Mietrecht
23.11.2008 02:29
Viel viel Glück!!!
Also wir werden es auch erst zum 1.3 frühstens hier raus kommen... der vermieter macht dicht... will nichtmal einen nachmieter akzeptieren XD und da haben wir auch mein Bafög und mein Schatz arbeitet da geht das eh besser... die tage geht die Kündigung raus ^^
Aber gut zu wissen das eine SS nicht einen befreit
Werden daher dann schon eine 3 1/2 nehmen *smile* dann haben wir später keinen neuen stress ^^ (wenn mal kinder in anmarsch sind)
Trotzdem danke ^^
Also wir werden es auch erst zum 1.3 frühstens hier raus kommen... der vermieter macht dicht... will nichtmal einen nachmieter akzeptieren XD und da haben wir auch mein Bafög und mein Schatz arbeitet da geht das eh besser... die tage geht die Kündigung raus ^^
Aber gut zu wissen das eine SS nicht einen befreit
Werden daher dann schon eine 3 1/2 nehmen *smile* dann haben wir später keinen neuen stress ^^ (wenn mal kinder in anmarsch sind) Trotzdem danke ^^
01.12.2008 17:33
Zitat von Tiffylein:
der vermieter kann auf kulanz sagen "ok, du kannst schon in 2 monaten ausziehen." oder sie vereinbart mit dem vermieter, dass sie sich um einen nachmieter kümmert, wenn er darauf eingeht, darf sie ausziehen sobald der neue einzieht. aber der vermieter MUSS darauf nicht eingehen, er kann auf seine 3 monate bestehen!
ansonsten kanns natürlich auch sein, dass sie ausgezogen ist und noch einen monat doppelt-miete bezahlt, sprich für die neue und die alte wohnung. weißt du ja nicht, du hast sie ja nicht gefragtausziehen kann man schließlich wann man will, geht ja nur drum dass man bis zum ende der kündigungsfrist auch miete zahlen muss
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schwangerschaft ist jedenfalls mietrechtlich gesehen kein kündigungsgrund....
aber nicht alle vermieter sind Ar***l*****![]()
JA, 100 % richtig! NUR beim Tod des Mieters gilt eine verminderte Kündigungsfrist von 1 Monat, alles andere ist Kulanz.
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