Mütter- und Schwangerenforum

Rechtl. u. berufl. Folgen einer psychischen Erkrankungen

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Anonym 1 (210140)
0 Beiträge
05.05.2023 14:48
Bis vor kurzem lebte meine beste Freundin in einer ganz normalen Familie. Ihr Mann, sie und drei kleine Kinder. Der Mann arbeitete als Berufsschullehrer, meine Freundin ist in Elternzeit. Alle gesund, nichts auffälliges. Der Papa hat sich sehr liebevoll um die drei Kinder gekümmert.

Vor ungefähr 3 Monaten hat sich der Ehemann psychisch verändert. Er wurde sehr unruhig, schlief fast nicht mehr, wurde daraufhin krank geschrieben. Nach ein paar Tagen wurde er plötzlich abends sehr aggressiv und laut. Er meinte, in meiner Freundin stecke der Teufel. Er zog sie an den Haaren und randalierte in der Wohnung.
Meine Freundin rief die Polizei. Diese griff der Ehemann an und verletzte einen Polizisten an der Hand.
Die Polizei nahm ihn mit und brachte ihn in die Psychiatrie. Diagnose: manisch-depressive Erkrankung.
Zur Zeit ist er noch immer in der Psychiatrie. Er wird dort behandelt und es geht ihm schon sehr viel besser.

Nun zu meiner Frage: Die Polizisten haben Anzeige wegen Körperverletzung gegen den Mann meiner Freundin erstattet.
Was hat er da zu erwarten?
Meine Freundin meint, es könnte sein, dass er wegen der psychischen Erkrankung schuldunfähig sei.
Aber mir stellt sich jetzt auch die Frage, ob er nach der Feststellung "schuldunfähig wegen psychischer Erkrankung" überhaupt jemals wieder in den Schuldienst zurück kehren könnte.
Muss er sich da entscheiden - Strafe wegen Körperverletzung oder Schuldienst? Oder wie läuft das ab?

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

privates Thema

Marie2010
4252 Beiträge
05.05.2023 19:47
Zitat von Anonym 1 (210140):

Bis vor kurzem lebte meine beste Freundin in einer ganz normalen Familie. Ihr Mann, sie und drei kleine Kinder. Der Mann arbeitete als Berufsschullehrer, meine Freundin ist in Elternzeit. Alle gesund, nichts auffälliges. Der Papa hat sich sehr liebevoll um die drei Kinder gekümmert.

Vor ungefähr 3 Monaten hat sich der Ehemann psychisch verändert. Er wurde sehr unruhig, schlief fast nicht mehr, wurde daraufhin krank geschrieben. Nach ein paar Tagen wurde er plötzlich abends sehr aggressiv und laut. Er meinte, in meiner Freundin stecke der Teufel. Er zog sie an den Haaren und randalierte in der Wohnung.
Meine Freundin rief die Polizei. Diese griff der Ehemann an und verletzte einen Polizisten an der Hand.
Die Polizei nahm ihn mit und brachte ihn in die Psychiatrie. Diagnose: manisch-depressive Erkrankung.
Zur Zeit ist er noch immer in der Psychiatrie. Er wird dort behandelt und es geht ihm schon sehr viel besser.

Nun zu meiner Frage: Die Polizisten haben Anzeige wegen Körperverletzung gegen den Mann meiner Freundin erstattet.
Was hat er da zu erwarten?
Meine Freundin meint, es könnte sein, dass er wegen der psychischen Erkrankung schuldunfähig sei.
Aber mir stellt sich jetzt auch die Frage, ob er nach der Feststellung "schuldunfähig wegen psychischer Erkrankung" überhaupt jemals wieder in den Schuldienst zurück kehren könnte.
Muss er sich da entscheiden - Strafe wegen Körperverletzung oder Schuldienst? Oder wie läuft das ab?


Warum sollte er nicht zurück in den Dienst können?
Mein Cousin ist seit rund 30 Jahren manisch-depressiv und arbeitet als Lehrer.
nilou
14019 Beiträge
05.05.2023 21:13
Zitat von Marie2010:

Zitat von Anonym 1 (210140):

Bis vor kurzem lebte meine beste Freundin in einer ganz normalen Familie. Ihr Mann, sie und drei kleine Kinder. Der Mann arbeitete als Berufsschullehrer, meine Freundin ist in Elternzeit. Alle gesund, nichts auffälliges. Der Papa hat sich sehr liebevoll um die drei Kinder gekümmert.

