abteilungsleiterin meint ich würde jetzt gekündigt bzw der Vertrag würde jetzt auslaufen, kennt sich jemand aus?
Wir freuen uns total, aber jetzt ist das halt mit der Arbeit blöd so ohne Job
Gekündigt werden darfst du nicht, trotz Probezeit.
Dein Vertrag kann aber trotzdem einfach auslaufen, also müsstest du dir nach der Elternzeit einen neuen Job suchen.
27.08.2013 17:31
Die ganz oben bei REWE würden nen Teufel tun, sich gegen das Gesetz zu bewegen. Erstmal gehts ja über Abteilungsleiterin und wenn diese dann gegen gesetzliche Regelungen verstößt, dann ist es die Abteilungsleiterung selber, die schneller gekündigt werden kann, als die Maus ihr Loch findet. Sie ist nämlich auch nur ein ganz kleines Lichtlein.
27.08.2013 18:04
Zitat von krümelchen007:
Ja, mein Bauch kann ich nun nicht mehr verstecken... Man fühlt sich da echt wie so ein Hampelmann und die können mit einem machen was sie wollen.... Denn sonst droht eine kürzung der Leistung.
Ich hab das jetzt so gemacht das ich mich auf befristete Angebote bewerbe wo ich dann erwähne das ich dann und dann in den MuSchu gehe...
Denn ich möchte ja später wieder arbeiten gehen und wie sieht das denn aus wenn ich überall ein schlechtes Bild von mit hinterlasse![]()
Ja, mit fairness is bei den Ämtern leider nicht zu rechnen, dafür werden bei den wirklich arbeitsfaulen die leistungen nicht genug gekürzt dass die mal ihren hintern hoch kriegen, aber an den arbeitswilligen toben sie sich dann aus, des is echt mies.
27.08.2013 18:29
Zitat von Aurelchen2011:
Also hab ich gute Chancen wenn ich morgen mit der marktleitung spreche?
Versetzen die mich dann oder darf ich in der Fleischerei weiter arbeite
Also meiner Kenntnis nach läuft es wie folgt ab:
Nachdem dein AG von deiner Schwangerschaft informiert wurde, muss das Gewerbeaufsichtsamt davon in Kenntnis gesetzt werden. Die Formulare hierzu beinhalten eine Gefahreneinschätzung für die werdende Mutter (wie lange sie stehen muss pro Tag, mit welchen Dinge sie in Berührung kommt, etc. etc. ... ist ne gaaaaanz lange Liste). Wird auch nur an einer Stelle ein "ja" angekreuzt, muss der AG alles dafür tun, um das MuSchuGesetz einzuhalten und dich ggfs. versetzen zu gleichen Gehalts-/Lohnbedingungen.
Ist dies dem AG nicht möglich, muss er ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Der AG muss dir weiterhin dein Gehalt zahlen, du darfst KEINE Einbußen erleiden durch das BV. Die Kosten bekommt der AG durch ein Umlageverfahren von der KK komplett wieder, inkl. Sozialversicherungsbeiträgen.
Kündbar bist du auch während des möglichen BVs nicht, auch NICHT während der Probezeit. Um dich kündigen zu können, muss ein AG erstmal beim Gewerbeaufsichtsamt den Antrag einreichen und damit der gestattet wird, müsstest du schon ein Profi-Betrüger oder dergleichen sein.
27.08.2013 19:00
Zitat von StinkeSocke:
Zitat von sabea:
Zitat von StinkeSocke:
Willst du denn überhaupt noch da arbeiten oder willst du dir ein BV geben lassen?
In der pz darfst du nicht gekündigt werden, aber ich finde es immer doof und unfair dem Arbeitgeber gegenüber , wenn man direkt in der Probezeit schwanger wird und dann den Job Schleifen lässt. Das wirft kein gutes licht auf Frauen im gebärfähigem alter und führt dazu, dass Männer bevorzugt werden.
Kommt halt auch drauf an wie die ss verläuft, ich hätte bis zur 22.ssw auf keinen fall mit Fleisch arbeiten können, schon beim Anblick musste ich mich übergeben.
Ähm... warum? Von den meisten ist es ja nicht einmal gezielt geplant. Vor allem kann man in vielen Berufen ja noch bis ins dritte Trimester arbeiten, also halb so schlimm.
Viele tun aber genau das nicht! Ab Zeitpunkt der ss, wird dann ständig mit irgendwelchen Beschwerden Zuhause geblieben! Man ist ja jetzt schließlich schwanger! Es gibt auch welche, die sich ganz gezielt einen Job suchen, dann sofort geplant schwanger werden, die vielen schönen sonder Privilegien und Zahlungen kassieren und der Arbeitgeber guckt dumm aus der Wäsche!
27.08.2013 20:03
Zitat von Angel1285:
Zitat von Aurelchen2011:
Also hab ich gute Chancen wenn ich morgen mit der marktleitung spreche?
