Mein Mann will mein Kind adoptieren, wie läuft das ab?
16.09.2013 14:34
Hallo liebe Mama's,
also ich habe vor kurzem geheiratet und meine tochter ist nicht die leibliche meines mannes. er möchte sie gern adoptieren, damit sie endlich ein richtigen papa hat aber ich habe keine ahnung wie wir vorgehen müssen. hab im google ein bissl rumgeschaut aber nichts eindeutiges gefunden. muss man ein jahr verheiratet sein oder nicht? und muss ich da zum jugendamt hin? wenn ja, kann ich da einfach nen antrag holen oder wie ist das? wer kennt sich damit aus? wäre euch sehr dankbar für eure hilfe. hab auch schon versucht beim JA anzurufen aber geht iwie nie einer ran
also ich habe vor kurzem geheiratet und meine tochter ist nicht die leibliche meines mannes. er möchte sie gern adoptieren, damit sie endlich ein richtigen papa hat aber ich habe keine ahnung wie wir vorgehen müssen. hab im google ein bissl rumgeschaut aber nichts eindeutiges gefunden. muss man ein jahr verheiratet sein oder nicht? und muss ich da zum jugendamt hin? wenn ja, kann ich da einfach nen antrag holen oder wie ist das? wer kennt sich damit aus? wäre euch sehr dankbar für eure hilfe. hab auch schon versucht beim JA anzurufen aber geht iwie nie einer ran

16.09.2013 14:41
Wie lange man verheiratet sein muss kann Ich dir nicht sagen.ich bin von meinem stiefvater selbst adoptiert worden.ich weiß nur das der Vater zustimmen muss und keine Rechte und Pflichten mehr hat.
16.09.2013 14:43
geh zum jugendamt, die informieren dich darüber ausführlich
ihr müsst 2 jahre verheiratet sein und dein ehemann mindestens 25 sein..... und einige wege zum notar sind notwendig
ihr müsst 2 jahre verheiratet sein und dein ehemann mindestens 25 sein..... und einige wege zum notar sind notwendig
16.09.2013 14:45
hallo
wir wollten das auch machen aber sobald dein jetziger mann die kleine adoptiert verlierst du den kindesunterhalt vom vater deines kindes....er muss dann nicht mehr unterhalt zahlen.....
wir sind auf die stadt/ rathaus gegangen dort kannst du dir anträge holen ......
ich habe gesagt ich verzichte ungern auf 400 euro im monat dafür das er sich einen dreck kümmert um seine tochter ....er will sie net sehen bzw kennt er sie gar net ....er zahlt schön brav aber alles andere verweigert er........meine tochter ist mitlerweile 14 jahre
und mein mann mit dem ich jetzt 11 jahre verheiratet bin hat auch gesagt wieso soll ich dem das schenken .....er soll mal schön zahlen dafür das er nix tut......
zwergie
wir wollten das auch machen aber sobald dein jetziger mann die kleine adoptiert verlierst du den kindesunterhalt vom vater deines kindes....er muss dann nicht mehr unterhalt zahlen.....
wir sind auf die stadt/ rathaus gegangen dort kannst du dir anträge holen ......
ich habe gesagt ich verzichte ungern auf 400 euro im monat dafür das er sich einen dreck kümmert um seine tochter ....er will sie net sehen bzw kennt er sie gar net ....er zahlt schön brav aber alles andere verweigert er........meine tochter ist mitlerweile 14 jahre
und mein mann mit dem ich jetzt 11 jahre verheiratet bin hat auch gesagt wieso soll ich dem das schenken .....er soll mal schön zahlen dafür das er nix tut......
zwergie
16.09.2013 14:46
Echt? ist das so kompliziert? Mit Notar und so? Was kostet das dann alles?

16.09.2013 14:47
ja ist es
bei dem notar musst du der adoption einwilligen dein ehemann auch und der leibliche vater des kindes auch.... dann geht das vor das familiengericht und der richter entscheidet
weiß nich wie teuer, darüber haben wir uns noch nich erkundigt, da wir noch ein jahr mindestens warten müssen
bei dem notar musst du der adoption einwilligen dein ehemann auch und der leibliche vater des kindes auch.... dann geht das vor das familiengericht und der richter entscheidet
weiß nich wie teuer, darüber haben wir uns noch nich erkundigt, da wir noch ein jahr mindestens warten müssen

16.09.2013 14:48
da kommt einiges auf dich zu ...........kosten weis ich net aber einige 100 euro sind es ..ist alles abhängig vom anwalt/notar/ gericht falls geklagt werden muss .............
dann muss er zustimmen ect.........haufen ärger ..........
dann muss er zustimmen ect.........haufen ärger ..........
16.09.2013 14:50
hast du eine rechtschutzversicherung falls ja hole dir dort rat ein ........
