Mütter- und Schwangerenforum

Jetziger Mieter unserer neuen Wohnung geht nicht raus

Gehe zu Seite:
RaffaellsMama
6583 Beiträge
26.01.2015 20:57
Guten Abend zusammen

Am Samstag steht bei uns der Umzug an und jezt haben wir heute erfahren von unserer Vermieterin das der jetzige Mieter nicht wie geblant am Samstag die Wohnung verlässt da er angeblich erst seine neue Arbeit am 15.2 antretten kann . Das heisst er geht einfach nicht raus was können wir dafür , das er seine neue Arbeit erst später anfangen kann . Wir wissen echt nicht was wir tun sollen , ja wir können derweil bei meinen Schwiegereltern Wohnen und die Sachen unserer Wohnung können wir derweil im Keller abstellen aber wir haben auch Angst das er am Ende gar nicht die Wohnung verlässt. Er ist ein OberArzt der rausgeschmissen wurde in der Klinik weil er falsch Operriert hat und wer weiss ob ihn noch einer Einstellt , es ist überall bekannt , weshalb er gekündigt worden ist. Die Vermieterin hat ihn angeboten , das er die 2.Wochen wo anderst unterkommen kann aber er lehnt es ab , er will nicht zwei mal umziehen er hätte ja genügend Geld die Zeit wo unter zukommen , er hat ja schliesslich genügend Abpfindung gekriegt plus monate lang sein volles gehalt ohne das er gearbeitet hat . Ich weiss echt nicht mehr weiter
shelyra
69256 Beiträge
26.01.2015 21:08
ich würd morgen zum anwalt gehen und das über ihn klären lassen.

mietvertrag läuft sicher ab dem 01.02., oder? somit habt ihr ein recht drauf ab dem 01.02. dort zu wohnen... ob er erst später ne andere arbeit hat kann euch doch egal sein. das hat mit der mietwohnung nix zu tun
RaffaellsMama
6583 Beiträge
26.01.2015 21:11
Zitat von shelyra:

ich würd morgen zum anwalt gehen und das über ihn klären lassen.

mietvertrag läuft sicher ab dem 01.02., oder? somit habt ihr ein recht drauf ab dem 01.02. dort zu wohnen... ob er erst später ne andere arbeit hat kann euch doch egal sein. das hat mit der mietwohnung nix zu tun


Die Vermieterin war bei ihrem Anwalt schon , er sagte nur er kann nichts tun . Man kann leider keinen Mietnomaden wie er ihn nannte nicht so einfach aus der Wohnung entfernen oder eher gesagt so schnell
RaffaellsMama
6583 Beiträge
26.01.2015 21:12
Zitat von shelyra:

ich würd morgen zum anwalt gehen und das über ihn klären lassen.

mietvertrag läuft sicher ab dem 01.02., oder? somit habt ihr ein recht drauf ab dem 01.02. dort zu wohnen... ob er erst später ne andere arbeit hat kann euch doch egal sein. das hat mit der mietwohnung nix zu tun


ja genau 1.2
Alaska
19370 Beiträge
26.01.2015 21:17
Soweit ich weiß, hat es dich da leider schlecht erwischt.

Dein Problem ist, dass es (meines wissens) kein Rechtsmittel gibt, dass dein Problem in 15 Tagen löst.
Die Vermieterin muss einen Räumungstitel erwirken und das Gericht ordnet dann die Zwangsvollstreckung an.

Bis dahin ist der Arzt (hoffentlich) schon längst ausgezogen. Deutsches Gesetzt, muss keine Mensch verstehen.
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
26.01.2015 21:18
Zitat von RaffaellsMama:

Zitat von shelyra:

ich würd morgen zum anwalt gehen und das über ihn klären lassen.

mietvertrag läuft sicher ab dem 01.02., oder? somit habt ihr ein recht drauf ab dem 01.02. dort zu wohnen... ob er erst später ne andere arbeit hat kann euch doch egal sein. das hat mit der mietwohnung nix zu tun


Die Vermieterin war bei ihrem Anwalt schon , er sagte nur er kann nichts tun . Man kann leider keinen Mietnomaden wie er ihn nannte nicht so einfach aus der Wohnung entfernen oder eher gesagt so schnell


Hat die Vermieterin ihm gekündigt oder der Mieter selber?
RaffaellsMama
6583 Beiträge
26.01.2015 21:20
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von RaffaellsMama:

Zitat von shelyra:

ich würd morgen zum anwalt gehen und das über ihn klären lassen.

mietvertrag läuft sicher ab dem 01.02., oder? somit habt ihr ein recht drauf ab dem 01.02. dort zu wohnen... ob er erst später ne andere arbeit hat kann euch doch egal sein. das hat mit der mietwohnung nix zu tun


Die Vermieterin war bei ihrem Anwalt schon , er sagte nur er kann nichts tun . Man kann leider keinen Mietnomaden wie er ihn nannte nicht so einfach aus der Wohnung entfernen oder eher gesagt so schnell


Hat die Vermieterin ihm gekündigt oder der Mieter selber?


Er selber
RaffaellsMama
6583 Beiträge
26.01.2015 21:21
Zitat von Alaska:

Soweit ich weiß, hat es dich da leider schlecht erwischt.

