Mütter- und Schwangerenforum

nach der geburt: alleinerziehend, 21, unverheiratet ..... !!! was jetzt? VORSICHT LANGER TEXT...

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Entchen_91
2197 Beiträge
29.05.2012 10:03
guten morgen...

Aus lauter Verzweiflung wende ich mich jetzt an euch... in der Hoffnung, dass ihr mir weiterhelfen könnt...

also:

ich war mit dem KV 3 Monate zusammen, dann bin ich Schwanger geworden. seit dem er weiß, dass ich Schwanger bin - gabs nur noch Streit - so dass wir uns im Bösen in der 13 Ssw getrennt haben.
Nun bin ich in der 27 Ssw und habe seitdem nie wieder etwas von ihm gehört.....
( er interessiert sich 0 ! )
Aber ich weiß, dass er und seine Familie UNBEDINGT unser Baby haben wollen... das haben sie mehrmals gesagt und mir auch gedroht unter Zeugen...Sobald das Baby da ist - werden sie ALLES tun damit man es mir wegnimmt und sie es bekommen

Ich hab riesige Angst!!!

Momentan beziehe ich durch die SS ALGII... habe mich um alle Anträge ( seit beginn der ss! ) gekümmert, nun habe ich auch den Mietvertrag für eine eigene Wohnung bekommen - für mich und mein Baby...!
Im September ist der geplante E.T...

Ich hab solche Angst, dass kurz nach der Geburt ein riesengroßer Streit losgeht und man mir mein Kind wegnimmt...

Ich weiß, ich bekomme das alleinige Sorgerecht... aber was ist mit der Vormundschaft? wer bekommt das?

Kann der KV das per Gericht einklagen?

dazu muss ich sagen:

Ich war vor einem halben Jahr zu einem Beratungsgespräch in einer Psychologischen Ganztagsklinik.... weil ich mich erkundigen wollte... die wollen einen immer direkt dabehalten... aber ich wollte das nicht, also hab ich da so nen Zettel unterschrieben, dass ich gegen deren Willen wieder nach Hause gehe...

Und der KV will mich damit nun schlecht machen.. er wird so viel mist erzählen über mich... er wird alles versuchen... und ich habe echt angst, dass ihm das gelingt, und dann nimmt man mir mein Baby weg, dass ich 10 Monate in mir getragen habe....

Ich glaub, daran würde ich zerbrechen...

Was soll ich jetzt nur machen?

Hat jemand eine Idee?

( das ist kein fake oder sonstiges.. ich meine das ernst... diese Sorgen lassen mich nachts nicht mehr schlafen )

lg, entchen
Luxuskizz
5386 Beiträge
29.05.2012 10:06
So schnell kann man dir dein Baby nicht wegnehmen...
Mein Schatz war sogar mal beim Jugendamt und hat angezeigt das seine Ex Drogen nimmt,... die Kleine lebt heut immernoch da,...
die prüfen das ganze und wenn Sie sehen das es dem Kind bei dir gut geht brauchst du keine Angst haben
AmSo
12252 Beiträge
29.05.2012 10:08
Am besten geh mal zum Jugendamt die können dir besser was dazu sagen. Aber keine Angst so einfach bekommen die dein baby nicht!
Keiner nimmt Dur dein Kind so einfach weg!
sternichen
808 Beiträge
29.05.2012 10:09
Huhu,
wir haben ja schon mal privat geschrieben. Kommst du nicht aus dem Kreis RE???? Wenn du über 18 Bist brauchst du dir keine gedanken machen wegen der Vormundschaft. Die würdest du ja bekommen. Ich würde mir nur nach der Geburt einen Anwalt nehemen, damit du gut beraten bist. Kannst dich ja auch vorhher erkundigen.
LG Sternichen
29.05.2012 10:09
Ich war auch mit 21 alleinerziehend....das hast das alleinige Sorgerecht, da Uhr nicht verheiratet seit, er kann dir eigentlich nichts.
Kann natürlich sein das aufgrund der Erzählungen das Jugendamt mal bei dir vorbei schaut.
Vormund gibt es ja keinen, du bist volljährig....
Hast du eine Vaterschatsanerkennung beim Jugendamt gemacht und er sie unterschrieben? Ansonsten kommt er nicht mal in die Geburtsurkunde, sondern nur du als Mutter...
Wende dich mal ans Jugendamt auch zwecks Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss...
Entchen_91
2197 Beiträge
29.05.2012 10:10
Zitat von Luxuskizz:

So schnell kann man dir dein Baby nicht wegnehmen...
Mein Schatz war sogar mal beim Jugendamt und hat angezeigt das seine Ex Drogen nimmt,... die Kleine lebt heut immernoch da,...
die prüfen das ganze und wenn Sie sehen das es dem Kind bei dir gut geht brauchst du keine Angst haben


meine Mum sagt, dass sie auf jeden fall gerichtlich vorgehen werden... ich versteh das alles nicht... ER persönlich interessiert sich 0 für das kind und wird es auch niemals tun.. nur seine Mutter will das kind haben... und da er sowieso alles für sie macht, wird er auch gerichtlich vorgehen, wenn sie es möchte..