Vor ungefähr 3 Monaten hat sich der Ehemann psychisch verändert. Er wurde sehr unruhig, schlief fast nicht mehr, wurde daraufhin krank geschrieben. Nach ein paar Tagen wurde er plötzlich abends sehr aggressiv und laut. Er meinte, in meiner Freundin stecke der Teufel. Er zog sie an den Haaren und randalierte in der Wohnung.
Meine Freundin rief die Polizei. Diese griff der Ehemann an und verletzte einen Polizisten an der Hand.
Die Polizei nahm ihn mit und brachte ihn in die Psychiatrie. Diagnose: manisch-depressive Erkrankung.
Zur Zeit ist er noch immer in der Psychiatrie. Er wird dort behandelt und es geht ihm schon sehr viel besser.

Nun zu meiner Frage: Die Polizisten haben Anzeige wegen Körperverletzung gegen den Mann meiner Freundin erstattet.
Was hat er da zu erwarten?
Meine Freundin meint, es könnte sein, dass er wegen der psychischen Erkrankung schuldunfähig sei.
Aber mir stellt sich jetzt auch die Frage, ob er nach der Feststellung "schuldunfähig wegen psychischer Erkrankung" überhaupt jemals wieder in den Schuldienst zurück kehren könnte.
Muss er sich da entscheiden - Strafe wegen Körperverletzung oder Schuldienst? Oder wie läuft das ab?


Warum sollte er nicht zurück in den Dienst können?
Mein Cousin ist seit rund 30 Jahren manisch-depressiv und arbeitet als Lehrer.


Weil er einen Polizisten und seine Frau angegriffen hat und evt. nicht auszuschließen ist das das auch in der Schule passieren kann? Daran ändert auch nicht das er nicht verurteilt wird. Sprich egal ob schuldunfähig oder nicht, solange die Gefahr oder Möglichkeit besteht das sowas in der Schule passieren kann sehe ich Probleme. Das Risiko wird keine Schule eingehen.
Anonym 1 (210140)
0 Beiträge
05.05.2023 21:39
Zitat von nilou:

Zitat von Marie2010:

Zitat von Anonym 1 (210140):

Bis vor kurzem lebte meine beste Freundin in einer ganz normalen Familie. Ihr Mann, sie und drei kleine Kinder. Der Mann arbeitete als Berufsschullehrer, meine Freundin ist in Elternzeit. Alle gesund, nichts auffälliges. Der Papa hat sich sehr liebevoll um die drei Kinder gekümmert.

Vor ungefähr 3 Monaten hat sich der Ehemann psychisch verändert. Er wurde sehr unruhig, schlief fast nicht mehr, wurde daraufhin krank geschrieben. Nach ein paar Tagen wurde er plötzlich abends sehr aggressiv und laut. Er meinte, in meiner Freundin stecke der Teufel. Er zog sie an den Haaren und randalierte in der Wohnung.
Meine Freundin rief die Polizei. Diese griff der Ehemann an und verletzte einen Polizisten an der Hand.
Die Polizei nahm ihn mit und brachte ihn in die Psychiatrie. Diagnose: manisch-depressive Erkrankung.
Zur Zeit ist er noch immer in der Psychiatrie. Er wird dort behandelt und es geht ihm schon sehr viel besser.

Nun zu meiner Frage: Die Polizisten haben Anzeige wegen Körperverletzung gegen den Mann meiner Freundin erstattet.
Was hat er da zu erwarten?
Meine Freundin meint, es könnte sein, dass er wegen der psychischen Erkrankung schuldunfähig sei.
Aber mir stellt sich jetzt auch die Frage, ob er nach der Feststellung "schuldunfähig wegen psychischer Erkrankung" überhaupt jemals wieder in den Schuldienst zurück kehren könnte.
Muss er sich da entscheiden - Strafe wegen Körperverletzung oder Schuldienst? Oder wie läuft das ab?


Warum sollte er nicht zurück in den Dienst können?
Mein Cousin ist seit rund 30 Jahren manisch-depressiv und arbeitet als Lehrer.