Versetzen die mich dann oder darf ich in der Fleischerei weiter arbeite
Also meiner Kenntnis nach läuft es wie folgt ab:
Nachdem dein AG von deiner Schwangerschaft informiert wurde, muss das Gewerbeaufsichtsamt davon in Kenntnis gesetzt werden. Die Formulare hierzu beinhalten eine Gefahreneinschätzung für die werdende Mutter (wie lange sie stehen muss pro Tag, mit welchen Dinge sie in Berührung kommt, etc. etc. ... ist ne gaaaaanz lange Liste). Wird auch nur an einer Stelle ein "ja" angekreuzt, muss der AG alles dafür tun, um das MuSchuGesetz einzuhalten und dich ggfs. versetzen zu gleichen Gehalts-/Lohnbedingungen.
Ist dies dem AG nicht möglich, muss er ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Der AG muss dir weiterhin dein Gehalt zahlen, du darfst KEINE Einbußen erleiden durch das BV. Die Kosten bekommt der AG durch ein Umlageverfahren von der KK komplett wieder, inkl. Sozialversicherungsbeiträgen.
Kündbar bist du auch während des möglichen BVs nicht, auch NICHT während der Probezeit. Um dich kündigen zu können, muss ein AG erstmal beim Gewerbeaufsichtsamt den Antrag einreichen und damit der gestattet wird, müsstest du schon ein Profi-Betrüger oder dergleichen sein.![]()
hast du schön geschrieben, genauso ist es. Hab die Meldung ans Gewerbeaufsichtsamt auch schon oft ausgefüllt.
27.08.2013 21:01
Zitat von Abuja:
Die ganz oben bei REWE würden nen Teufel tun, sich gegen das Gesetz zu bewegen. Erstmal gehts ja über Abteilungsleiterin und wenn diese dann gegen gesetzliche Regelungen verstößt, dann ist es die Abteilungsleiterung selber, die schneller gekündigt werden kann, als die Maus ihr Loch findet. Sie ist nämlich auch nur ein ganz kleines Lichtlein.
So dachte ich auch mal
Aber tatsächlich stellen sich immer wieder Weltkonzerne gegen das Gesetz. War in meinem Fall auch so.
Mich hat man schwanger gekündigt. War auch in nem Weltkonzern tätig. Die von ganz oben waren da recht dreist und verlogen. Bin selbstverständlich dagegen vorgegangen und hab gewonnen, denn das Mutterschutzgesetz ist da ja nun mal eindeutig.
Sowas kommt leider immer noch häufig vor. Mir sagten damals die von ganz oben einfach so: "Warum man das immer wieder macht? Weil es sich viele Frauen gefallen lassen und ihre Rechte nicht kennen. Wenn wir damit bei einer von zehn Frauen durchkommen, haben wir plus gemacht"
Ich dachte auch immer: Hey...großes, namenhaftes Unternehmen...die wollen sich sicher nix zu schulden kommen lassen....
Falsch gedacht
27.08.2013 22:03
Zitat von Minimaus1986:
Zitat von Angel1285:
Zitat von Aurelchen2011:
Also hab ich gute Chancen wenn ich morgen mit der marktleitung spreche?
Versetzen die mich dann oder darf ich in der Fleischerei weiter arbeite
Also meiner Kenntnis nach läuft es wie folgt ab:
Nachdem dein AG von deiner Schwangerschaft informiert wurde, muss das Gewerbeaufsichtsamt davon in Kenntnis gesetzt werden. Die Formulare hierzu beinhalten eine Gefahreneinschätzung für die werdende Mutter (wie lange sie stehen muss pro Tag, mit welchen Dinge sie in Berührung kommt, etc. etc. ... ist ne gaaaaanz lange Liste). Wird auch nur an einer Stelle ein "ja" angekreuzt, muss der AG alles dafür tun, um das MuSchuGesetz einzuhalten und dich ggfs. versetzen zu gleichen Gehalts-/Lohnbedingungen.
Ist dies dem AG nicht möglich, muss er ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Der AG muss dir weiterhin dein Gehalt zahlen, du darfst KEINE Einbußen erleiden durch das BV. Die Kosten bekommt der AG durch ein Umlageverfahren von der KK komplett wieder, inkl. Sozialversicherungsbeiträgen.
Kündbar bist du auch während des möglichen BVs nicht, auch NICHT während der Probezeit. Um dich kündigen zu können, muss ein AG erstmal beim Gewerbeaufsichtsamt den Antrag einreichen und damit der gestattet wird, müsstest du schon ein Profi-Betrüger oder dergleichen sein.![]()
hast du schön geschrieben, genauso ist es. Hab die Meldung ans Gewerbeaufsichtsamt auch schon oft ausgefüllt.![]()
Dankeschön
Naja oft nicht, allerdings hatte ich den Wisch bei mir in der Verwaltung auch schon in der Hand
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