Neues Gesetz zum geteilten Sorgerecht
13.07.2012 19:37
Hallo ihr lieben ...
Über das neue Gesetz das der Leibliche Vater das Teilsorgerecht einklagen kann und es höchstwarscheinlich auch bekommt mach ich mir seid ein paar Tagen gedanken ... Eine ganz klare Frage die mir im Kopf rumgeistert ist Kann er mir mein Kind dann "einfach so" weg nehmen? er hat mir schon 2 mal das Jugendamt auf den Hals gehetzt, die natürlich nix zu beanstanden hatten, redet mich totzdem weiter schlecht, droht mir weiterhin und nun hat sich das amt wieder für nächste Woche angekündigt ... Ich kann langsam wirklich nicht mehr und der Gedultsfaden reißt bald ... Keiner weiss so wirklich bescheid also frag ich mal hier
vieleicht könnt ihr mir da helfen ...
Kurz und kapp : Was bringt es ihm wenn er das halbe Sorgerecht hat und was kann er dann damit tun? Wogegen kann ich mich wehren und wo kann ich einfach nur sagen, weisste was du ar*** le** mich mal ganz gepflegt?!
Über das neue Gesetz das der Leibliche Vater das Teilsorgerecht einklagen kann und es höchstwarscheinlich auch bekommt mach ich mir seid ein paar Tagen gedanken ... Eine ganz klare Frage die mir im Kopf rumgeistert ist Kann er mir mein Kind dann "einfach so" weg nehmen? er hat mir schon 2 mal das Jugendamt auf den Hals gehetzt, die natürlich nix zu beanstanden hatten, redet mich totzdem weiter schlecht, droht mir weiterhin und nun hat sich das amt wieder für nächste Woche angekündigt ... Ich kann langsam wirklich nicht mehr und der Gedultsfaden reißt bald ... Keiner weiss so wirklich bescheid also frag ich mal hier
vieleicht könnt ihr mir da helfen ... Kurz und kapp : Was bringt es ihm wenn er das halbe Sorgerecht hat und was kann er dann damit tun? Wogegen kann ich mich wehren und wo kann ich einfach nur sagen, weisste was du ar*** le** mich mal ganz gepflegt?!
13.07.2012 19:41
ich würde mir da noch keinen kopf machen, ist doch noc hnix beschlossen oder? war mal so ne idee von unserem staat
bis das durch ist kann dein kind wahrscheinlich selber entscheidne
bis das durch ist kann dein kind wahrscheinlich selber entscheidne
13.07.2012 19:42
geteiltes sorgerecht bedeutet, dass er bei ALLEM mitreden kann bzw. gefragt werden musst. du kannst dann z.b. nicht mal einfach so verreisen oder umziehen, wenn er nicht damit einverstanden ist.
13.07.2012 19:43
soweit ich weis darf er unter anderem über dinge wie schule, medizinische maßnahmen ect. mitentscheiden, also sprich, du brauchst dafür sein einverständnis... korrigiert mich bitte wenn da was falsches dran ist!
13.07.2012 19:44
Zitat von Hope2012:
ich würde mir da noch keinen kopf machen, ist doch noc hnix beschlossen oder? war mal so ne idee von unserem staatbis das durch ist kann dein kind wahrscheinlich selber entscheidne
![]()
ist doch durch seit letzter woche
13.07.2012 19:47
hier mal ein link,
das ist durch mit dem sorgerecht...
http://www.liliput-lounge.de/themen/neues-sorgerec ht-fuer-ledige-eltern/
das ist durch mit dem sorgerecht...
http://www.liliput-lounge.de/themen/neues-sorgerec ht-fuer-ledige-eltern/
13.07.2012 19:52
Zitat von Madi-79:
geteiltes sorgerecht bedeutet, dass er bei ALLEM mitreden kann bzw. gefragt werden musst. du kannst dann z.b. nicht mal einfach so verreisen oder umziehen, wenn er nicht damit einverstanden ist.
umziehen darf sie trotzdem einfach so. denn es wird lediglich das Sorgerecht geteilt-nicht aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht..
verreisen darfst du auch-so du denn schon einen Reisepass für die Kleine hast. sonst brauchst du für den auch das Einverständnis vom Papa..mein Schatz u seine Ex haben geteiltes Sorgerecht u eig find ichs gut, das das Gesetz durch ist.