Weil er einen Polizisten und seine Frau angegriffen hat und evt. nicht auszuschließen ist das das auch in der Schule passieren kann? Daran ändert auch nicht das er nicht verurteilt wird. Sprich egal ob schuldunfähig oder nicht, solange die Gefahr oder Möglichkeit besteht das sowas in der Schule passieren kann sehe ich Probleme. Das Risiko wird keine Schule eingehen.
Ja, genau.
Er war ja schon ein paar Tage krank geschrieben, als es zu dem Vorfall kam. Trotzdem könnte ich mir vorstellen, dass es problematisch ist, wann man einerseits Polizisten und die Ehefrau verletzt, schuldunfähig wegen der Krankheit ist - aber andererseits verantwortlich und zuverlässig Schüler betreuen und unterrichten soll.
Vielleicht müsste er nachweisen, dass so etwas nie mehr vorkommen kann. Aber geht das, wenn ein Richter "schuldunfähig wegen der Krankheit" feststellen würde.
Anonym 1 (210140)
0 Beiträge
05.05.2023 21:41
Zitat von Marie2010:

Zitat von Anonym 1 (210140):

Bis vor kurzem lebte meine beste Freundin in einer ganz normalen Familie. Ihr Mann, sie und drei kleine Kinder. Der Mann arbeitete als Berufsschullehrer, meine Freundin ist in Elternzeit. Alle gesund, nichts auffälliges. Der Papa hat sich sehr liebevoll um die drei Kinder gekümmert.

Vor ungefähr 3 Monaten hat sich der Ehemann psychisch verändert. Er wurde sehr unruhig, schlief fast nicht mehr, wurde daraufhin krank geschrieben. Nach ein paar Tagen wurde er plötzlich abends sehr aggressiv und laut. Er meinte, in meiner Freundin stecke der Teufel. Er zog sie an den Haaren und randalierte in der Wohnung.
Meine Freundin rief die Polizei. Diese griff der Ehemann an und verletzte einen Polizisten an der Hand.
Die Polizei nahm ihn mit und brachte ihn in die Psychiatrie. Diagnose: manisch-depressive Erkrankung.
Zur Zeit ist er noch immer in der Psychiatrie. Er wird dort behandelt und es geht ihm schon sehr viel besser.

Nun zu meiner Frage: Die Polizisten haben Anzeige wegen Körperverletzung gegen den Mann meiner Freundin erstattet.
Was hat er da zu erwarten?
Meine Freundin meint, es könnte sein, dass er wegen der psychischen Erkrankung schuldunfähig sei.
Aber mir stellt sich jetzt auch die Frage, ob er nach der Feststellung "schuldunfähig wegen psychischer Erkrankung" überhaupt jemals wieder in den Schuldienst zurück kehren könnte.
Muss er sich da entscheiden - Strafe wegen Körperverletzung oder Schuldienst? Oder wie läuft das ab?


Warum sollte er nicht zurück in den Dienst können?
Mein Cousin ist seit rund 30 Jahren manisch-depressiv und arbeitet als Lehrer.
Wurde er in den manischen Phasen denn auch schon aggressiv und hat andere Menschen verletzt?
nilou
14019 Beiträge
05.05.2023 22:55
Zitat von Anonym 1 (210140):

Zitat von nilou:

Zitat von Marie2010:

Zitat von Anonym 1 (210140):

Bis vor kurzem lebte meine beste Freundin in einer ganz normalen Familie. Ihr Mann, sie und drei kleine Kinder. Der Mann arbeitete als Berufsschullehrer, meine Freundin ist in Elternzeit. Alle gesund, nichts auffälliges. Der Papa hat sich sehr liebevoll um die drei Kinder gekümmert.

Vor ungefähr 3 Monaten hat sich der Ehemann psychisch verändert. Er wurde sehr unruhig, schlief fast nicht mehr, wurde daraufhin krank geschrieben. Nach ein paar Tagen wurde er plötzlich abends sehr aggressiv und laut. Er meinte, in meiner Freundin stecke der Teufel. Er zog sie an den Haaren und randalierte in der Wohnung.
Meine Freundin rief die Polizei. Diese griff der Ehemann an und verletzte einen Polizisten an der Hand.
Die Polizei nahm ihn mit und brachte ihn in die Psychiatrie. Diagnose: manisch-depressive Erkrankung.
Zur Zeit ist er noch immer in der Psychiatrie. Er wird dort behandelt und es geht ihm schon sehr viel besser.