Dein Problem ist, dass es (meines wissens) kein Rechtsmittel gibt, dass dein Problem in 15 Tagen löst.
Die Vermieterin muss einen Räumungstitel erwirken und das Gericht ordnet dann die Zwangsvollstreckung an.

Bis dahin ist der Arzt (hoffentlich) schon längst ausgezogen. Deutsches Gesetzt, muss keine Mensch verstehen.


ja leider
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
26.01.2015 21:27
Zitat von RaffaellsMama:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von RaffaellsMama:

Zitat von shelyra:

ich würd morgen zum anwalt gehen und das über ihn klären lassen.

mietvertrag läuft sicher ab dem 01.02., oder? somit habt ihr ein recht drauf ab dem 01.02. dort zu wohnen... ob er erst später ne andere arbeit hat kann euch doch egal sein. das hat mit der mietwohnung nix zu tun


Die Vermieterin war bei ihrem Anwalt schon , er sagte nur er kann nichts tun . Man kann leider keinen Mietnomaden wie er ihn nannte nicht so einfach aus der Wohnung entfernen oder eher gesagt so schnell


Hat die Vermieterin ihm gekündigt oder der Mieter selber?


Er selber


Ok, dann hoffe ich für euch, dass die Vermieterin ihm schriftlich mitgeteilt hat, dass sie nicht damit einverstanden ist, dass er die Mietsache weiternutzt, denn ansonsten wird sein alter Mietvertrag wieder in Kraft gesetzt.
RaffaellsMama
6583 Beiträge
26.01.2015 21:31
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von RaffaellsMama:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von RaffaellsMama:

...


Hat die Vermieterin ihm gekündigt oder der Mieter selber?


Er selber


Ok, dann hoffe ich für euch, dass die Vermieterin ihm schriftlich mitgeteilt hat, dass sie nicht damit einverstanden ist, dass er die Mietsache weiternutzt, denn ansonsten wird sein alter Mietvertrag wieder in Kraft gesetzt.


sie will ihn nicht mehr in der Wohnung haben , er macht nur Probleme sagte sie . Sie war so geschockt und wir auch als wir die Wohnung abgeschaut haben . Alles fast zu gemüllt nichts abgewaschen usw
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
26.01.2015 21:39
Zitat von RaffaellsMama:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von RaffaellsMama:

Zitat von BlödmannVomDienst:

...


Er selber


Ok, dann hoffe ich für euch, dass die Vermieterin ihm schriftlich mitgeteilt hat, dass sie nicht damit einverstanden ist, dass er die Mietsache weiternutzt, denn ansonsten wird sein alter Mietvertrag wieder in Kraft gesetzt.


sie will ihn nicht mehr in der Wohnung haben , er macht nur Probleme sagte sie . Sie war so geschockt und wir auch als wir die Wohnung abgeschaut haben . Alles fast zu gemüllt nichts abgewaschen usw


Ja WICHTIG IST, DASS SIE IHM DAS AUCH NACHWEISLICH MITGETEILT HAT.
shelyra
69256 Beiträge
26.01.2015 21:46
so schnell bekommt ihr ihn nicht raus, das stimmt leider.

aber die kosten die euch anfallen (zb einlagerung, hotel usw) könntet ihr geltend machen. genauso wie für die räumungsklage (die er sicherlich verlieren wird)
vielleicht reicht es, wenn ihr (bzw die vermieterin) ihm einen brief schickt wo ihr ihm das erklärt, dass er für alle anfallenden zusätzlichen kosten aufkommen muss.
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
26.01.2015 21:48
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von RaffaellsMama:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von RaffaellsMama:

...


Ok, dann hoffe ich für euch, dass die Vermieterin ihm schriftlich mitgeteilt hat, dass sie nicht damit einverstanden ist, dass er die Mietsache weiternutzt, denn ansonsten wird sein alter Mietvertrag wieder in Kraft gesetzt.


sie will ihn nicht mehr in der Wohnung haben , er macht nur Probleme sagte sie . Sie war so geschockt und wir auch als wir die Wohnung abgeschaut haben . Alles fast zu gemüllt nichts abgewaschen usw


Ja WICHTIG IST, DASS SIE IHM DAS AUCH NACHWEISLICH MITGETEILT HAT.


§ 545 Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses

Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt. Die Frist beginnt

1. für den Mieter mit der Fortsetzung des Gebrauchs,
2. für den Vermieter mit dem Zeitpunkt, in dem er von der Fortsetzung Kenntnis erhält.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__545.html
Curleysue
10272 Beiträge
26.01.2015 22:03
ich glaube ich würde mir tatsächlich eine andere wohnungen anschauen/suchen, eine mietklage kann laaaaaange dauern.
ich würde auch zum anwalt gehen, er muss für euch ja die ausfallkosten wie einlagerung, hotel etc. geltend machen.
und auch schriftlich machen das ihr keine miete zahlt, solange ihr nicht drin wohnt. den eigentlich müsstet ihr trotzdem miete zahlen auch wenn ihr dort nicht wohnen könnt, ihr habt einen mietvertrag.
wenn er bis zum 15. nicht ausgezogen ist würde ich vll. auch den mietvertrag kündigen.
RaffaellsMama
6583 Beiträge
26.01.2015 22:14
Das macht uns echt fertig das ganze ich bin so froh das meine Schwiegereltern ein Haus haben und wir da unter kommen können
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 5 mal gemerkt