in scheidung lebend und vom freund schwanger... wer wird als vater eingetragen?
02.09.2015 15:44
puh ich bin grad total erschrocken weil meine schwangere freundin mir eben erzählt hat, dass daas jugendamt den leiblichen vater (also den freund) des kindes so nicht anerkennt weil der noch mann (der sie verprügelt hat) automatisch der vater wäre trotzdem sie in einer heftigen scheidung stecken.
muss sie das so hinnehmen? gibts da keine andere variante?
keine panik, meine freundin weiß, dass ich mich hier schlau mache
muss sie das so hinnehmen? gibts da keine andere variante?
keine panik, meine freundin weiß, dass ich mich hier schlau mache
02.09.2015 15:47
Ist leider erstmal richtig.
Ihr Noch-Mann müsste eine Erklärung unterschreiben, dass er nicht der Vater des Kindes ist und der eigentliche Vater eine Vaterschaftsanerkennung unterschreiben.
Eine Freundin von mir hatte das gleiche Dilemma.
Da hilft nur beim Jugendamt und ggf. mitm Anwalt Druck zu machen, wenn der Noch- Mann sich weigert.
Ihr Noch-Mann müsste eine Erklärung unterschreiben, dass er nicht der Vater des Kindes ist und der eigentliche Vater eine Vaterschaftsanerkennung unterschreiben.
Eine Freundin von mir hatte das gleiche Dilemma.
Da hilft nur beim Jugendamt und ggf. mitm Anwalt Druck zu machen, wenn der Noch- Mann sich weigert.
02.09.2015 15:47
solange man noch nicht geschieden ist, gilt der ehemann als gesetzlicher vater....
leider
leider
02.09.2015 16:05
Zitat von Nova-Lee:
solange man noch nicht geschieden ist, gilt der ehemann als gesetzlicher vater....
leider
so siehts leider aus
02.09.2015 16:06
alter falter ... danke für eure infos ich bin jetzt echt total fassungslos, dass dieser abschaum als vater eines kindes gilt. selbst wenns nur auf dem papier ist
02.09.2015 16:08
Ich verstehe auch nicht, was so schwer sein kann, dahingehend etwas zu ändern.
02.09.2015 16:45
Naja wie weit ist sie denn mit der Schwangerschaft.
Evtl. kommt wegen der körperlichen Gewalt gegen deine Freundin eine Härtefallscheidung in Betracht, die dauert nur einige Wochen bis wenige Monate. Mit etwas Glück ist die durch, bevor das Baby da ist und dann kann sie in die Geburtsurkunde eintragen lassen, wen sie möchte.
Evtl. kommt wegen der körperlichen Gewalt gegen deine Freundin eine Härtefallscheidung in Betracht, die dauert nur einige Wochen bis wenige Monate. Mit etwas Glück ist die durch, bevor das Baby da ist und dann kann sie in die Geburtsurkunde eintragen lassen, wen sie möchte.
02.09.2015 16:59
Den selben Fall haben wir im Freundeskreis auch. Allerdings ist die Frau gegangen da sie sich für einen anderen Mann entschieden hat. Nun erwartet Sie mit diesem Mann auch ein Kind. Der Anwalt (vertritt beide Parteien, da sie sich hinsichtlich der Scheidung einig sind) hat denen erklärt das der neue Partner eine vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt unterzeichnen muss. Sollte er das nicht tun ist automatisch der Nochehemann der Vater und der muss das dann wiederum gerichtlich anfechten.
In deinem Fall kommt es drauf an seit wann sie jetzt in Scheidung liegen und ob man durch die häusliche Gewalt eine schnelle Härtefallentscheidung daraus machen kann. Entscheidet aber letztlich das Gericht.
In deinem Fall kommt es drauf an seit wann sie jetzt in Scheidung liegen und ob man durch die häusliche Gewalt eine schnelle Härtefallentscheidung daraus machen kann. Entscheidet aber letztlich das Gericht.
02.09.2015 17:50
Zitat von Maoli:
Naja wie weit ist sie denn mit der Schwangerschaft.
Evtl. kommt wegen der körperlichen Gewalt gegen deine Freundin eine Härtefallscheidung in Betracht, die dauert nur einige Wochen bis wenige Monate. Mit etwas Glück ist die durch, bevor das Baby da ist und dann kann sie in die Geburtsurkunde eintragen lassen, wen sie möchte.
die maus kommt im november und leider war ihr anwalt ein vollversager der die fotos der körperverletzungen nicht anerkannt hat weil sie ihn nie angezeigt hatte :/
02.09.2015 17:52
Zitat von Schnausi81:
Den selben Fall haben wir im Freundeskreis auch. Allerdings ist die Frau gegangen da sie sich für einen anderen Mann entschieden hat. Nun erwartet Sie mit diesem Mann auch ein Kind. Der Anwalt (vertritt beide Parteien, da sie sich hinsichtlich der Scheidung einig sind) hat denen erklärt das der neue Partner eine vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt unterzeichnen muss. Sollte er das nicht tun ist automatisch der Nochehemann der Vater und der muss das dann wiederum gerichtlich anfechten.
In deinem Fall kommt es drauf an seit wann sie jetzt in Scheidung liegen und ob man durch die häusliche Gewalt eine schnelle Härtefallentscheidung daraus machen kann. Entscheidet aber letztlich das Gericht.
leider sind sie sich nicht einig denn er legt ihr jeden stein in den weg den er finden kann. mittlerweile hat sie auf alles verzichtet weil sie nach der letzten verhandlung nen monat im krankenhaus lag mit drohender frühgeburt. nun ist eine cerclage gelegt und sie soll ich sehr schonen.
02.09.2015 20:07
Zitat von Nova-Lee:
solange man noch nicht geschieden ist, gilt der ehemann als gesetzlicher vater....
leider
ja aber man kann beim JA eine Dreiererklärung unterschreiben. Der Nochmann tritt die Vaterschaft ab und der richtige Papa unterschreibt die Anerkennung.
Ich wurde jetzt quasi rechtzeitig geschieden.
02.09.2015 21:06
Sehen wirs mal so, wenn der noch Mann unbedingt die Vaterschaft haben will und sich stur stellt, kann sie ja das Jugendamt auf ihn hetzen, dass er Unterhalt zu zahlen hat. Mal gucken, wie schnell er einknickt....
02.09.2015 21:09
Vielleicht kann deine Freundun ihrem Nochehemann ja etwas Druck machen damit er die Vaterschaft aberkennt. Schließlich wäre er ja als eingetragener Vater des Kindes auch Unterhaltspflichtig und ich glaube nicht das er große Lust hat für ein Kind zu zahlen das nicht sein eigenes ist
Wäre jetzt noch meine Idee wie Sie vielleicht erreicht das der leibliche Vater anerkannt wird....
Wäre jetzt noch meine Idee wie Sie vielleicht erreicht das der leibliche Vater anerkannt wird....
02.09.2015 21:32
Der Ehemann gilt laut deutscher Rechtsprechung sogar noch 10 Monate nach dem Tag des Scheidungsurteils als legitimer Vater.
Der leibliche Vater muss im schlimmsten Fall auf Vaterschaftsanerkennung klagen.
Der leibliche Vater muss im schlimmsten Fall auf Vaterschaftsanerkennung klagen.
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