Mütter- und Schwangerenforum

HILFEEEEEEE!!! Ex will vors Gericht gehen wegen Umgangsrecht

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JessysBlue
354 Beiträge
22.04.2010 19:30
wie viele schon schrieben, du wirst kaum eine chance haben.
so ist eben das kindheitsrecht.. es geht nicht um die eltern, sondern kind/vater -kind/mutter...

solange da nichts schlimmes passiert, wirst du nichts machen können.
er kann ja der beste vater der welt sein, auch wenn er ein schlechter partner war... -.-
Hummers_Mami
26714 Beiträge
22.04.2010 19:46
erstmal: richtige scheiß nummer von dir!! sorry - aber du kannst dem vater sein kind doch net einfach entziehen. bist du dir überhaupt dessen bewusst was du ihm antust. wie weh ihm das tun muss?! was ihr miteinander hattet ist eine sache - aber du hast kein recht ihm seine tochter zu nehmen. wie würdest du dich fühlen wenn er dir dein kind nimmt?!

ich weiß nicht wie er mit seiner tochter umgeht - aber ich bin überzeugt davon, dass du so nen hass auf ihn hast (weil er wohl nicht sonderlich nett zu DIR war), dass du kein gutes haar an ihm lassen würdest. selbst wenn er n liebevoller vater ist. hättest du dein kind denn 1 jahr bei nem mann leben lassen, von dem es geschlagen wird? also ich kann mir nicht vorstellen, dass er jetzt nach der trennung auf einmal gewalttätig der kleinen gegenüber ist

ich bin davon überzeugt, dass ihm umgangsrecht gewährt wird. ist ja auch ok so! wenn du dir unsicher bist kannst vom jugendamt ne begleitung bestellen - die bei den treffen vor ort ist und schaut wie er mit der maus umgeht!
22.04.2010 22:45
Zitat von Möööööööööööms:

Zitat von celinsmama:

wie is des wenn i nen zeugen hab des er mich geschlagen hat? hab ich da bessere chancen??


nein... ich hatte auch zeugen aber hat nix geholfen..

übrigens heute hatte ich meine scheidung juhuuuuu


hm des is scheisse u is alles gut gelaufen bei dir??
22.04.2010 22:47
Zitat von JessysBlue:

wie viele schon schrieben, du wirst kaum eine chance haben.
so ist eben das kindheitsrecht.. es geht nicht um die eltern, sondern kind/vater -kind/mutter...

solange da nichts schlimmes passiert, wirst du nichts machen können.
er kann ja der beste vater der welt sein, auch wenn er ein schlechter partner war... -.-


achja ein guter vater???!! lol.. i hab den gefragt wo wir noch zam waren. die frage war. wenn du wegen mir schon ne aufhörst mit deim gesaufe dann tus deiner tochter zu liebe..was kam als antwort?? nö mein alk lass ich mir ne nehmen !!!! is das ein guter vater wenn er schon wegen seiner tochter ne aufhört zu saufen.. lol geile antwort
22.04.2010 22:52
Zitat von Gianni2009:

erstmal: richtige scheiß nummer von dir!! sorry - aber du kannst dem vater sein kind doch net einfach entziehen. bist du dir überhaupt dessen bewusst was du ihm antust. wie weh ihm das tun muss?! was ihr miteinander hattet ist eine sache - aber du hast kein recht ihm seine tochter zu nehmen. wie würdest du dich fühlen wenn er dir dein kind nimmt?!

ich weiß nicht wie er mit seiner tochter umgeht - aber ich bin überzeugt davon, dass du so nen hass auf ihn hast (weil er wohl nicht sonderlich nett zu DIR war), dass du kein gutes haar an ihm lassen würdest. selbst wenn er n liebevoller vater ist. hättest du dein kind denn 1 jahr bei nem mann leben lassen, von dem es geschlagen wird? also ich kann mir nicht vorstellen, dass er jetzt nach der trennung auf einmal gewalttätig der kleinen gegenüber ist

ich bin davon überzeugt, dass ihm umgangsrecht gewährt wird. ist ja auch ok so! wenn du dir unsicher bist kannst vom jugendamt ne begleitung bestellen - die bei den treffen vor ort ist und schaut wie er mit der maus umgeht!