13.07.2012 19:55
Also muss ich ihn bei jedem kleinen Sch** anrufen und fragen "Bitte bitte du dummes *HUUUUUST* darf ich?"
zb. wenn ich sie später zum Turnunterricht oder schwimmen oder was auch immer schicken möchte?
oder wenn sie die Mandeln oder den Blinddarm raus bekommen soll?
Oder jetzt die Impfungen bei den U´s?
Umziehen werden wir die nächsten Jahre nicht, soviel steht fest. Zwar am 01.09. in ne neue Wohnung aber bis dahin hat er das nicht eingeklagt, so schnell ist der nämlich nicht!
Kann er mir dann auch mein Kind weg nehmen? ZB wenn er meint er will sie dauerhaft bei sich haben?
zb. wenn ich sie später zum Turnunterricht oder schwimmen oder was auch immer schicken möchte?
oder wenn sie die Mandeln oder den Blinddarm raus bekommen soll?
Oder jetzt die Impfungen bei den U´s?
Umziehen werden wir die nächsten Jahre nicht, soviel steht fest. Zwar am 01.09. in ne neue Wohnung aber bis dahin hat er das nicht eingeklagt, so schnell ist der nämlich nicht!
Kann er mir dann auch mein Kind weg nehmen? ZB wenn er meint er will sie dauerhaft bei sich haben?
13.07.2012 19:58
Er knn dir dein kind nich wegnehmen. Es wird das Sorgerecht geteilt nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht
Er darf bei wichtigen dingen mitentscheiden. Welche Schule zb.
alltagssachen kannste allein entscheiden. auch in notfällen darf man allein Entscheiden. ZB Wenn das Kind nen Unfall hatte und der andere Partner nicht erreichbar ist und das Leben in Gefahr ist.
Er darf bei wichtigen dingen mitentscheiden. Welche Schule zb.
alltagssachen kannste allein entscheiden. auch in notfällen darf man allein Entscheiden. ZB Wenn das Kind nen Unfall hatte und der andere Partner nicht erreichbar ist und das Leben in Gefahr ist.
13.07.2012 19:59
Zitat von MiasMutti:
Also muss ich ihn bei jedem kleinen Sch** anrufen und fragen "Bitte bitte du dummes *HUUUUUST* darf ich?"
zb. wenn ich sie später zum Turnunterricht oder schwimmen oder was auch immer schicken möchte?
oder wenn sie die Mandeln oder den Blinddarm raus bekommen soll?
Oder jetzt die Impfungen bei den U´s?
Umziehen werden wir die nächsten Jahre nicht, soviel steht fest. Zwar am 01.09. in ne neue Wohnung aber bis dahin hat er das nicht eingeklagt, so schnell ist der nämlich nicht!
Kann er mir dann auch mein Kind weg nehmen? ZB wenn er meint er will sie dauerhaft bei sich haben?
wegnehmen kann er sie dir ohne guten Grund nicht. denn du behälst ja das Aufenthaltbestimmungsrecht.
Bei Impfungen, Vereinen u.ä. brauchst du keine Unterschrift von ihm.
wenn du allerdings ein konto für sie eröffnen möchtest, brauchst du seine Unterschrift und auch für einen Reisepass.
Bei OP's kommts drauf an,wie akut es ist..ist es akut u er ist nicht erreichbar, entscheidest du allein.
13.07.2012 20:00
Zitat von MiasMutti:
Also muss ich ihn bei jedem kleinen Sch** anrufen und fragen "Bitte bitte du dummes *HUUUUUST* darf ich?"
zb. wenn ich sie später zum Turnunterricht oder schwimmen oder was auch immer schicken möchte?
oder wenn sie die Mandeln oder den Blinddarm raus bekommen soll?
Oder jetzt die Impfungen bei den U´s?
Umziehen werden wir die nächsten Jahre nicht, soviel steht fest. Zwar am 01.09. in ne neue Wohnung aber bis dahin hat er das nicht eingeklagt, so schnell ist der nämlich nicht!
