Mütter- und Schwangerenforum

Leiblicher Vater gestorben, kaum Kontakt - rechtliches zur Bestattung und Erbe

Gehe zu Seite:
bella-hermy2011
147 Beiträge
21.12.2024 03:20
Zitat von NochOhne32:

Hallo,

ich kann dich ein wenig aufklären...

1. Leider ist es tatsächlich so, dass du erstmal bestattungspflichtig bist, ABER nur DANN, wenn es KEINEN Erben gibt. Sobald also seine Mutter und/oder seine Schwester das Erbe annehmen, werden eine bzw beide als Erbengemeinschaft, bestattungspflichtig, denn die Bestattung wird aus dem Erbe bezahlt. Sollte also Geld auf dem Konto sein oder später aus dem Hausverkauf etwas kommen, dann könntest du das, sofern alle ausgeschlagen haben, zurückerstattet bekommen.

Dies müsstest du unbedingt in Erfahrung bringen, nicht dass sie dir das noch überhelfen.

Ansonsten gilt, wer bestellt, der bezahlt auch. Und dem Bestatter ist es egal wer da kommt und den Auftrag unterschreibt.
Bei meinem Schwiegervater war es so, dass die Schwester vom Schw.Vater unterschrieben hat und hätte es keine Sterbegeldversicherung gegeben, hätte sie die Beerdigung bezahlen müssen.

2. Ab Kenntnis des Todesfalles hast du 6 Wochen Zeit zum Ausschlagen. Dafür brauchst du nur zu deinem ansässigen Amtsgericht gehen und es dort ausschlagen.

3. Hast du minderjährige Kinder bzw bist du schwanger, dann schlage auch für die Kinder bzw das Ungeborene aus. Habt ihr geteiltes Sorgerecht, dann muss der Kindsvater mitkommen und auch unterschreiben. Geburtsurkunden der Kinder mitnehmen, Personalausweise von euch.

4. WICHTIG! Hast du das alleinige Sorgerecht, dann geht die Ausschlagung der Kinder über das Familiengericht, dieses prüft ob die Ausschlagung nicht zum Nachteil der Kinder ist.

5. Die Ausschlagung kostet eine Gebühr, welche sich anhand des Vermögens ermittelt. Weißt du es nicht, gehen sie meist davon aus, dass du aufgrund von Überschuldung das Erbe ausschlägst, dann kostet es 30 €.

Komme auch aus Brandenburg und wir haben erbrechtliche Sachen in den letzten 3 Jahren zur Genüge gehabt, eine Ausschlagung erst letzte Woche.

Ach ja, sollten Mutter und Schwester ausschlagen, dann geht es munter weiter mit der Erbfolge... Kinder/Enkelkinder der Schwester, Onkel, Tanten etc...

Noch ein Tipp, solltest du bei Facebook unterwegs sein, dann such mal die Gruppe Erbecht, Erbschaft & Vermögens nachfolge Deutschland die helfen dir auch weiter, da sind übrigens auch Anwälte unterwegs


Danke für deine Rückmeldung.

1. "Wer den Auftrag bestellt, bezahlt". So dachte ich auch und war total perplex, warum sie mich dazu brauchen. Deshalb gehe ich davon aus, dass kein Geld da ist und ich als Tochter dazu verpflichtet bin und zahlen soll. (Familienverhältnisse dort sind sehr schwierig und außer "meiner Tante" sind oder waren da alle Alkoholiker)

Das Erbe für mich und meine beiden Kinder werde ich im Januar gleich ausschlagen. Jetzt ist halt ne dumme Zeit vor Weihnachten und zwischen den Jahren.
Danke für den Tipp mit der Gruppe bei Facebook.
NochOhne32
17976 Beiträge
21.12.2024 10:44
Zitat von bella-hermy2011:

Zitat von NochOhne32:

Hallo,

ich kann dich ein wenig aufklären...

1. Leider ist es tatsächlich so, dass du erstmal bestattungspflichtig bist, ABER nur DANN, wenn es KEINEN Erben gibt. Sobald also seine Mutter und/oder seine Schwester das Erbe annehmen, werden eine bzw beide als Erbengemeinschaft, bestattungspflichtig, denn die Bestattung wird aus dem Erbe bezahlt. Sollte also Geld auf dem Konto sein oder später aus dem Hausverkauf etwas kommen, dann könntest du das, sofern alle ausgeschlagen haben, zurückerstattet bekommen.