aber was ist, wenn doch? was ist wenn ich am ende ohne mein Baby da stehe?
Ich habe momentan keine beziehung. nehme keine Drogen, trinke keinen Alkohol und rauch nicht einmal..... ich mache alles für meine kleine Emily
Sommerkind
9169 Beiträge
29.05.2012 10:10
Das klingt ja wirklich nicht schön
Also so einfach wegnehmen kann dir dein Kind keiner, denn du bist die Mutter Wie du ja schon schriebst wirst du das alleinige Sorge- und er lediglich, wenn überhaupt, ein Umgangsrecht haben. Ich an deiner Stelle würde mich jetzt schon ans Jugendamt wenden und nachfragen wie sich das mit dem Umgangsrecht etc. nach der Geburt verhält. So nimmst du ihm auch gleichzeitig den Wind aus den Segeln bezüglich schlecht machen nach der Geburt.
Ich kann total nachvollziehen dass du Angst hast, aber es nimmt dir keiner dein Kind weg, da bin ich mir ziemlich sicher

Alles alles Gute wünsch ich dir und dass du die Ss trotz allem noch ein wenig genießen kannst!

Lg
Melli
Entchen_91
2197 Beiträge
29.05.2012 10:11
Zitat von saskia1983:

Ich war auch mit 21 alleinerziehend....das hast das alleinige Sorgerecht, da Uhr nicht verheiratet seit, er kann dir eigentlich nichts.
Kann natürlich sein das aufgrund der Erzählungen das Jugendamt mal bei dir vorbei schaut.
Vormund gibt es ja keinen, du bist volljährig....
Hast du eine Vaterschatsanerkennung beim Jugendamt gemacht und er sie unterschrieben? Ansonsten kommt er nicht mal in die Geburtsurkunde, sondern nur du als Mutter...
Wende dich mal ans Jugendamt auch zwecks Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss...


in den nächsten wochen muss ich mal zum amt und dort seinen namen angeben.. dann bekommt er wegen der vaterschaft post... mehr weiß ich auch noch nicht..
Entchen_91
2197 Beiträge
29.05.2012 10:12
Zitat von Sommerkind:

Das klingt ja wirklich nicht schön
Also so einfach wegnehmen kann dir dein Kind keiner, denn du bist die Mutter Wie du ja schon schriebst wirst du das alleinige Sorge- und er lediglich, wenn überhaupt, ein Umgangsrecht haben. Ich an deiner Stelle würde mich jetzt schon ans Jugendamt wenden und nachfragen wie sich das mit dem Umgangsrecht etc. nach der Geburt verhält. So nimmst du ihm auch gleichzeitig den Wind aus den Segeln bezüglich schlecht machen nach der Geburt.
Ich kann total nachvollziehen dass du Angst hast, aber es nimmt dir keiner dein Kind weg, da bin ich mir ziemlich sicher

Alles alles Gute wünsch ich dir und dass du die Ss trotz allem noch ein wenig genießen kannst!

Lg
Melli


dankeschön
Dreamgate
35240 Beiträge
29.05.2012 10:13
Da du volljährig bist, wird da nichts gemacht wegen Vormundschaft. Das ist nur wenn du minderjährig bist.
Was du machen solltest, ist dich wegen dem Unterhalt zu informieren beim Jugendamt (gerade wegen ALGII, denn die werden dir das auch noch sagen,wollen ja weniger zahlen ).
So leicht kann man dir das Kind nicht wegnehmen
Entchen_91
2197 Beiträge
29.05.2012 10:15
Zitat von Dreamgate:

Da du volljährig bist, wird da nichts gemacht wegen Vormundschaft. Das ist nur wenn du minderjährig bist.
Was du machen solltest, ist dich wegen dem Unterhalt zu informieren beim Jugendamt (gerade wegen ALGII, denn die werden dir das auch noch sagen,wollen ja weniger zahlen ).
So leicht kann man dir das Kind nicht wegnehmen




genau 2 monate vor der geburt wird überprüft ob und wieviel unterhalt der KV zahlen kann / muss...
da er aber im 1 ausbildungsjahr ist, kann er nichts zahlen und das amt übernimmt das erstmal.. mehr weiss ich auch nicht so genau
29.05.2012 10:15
Zitat von Entchen_91:

Zitat von saskia1983:

Ich war auch mit 21 alleinerziehend....das hast das alleinige Sorgerecht, da Uhr nicht verheiratet seit, er kann dir eigentlich nichts.
Kann natürlich sein das aufgrund der Erzählungen das Jugendamt mal bei dir vorbei schaut.
Vormund gibt es ja keinen, du bist volljährig....
Hast du eine Vaterschatsanerkennung beim Jugendamt gemacht und er sie unterschrieben? Ansonsten kommt er nicht mal in die Geburtsurkunde, sondern nur du als Mutter...
Wende dich mal ans Jugendamt auch zwecks Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss...


in den nächsten wochen muss ich mal zum amt und dort seinen namen angeben.. dann bekommt er wegen der vaterschaft post... mehr weiß ich auch noch nicht..

