KiTa-Platz während Elternzeit
19.03.2013 19:45
Huhu ihr lieben!
ich bin theoretisch noch bis april 2014 mit meiner tochter in elternzeit. mir fällt aber die decke auf den kopf und deshalb möchte ich im herbst wieder arbeiten. einen kitaplatz haben wir (einen vorteil muss es haben, über der kita zu wohnen
), nur weiß ich nicht, wie das mit der förderung vom jugendamt läuft. hier mal die fakten, dann wirds übersichtlicher:
- ich bin in einem unbefristeten arbeitsverhältnis, das ich aber kündigen muss, weil es zu weit weg ist
- mein freund ist alleinverdiener
wenn ich also offiziell noch in elternzeit bin und mein mädchen abgebe (ca 5h/d), unterstützt dass das jugendamt? oder erst, wenn ich auch einen arbeitsvertrag nachweisen kann? wir wohnen in nrw, falls das wichtig ist
ich bin theoretisch noch bis april 2014 mit meiner tochter in elternzeit. mir fällt aber die decke auf den kopf und deshalb möchte ich im herbst wieder arbeiten. einen kitaplatz haben wir (einen vorteil muss es haben, über der kita zu wohnen
), nur weiß ich nicht, wie das mit der förderung vom jugendamt läuft. hier mal die fakten, dann wirds übersichtlicher: - ich bin in einem unbefristeten arbeitsverhältnis, das ich aber kündigen muss, weil es zu weit weg ist
- mein freund ist alleinverdiener
wenn ich also offiziell noch in elternzeit bin und mein mädchen abgebe (ca 5h/d), unterstützt dass das jugendamt? oder erst, wenn ich auch einen arbeitsvertrag nachweisen kann? wir wohnen in nrw, falls das wichtig ist
19.03.2013 19:48
ja tut es. es bezahlt hartz IV empfängern den platz ja auch komplett und die hätten ja theoretisch zeit
also die die ich kenne bekommen alle zuschüsse, egal ob nur einer oder beide arbeiten
also die die ich kenne bekommen alle zuschüsse, egal ob nur einer oder beide arbeiten
19.03.2013 19:49
Zitat von NobodyMitBaby:
Huhu ihr lieben!
ich bin theoretisch noch bis april 2014 mit meiner tochter in elternzeit. mir fällt aber die decke auf den kopf und deshalb möchte ich im herbst wieder arbeiten. einen kitaplatz haben wir (einen vorteil muss es haben, über der kita zu wohnen), nur weiß ich nicht, wie das mit der förderung vom jugendamt läuft. hier mal die fakten, dann wirds übersichtlicher:
- ich bin in einem unbefristeten arbeitsverhältnis, das ich aber kündigen muss, weil es zu weit weg ist
- mein freund ist alleinverdiener
wenn ich also offiziell noch in elternzeit bin und mein mädchen abgebe (ca 5h/d), unterstützt dass das jugendamt? oder erst, wenn ich auch einen arbeitsvertrag nachweisen kann? wir wohnen in nrw, falls das wichtig ist![]()
wir wohnen im saarland aber ich denke da gibt es nicht viel unterscheide bei den bundesländern wenn die kita vom jugendamt unterstützt wird.
anders ist es wohl bei den bundesländern in denen der kitabeitrag direkt nach dem einkomme berechnet wird
19.03.2013 19:49
Ich glaube, ich wohne falsch... Wir bekommen gar nichts für die Kita.
19.03.2013 19:50
Zitat von -Brünni88:
ja tut es. es bezahlt hartz IV empfängern den platz ja auch komplett und die hätten ja theoretisch zeit![]()
also die die ich kenne bekommen alle zuschüsse, egal ob nur einer oder beide arbeiten![]()
echt? das wär ja super, dann könnt ich sie erst eingewöhnen und dann in ruhe was neues suchen
aber ich kann es mir gar nicht vorstellen?! h4 empfänger müssen ja "jederzeit dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen können" (
), deshalb wird der platz bezahlt. aber wenn du das so kennst, dann klingt das schonmal nicht schlecht
19.03.2013 19:52
Zitat von soev:
Ich glaube, ich wohne falsch... Wir bekommen gar nichts für die Kita.
bei uns kostet die kita für 35h 600€ - das könnt sich quasi kein mensch leisten.
19.03.2013 19:55
Ich wohne auch im Saarland und habe damals beim Jugendamt auch nachgefragt.
Höchste voraussetzung ist das sie es überhaupt bezahlen, ist das du arbeit hast.
Dann musst Du alle ausgaben ausweisen die ihr habt, danach wird berechnet ob ihr zu viel verdient oder ob ihr einen zuschuss bekommt, der natürlich auch nur 20€ sein kann je nach dem was ihr verdient bzw für ausgaben habt.
Eine Tagesmutter wird im gegensatz IMMER bezuschusst.
Höchste voraussetzung ist das sie es überhaupt bezahlen, ist das du arbeit hast.
Dann musst Du alle ausgaben ausweisen die ihr habt, danach wird berechnet ob ihr zu viel verdient oder ob ihr einen zuschuss bekommt, der natürlich auch nur 20€ sein kann je nach dem was ihr verdient bzw für ausgaben habt.