Dies müsstest du unbedingt in Erfahrung bringen, nicht dass sie dir das noch überhelfen.

Ansonsten gilt, wer bestellt, der bezahlt auch. Und dem Bestatter ist es egal wer da kommt und den Auftrag unterschreibt.
Bei meinem Schwiegervater war es so, dass die Schwester vom Schw.Vater unterschrieben hat und hätte es keine Sterbegeldversicherung gegeben, hätte sie die Beerdigung bezahlen müssen.

2. Ab Kenntnis des Todesfalles hast du 6 Wochen Zeit zum Ausschlagen. Dafür brauchst du nur zu deinem ansässigen Amtsgericht gehen und es dort ausschlagen.

3. Hast du minderjährige Kinder bzw bist du schwanger, dann schlage auch für die Kinder bzw das Ungeborene aus. Habt ihr geteiltes Sorgerecht, dann muss der Kindsvater mitkommen und auch unterschreiben. Geburtsurkunden der Kinder mitnehmen, Personalausweise von euch.

4. WICHTIG! Hast du das alleinige Sorgerecht, dann geht die Ausschlagung der Kinder über das Familiengericht, dieses prüft ob die Ausschlagung nicht zum Nachteil der Kinder ist.

5. Die Ausschlagung kostet eine Gebühr, welche sich anhand des Vermögens ermittelt. Weißt du es nicht, gehen sie meist davon aus, dass du aufgrund von Überschuldung das Erbe ausschlägst, dann kostet es 30 €.

Komme auch aus Brandenburg und wir haben erbrechtliche Sachen in den letzten 3 Jahren zur Genüge gehabt, eine Ausschlagung erst letzte Woche.

Ach ja, sollten Mutter und Schwester ausschlagen, dann geht es munter weiter mit der Erbfolge... Kinder/Enkelkinder der Schwester, Onkel, Tanten etc...

Noch ein Tipp, solltest du bei Facebook unterwegs sein, dann such mal die Gruppe Erbecht, Erbschaft & Vermögens nachfolge Deutschland die helfen dir auch weiter, da sind übrigens auch Anwälte unterwegs


Danke für deine Rückmeldung.

1. "Wer den Auftrag bestellt, bezahlt". So dachte ich auch und war total perplex, warum sie mich dazu brauchen. Deshalb gehe ich davon aus, dass kein Geld da ist und ich als Tochter dazu verpflichtet bin und zahlen soll. (Familienverhältnisse dort sind sehr schwierig und außer "meiner Tante" sind oder waren da alle Alkoholiker)

Das Erbe für mich und meine beiden Kinder werde ich im Januar gleich ausschlagen. Jetzt ist halt ne dumme Zeit vor Weihnachten und zwischen den Jahren.
Danke für den Tipp mit der Gruppe bei Facebook.


Sie brauchen dich nur als Absicherung, dass du auch die Kosten übernimmst, wenn sie beauftragen, denn es ist so wie ich es geschrieben habe. Wer bestellt, bezahlt!
Sie können das Geld dann von dir, in einem vernünftigen Rahmen, zurückfordern, dass Ja, aber dass der Bestatter nur dich als Auftraggeber akzeptiert ist nicht richtig.
Mommytwokids
24 Beiträge
21.12.2024 11:44
Zitat von NochOhne32:

Zitat von bella-hermy2011:

Zitat von NochOhne32:

Hallo,

ich kann dich ein wenig aufklären...

1. Leider ist es tatsächlich so, dass du erstmal bestattungspflichtig bist, ABER nur DANN, wenn es KEINEN Erben gibt. Sobald also seine Mutter und/oder seine Schwester das Erbe annehmen, werden eine bzw beide als Erbengemeinschaft, bestattungspflichtig, denn die Bestattung wird aus dem Erbe bezahlt. Sollte also Geld auf dem Konto sein oder später aus dem Hausverkauf etwas kommen, dann könntest du das, sofern alle ausgeschlagen haben, zurückerstattet bekommen.

Dies müsstest du unbedingt in Erfahrung bringen, nicht dass sie dir das noch überhelfen.

Ansonsten gilt, wer bestellt, der bezahlt auch. Und dem Bestatter ist es egal wer da kommt und den Auftrag unterschreibt.
Bei meinem Schwiegervater war es so, dass die Schwester vom Schw.Vater unterschrieben hat und hätte es keine Sterbegeldversicherung gegeben, hätte sie die Beerdigung bezahlen müssen.