16.09.2013 14:56
hier les mal
http://www.stiefkind-adoption.de/?page_id=36
4. Formalien für die Stiefkindadoption
Deutschland ist verrufen als das Land der Formalitäten. Bei unserer Stiefkindadoption war der Papierkram zwar schon viel, aber nicht überwältigend. Man kann das ganze durchaus in den Griff bekommen.
Ich bezeichne die Personen im Folgenden einfach als Vater (er soll adoptieren), Mutter (hat das Kind in die Ehe mitgebracht) und Kind (soll adoptiert werden). Weitere Kinder sind für die Adoption unerheblich.
» Das allerwichtigste: Die Adoption muss dem Wohl des Kindes dienen. Geprüft wird die Situation in der Familie vom örtlich zuständigen Jugendamt. Das Jugendamt wird aber automatisch vom Gericht eingeschaltet, darum muss man sich nicht selbst kümmern. Es gibt also keinen Grund, sich bei einer Stiefkind-Adoption schon im Vorfeld an das Jugendamt zu wenden.
» Der Annehmende muss mindestens 21 Jahre alt sein. Er und die Mutter müssen natürlich miteinander verheiratet sein.
» Das Kind muss mindestens ein Jahr, bei älteren Kindern auch länger, mit dem Vater (und natürlich der Mutter) zusammenleben. In dieser Kennenlern-Zeit müssen der Vater und die Mutter nicht verheiratet sein. Theoretisch wäre also der Fall denkbar, dass Vater, Mutter und das Stiefkind eine gewisse Zeit zusammenleben und die Adoption gleich nach der Eheschließung beantragt wird. Vater und Kind sollen natürlich eine entsprechende Beziehung aufgebaut haben. Das setze ich aber als selbstverständlich voraus.
» Das Kind muss einverstanden sein. Ist das Kind unter 14 Jahren alt, muss der gesetzliche Vertreter des Anzunehmenden einverstanden sein. In unserem Fall war das meine Frau. Und die war einverstanden, schließlich hat sie recht oft mit dem Thema angefangen.
» Im allgemeinen das schwierigste Kapitel: Der leibliche Vater muss zustimmen. Je nachdem, wie sehr er sich in den letzten Jahren um das Wohlergehen des Kindes gekümmert hat, wird er mehr oder weniger schnell zustimmen. (Adoptierende Eltern, bitte vergesst nicht, dass dem Vater sein Kind auf diese Weise unwiderruflich weggenommen wird! Mit der Adoption erlischt sogar das Besuchsrecht des leiblichen Vaters!)
In unserem Fall war die Zustimmung des leiblichen Vaters eine der einfachsten Sachen. Er hat das zu diesem Zeitpunkt knapp über sechs Jahre alte Kind erst dreimal gesehen. Dem für uns zuständigen Jugendamt hat er geschrieben, seine Gefühle würden ihm sagen, er hätte keine Tochter… Mehr brauche ich dazu nicht ausführen. Er war auch nie in der Lage, Unterhalt für das Kind zu zahlen. Seine Schulden wuchsen also von Monat zu Monat.
Weil wir keine große Lust hatten, das Thema Adoption direkt mit dem leiblichen Vater auszudiskutieren, wandten wir uns an einen Anwalt. Er sollte die Einwilligung einholen und verwies im Rahmen eines ersten freundlichen Anschreibens an den leiblichen Vater natürlich zuerst mal auf den fälligen Unterhalt. Die Antwort kam postwendend und besagte, dass der leibliche Vater sich glücklich schätzen würde, wenn seine Tochter von mir adoptiert werden würde. (Er hat es anders formuliert, aber ich bin mir sicher, dass er das mit seinem Brief aussagen wollte.)
Verweigert der leibliche Vater seine Zustimmung, kann das Gericht die Zustimmung des leiblichen Vaters ersetzen. Dies ist aber ein langwieriger Vorgang und wird nur noch sehr selten gemacht. Bei leiblichen Vätern, die es mit dem Unterhalt nicht ganz so genau nehmen, kann sicher ein guter Anwalt mehr erreichen.
http://www.stiefkind-adoption.de/?page_id=36
4. Formalien für die Stiefkindadoption
Deutschland ist verrufen als das Land der Formalitäten. Bei unserer Stiefkindadoption war der Papierkram zwar schon viel, aber nicht überwältigend. Man kann das ganze durchaus in den Griff bekommen.
Ich bezeichne die Personen im Folgenden einfach als Vater (er soll adoptieren), Mutter (hat das Kind in die Ehe mitgebracht) und Kind (soll adoptiert werden). Weitere Kinder sind für die Adoption unerheblich.
» Das allerwichtigste: Die Adoption muss dem Wohl des Kindes dienen. Geprüft wird die Situation in der Familie vom örtlich zuständigen Jugendamt. Das Jugendamt wird aber automatisch vom Gericht eingeschaltet, darum muss man sich nicht selbst kümmern. Es gibt also keinen Grund, sich bei einer Stiefkind-Adoption schon im Vorfeld an das Jugendamt zu wenden.