Eine Tagesmutter wird im gegensatz IMMER bezuschusst.
19.03.2013 19:57
Zitat von nadine10:
Ich wohne auch im Saarland und habe damals beim Jugendamt auch nachgefragt.
Höchste voraussetzung ist das sie es überhaupt bezahlen, ist das du arbeit hast.
Dann musst Du alle ausgaben ausweisen die ihr habt, danach wird berechnet ob ihr zu viel verdient oder ob ihr einen zuschuss bekommt, der natürlich auch nur 20€ sein kann je nach dem was ihr verdient bzw für ausgaben habt.
Eine Tagesmutter wird im gegensatz IMMER bezuschusst.
also wir wohnen wie gesagt auch im saarand und die eltern meines patenkindes bekommen ihn ganz bezahlt.
der vater verdient um die 1000-1200 und die mutter garnix, ist auchnicht arbeitsuchend gemeldet.
19.03.2013 19:59
Zitat von -Brünni88:
ja tut es. es bezahlt hartz IV empfängern den platz ja auch komplett und die hätten ja theoretisch zeit![]()
also die die ich kenne bekommen alle zuschüsse, egal ob nur einer oder beide arbeiten![]()
ich muss den platz komplett alleine zahlen das sind ca 500 euro im monat
19.03.2013 20:00
Zitat von -Brünni88:
Zitat von nadine10:
Ich wohne auch im Saarland und habe damals beim Jugendamt auch nachgefragt.
Höchste voraussetzung ist das sie es überhaupt bezahlen, ist das du arbeit hast.
Dann musst Du alle ausgaben ausweisen die ihr habt, danach wird berechnet ob ihr zu viel verdient oder ob ihr einen zuschuss bekommt, der natürlich auch nur 20€ sein kann je nach dem was ihr verdient bzw für ausgaben habt.
Eine Tagesmutter wird im gegensatz IMMER bezuschusst.
also wir wohnen wie gesagt auch im saarand und die eltern meines patenkindes bekommen ihn ganz bezahlt.
der vater verdient um die 1000-1200 und die mutter garnix, ist auchnicht arbeitsuchend gemeldet.
hmm wundert mich, wie gesagt mir wurde das damals so gesagt...
musste denen alles offen legen was wir an einnahmen und aussnahmen hatten auch versicherungen.
Sind die Eltern deines Patenkindes verheiratet? glaube da gibt es nämlich einen unterschied aber festlegen tu mich da net
Am besten rufst Du die threaderstellerin morgen beim Jugenamt an und fragst nach, dann weist du 100% bescheid
19.03.2013 20:05
mach ich, hab schon ne mail hingeschrieben aber werd morgen mal anrufen. dachte nur, jemand kennt sich da möglicherweise aus
19.03.2013 20:05
Zitat von nadine10:
Zitat von -Brünni88:
Zitat von nadine10:
Ich wohne auch im Saarland und habe damals beim Jugendamt auch nachgefragt.
Höchste voraussetzung ist das sie es überhaupt bezahlen, ist das du arbeit hast.
Dann musst Du alle ausgaben ausweisen die ihr habt, danach wird berechnet ob ihr zu viel verdient oder ob ihr einen zuschuss bekommt, der natürlich auch nur 20€ sein kann je nach dem was ihr verdient bzw für ausgaben habt.
Eine Tagesmutter wird im gegensatz IMMER bezuschusst.
also wir wohnen wie gesagt auch im saarand und die eltern meines patenkindes bekommen ihn ganz bezahlt.
der vater verdient um die 1000-1200 und die mutter garnix, ist auchnicht arbeitsuchend gemeldet.
hmm wundert mich, wie gesagt mir wurde das damals so gesagt...
musste denen alles offen legen was wir an einnahmen und aussnahmen hatten auch versicherungen.
Sind die Eltern deines Patenkindes verheiratet? glaube da gibt es nämlich einen unterschied aber festlegen tu mich da net
Am besten rufst Du die threaderstellerin morgen beim Jugenamt an und fragst nach, dann weist du 100% bescheid
sie sind nicht verheiratet, haben gemeinsames sorgerecht und sie geht wie gesagt nicht arbeiten. sie haben auch alles abgegeben, mietvertrag, versicherungen, kreditzinsen etc und sie bekommen den ganztagsplatz komplett bezahlt. die mutter sucht arbeit aber halt nich über die arge.
wir kommen aus dem landkreis merzig-wadern. evtl gibts da auch noch unterschiede bei den landkreisen
wir bekommen nen halbtagsplatz zu 70% bezahlt und gehen beide teizeit arbeiten. die kindergartenleiterin hat mir sofort bei der anmeldung den antrag fürs jugendamt mitgegeben. das machen die dort immer so
19.03.2013 20:06
Zitat von Colli89:
Zitat von -Brünni88:
ja tut es. es bezahlt hartz IV empfängern den platz ja auch komplett und die hätten ja theoretisch zeit![]()
also die die ich kenne bekommen alle zuschüsse, egal ob nur einer oder beide arbeiten![]()
ich muss den platz komplett alleine zahlen das sind ca 500 euro im monat
bist du in elternzeit?
19.03.2013 20:15
glaub net das das auf dem Landkreis ankommt....läuft ja alles über das JA SB oder nicht?
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