2. Ab Kenntnis des Todesfalles hast du 6 Wochen Zeit zum Ausschlagen. Dafür brauchst du nur zu deinem ansässigen Amtsgericht gehen und es dort ausschlagen.

3. Hast du minderjährige Kinder bzw bist du schwanger, dann schlage auch für die Kinder bzw das Ungeborene aus. Habt ihr geteiltes Sorgerecht, dann muss der Kindsvater mitkommen und auch unterschreiben. Geburtsurkunden der Kinder mitnehmen, Personalausweise von euch.

4. WICHTIG! Hast du das alleinige Sorgerecht, dann geht die Ausschlagung der Kinder über das Familiengericht, dieses prüft ob die Ausschlagung nicht zum Nachteil der Kinder ist.

5. Die Ausschlagung kostet eine Gebühr, welche sich anhand des Vermögens ermittelt. Weißt du es nicht, gehen sie meist davon aus, dass du aufgrund von Überschuldung das Erbe ausschlägst, dann kostet es 30 €.

Komme auch aus Brandenburg und wir haben erbrechtliche Sachen in den letzten 3 Jahren zur Genüge gehabt, eine Ausschlagung erst letzte Woche.

Ach ja, sollten Mutter und Schwester ausschlagen, dann geht es munter weiter mit der Erbfolge... Kinder/Enkelkinder der Schwester, Onkel, Tanten etc...

Noch ein Tipp, solltest du bei Facebook unterwegs sein, dann such mal die Gruppe Erbecht, Erbschaft & Vermögens nachfolge Deutschland die helfen dir auch weiter, da sind übrigens auch Anwälte unterwegs


Danke für deine Rückmeldung.

1. "Wer den Auftrag bestellt, bezahlt". So dachte ich auch und war total perplex, warum sie mich dazu brauchen. Deshalb gehe ich davon aus, dass kein Geld da ist und ich als Tochter dazu verpflichtet bin und zahlen soll. (Familienverhältnisse dort sind sehr schwierig und außer "meiner Tante" sind oder waren da alle Alkoholiker)

Das Erbe für mich und meine beiden Kinder werde ich im Januar gleich ausschlagen. Jetzt ist halt ne dumme Zeit vor Weihnachten und zwischen den Jahren.
Danke für den Tipp mit der Gruppe bei Facebook.


Sie brauchen dich nur als Absicherung, dass du auch die Kosten übernimmst, wenn sie beauftragen, denn es ist so wie ich es geschrieben habe. Wer bestellt, bezahlt!
Sie können das Geld dann von dir, in einem vernünftigen Rahmen, zurückfordern, dass Ja, aber dass der Bestatter nur dich als Auftraggeber akzeptiert ist nicht

Man kann aber auch verzichten einlegen und d beschränken. Nur weil andere mehr wollen muss man das nicht einfach bezahlen
Sarah2022
3382 Beiträge
21.12.2024 12:32
Zitat von bella-hermy2011:

Zitat von NochOhne32:

Hallo,

ich kann dich ein wenig aufklären...

1. Leider ist es tatsächlich so, dass du erstmal bestattungspflichtig bist, ABER nur DANN, wenn es KEINEN Erben gibt. Sobald also seine Mutter und/oder seine Schwester das Erbe annehmen, werden eine bzw beide als Erbengemeinschaft, bestattungspflichtig, denn die Bestattung wird aus dem Erbe bezahlt. Sollte also Geld auf dem Konto sein oder später aus dem Hausverkauf etwas kommen, dann könntest du das, sofern alle ausgeschlagen haben, zurückerstattet bekommen.

Dies müsstest du unbedingt in Erfahrung bringen, nicht dass sie dir das noch überhelfen.

Ansonsten gilt, wer bestellt, der bezahlt auch. Und dem Bestatter ist es egal wer da kommt und den Auftrag unterschreibt.
Bei meinem Schwiegervater war es so, dass die Schwester vom Schw.Vater unterschrieben hat und hätte es keine Sterbegeldversicherung gegeben, hätte sie die Beerdigung bezahlen müssen.

2. Ab Kenntnis des Todesfalles hast du 6 Wochen Zeit zum Ausschlagen. Dafür brauchst du nur zu deinem ansässigen Amtsgericht gehen und es dort ausschlagen.