» Der Annehmende muss mindestens 21 Jahre alt sein. Er und die Mutter müssen natürlich miteinander verheiratet sein.
» Das Kind muss mindestens ein Jahr, bei älteren Kindern auch länger, mit dem Vater (und natürlich der Mutter) zusammenleben. In dieser Kennenlern-Zeit müssen der Vater und die Mutter nicht verheiratet sein. Theoretisch wäre also der Fall denkbar, dass Vater, Mutter und das Stiefkind eine gewisse Zeit zusammenleben und die Adoption gleich nach der Eheschließung beantragt wird. Vater und Kind sollen natürlich eine entsprechende Beziehung aufgebaut haben. Das setze ich aber als selbstverständlich voraus.
» Das Kind muss einverstanden sein. Ist das Kind unter 14 Jahren alt, muss der gesetzliche Vertreter des Anzunehmenden einverstanden sein. In unserem Fall war das meine Frau. Und die war einverstanden, schließlich hat sie recht oft mit dem Thema angefangen.
» Im allgemeinen das schwierigste Kapitel: Der leibliche Vater muss zustimmen. Je nachdem, wie sehr er sich in den letzten Jahren um das Wohlergehen des Kindes gekümmert hat, wird er mehr oder weniger schnell zustimmen. (Adoptierende Eltern, bitte vergesst nicht, dass dem Vater sein Kind auf diese Weise unwiderruflich weggenommen wird! Mit der Adoption erlischt sogar das Besuchsrecht des leiblichen Vaters!)
In unserem Fall war die Zustimmung des leiblichen Vaters eine der einfachsten Sachen. Er hat das zu diesem Zeitpunkt knapp über sechs Jahre alte Kind erst dreimal gesehen. Dem für uns zuständigen Jugendamt hat er geschrieben, seine Gefühle würden ihm sagen, er hätte keine Tochter… Mehr brauche ich dazu nicht ausführen. Er war auch nie in der Lage, Unterhalt für das Kind zu zahlen. Seine Schulden wuchsen also von Monat zu Monat.
Weil wir keine große Lust hatten, das Thema Adoption direkt mit dem leiblichen Vater auszudiskutieren, wandten wir uns an einen Anwalt. Er sollte die Einwilligung einholen und verwies im Rahmen eines ersten freundlichen Anschreibens an den leiblichen Vater natürlich zuerst mal auf den fälligen Unterhalt. Die Antwort kam postwendend und besagte, dass der leibliche Vater sich glücklich schätzen würde, wenn seine Tochter von mir adoptiert werden würde. (Er hat es anders formuliert, aber ich bin mir sicher, dass er das mit seinem Brief aussagen wollte.)
Verweigert der leibliche Vater seine Zustimmung, kann das Gericht die Zustimmung des leiblichen Vaters ersetzen. Dies ist aber ein langwieriger Vorgang und wird nur noch sehr selten gemacht. Bei leiblichen Vätern, die es mit dem Unterhalt nicht ganz so genau nehmen, kann sicher ein guter Anwalt mehr erreichen.
16.09.2013 14:57
http://www.stiefkind-adoption.de/?page_id=162
B. Kosten der Stiefkindadoption
Zahlreiche Leser schrieben uns an wegen der zu erwartenden Kosten, wenn sie ein Stiefkind adoptieren. Die folgende Aufstellung beinhaltet meine finanziellen Aufwendungen, die an unserem Wohnort im Landkreis München angefallen sind.
Dokumente und Abschriften (Abstammungsurkunden, Geburtsurkunden etc.): pro erforderliche Urkunde 6 bis 7 Euro, insgesamt ca. 25 Euro.
Notar, der die Einwilligung des leiblichen Vaters bestätigt (bundesweit einheitlich): 25 Euro.
Notar für den Adoptionsantrag (bundesweit einheitlich): 65 Euro.
Beachten Sie bitte, dass Sie beim Notar auf alle Fälle persönlich vorsprechen müssen. Suchen Sie sich deswegen einen Notar in Wohnortnähe. Falls Sie in oder in der Nähe einer Großstadt leben, können Sie aus vielen Notaren wählen. Nehmen Sie den, der Ihnen am sympatischsten ist.
Dazu kamen bei uns noch Kosten für die Einwilligung des leiblichen Vaters. Wir haben einen Anwalt gebeten, diese für uns einzuholen. Das wäre aber eigentlich nicht nötig gewesen, da der leibliche Vater unserer Ansicht nach eher froh war, die Unterhaltsverpflichtung loszuwerden und gegen die Adoption keine Einwände hatte. Entweder Sie akzeptieren die Kosten für die anwaltliche Erstberatung von 175 Euro zzgl. Mehrwertsteuer (das ist der Maximalbetrag, der Anwalt kann auch weniger verlangen) zuzüglich Porto-/Schreibauslagen, oder Sie fragen den leiblichen Vater einfach selbst. So oder so wird Ihr Notar eine entsprechende Urkunde verfassen. Das macht der Notar an Ihrem Wohnort, bei dem Sie auch den Adoptionsantrag stellen.
