JVA antritt
09.10.2013 12:52
Zitat von Lockenlicht:
Zitat von Ronja2009:
Zitat von Lockenlicht:
Hat er keinen Bewährungshelfer?
Dann soll er doch jetzt einfach hin gehen. Kann doch nur noch schlimmer werden wenn er jetzt zu Hause hockt und wartet
Wenn du meinst das er zum Bewährungshelfer soll dann ist der zug jetzt leider schon abgefahren.
Er soll sich jetzt nur schnellst möglicht in der jva melden.
Nein! Daher der Absatz.
Er soll sich wie vorgeschrieben bei der JVA melden
Deswegen hab ich nochmal nachgefragt weil ichs nicht so ganz verstanden habe
09.10.2013 12:53
Zitat von Grisu87:
§ 258
Strafvereitelung
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr.unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.
(3) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.
(6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.
das hätte ich mir aus dem Internet auch kopieren können
ich hab ja auch nur gesagt, das ich vermute, dass sich die frau strafbar macht..
schließlich kenne ich mich in dem milieu nicht so aus
09.10.2013 12:54
Zitat von Grisu87:
Zitat von FinjasMama:
Zitat von Grisu87:
Zitat von FinjasMama:
...
hat aber in dem Fall nicht zu suchen, weil er wohnt da ja und ist da gemeldet. Weiß die Polizei also.
woher weißt du das sie zusammenleben? Ich bin fälschlicher weise davon ausgegangen, dass sie nicht zusammenleben... schließlich heißt ja 2 Kinder zu haben nicht gleich,dass man zusammen wohnt.![]()
TS: ist das so?
hat sie vorne geschrieben![]()
S.2
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09.10.2013 12:23
Zitat von FinjasMama:
ich möcht sogar sagen, dass sich deine freundin auch wegen ,,behinderung der Staatsgewalt" strafbar macht. Schließlich ,,versteckt" sie ihn ja ...
Was hat er denn gemacht?
sie versteckt ihn nicht.die wohnen zusammen.
betrug (soviel ich weiß)
09.10.2013 12:54
Zitat von FinjasMama:
Zitat von Grisu87:
§ 258
Strafvereitelung
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr.unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.
(3) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.
(6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.
das hätte ich mir aus dem Internet auch kopieren können![]()
ich hab ja auch nur gesagt, das ich vermute, dass sich die frau strafbar macht..
schließlich kenne ich mich in dem milieu nicht so aus![]()
Man kann ja auch nicht alles wissen
09.10.2013 12:55
Zitat von Grisu87:
Zitat von Grisu87:
Zitat von FinjasMama:
Zitat von Grisu87:
...
woher weißt du das sie zusammenleben? Ich bin fälschlicher weise davon ausgegangen, dass sie nicht zusammenleben... schließlich heißt ja 2 Kinder zu haben nicht gleich,dass man zusammen wohnt.![]()
TS: ist das so?
hat sie vorne geschrieben![]()
S.2
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09.10.2013 12:23
Zitat von FinjasMama:
ich möcht sogar sagen, dass sich deine freundin auch wegen ,,behinderung der Staatsgewalt" strafbar macht. Schließlich ,,versteckt" sie ihn ja ...
Was hat er denn gemacht?
sie versteckt ihn nicht.die wohnen zusammen.
betrug (soviel ich weiß)
ok
wer lesen kann ist klar im vorteil
ich hirsch!
09.10.2013 12:56
Zitat von Grisu87:
Zitat von FinjasMama:
Zitat von Grisu87:
§ 258
Strafvereitelung
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr.unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.
(3) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.
(6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.
das hätte ich mir aus dem Internet auch kopieren können![]()
ich hab ja auch nur gesagt, das ich vermute, dass sich die frau strafbar macht..
schließlich kenne ich mich in dem milieu nicht so aus![]()
Man kann ja auch nicht alles wissen
![]()
aber wenn man alles wüsste, könnte man ein heiden geld verdienen
á la ,,mobiles Bertelsmannlexikon "
09.10.2013 12:56
danke für eure meinungen.
habe das meiner freundin und meinem bekannten weiter geleitet.
ich hoffe er nimmt es sich zu herzen.
kann meine bekannte sich denn kundig machen,ob schon ein haftbefehl gegen ihren freund vorliegt?
habe das meiner freundin und meinem bekannten weiter geleitet.
ich hoffe er nimmt es sich zu herzen.
kann meine bekannte sich denn kundig machen,ob schon ein haftbefehl gegen ihren freund vorliegt?