3. Hast du minderjährige Kinder bzw bist du schwanger, dann schlage auch für die Kinder bzw das Ungeborene aus. Habt ihr geteiltes Sorgerecht, dann muss der Kindsvater mitkommen und auch unterschreiben. Geburtsurkunden der Kinder mitnehmen, Personalausweise von euch.

4. WICHTIG! Hast du das alleinige Sorgerecht, dann geht die Ausschlagung der Kinder über das Familiengericht, dieses prüft ob die Ausschlagung nicht zum Nachteil der Kinder ist.

5. Die Ausschlagung kostet eine Gebühr, welche sich anhand des Vermögens ermittelt. Weißt du es nicht, gehen sie meist davon aus, dass du aufgrund von Überschuldung das Erbe ausschlägst, dann kostet es 30 €.

Komme auch aus Brandenburg und wir haben erbrechtliche Sachen in den letzten 3 Jahren zur Genüge gehabt, eine Ausschlagung erst letzte Woche.

Ach ja, sollten Mutter und Schwester ausschlagen, dann geht es munter weiter mit der Erbfolge... Kinder/Enkelkinder der Schwester, Onkel, Tanten etc...

Noch ein Tipp, solltest du bei Facebook unterwegs sein, dann such mal die Gruppe Erbecht, Erbschaft & Vermögens nachfolge Deutschland die helfen dir auch weiter, da sind übrigens auch Anwälte unterwegs


Danke für deine Rückmeldung.

1. "Wer den Auftrag bestellt, bezahlt". So dachte ich auch und war total perplex, warum sie mich dazu brauchen. Deshalb gehe ich davon aus, dass kein Geld da ist und ich als Tochter dazu verpflichtet bin und zahlen soll. (Familienverhältnisse dort sind sehr schwierig und außer "meiner Tante" sind oder waren da alle Alkoholiker)

Das Erbe für mich und meine beiden Kinder werde ich im Januar gleich ausschlagen. Jetzt ist halt ne dumme Zeit vor Weihnachten und zwischen den Jahren.
Danke für den Tipp mit der Gruppe bei Facebook.
Die beiden Verwandten wollen, dass du unterschreibst, eine vermutlich normale oder relativ aufwendige Beerdigung zu bezahlen. Der Bestatter möchte sich vermutlich absichern, dass er dafür auch sein Geld bekommt. Das was du unterschreibst = bestellst, das musst du auch bezahlen.

Ein "normales", nicht luxuriöses Begräbnis mit Erdbestattung kostet insgesamt ungefähr 8.000-12.000 Euro. Also insgesamt mit allem, mit normalem Holzsarg, mit Blumen, mit Trauerfeier etc. Das weiß ich aus Erfahrung.

Daher würde ich in deinem Fall höchstens für das billigste Begräbnis unterschreiben. Das ist wahrscheinlich eine Kremierung im (osteuropäischen) Ausland und danach eine unbegleitete anonyme Bestattung. Zu mehr bist du keineswegs verpflichtet. Wenn die Verwandten mehr wollen, müssen sie das unterschreiben = bezahlen.
bella-hermy2011
147 Beiträge
21.12.2024 14:06
Genau darum geht's mir.
Wenn sie eine Bestattung nach ihren Wünschen möchten, müssen sie das aus eigenen Mitteln bezahlen.
Wenn ich dafür zahlen muss, wird es das günstigste -standard mit anonymer Wiese und Einäscherung.
Für mehr bin ich nicht bereit und auch nicht verpflichtet, sowie ich es jetzt herausgelesen habe. So werde ich es kommunizieren und für mehr gibt es meine Einverständnis nicht.

Danke euch
Coco007
296 Beiträge
12.01.2025 11:50
Hi,
ich bin gerade in der gleichen Situation. Hatte Freitag ein Schreiben von einer anderen Stadt im Briefkasten, dass mein Erzeuger verstorben ist und ich mich jetzt ( mit meinem Halbbruder den ich nicht kenne ) um die Beerdigung und natürlich die Bezahlung kümmern soll. Verbrannt ist er wohl und die Urne steht in einem Krematorium.
Das macht mich so wütend. Wir haben seit 30 Jahren keinen Kontakt mehr gehabt. Ich kenne diesen Menschen überhaupt nicht mehr.
Aber um die Kosten komme ich wohl leider nicht rum.
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 6 mal gemerkt