Probleme mit Kindsvater
30.06.2011 13:48
Habe mal wieder leichte Differenzen mit dem Papa meiner Tochter.
Wir haben (leider) gemeinsames Sorgerecht.
Er fängt immer gleich an mich zu beschimpfen und mit JA zu drohen.
Was wäre denn, wenn er das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt?
Hätte er Aussicht auf Erfolg?
Kann er das Kind (5 Jahre) auch in der Woche über Nacht zu sich holen?
Bin schon gespannt auf Eure Antworten!!!
Wir haben (leider) gemeinsames Sorgerecht.
Er fängt immer gleich an mich zu beschimpfen und mit JA zu drohen.
Was wäre denn, wenn er das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt?
Hätte er Aussicht auf Erfolg?
Kann er das Kind (5 Jahre) auch in der Woche über Nacht zu sich holen?
Bin schon gespannt auf Eure Antworten!!!
30.06.2011 14:42
"Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist der Teilbereich der Personensorge, der die Bestimmung des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des tatsächlichen Aufenthaltes beinhaltet."
Quelle: Wikipedia
Heißt im Klartext: Wenn er das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, darf er alleine entscheiden, wann sich euer Kind wo aufhält, egal ob ihr geteiltes Sorgerecht habt.
Ob er Aussichten darauf hat es zu bekommen, kann ich nicht beurteilen. Kenne eure Verhältnisse nicht und weiß nicht was vorgefallen ist.
Mein Tipp: Beratung z. B. beim Anwalt oder beim JA.
Quelle: Wikipedia
Heißt im Klartext: Wenn er das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, darf er alleine entscheiden, wann sich euer Kind wo aufhält, egal ob ihr geteiltes Sorgerecht habt.
Ob er Aussichten darauf hat es zu bekommen, kann ich nicht beurteilen. Kenne eure Verhältnisse nicht und weiß nicht was vorgefallen ist.
Mein Tipp: Beratung z. B. beim Anwalt oder beim JA.
30.06.2011 14:45
Zitat von curly0503:
Habe mal wieder leichte Differenzen mit dem Papa meiner Tochter.
Wir haben (leider) gemeinsames Sorgerecht.
Er fängt immer gleich an mich zu beschimpfen und mit JA zu drohen.
Was wäre denn, wenn er das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt?
Hätte er Aussicht auf Erfolg?
Kann er das Kind (5 Jahre) auch in der Woche über Nacht zu sich holen?
Bin schon gespannt auf Eure Antworten!!!
würd mich a mal interessieren,viellt hat damit ja schon jmd hier erfahrung und möcht davon bzw drüber schreibn....habs jedenfalls mal gemerkt das thema

30.06.2011 15:11
Zitat von curly0503:
Habe mal wieder leichte Differenzen mit dem Papa meiner Tochter.
Wir haben (leider) gemeinsames Sorgerecht.
Er fängt immer gleich an mich zu beschimpfen und mit JA zu drohen.
Was wäre denn, wenn er das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt?
Hätte er Aussicht auf Erfolg?
Kann er das Kind (5 Jahre) auch in der Woche über Nacht zu sich holen?
Bin schon gespannt auf Eure Antworten!!!
hey , ich würde an deiner stelle auch mal nen anwalt fragen ansonsten ist es so .....das schon triftige gründe vorliegen müssen um das er das bekommt
30.06.2011 16:04
Ne also ich glaub nicht, dass er es bekommt. Das Kind lebt doch bei dir, er kann dir doch schlecht das Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen und selbst wenns vor Gericht geht: Solange es dem Kind gutgeht, passiert da nichts. Sieht aus wie ein Racheakt seinerseits
30.06.2011 16:10
Wir haben hier geregelte Verhältnisse, gehen arbeiten und kümmern uns gut um die Kinder.
Er benutzt vieles als Druckmittel.
Ich kann auch zum JA kommt des öfteren, wenn ihm was nicht passt.