Nun zu meiner Frage: Die Polizisten haben Anzeige wegen Körperverletzung gegen den Mann meiner Freundin erstattet.
Was hat er da zu erwarten?
Meine Freundin meint, es könnte sein, dass er wegen der psychischen Erkrankung schuldunfähig sei.
Aber mir stellt sich jetzt auch die Frage, ob er nach der Feststellung "schuldunfähig wegen psychischer Erkrankung" überhaupt jemals wieder in den Schuldienst zurück kehren könnte.
Muss er sich da entscheiden - Strafe wegen Körperverletzung oder Schuldienst? Oder wie läuft das ab?


Warum sollte er nicht zurück in den Dienst können?
Mein Cousin ist seit rund 30 Jahren manisch-depressiv und arbeitet als Lehrer.


Weil er einen Polizisten und seine Frau angegriffen hat und evt. nicht auszuschließen ist das das auch in der Schule passieren kann? Daran ändert auch nicht das er nicht verurteilt wird. Sprich egal ob schuldunfähig oder nicht, solange die Gefahr oder Möglichkeit besteht das sowas in der Schule passieren kann sehe ich Probleme. Das Risiko wird keine Schule eingehen.
Ja, genau.
Er war ja schon ein paar Tage krank geschrieben, als es zu dem Vorfall kam. Trotzdem könnte ich mir vorstellen, dass es problematisch ist, wann man einerseits Polizisten und die Ehefrau verletzt, schuldunfähig wegen der Krankheit ist - aber andererseits verantwortlich und zuverlässig Schüler betreuen und unterrichten soll.
Vielleicht müsste er nachweisen, dass so etwas nie mehr vorkommen kann. Aber geht das, wenn ein Richter "schuldunfähig wegen der Krankheit" feststellen würde.


Selbst ein Gutachten wird nie zu 100 % sagen das kommt nie wieder vor. Auch mit Medikamenten nicht. Das Risiko das er diese nicht nimmt bleibt ja.

Vom Ergebnis ist Verurteilung wegen Körperverletztung und Verfahren einstellen wegen schuldunfähigkeit für mich gleich. Da bleibt leider immer die Grundunsicherheit passiert das noch mal. Gerade weil er auch die eigene Frau angegriffen hat, die er ja liebt und ihn mit am nächsten steht. Da war ja keine Kontrolle mehr.

Will er den zurück in die Schuldienst? Frage ist ja ob er nicht auch Angst davor hat da die Kontrolle zu verlieren.
Anvil
262 Beiträge
06.05.2023 10:16
Ein Richter wird nicht die Schuldfähigkeit oder -unfähigkeit feststellen, sondern es wird ein Gutachter beauftragt, der dann seine Meinung abgibt, ob derjenige wieder uneingeschränkt arbeiten kann an seinem alten Arbeitsplatz, oder mit Auflagen zB regelmäßig Medikamente nehmen, Antiagressionstraining etc. oder er nur mehr Verwaltungstätigkeiten machen darf oder er den Job nicht mehr nachen sollte. Danach entscheidet dann der Richter dann auch bei seiner Urteilsfindung und in weiterer Folge der Arbeitgeber.
Anonym 1 (210140)
0 Beiträge
06.05.2023 11:49
Zitat von nilou:

Zitat von Anonym 1 (210140):

Zitat von nilou:

Zitat von Marie2010:

...


Weil er einen Polizisten und seine Frau angegriffen hat und evt. nicht auszuschließen ist das das auch in der Schule passieren kann? Daran ändert auch nicht das er nicht verurteilt wird. Sprich egal ob schuldunfähig oder nicht, solange die Gefahr oder Möglichkeit besteht das sowas in der Schule passieren kann sehe ich Probleme. Das Risiko wird keine Schule eingehen.
Ja, genau.
Er war ja schon ein paar Tage krank geschrieben, als es zu dem Vorfall kam. Trotzdem könnte ich mir vorstellen, dass es problematisch ist, wann man einerseits Polizisten und die Ehefrau verletzt, schuldunfähig wegen der Krankheit ist - aber andererseits verantwortlich und zuverlässig Schüler betreuen und unterrichten soll.
Vielleicht müsste er nachweisen, dass so etwas nie mehr vorkommen kann. Aber geht das, wenn ein Richter "schuldunfähig wegen der Krankheit" feststellen würde.