Ebenfalls dazu kommen die Kosten für die Untersuchung des Adoptierenden durch dessen Hausarzt. Wenn Sie regelmäßig zum Arzt gehen und erst ein halbes Jahr vorher zu einem großen Gesundheits-Check waren, könnte es eventuell passieren, dass sich der Hausarzt nochmalige Untersuchungen spart und Ihnen das Attest gleich so ausfüllt. Wenn der Arzt das verantworten kann, ist das gut. Eigentlich sogar besonders gut, denn die Kosten bewegen sich dann irgendwo im Bereich zwischen 10 und 20 Euro. Wenn der Arzt gerade Langeweile hat, oder wenn Sie ihm nicht bekannt sind, dürften ein- bis zweihundert Euro anfallen für eine größere Untersuchung, ein Blutbild und Tests auf ansteckende Krankheiten etc.
Gerichtskosten und Aufwendungen für die Prüfung durch das Jugendamt entstehen – zumindest bei einer erfolgreichen Stiefkindadoption – nicht. Insoweit ist die Förderung von Familien durch den Staat mal richtig praxisgemäß.
Die kompletten Kosten für die Adoption meiner Stieftochter betrugen in unserem Fall weniger als 300 Euro, was mich extrem positiv überraschte. Auf einem der Formulare des Jugendamtes mussten wir mal unterschreiben, dass wir für alle entstehenden Kosten aufkommen werden. Hier können Sie beruhigt unterschreiben, denn diese Klausel ist bei einer Stiefkindadoption definitiv belanglos.
B. Kosten der Stiefkindadoption
Zahlreiche Leser schrieben uns an wegen der zu erwartenden Kosten, wenn sie ein Stiefkind adoptieren. Die folgende Aufstellung beinhaltet meine finanziellen Aufwendungen, die an unserem Wohnort im Landkreis München angefallen sind.
Dokumente und Abschriften (Abstammungsurkunden, Geburtsurkunden etc.): pro erforderliche Urkunde 6 bis 7 Euro, insgesamt ca. 25 Euro.
Notar, der die Einwilligung des leiblichen Vaters bestätigt (bundesweit einheitlich): 25 Euro.
Notar für den Adoptionsantrag (bundesweit einheitlich): 65 Euro.
Beachten Sie bitte, dass Sie beim Notar auf alle Fälle persönlich vorsprechen müssen. Suchen Sie sich deswegen einen Notar in Wohnortnähe. Falls Sie in oder in der Nähe einer Großstadt leben, können Sie aus vielen Notaren wählen. Nehmen Sie den, der Ihnen am sympatischsten ist.
Dazu kamen bei uns noch Kosten für die Einwilligung des leiblichen Vaters. Wir haben einen Anwalt gebeten, diese für uns einzuholen. Das wäre aber eigentlich nicht nötig gewesen, da der leibliche Vater unserer Ansicht nach eher froh war, die Unterhaltsverpflichtung loszuwerden und gegen die Adoption keine Einwände hatte. Entweder Sie akzeptieren die Kosten für die anwaltliche Erstberatung von 175 Euro zzgl. Mehrwertsteuer (das ist der Maximalbetrag, der Anwalt kann auch weniger verlangen) zuzüglich Porto-/Schreibauslagen, oder Sie fragen den leiblichen Vater einfach selbst. So oder so wird Ihr Notar eine entsprechende Urkunde verfassen. Das macht der Notar an Ihrem Wohnort, bei dem Sie auch den Adoptionsantrag stellen.
Ebenfalls dazu kommen die Kosten für die Untersuchung des Adoptierenden durch dessen Hausarzt. Wenn Sie regelmäßig zum Arzt gehen und erst ein halbes Jahr vorher zu einem großen Gesundheits-Check waren, könnte es eventuell passieren, dass sich der Hausarzt nochmalige Untersuchungen spart und Ihnen das Attest gleich so ausfüllt. Wenn der Arzt das verantworten kann, ist das gut. Eigentlich sogar besonders gut, denn die Kosten bewegen sich dann irgendwo im Bereich zwischen 10 und 20 Euro. Wenn der Arzt gerade Langeweile hat, oder wenn Sie ihm nicht bekannt sind, dürften ein- bis zweihundert Euro anfallen für eine größere Untersuchung, ein Blutbild und Tests auf ansteckende Krankheiten etc.
Gerichtskosten und Aufwendungen für die Prüfung durch das Jugendamt entstehen – zumindest bei einer erfolgreichen Stiefkindadoption – nicht. Insoweit ist die Förderung von Familien durch den Staat mal richtig praxisgemäß.