Das ist auch meine Tochter,bla bla bla...
Weihnachten und an ihrem Geburtstag will er sie auch.
Sie ist Heiligabend bisher immer bei uns gewesen und an ihrem Geburtstag auch.
Was soll ich nur nächstes Jahr zu ihrer Schuleinführung machen?
Will ihn nicht einladen, muss ich aber sicher...
Er benutzt vieles als Druckmittel.
Ich kann auch zum JA kommt des öfteren, wenn ihm was nicht passt.
Das ist auch meine Tochter,bla bla bla...
Weihnachten und an ihrem Geburtstag will er sie auch.
Sie ist Heiligabend bisher immer bei uns gewesen und an ihrem Geburtstag auch.
Was soll ich nur nächstes Jahr zu ihrer Schuleinführung machen?
Will ihn nicht einladen, muss ich aber sicher...
30.06.2011 16:18
Ich kenn eure Verhältnisse nicht, aber er wird kaum, das alleinige Aufenhaltsbestimmungsrecht bekommt.... dafür müsste ne Menge negatives von deiner Seite kommen müssen und das scheint mir nun nicht so. Er hat aber auf jeden Fall, auch mal das Recht, sein Kind an Heiligabend oder zum Geburtstag zu haben und nächstes Jahr die Einschulung.... du brauchst ihn nicht einladen, aber anwesend darf er auf jeden Fall sein.
30.06.2011 16:19
Zitat von curly0503:
Wir haben hier geregelte Verhältnisse, gehen arbeiten und kümmern uns gut um die Kinder.
Er benutzt vieles als Druckmittel.
Ich kann auch zum JA kommt des öfteren, wenn ihm was nicht passt.
Das ist auch meine Tochter,bla bla bla... Weihnachten und an ihrem Geburtstag will er sie auch.
Sie ist Heiligabend bisher immer bei uns gewesen und an ihrem Geburtstag auch.
Was soll ich nur nächstes Jahr zu ihrer Schuleinführung machen?
Will ihn nicht einladen, muss ich aber sicher...
Da hat er aber Recht. Warum ist es denn für dich so schlimm, dass er sich um seine Tochter kümmern will? Andere wären froh, wenn sich der Kindsvater so kümmern würde. Eure Differenzen solltet ihr nicht auf dem Rücken des Kindes austragen. Und wenn er sie an ihrem Geburtstag oder an Heiligabend sehen möchte, sollte man eine Lösung finden, Ihn mit der Tochter zusammen besuchen oder alle zusammen feiern?
Wie schon gesagt, ich kenne keine Hintergründe und kann deswegen schlecht urteilen. Allerdings kannst du ihm das gemeinsamen Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht genauso wenig abnehmen lassen, wie er dir. Und bevor ich mich jahrelang vor Gericht streite und das Kind darunter leidet, reiße ich mich doch lieber zusammen und vergesse meine eigenen Konflikte mit dem/der Ex, oder?
30.06.2011 16:20
Zitat von Nadine_79:
Ich kenn eure Verhältnisse nicht, aber er wird kaum, das alleinige Aufenhaltsbestimmungsrecht bekommt.... dafür müsste ne Menge negatives von deiner Seite kommen müssen und das scheint mir nun nicht so. Er hat aber auf jeden Fall, auch mal das Recht, sein Kind an Heiligabend oder zum Geburtstag zu haben und nächstes Jahr die Einschulung.... du brauchst ihn nicht einladen, aber anwesend darf er auf jeden Fall sein.
Ich dachte immer, dass das Kind dort Weihnachten und Geburtstag feiert wo es hauptsächlich lebt.
Man muss sich soviel gefallen lassen...
30.06.2011 16:22
Zitat von Ella-Bella:
Zitat von curly0503:
Wir haben hier geregelte Verhältnisse, gehen arbeiten und kümmern uns gut um die Kinder.
Er benutzt vieles als Druckmittel.
Ich kann auch zum JA kommt des öfteren, wenn ihm was nicht passt.