Selbst ein Gutachten wird nie zu 100 % sagen das kommt nie wieder vor. Auch mit Medikamenten nicht. Das Risiko das er diese nicht nimmt bleibt ja.

Vom Ergebnis ist Verurteilung wegen Körperverletztung und Verfahren einstellen wegen schuldunfähigkeit für mich gleich. Da bleibt leider immer die Grundunsicherheit passiert das noch mal. Gerade weil er auch die eigene Frau angegriffen hat, die er ja liebt und ihn mit am nächsten steht. Da war ja keine Kontrolle mehr.

Will er den zurück in die Schuldienst? Frage ist ja ob er nicht auch Angst davor hat da die Kontrolle zu verlieren.
Ja, er will auf jeden Fall zurück in den Schuldienst. Er liebt seinen Beruf und war bis zu dem Vorfall vor vor 3 Monaten ein sehr netterm, sehr beliebter und sehr engagierter Lehrer. Zu diesem Zustand möchte er unbedingt wieder zurück.

Er ist sehr einsichtig und wird seine Medikamente auf jeden Fall lebenslang nehmem. Ihm ist klar, dass es nicht anders geht.

Seine Kollegen und der Schulleiter stehen hinter ihm. Es gibt schon eine Idee für die Wiedereingliederung.
Anonym 1 (210140)
0 Beiträge
06.05.2023 11:52
Zitat von Anvil:

Ein Richter wird nicht die Schuldfähigkeit oder -unfähigkeit feststellen, sondern es wird ein Gutachter beauftragt, der dann seine Meinung abgibt, ob derjenige wieder uneingeschränkt arbeiten kann an seinem alten Arbeitsplatz, oder mit Auflagen zB regelmäßig Medikamente nehmen, Antiagressionstraining etc. oder er nur mehr Verwaltungstätigkeiten machen darf oder er den Job nicht mehr nachen sollte. Danach entscheidet dann der Richter dann auch bei seiner Urteilsfindung und in weiterer Folge der Arbeitgeber.
Danke. Dann ist es also völlig unabhängig von einander, ob er nun verurteilt wird und ob er den Schuldienst weitermachen kann.
Beides hängt vom Gutachten ab.
Anvil
262 Beiträge
06.05.2023 12:04
Zitat von Anonym 1 (210140):

Zitat von Anvil:

Ein Richter wird nicht die Schuldfähigkeit oder -unfähigkeit feststellen, sondern es wird ein Gutachter beauftragt, der dann seine Meinung abgibt, ob derjenige wieder uneingeschränkt arbeiten kann an seinem alten Arbeitsplatz, oder mit Auflagen zB regelmäßig Medikamente nehmen, Antiagressionstraining etc. oder er nur mehr Verwaltungstätigkeiten machen darf oder er den Job nicht mehr nachen sollte. Danach entscheidet dann der Richter dann auch bei seiner Urteilsfindung und in weiterer Folge der Arbeitgeber.
Danke. Dann ist es also völlig unabhängig von einander, ob er nun verurteilt wird und ob er den Schuldienst weitermachen kann.
Beides hängt vom Gutachten ab.
Ja, der Gutachter hält ja auch fest, ob er zurechnungsfähig war oder nicht, ob es milderne Umstände gibt und davon hängt dann auch ab, ob er bedingt oder unbedingt verurteilt wird und wie hoch eine mögliche Strafe ausfällt, wenn die höher ist, wird er den Schuldienst nicht mehr machen dürfen. Genauso gut kann es auch ein Freispruch werden und wenn der AG hinter ihm steht, ist das ja schon mal positiv.
Anonym 1 (210140)
0 Beiträge
06.05.2023 12:09
Zitat von Anvil:

Zitat von Anonym 1 (210140):

Zitat von Anvil:

Ein Richter wird nicht die Schuldfähigkeit oder -unfähigkeit feststellen, sondern es wird ein Gutachter beauftragt, der dann seine Meinung abgibt, ob derjenige wieder uneingeschränkt arbeiten kann an seinem alten Arbeitsplatz, oder mit Auflagen zB regelmäßig Medikamente nehmen, Antiagressionstraining etc. oder er nur mehr Verwaltungstätigkeiten machen darf oder er den Job nicht mehr nachen sollte. Danach entscheidet dann der Richter dann auch bei seiner Urteilsfindung und in weiterer Folge der Arbeitgeber.
Danke. Dann ist es also völlig unabhängig von einander, ob er nun verurteilt wird und ob er den Schuldienst weitermachen kann.
Beides hängt vom Gutachten ab.
Ja, der Gutachter hält ja auch fest, ob er zurechnungsfähig war oder nicht, ob es milderne Umstände gibt und davon hängt dann auch ab, ob er bedingt oder unbedingt verurteilt wird und wie hoch eine mögliche Strafe ausfällt, wenn die höher ist, wird er den Schuldienst nicht mehr machen dürfen. Genauso gut kann es auch ein Freispruch werden und wenn der AG hinter ihm steht, ist das ja schon mal positiv.
Also er hat die beiden Polizisten nicht sehr schwer verletzt. Meine Freundin sagte, er habe sich nur gewehrt und wollte nicht festgehalten werden. Ihr fiel gar nicht auf, dass die Polizisten überhaupt verletzt waren.
Die beiden Polizisten haben ihn trotz ihrer Verletzungen noch in die Psychiatrie gebracht. Also so ganz schlimm können die lt. meiner Freundin nicht verletzt gewesen sein. Sie meinte, vielleicht ein blauer Fleck oder so.
Anvil
262 Beiträge
06.05.2023 12:21
Zitat von Anonym 1 (210140):

Zitat von Anvil:

Zitat von Anonym 1 (210140):

Zitat von Anvil:

Ein Richter wird nicht die Schuldfähigkeit oder -unfähigkeit feststellen, sondern es wird ein Gutachter beauftragt, der dann seine Meinung abgibt, ob derjenige wieder uneingeschränkt arbeiten kann an seinem alten Arbeitsplatz, oder mit Auflagen zB regelmäßig Medikamente nehmen, Antiagressionstraining etc. oder er nur mehr Verwaltungstätigkeiten machen darf oder er den Job nicht mehr nachen sollte. Danach entscheidet dann der Richter dann auch bei seiner Urteilsfindung und in weiterer Folge der Arbeitgeber.
Danke. Dann ist es also völlig unabhängig von einander, ob er nun verurteilt wird und ob er den Schuldienst weitermachen kann.
Beides hängt vom Gutachten ab.
Ja, der Gutachter hält ja auch fest, ob er zurechnungsfähig war oder nicht, ob es milderne Umstände gibt und davon hängt dann auch ab, ob er bedingt oder unbedingt verurteilt wird und wie hoch eine mögliche Strafe ausfällt, wenn die höher ist, wird er den Schuldienst nicht mehr machen dürfen. Genauso gut kann es auch ein Freispruch werden und wenn der AG hinter ihm steht, ist das ja schon mal positiv.
Also er hat die beiden Polizisten nicht sehr schwer verletzt. Meine Freundin sagte, er habe sich nur gewehrt und wollte nicht festgehalten werden. Ihr fiel gar nicht auf, dass die Polizisten überhaupt verletzt waren.
Die beiden Polizisten haben ihn trotz ihrer Verletzungen noch in die Psychiatrie gebracht. Also so ganz schlimm können die lt. meiner Freundin nicht verletzt gewesen sein. Sie meinte, vielleicht ein blauer Fleck oder so.
Lautet die Anzeige auf schwere oder leichte Körperverletzung? Bei schwerer KV zB ist ein Strafmaß bis zu 3 Jahren möglich. Und aus meiner beruflichen Erfahrung - ich habe einige Zeit bei einer Opferhilfeorganisation gearbeitet - weiß ich, das auch bei " leichteren" Verletzungen die Anzeige vorerst auf schwere KV lautet, wenn das Opfer eine Aussage in diese Richtung macht.
Anonym 1 (210140)
0 Beiträge
06.05.2023 12:28
Zitat von Anvil:

Zitat von Anonym 1 (210140):