was du schreibst mag auf einer seite sein !!!! aber wie wäre es wenn er in seinem suff ne mal auf die kleine aufpassen kann.. er wohnt genau an der straße.u wenn die kleene mal dort hin rennt was dann??? lieber entzieh ich sie ihm als das ihr was passiert..du kennst den mann nicht also urteil nicht da drüber !!! wenn du ihn genau so gut wie ich kennen würdest denne würdest du genau so reagieren !!! selbst meine eltern u meine freunde die ihn selber kenn sagen das er nie ein guter vater sein wird !!! u wenn es andere noch bestätigen dann wird es wohl so sein.wo die kleene noch ganz klein war hat er auch kein finger krumm gemacht u mich vors loch geschoben !! hat nix zur erziehung mit getan sondern lag lieber faul aufn sofa u hat sich die birne weg gekippt oder is in den keller gegang u hat es heimlich gemacht!! so viel dazu ein guter vater
23.04.2010 19:13
hab mich schlau gemacht:
wenn er so eine gewisse zeit nicht an vorgaben hält, sowie termine pünktlich wahrnimmt und das kindeswohl sich sorgt. dann kann man durchs jugendamt für ne weile den umgang entziehen.leider nicht für immer nur so halbe bis ein jahr. und dann wird gesehen ob er es vielleicht doch noch mal ordentlich versuchen will.

und was noch wichtig ist nimm dir nen zettel und nen stift und schreibe ne vollmacht im falle wenn dir was passiert das dein kind bei den und den leben soll bzw das dies dein letzter wunsch ist und alle halbe jahre musste da unter schreiben. und am besten auch alle halbe jahre vom JA lkennzeichnen lassen. dann ist daas vorgericht brauchbar und mit 90% wahrscheinlich keit wird dein kidn dann nicht zum erzeuger abgeschoben.

lg Alina
25.04.2010 19:09
so und jetzt darf ich den mist auch nocmal neu regeln lassen mein ex will mich nochmals vor gericht ziehen wegen umgangszeiten. den jetzt auf einmal fällt ihn auf das die zeiten vom letzten gerichtsverfahren ihn nicht mehr in den kragen passen
25.04.2010 20:29
Zitat von Alina88:

hab mich schlau gemacht:
wenn er so eine gewisse zeit nicht an vorgaben hält, sowie termine pünktlich wahrnimmt und das kindeswohl sich sorgt. dann kann man durchs jugendamt für ne weile den umgang entziehen.leider nicht für immer nur so halbe bis ein jahr. und dann wird gesehen ob er es vielleicht doch noch mal ordentlich versuchen will.

und was noch wichtig ist nimm dir nen zettel und nen stift und schreibe ne vollmacht im falle wenn dir was passiert das dein kind bei den und den leben soll bzw das dies dein letzter wunsch ist und alle halbe jahre musste da unter schreiben. und am besten auch alle halbe jahre vom JA lkennzeichnen lassen. dann ist daas vorgericht brauchbar und mit 90% wahrscheinlich keit wird dein kidn dann nicht zum erzeuger abgeschoben.

lg Alina


ui danke des is aber lieb von dir.weis i ja erstmal bissl bescheit ^^
25.04.2010 20:29
Zitat von Alina88:

so und jetzt darf ich den mist auch nocmal neu regeln lassen mein ex will mich nochmals vor gericht ziehen wegen umgangszeiten. den jetzt auf einmal fällt ihn auf das die zeiten vom letzten gerichtsverfahren ihn nicht mehr in den kragen passen

ui des is aber doof
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