Die kompletten Kosten für die Adoption meiner Stieftochter betrugen in unserem Fall weniger als 300 Euro, was mich extrem positiv überraschte. Auf einem der Formulare des Jugendamtes mussten wir mal unterschreiben, dass wir für alle entstehenden Kosten aufkommen werden. Hier können Sie beruhigt unterschreiben, denn diese Klausel ist bei einer Stiefkindadoption definitiv belanglos.
16.09.2013 14:58
Der vater ist abgehauen ins ausland schon länger und da er nicht zu finden ist, muss er weder zahlen noch zustimmen also kann man sagen meine tochter hat kein vater. ich habe vor der ehe unterhaltsvorschuss vom JA bekommen. aber das ist ja echt doof, dass alles so schwer ist.
16.09.2013 14:59
8. Das Jugendamt steht vor der Tür
Wie bereits erwähnt überträgt das Amtsgericht dem örtlich zuständigen Jugendamt die Prüfung, ob die Adoption gut wäre für das Kindeswohl. Ein paar Wochen nachdem wir alle erforderlichen Unterlagen an das Amtsgericht geschickt haben, sandte uns das Jugendamt einen dicken A4-Briefumschlag.
Diesmal mussten wir folgende Dokumente ausfüllen:
1.Papa muss einen “ausführlichen Lebensbericht” verfassen, “dieser soll insbesondere enthalten: Kindheit, Erziehung, Verhältnis zu Eltern und Geschwistern, Schul- und Berufsausbildung, Berufstätigkeit, Partnerschaft und Freizeitgestaltung”. Das Schreiben fällt mir nicht schwer, so dass es ein bisschen über zwei Seiten in 12 Punkt großer Schrift geworden sind.
2.Unser Hausarzt musste auf einem Formblatt (vom Jugendamt mitgeschickt) bestätigen, dass beim Papa keine körperlichen oder geistigen Gebrechen vorliegen, die der Aufnahme eines Adoptivkindes im Wege stehen. Unter anderem wird geprüft auf ansteckende Krankheiten (HIV, Hepatitis), lebensverkürzende Krankheiten (u.a. ausgeprägte Herz-, Kreislauf oder auch Krebserkrankungen) oder Krankheiten, die die Erziehungs- und Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen (Sucht, Depressionen etc.). Die Krankenkasse bezahlt diese Untersuchungen natürlich nicht.
3.Ein allgemeiner Fragebogen des Jugendamts mit Fragen zum Einkommen, Religion, seit wann verheiratet, weiteren Kindern usw. Vier sehr großzügig beschriebene Seiten. Gleichzeitig müssen Papa und Mama hier auch bestätigen, dass sie die Kosten der Adoption tragen.
4.Ein Fragebogen vom Jugendamt für den Papa, siehe unten.
5.Ein Fragebogen vom Jugendamt für die Mama, ebenfalls unten.
Beispielhafte Fragebögen für Papas und Mamas sind offen im Internet zugänglich, so dass es keinen Grund gibt, die Fragen hier nicht einzustellen.
Die Fragen an den Adoptierenden, den Papa:
1.Warum wünschen Sie die Adoption?
2.Welche Überlegungen haben Sie auf den Gedanken gebracht, das Kind zum jetzigen Zeitpunkt zu adoptieren?
3.Was ist Ihnen in Zusammenhang mit der Adoption am wichtigsten?
4.Welche Veränderungen erwarten Sie durch diese Adoption?
5.Welche Erwartungen haben Sie an das Kind und seine persönliche Entwicklung? (Verhalten, Schule, Beruf)
6.Wie gestaltet sich der Kontakt des Kindes zum leiblichen Elternteil, mit dem es nicht zusammenlebt? Wie wirken sich diese Kontakte auf Ihr Familienleben aus?
7.“Für mich ist es ganz normal, dass unser Kind noch einen dritten Elternteil hat.” Wie stehen Sie zu diesem Satz? Vor der Adoption und nach der Adoption?
8.Möchte das Kind Ihrer Einschätzung nach von Ihnen adoptiert werden – und warum?
9.Welche Veränderungen würden aus Ihrer Sicht auf das Kind zukommen?
10.Welche Veränderungen sehen Sie für die übrige Familie?
11.In welchem Rahmen haben Sie bereits Elternverantwortung übernommen?
12.Beschreiben Sie Ihre Beziehung zum Kind, das Sie adoptieren möchten. Wie hat sich diese Beziehung entwickelt?
13.Was hätte es für Konsequenzen, wenn Ihrem Antrag nicht entsprochen würde?
Und hier die Fragen an die Mutter des zu adoptierenden Kindes:
1.Weshalb wünschen Sie, dass Ihr jetziger Ehegatte eine rechtliche Beziehung zum Kind einnimmt?
2.Weshalb wünschen Sie eine Adoption zum jetzigen Zeitpunkt?
3.Von wem ging der Wunsch nach Adoption aus? Wann wurde der Adoptionswunsch erstmalig geäussert?
4.Wie wird sich die Adoption auf Ihren Alltag auswirken? Welche Veränderungen wird es geben?