Das ist auch meine Tochter,bla bla bla... Weihnachten und an ihrem Geburtstag will er sie auch.
Sie ist Heiligabend bisher immer bei uns gewesen und an ihrem Geburtstag auch.
Was soll ich nur nächstes Jahr zu ihrer Schuleinführung machen?
Will ihn nicht einladen, muss ich aber sicher...
Da hat er aber Recht. Warum ist es denn für dich so schlimm, dass er sich um seine Tochter kümmern will? Andere wären froh, wenn sich der Kindsvater so kümmern würde. Eure Differenzen solltet ihr nicht auf dem Rücken des Kindes austragen. Und wenn er sie an ihrem Geburtstag oder an Heiligabend sehen möchte, sollte man eine Lösung finden, Ihn mit der Tochter zusammen besuchen oder alle zusammen feiern?
Wie schon gesagt, ich kenne keine Hintergründe und kann deswegen schlecht urteilen. Allerdings kannst du ihm das gemeinsamen Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht genauso wenig abnehmen lassen, wie er dir. Und bevor ich mich jahrelang vor Gericht streite und das Kind darunter leidet, reiße ich mich doch lieber zusammen und vergesse meine eigenen Konflikte mit dem/der Ex, oder?
Er fordert immer nur.
Macht viele leere Verprechungen, usw...
Er zahlt nicht mal Unterhalt!!
30.06.2011 16:22
Zitat von curly0503:
Zitat von Nadine_79:
Ich kenn eure Verhältnisse nicht, aber er wird kaum, das alleinige Aufenhaltsbestimmungsrecht bekommt.... dafür müsste ne Menge negatives von deiner Seite kommen müssen und das scheint mir nun nicht so. Er hat aber auf jeden Fall, auch mal das Recht, sein Kind an Heiligabend oder zum Geburtstag zu haben und nächstes Jahr die Einschulung.... du brauchst ihn nicht einladen, aber anwesend darf er auf jeden Fall sein.
Ich dachte immer, dass das Kind dort Weihnachten und Geburtstag feiert wo es hauptsächlich lebt.
Man muss sich soviel gefallen lassen...
Na aber stell dir doch mal das Ganze umgekehrt vor.... du würdest deine Tochter doch auch mal an Heiligabend und am Geburtstag haben wollen....

Er ist und bleibt ihr Papa.
30.06.2011 16:26
Sie soll es sich selbst aussuchen wo sie dieses Jahr feiern will.
Kann man das von einer 5 jährigen verlangen?
Dann habe ich zumindest nicht das Gefühl "alleine" mit der Entscheidung da zu stehen.
Kann man das von einer 5 jährigen verlangen?
Dann habe ich zumindest nicht das Gefühl "alleine" mit der Entscheidung da zu stehen.
30.06.2011 16:26
hi! stimmt ich weiß auch nicht wie eure verhältnisse sind, ich würde aber vorschlagen, auch zum wohle des kindes das ihr euch die tage , wie zum beispiel weihnachten oder andere tage teilt!
ich verstehe das du vielleicht nicht willst das er bei der einschulung dabei ist! was will aber deine tochter? ich glaube das ist das wichtigste...und mit 5 oder 6 jahren kann sie doch auch schon ihre meinung sagen.
viel glück und ich hoffe das ihr eine lösung findet!
ich verstehe das du vielleicht nicht willst das er bei der einschulung dabei ist! was will aber deine tochter? ich glaube das ist das wichtigste...und mit 5 oder 6 jahren kann sie doch auch schon ihre meinung sagen.


30.06.2011 16:27
der kindsvater von meinen sohn hat auch lange keinen unterhalt bezahlt und trotzdem hat er seinen sohn immer sehen dürfen und auch zu den feiertagen ist er regelmäßig bei ihm obwohl ich auch nicht immer seiner meinung bin und viel schlucke..aber es geht hier um deine tochter mach das was sie gerne möchte
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