Zitat von Anvil:

Zitat von Anonym 1 (210140):

...
Ja, der Gutachter hält ja auch fest, ob er zurechnungsfähig war oder nicht, ob es milderne Umstände gibt und davon hängt dann auch ab, ob er bedingt oder unbedingt verurteilt wird und wie hoch eine mögliche Strafe ausfällt, wenn die höher ist, wird er den Schuldienst nicht mehr machen dürfen. Genauso gut kann es auch ein Freispruch werden und wenn der AG hinter ihm steht, ist das ja schon mal positiv.
Also er hat die beiden Polizisten nicht sehr schwer verletzt. Meine Freundin sagte, er habe sich nur gewehrt und wollte nicht festgehalten werden. Ihr fiel gar nicht auf, dass die Polizisten überhaupt verletzt waren.
Die beiden Polizisten haben ihn trotz ihrer Verletzungen noch in die Psychiatrie gebracht. Also so ganz schlimm können die lt. meiner Freundin nicht verletzt gewesen sein. Sie meinte, vielleicht ein blauer Fleck oder so.
Lautet die Anzeige auf schwere oder leichte Körperverletzung? Bei schwerer KV zB ist ein Strafmaß bis zu 3 Jahren möglich. Und aus meiner beruflichen Erfahrung - ich habe einige Zeit bei einer Opferhilfeorganisation gearbeitet - weiß ich, das auch bei " leichteren" Verletzungen die Anzeige vorerst auf schwere KV lautet, wenn das Opfer eine Aussage in diese Richtung macht.
Das weiß ich nicht. Muss mal meine Freundin fragen.

Also ein Polizist setzt seinen Dienst fort, bringt noch jemand in die Psychiatrie und macht dann automatisch eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung. Schon etwas seltsam ...
Anvil
262 Beiträge
06.05.2023 12:39
Zitat von Anonym 1 (210140):

Zitat von Anvil:

Zitat von Anonym 1 (210140):

Zitat von Anvil:

...
Also er hat die beiden Polizisten nicht sehr schwer verletzt. Meine Freundin sagte, er habe sich nur gewehrt und wollte nicht festgehalten werden. Ihr fiel gar nicht auf, dass die Polizisten überhaupt verletzt waren.
Die beiden Polizisten haben ihn trotz ihrer Verletzungen noch in die Psychiatrie gebracht. Also so ganz schlimm können die lt. meiner Freundin nicht verletzt gewesen sein. Sie meinte, vielleicht ein blauer Fleck oder so.
Lautet die Anzeige auf schwere oder leichte Körperverletzung? Bei schwerer KV zB ist ein Strafmaß bis zu 3 Jahren möglich. Und aus meiner beruflichen Erfahrung - ich habe einige Zeit bei einer Opferhilfeorganisation gearbeitet - weiß ich, das auch bei " leichteren" Verletzungen die Anzeige vorerst auf schwere KV lautet, wenn das Opfer eine Aussage in diese Richtung macht.
Das weiß ich nicht. Muss mal meine Freundin fragen.

Also ein Polizist setzt seinen Dienst fort, bringt noch jemand in die Psychiatrie und macht dann automatisch eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung. Schon etwas seltsam ...
Nur ein Beispiel: Das Opfer gibt an, vom Täter verfolgt, niedergeschlagen und mit mehreren Tritten und Schlägen am Kopf, Bauch und Fuß verletzt worden zu sein. Das Opfer hat eine Wunde am Bauch und Bein, beides wurde mit einem Pflaster versorgt und geht am nächsten Tag wieder arbeiten. Letztendlich stellte sich heraus, daß das Opfer 2x hingefallen war und daher die Wunden kamen. Die Anzeige lautete damals auf schwere KV.
Zwerginator
7670 Beiträge
06.05.2023 15:40
Es gibt die einfache Körperverletzung mit geringen Folgen für die Gesundheit, die schwere Körperverletzung mit schweren Folgen für die Gesundheit und die gefährliche Körperverletzung mit schädigenden Hilfsmitteln, Beteiligung Dritter usw.
Selbst wenn die Gegenseite nur leichte Schrammen hat kann es gefährliche Körperverletzung sein wenn der Täter zum Beispiel mit schweren Arbeitsschuhen getreten hat.
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