5.Welche Vorteile sehen Sie in der Adoption für Ihr Kind?
6.Gibt es eventuell Nachteile für Ihr Kind?
7.Welche Eigenschaften Ihres Ehegatten in seiner Rolle als Vater schätzen Sie am meisten?
8.Wie hat sich Ihrer Meinung nach die Beziehung zwischen Ihrem jetzigen Ehegatten und dem anzunehmenden Kind im Lauf der Zeit entwickelt? Welche Veränderungen sind eingetreten?
9.Haben Sie Ihr Kind darüber informiert, dass Ihr jetziger Ehepartner nicht sein leiblicher Elternteil ist?
10.Haben Sie mit Ihrem Kind über die Adoption gesprochen und in welcher Weise?
11.Wie hat Ihr Kind reagiert?
12.Wie gesaltete sich nach Ihrer Trennung vom anderen leiblichen Elternteil Ihres Kindes der weitere Kontakt zu diesem Elternteil?
13.Was haben Sie zur Förderung des Kontakts zwischen Kind und dem annehmenden Elternteil getan?
14.Wie Sie vermutlich wissen, muss jeder leibliche Elternteil grundsätzlich in die beantragte Adoption einwilligen. Falls die Einwilligung des anderen Elternteils vorliegt: Was denken Sie, welche Beweggründe diesen Elternteil zur Einwilligung veranlasst haben?
Ein benachbarter bayerischer Landkreis hält die Fragebögen als PDF-Formular zum Ausfüllen am PC bereit. “Unser” Landkreis schickte uns die Fragebögen in Papierform. Wir haben die beiden Fragebögen aber nicht handschriftlich ausgefüllt, sondern entsprechend der Originalnummerierung am PC beantwortet – in ordentlicher Form und mit den abgetippten Originalfragen darüber. Das entbindet elegant von der Vorgabe, immer nur drei oder vier Zeilen schreiben zu dürfen bzw. von dem Eindruck, die vorgegebenen Zeilen füllen zu müssen.
Wir haben die Fragen grundsätzlich so ausführlich beantwortet, wie wir es für richtig gehalten haben. Die Frage “Papa 10″ (Welche Veränderungen sehen Sie für die übrige Familie?) haben wir beispielsweise ganz einfach mit dem Wort “Keine” beantwortet, während die Frage “Papa 12″ (Beschreiben Sie Ihre Beziehung zum Kind, das Sie adoptieren möchten. Wie hat sich diese Beziehung entwickelt?) richtig ausführlich beantwortet wurde. Natürlich sollte man die Fragen wirklich ehrlich beantworten.
Ein Zitat aus dem Anschreiben vom Jugendamt: “Sobald Ihre Unterlagen bei uns eingegangen sind, werden wir uns wegen eines Termins für ein erstes persönliches Kennenlernen mit Ihnen in Verbindung setzen.”
Für ein “erstes Kennenlernen”? Wie oft wollen die denn vorbeikommen? Wollen die bei uns einziehen?
Zwei Wochen nachdem wir die Unterlagen abgeschickt haben, kam ein Anruf vom Jugendamt: Wir würden in der ersten Novemberwoche Besuch bekommen.
Pünktlich zum vereinbarten oder besser gesagt zugewiesenen Termin kamen zwei Damen vom Jugendamt. Nach eigenen Angaben war die jüngere eine Praktikantin, aber ich kann mir gut vorstellen, dass solche Besuche immer zu zweit abgewickelt werden.
Der Besuch verlief absolut problemlos und angenehm. Es handelte sich um eine nette Plauderei, in der wir einfach die Sachen wiederholen mussten, die wir schon in die Fragebögen geschrieben haben. (Deswegen sollte man die Fragebögen auf jeden Fall ehrlich beantworten. Denn spätestens hier fällt auf, wenn man Sachen geschrieben hat, hinter denen man nicht steht oder die man irgendwo im Internet gefunden hat.) Schließlich wollten die Damen dann noch die Zimmer der Kinder sehen.
Als die Damen uns nach über zweieinhalb Stunden wieder verlassen wollten, haben wir uns dann doch getraut zu fragen, wie es jetzt weitergehen würde und ob sie die Adoption befürworten würden oder nicht.
Ja, natürlich würden sie die Adoption befürworten. In unserem Fall würde es keinerlei Probleme geben. Außer bei offensichtlichen Fällen von fehlender Zuneigung oder in sozial auffälligen Familien würde das Jugendamt nur seine Zustimmung verweigern bei Adoptionen älterer Personen, die in erster Linie zur Umgehung der deutschen Ausländergesetzgebung stattfinden sollen.
Unser Fazit: Viel Schreibkram und knapp drei Stunden Besuch. Dann war wieder Ruhe für zwei Monate.
Wie bereits erwähnt überträgt das Amtsgericht dem örtlich zuständigen Jugendamt die Prüfung, ob die Adoption gut wäre für das Kindeswohl. Ein paar Wochen nachdem wir alle erforderlichen Unterlagen an das Amtsgericht geschickt haben, sandte uns das Jugendamt einen dicken A4-Briefumschlag.
