NUR Lebensgefährtin...Was passiert im Notfall???
15.04.2013 18:24
Interessante Frage... Bei meinem Freund ist das ähnlich. Wir sind auch nicht verheiratet. Er lebt in Scheidung... Zu den Eltern hat er keinen Kontakt bzw. Ist der Vater verstorben. Das mit dem ICE ist ein guter Tipp.
Andere Frage:
Mein Mittlerer hat keinen Kontakt zu seinem leiblichen Vater. Die beiden kennen sich nicht. Ich habe das alleinige Sorgerecht. Mein Freund hat die soziale Vaterolle übernommen. Mein Sohn weiß aber über die Umstände Bescheid. Was würde denn mit ihm passieren wenn mir mal was passieren würde???
Andere Frage:
Mein Mittlerer hat keinen Kontakt zu seinem leiblichen Vater. Die beiden kennen sich nicht. Ich habe das alleinige Sorgerecht. Mein Freund hat die soziale Vaterolle übernommen. Mein Sohn weiß aber über die Umstände Bescheid. Was würde denn mit ihm passieren wenn mir mal was passieren würde???
15.04.2013 18:52
Zitat von wirrwarr:
Interessante Frage... Bei meinem Freund ist das ähnlich. Wir sind auch nicht verheiratet. Er lebt in Scheidung... Zu den Eltern hat er keinen Kontakt bzw. Ist der Vater verstorben. Das mit dem ICE ist ein guter Tipp.
Andere Frage:
Mein Mittlerer hat keinen Kontakt zu seinem leiblichen Vater. Die beiden kennen sich nicht. Ich habe das alleinige Sorgerecht. Mein Freund hat die soziale Vaterolle übernommen. Mein Sohn weiß aber über die Umstände Bescheid. Was würde denn mit ihm passieren wenn mir mal was passieren würde???
Würde er eventuell zum Vater, in jedem Fall aber unter Obhurt vom JA kommen, sofern du keine Vormundschaftserklärung abgegeben hast.
15.04.2013 21:54
Zitat von SureLona:
Zitat von wirrwarr:
Interessante Frage... Bei meinem Freund ist das ähnlich. Wir sind auch nicht verheiratet. Er lebt in Scheidung... Zu den Eltern hat er keinen Kontakt bzw. Ist der Vater verstorben. Das mit dem ICE ist ein guter Tipp.
Andere Frage:
Mein Mittlerer hat keinen Kontakt zu seinem leiblichen Vater. Die beiden kennen sich nicht. Ich habe das alleinige Sorgerecht. Mein Freund hat die soziale Vaterolle übernommen. Mein Sohn weiß aber über die Umstände Bescheid. Was würde denn mit ihm passieren wenn mir mal was passieren würde???
Würde er eventuell zum Vater, in jedem Fall aber unter Obhurt vom JA kommen, sofern du keine Vormundschaftserklärung abgegeben hast.
Genau, dass ist meine Sorge und würde wohl kaum dem Wohl meines Sohnes entsprechen. Mein Sohn ist 8 Jahre alt und hat seinen Vater das letzte mal mit 18 Monaten gesehen, also er kann sich da Null dran erinnern. Ich glaube das wäre das schlimmste was ihm passieren könnte
Bei so einer Vormundschaftserklarung kann ich da entscheiden, dass mein Sohn bei meinen Eltern oder meinem Freund aufwächst bzw im Kontakt zueinander erzogen wird. Sprich er lebt bei einen von beiden, hat aber das recht zu dem jeweils anderen Kontakt zu haben??
Mei, ich glaube ich sollte auch mal zu nem Notar oder Anwalt
16.04.2013 08:17
Zitat von wirrwarr:
Zitat von SureLona:
Zitat von wirrwarr:
Interessante Frage... Bei meinem Freund ist das ähnlich. Wir sind auch nicht verheiratet. Er lebt in Scheidung... Zu den Eltern hat er keinen Kontakt bzw. Ist der Vater verstorben. Das mit dem ICE ist ein guter Tipp.
Andere Frage:
Mein Mittlerer hat keinen Kontakt zu seinem leiblichen Vater. Die beiden kennen sich nicht. Ich habe das alleinige Sorgerecht. Mein Freund hat die soziale Vaterolle übernommen. Mein Sohn weiß aber über die Umstände Bescheid. Was würde denn mit ihm passieren wenn mir mal was passieren würde???
Würde er eventuell zum Vater, in jedem Fall aber unter Obhurt vom JA kommen, sofern du keine Vormundschaftserklärung abgegeben hast.
Genau, dass ist meine Sorge und würde wohl kaum dem Wohl meines Sohnes entsprechen. Mein Sohn ist 8 Jahre alt und hat seinen Vater das letzte mal mit 18 Monaten gesehen, also er kann sich da Null dran erinnern. Ich glaube das wäre das schlimmste was ihm passieren könnte![]()
Bei so einer Vormundschaftserklarung kann ich da entscheiden, dass mein Sohn bei meinen Eltern oder meinem Freund aufwächst bzw im Kontakt zueinander erzogen wird. Sprich er lebt bei einen von beiden, hat aber das recht zu dem jeweils anderen Kontakt zu haben??
Mei, ich glaube ich sollte auch mal zu nem Notar oder Anwalt
Ja, du kannst da ein oder mehrere Personen angeben, die die Vormundschaft bekommen sollen. Einfach mal beim JA erkundigen. Mir wurde das zb. empfohlen, da ich allerinerziehend bin.
Bei mir sind es der leibliche Vater und mein Bruder, die im Notfall die Vormundschaft hätten.
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