Ja er wird dann angeschrieben , wegen der vaterschaftsanerkennung...
Du bekommst dann einen Beistand vom Jugendamt der da alles für dich klärt
Aber das du da schon einen Termin hast ist ja gut, kannst sz ha vieles klären...
Umgangsrecht steht ihm zu als Vater, aber beim Rest wird sich die Familie die Zähne dran ausbeissen
Entchen_91
2197 Beiträge
29.05.2012 10:16
Zitat von saskia1983:

Zitat von Entchen_91:

Zitat von saskia1983:

Ich war auch mit 21 alleinerziehend....das hast das alleinige Sorgerecht, da Uhr nicht verheiratet seit, er kann dir eigentlich nichts.
Kann natürlich sein das aufgrund der Erzählungen das Jugendamt mal bei dir vorbei schaut.
Vormund gibt es ja keinen, du bist volljährig....
Hast du eine Vaterschatsanerkennung beim Jugendamt gemacht und er sie unterschrieben? Ansonsten kommt er nicht mal in die Geburtsurkunde, sondern nur du als Mutter...
Wende dich mal ans Jugendamt auch zwecks Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss...


in den nächsten wochen muss ich mal zum amt und dort seinen namen angeben.. dann bekommt er wegen der vaterschaft post... mehr weiß ich auch noch nicht..

Ja er wird dann angeschrieben , wegen der vaterschaftsanerkennung...
Du bekommst dann einen Beistand vom Jugendamt der da alles für dich klärt
Aber das du da schon einen Termin hast ist ja gut, kannst sz ha vieles klären...
Umgangsrecht steht ihm zu als Vater, aber beim Rest wird sich die Familie die Zähne dran ausbeissen


hmm... meine Famy sagt, ich soll das nicht so locker sehen... was ist wenn....

und genau wegen solch blöden sätzen kann ich nachts nicht mehr schlafen
29.05.2012 10:18
Zitat von Entchen_91:

Zitat von Dreamgate:

Da du volljährig bist, wird da nichts gemacht wegen Vormundschaft. Das ist nur wenn du minderjährig bist.
Was du machen solltest, ist dich wegen dem Unterhalt zu informieren beim Jugendamt (gerade wegen ALGII, denn die werden dir das auch noch sagen,wollen ja weniger zahlen ).
So leicht kann man dir das Kind nicht wegnehmen




genau 2 monate vor der geburt wird überprüft ob und wieviel unterhalt der KV zahlen kann / muss...
da er aber im 1 ausbildungsjahr ist, kann er nichts zahlen und das amt übernimmt das erstmal.. mehr weiss ich auch nicht so genau

Ja du bekommst höchstens 72 monate unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, das wird dir aber zu 100%angrechnet aufs ALG2...
Mein ex muss bis heute nichts zahlen seit 7 Jahren nicht einen Cent der arme Mann hat ja nichts...
29.05.2012 10:18
Ich hab nur deinen ersten Post gelesen, ich antworte mal nur darauf:
Also, gehe jetzt schonmal zum Jugendamt, erklär dort, dass der Vater keinerlei Kontakt zu dir sucht und dass du Angst hast, dass er nach der Geburt groß auftrumpfen will.
Vater wird man nicht erst mit der Geburt, sondern auch das Jugendamt sieht es gerne, wenn werdende Väter, di in so einer Situation wie eurer sind, sich schon während der Schwangerschaft für das Kind einsetzten und sei es nur, schonmal die Vaterschaftsanerkennung zu machen oder sonst irgendwie Kontakt zur Mutter oder zum JA suchen.
Also ich würde einfach zum JA, mich dort vorstellen, dort meine Situation schildern, meine Bedenken äußern (nach Möglichkeit recht nett, also nichts von wegen der Ars**,...) und einfach den Willen zeigen, gemeinschaftlich einen Weg für das Kind zu finden.
Wenn der Vater das auch macht, dann werdet ihr mit Unterstützung des JA gemeinsam einen Weg finden, macht er das nicht, stellt sich quer, will nur entweder ganz oder garnicht, dann wird das JA das Kind eher dir zusprechen, die ja offen für alles war, als ihm!!!
Denk dran, egal wie sehr du ihn hasst, er ist der Vater deines Kindes und dein Kind hat ein Recht auf ihn und ich denke, man sollte immer versuchen, ein Miteinander zu finden und wenn es immer im Beisein vom JA ist.
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