Diesmal mussten wir folgende Dokumente ausfüllen:
1.Papa muss einen “ausführlichen Lebensbericht” verfassen, “dieser soll insbesondere enthalten: Kindheit, Erziehung, Verhältnis zu Eltern und Geschwistern, Schul- und Berufsausbildung, Berufstätigkeit, Partnerschaft und Freizeitgestaltung”. Das Schreiben fällt mir nicht schwer, so dass es ein bisschen über zwei Seiten in 12 Punkt großer Schrift geworden sind.
2.Unser Hausarzt musste auf einem Formblatt (vom Jugendamt mitgeschickt) bestätigen, dass beim Papa keine körperlichen oder geistigen Gebrechen vorliegen, die der Aufnahme eines Adoptivkindes im Wege stehen. Unter anderem wird geprüft auf ansteckende Krankheiten (HIV, Hepatitis), lebensverkürzende Krankheiten (u.a. ausgeprägte Herz-, Kreislauf oder auch Krebserkrankungen) oder Krankheiten, die die Erziehungs- und Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen (Sucht, Depressionen etc.). Die Krankenkasse bezahlt diese Untersuchungen natürlich nicht.
3.Ein allgemeiner Fragebogen des Jugendamts mit Fragen zum Einkommen, Religion, seit wann verheiratet, weiteren Kindern usw. Vier sehr großzügig beschriebene Seiten. Gleichzeitig müssen Papa und Mama hier auch bestätigen, dass sie die Kosten der Adoption tragen.
4.Ein Fragebogen vom Jugendamt für den Papa, siehe unten.
5.Ein Fragebogen vom Jugendamt für die Mama, ebenfalls unten.
Beispielhafte Fragebögen für Papas und Mamas sind offen im Internet zugänglich, so dass es keinen Grund gibt, die Fragen hier nicht einzustellen.
Die Fragen an den Adoptierenden, den Papa:
1.Warum wünschen Sie die Adoption?
2.Welche Überlegungen haben Sie auf den Gedanken gebracht, das Kind zum jetzigen Zeitpunkt zu adoptieren?
3.Was ist Ihnen in Zusammenhang mit der Adoption am wichtigsten?
4.Welche Veränderungen erwarten Sie durch diese Adoption?
5.Welche Erwartungen haben Sie an das Kind und seine persönliche Entwicklung? (Verhalten, Schule, Beruf)
6.Wie gestaltet sich der Kontakt des Kindes zum leiblichen Elternteil, mit dem es nicht zusammenlebt? Wie wirken sich diese Kontakte auf Ihr Familienleben aus?
7.“Für mich ist es ganz normal, dass unser Kind noch einen dritten Elternteil hat.” Wie stehen Sie zu diesem Satz? Vor der Adoption und nach der Adoption?
8.Möchte das Kind Ihrer Einschätzung nach von Ihnen adoptiert werden – und warum?
9.Welche Veränderungen würden aus Ihrer Sicht auf das Kind zukommen?
10.Welche Veränderungen sehen Sie für die übrige Familie?
11.In welchem Rahmen haben Sie bereits Elternverantwortung übernommen?
12.Beschreiben Sie Ihre Beziehung zum Kind, das Sie adoptieren möchten. Wie hat sich diese Beziehung entwickelt?
13.Was hätte es für Konsequenzen, wenn Ihrem Antrag nicht entsprochen würde?
Und hier die Fragen an die Mutter des zu adoptierenden Kindes:
1.Weshalb wünschen Sie, dass Ihr jetziger Ehegatte eine rechtliche Beziehung zum Kind einnimmt?
2.Weshalb wünschen Sie eine Adoption zum jetzigen Zeitpunkt?
3.Von wem ging der Wunsch nach Adoption aus? Wann wurde der Adoptionswunsch erstmalig geäussert?
4.Wie wird sich die Adoption auf Ihren Alltag auswirken? Welche Veränderungen wird es geben?
5.Welche Vorteile sehen Sie in der Adoption für Ihr Kind?
6.Gibt es eventuell Nachteile für Ihr Kind?
7.Welche Eigenschaften Ihres Ehegatten in seiner Rolle als Vater schätzen Sie am meisten?
8.Wie hat sich Ihrer Meinung nach die Beziehung zwischen Ihrem jetzigen Ehegatten und dem anzunehmenden Kind im Lauf der Zeit entwickelt? Welche Veränderungen sind eingetreten?
9.Haben Sie Ihr Kind darüber informiert, dass Ihr jetziger Ehepartner nicht sein leiblicher Elternteil ist?
10.Haben Sie mit Ihrem Kind über die Adoption gesprochen und in welcher Weise?
11.Wie hat Ihr Kind reagiert?