Kann er mir dann auch mein Kind weg nehmen? ZB wenn er meint er will sie dauerhaft bei sich haben?
Nein. Also Turnen und schwimmen gehört zu alltäglichen Sachen.
Impfungen weiß ich nicht. Aber mein KiA hat noch nie gefragt was mein Mann dazu sagt
Nein wie gesagt weg nehmen kann er sie dir nicht weil du das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast. Das ist was anderes.
13.07.2012 20:01
so einfach weg nehmen nicht so viel ich weiss da du ja das elleinige aufenhaltsbestimmungs recht hast
Zitat von MiasMutti:
Also muss ich ihn bei jedem kleinen Sch** anrufen und fragen "Bitte bitte du dummes *HUUUUUST* darf ich?"
zb. wenn ich sie später zum Turnunterricht oder schwimmen oder was auch immer schicken möchte?
oder wenn sie die Mandeln oder den Blinddarm raus bekommen soll?
Oder jetzt die Impfungen bei den U´s?
Umziehen werden wir die nächsten Jahre nicht, soviel steht fest. Zwar am 01.09. in ne neue Wohnung aber bis dahin hat er das nicht eingeklagt, so schnell ist der nämlich nicht!
Kann er mir dann auch mein Kind weg nehmen? ZB wenn er meint er will sie dauerhaft bei sich haben?
13.07.2012 20:05
er hat durch diese geteilte Sorge hauptsächlich ein Informations- und Vetorecht. sein Veto die Schule usw betreffend müsste er dann auch durchboxen...und das ist wohl gar nicht sooo einfach.
nur eben bei Kontoeröffnung und bei reisepass beantragen brauchst du seine Unterschrift dann definitiv.
nur eben bei Kontoeröffnung und bei reisepass beantragen brauchst du seine Unterschrift dann definitiv.
13.07.2012 20:18
aber jetzt mal angenommen ...
MEINE Mutti würde ein Konto für sie eröffnen aber ich hätte komplette Vollmacht darüber, da brauch ich seine Zustimmung nicht?
beim Reisepass ... Er hat bis jetzt noch nichts außer das er weiss das er eine Tochter hat, wenn ich den Pass jetzt beantrage, muss er ja nur verlängert werden und ich brauch nix von ihm oder?
Nur mal so rein Theoretisch natürlich
MEINE Mutti würde ein Konto für sie eröffnen aber ich hätte komplette Vollmacht darüber, da brauch ich seine Zustimmung nicht?
beim Reisepass ... Er hat bis jetzt noch nichts außer das er weiss das er eine Tochter hat, wenn ich den Pass jetzt beantrage, muss er ja nur verlängert werden und ich brauch nix von ihm oder?
Nur mal so rein Theoretisch natürlich
13.07.2012 20:21
Aber zur Schule etc. wenn ihm das nicht passt wo ich sie hinschicken möchte müsste er das auch wieder vor Gericht bewirken das er das nicht will das sie auf genau diese Schule kommt!?
Weil den Aufwand wird er sich mit sicherheit nicht machen, das alles was er im Moment macht ist sowieso nur aus reiner Boßheit er interessiert sich nicht für Mia und will sie auch nicht sehen, den Gerichtstermin hat ER zum dritten mal über seinen Anwalt verschieben lassen wegen immer anderen Gründen die, wie ich vermute, gelogen sind, nur um das mit dem Unterhalt hinauszuzögern ... Naja Unterhaltsvorschuss sei dank, mir solls egal sein wann er zahlt
Weil den Aufwand wird er sich mit sicherheit nicht machen, das alles was er im Moment macht ist sowieso nur aus reiner Boßheit er interessiert sich nicht für Mia und will sie auch nicht sehen, den Gerichtstermin hat ER zum dritten mal über seinen Anwalt verschieben lassen wegen immer anderen Gründen die, wie ich vermute, gelogen sind, nur um das mit dem Unterhalt hinauszuzögern ... Naja Unterhaltsvorschuss sei dank, mir solls egal sein wann er zahlt
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