09.10.2013 12:56
Zitat von FinjasMama:
Zitat von Grisu87:
Zitat von Grisu87:
Zitat von FinjasMama:
...
hat sie vorne geschrieben![]()
S.2
Avatar des Benutzers Anonym 159694 Anonym 159694 0 Forenbeiträge
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09.10.2013 12:23
Zitat von FinjasMama:
ich möcht sogar sagen, dass sich deine freundin auch wegen ,,behinderung der Staatsgewalt" strafbar macht. Schließlich ,,versteckt" sie ihn ja ...
Was hat er denn gemacht?
sie versteckt ihn nicht.die wohnen zusammen.
betrug (soviel ich weiß)
ok![]()
wer lesen kann ist klar im vorteilich hirsch!
09.10.2013 12:56
Zitat von FinjasMama:
Zitat von Grisu87:
§ 258
Strafvereitelung
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr.unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.
(3) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.
(6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.
das hätte ich mir aus dem Internet auch kopieren können![]()
ich hab ja auch nur gesagt, das ich vermute, dass sich die frau strafbar macht..
schließlich kenne ich mich in dem milieu nicht so aus![]()
Aber wenn man es nicht weiß, frage ich mich, warum man Vermutungen und Halbwissen an die Frau bringt. Sorry, nicht böse gemeint
09.10.2013 12:57
Zitat von Anonym 159694:
danke für eure meinungen.
habe das meiner freundin und meinem bekannten weiter geleitet.
ich hoffe er nimmt es sich zu herzen.
kann meine bekannte sich denn kundig machen,ob schon ein haftbefehl gegen ihren freund vorliegt?
Der wird laufen wenn er sich zu dem angegebenen Termin nicht meldet.
Kannst mir auch schreiben, wenn die 2 Fragen haben. Nehme nicht an das er schon mal in der SItuation war oder?
09.10.2013 12:58
Zitat von Anonym 159694:
danke für eure meinungen.
habe das meiner freundin und meinem bekannten weiter geleitet.
ich hoffe er nimmt es sich zu herzen.
kann meine bekannte sich denn kundig machen,ob schon ein haftbefehl gegen ihren freund vorliegt?
Nein sie kriegt keine Auskunft der Haftbefehl selbst wird erst bei der Festnahme gezeigt vorher kriegt den keiner zu gesicht ausser halt Staatsanwalt und Polizei
09.10.2013 12:58
Zitat von Anonym 159694:
danke für eure meinungen.
habe das meiner freundin und meinem bekannten weiter geleitet.
ich hoffe er nimmt es sich zu herzen.
kann meine bekannte sich denn kundig machen,ob schon ein haftbefehl gegen ihren freund vorliegt?
Der wird laufen wenn er sich zu dem angegebenen Termin nicht meldet.
Kannst mir auch schreiben, wenn die 2 Fragen haben. Nehme nicht an das er schon mal in der SItuation war oder?
in welcher JVA soll er sich denn melden?
09.10.2013 13:00
Zitat von Grisu87:
Zitat von Anonym 159694:
danke für eure meinungen.
habe das meiner freundin und meinem bekannten weiter geleitet.
ich hoffe er nimmt es sich zu herzen.
kann meine bekannte sich denn kundig machen,ob schon ein haftbefehl gegen ihren freund vorliegt?
Der wird laufen wenn er sich zu dem angegebenen Termin nicht meldet.
Kannst mir auch schreiben, wenn die 2 Fragen haben. Nehme nicht an das er schon mal in der SItuation war oder?
nein war er nicht.
09.10.2013 13:01
Zitat von Anonym 159694:
Zitat von Grisu87:
Zitat von Anonym 159694:
danke für eure meinungen.
habe das meiner freundin und meinem bekannten weiter geleitet.
ich hoffe er nimmt es sich zu herzen.
kann meine bekannte sich denn kundig machen,ob schon ein haftbefehl gegen ihren freund vorliegt?
Der wird laufen wenn er sich zu dem angegebenen Termin nicht meldet.
Kannst mir auch schreiben, wenn die 2 Fragen haben. Nehme nicht an das er schon mal in der SItuation war oder?
nein war er nicht.
In welcher JVA soll er sich denn melden?
09.10.2013 13:01
Zitat von Anonym 159694:
Zitat von Grisu87:
Zitat von Anonym 159694:
danke für eure meinungen.
habe das meiner freundin und meinem bekannten weiter geleitet.
ich hoffe er nimmt es sich zu herzen.
kann meine bekannte sich denn kundig machen,ob schon ein haftbefehl gegen ihren freund vorliegt?
Der wird laufen wenn er sich zu dem angegebenen Termin nicht meldet.
Kannst mir auch schreiben, wenn die 2 Fragen haben. Nehme nicht an das er schon mal in der SItuation war oder?
nein war er nicht.
Wenn du irgendwelche fragen hast kannst du mir auch gerne eine PN schreiben.
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unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.