12.Wie gesaltete sich nach Ihrer Trennung vom anderen leiblichen Elternteil Ihres Kindes der weitere Kontakt zu diesem Elternteil?
13.Was haben Sie zur Förderung des Kontakts zwischen Kind und dem annehmenden Elternteil getan?
14.Wie Sie vermutlich wissen, muss jeder leibliche Elternteil grundsätzlich in die beantragte Adoption einwilligen. Falls die Einwilligung des anderen Elternteils vorliegt: Was denken Sie, welche Beweggründe diesen Elternteil zur Einwilligung veranlasst haben?
Ein benachbarter bayerischer Landkreis hält die Fragebögen als PDF-Formular zum Ausfüllen am PC bereit. “Unser” Landkreis schickte uns die Fragebögen in Papierform. Wir haben die beiden Fragebögen aber nicht handschriftlich ausgefüllt, sondern entsprechend der Originalnummerierung am PC beantwortet – in ordentlicher Form und mit den abgetippten Originalfragen darüber. Das entbindet elegant von der Vorgabe, immer nur drei oder vier Zeilen schreiben zu dürfen bzw. von dem Eindruck, die vorgegebenen Zeilen füllen zu müssen.
Wir haben die Fragen grundsätzlich so ausführlich beantwortet, wie wir es für richtig gehalten haben. Die Frage “Papa 10″ (Welche Veränderungen sehen Sie für die übrige Familie?) haben wir beispielsweise ganz einfach mit dem Wort “Keine” beantwortet, während die Frage “Papa 12″ (Beschreiben Sie Ihre Beziehung zum Kind, das Sie adoptieren möchten. Wie hat sich diese Beziehung entwickelt?) richtig ausführlich beantwortet wurde. Natürlich sollte man die Fragen wirklich ehrlich beantworten.
Ein Zitat aus dem Anschreiben vom Jugendamt: “Sobald Ihre Unterlagen bei uns eingegangen sind, werden wir uns wegen eines Termins für ein erstes persönliches Kennenlernen mit Ihnen in Verbindung setzen.”
Für ein “erstes Kennenlernen”? Wie oft wollen die denn vorbeikommen? Wollen die bei uns einziehen?
Zwei Wochen nachdem wir die Unterlagen abgeschickt haben, kam ein Anruf vom Jugendamt: Wir würden in der ersten Novemberwoche Besuch bekommen.
Pünktlich zum vereinbarten oder besser gesagt zugewiesenen Termin kamen zwei Damen vom Jugendamt. Nach eigenen Angaben war die jüngere eine Praktikantin, aber ich kann mir gut vorstellen, dass solche Besuche immer zu zweit abgewickelt werden.
Der Besuch verlief absolut problemlos und angenehm. Es handelte sich um eine nette Plauderei, in der wir einfach die Sachen wiederholen mussten, die wir schon in die Fragebögen geschrieben haben. (Deswegen sollte man die Fragebögen auf jeden Fall ehrlich beantworten. Denn spätestens hier fällt auf, wenn man Sachen geschrieben hat, hinter denen man nicht steht oder die man irgendwo im Internet gefunden hat.) Schließlich wollten die Damen dann noch die Zimmer der Kinder sehen.
Als die Damen uns nach über zweieinhalb Stunden wieder verlassen wollten, haben wir uns dann doch getraut zu fragen, wie es jetzt weitergehen würde und ob sie die Adoption befürworten würden oder nicht.
Ja, natürlich würden sie die Adoption befürworten. In unserem Fall würde es keinerlei Probleme geben. Außer bei offensichtlichen Fällen von fehlender Zuneigung oder in sozial auffälligen Familien würde das Jugendamt nur seine Zustimmung verweigern bei Adoptionen älterer Personen, die in erster Linie zur Umgehung der deutschen Ausländergesetzgebung stattfinden sollen.
Unser Fazit: Viel Schreibkram und knapp drei Stunden Besuch. Dann war wieder Ruhe für zwei Monate.
16.09.2013 15:02
Zitat von Anonym 158630:
Der vater ist abgehauen ins ausland schon länger und da er nicht zu finden ist, muss er weder zahlen noch zustimmen also kann man sagen meine tochter hat kein vater. ich habe vor der ehe unterhaltsvorschuss vom JA bekommen. aber das ist ja echt doof, dass alles so schwer ist.
da gibts auch regelungen .......für das kind ist ein vater eingtragen in der geburtsurkunde also muss er auch zustimmen .....wie gesagt such dir hilfe ...beim jugendamt, anwalt, notar oder versuch dein glück auf dem stadthaus ............
so einfach wie du dir das denkst ist das alles nicht auch wenn er im ausland ist und kein unterhalt zahlt
16.09.2013 15:03
Oh man daas ist echt krass. dann hat sich das für uns erledigt, denn soviel geld können wir momentan nicht bezahlen dafür. und überhaupt dieser ganze papierkram, typisch deutschland
ich danke euch für eure hilfe

ich danke euch für eure hilfe

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