Scheidung und Schwangerschaft
08.04.2011 10:40
Hallo ihr Lieben,
ich bin seid August 2009 offizell getrennt lebend. Mein noch-Mann ist in einer neuen Beziehung und ich auch. Da ich zur Zeit eine Ausbildung mache (bis 31.07.11) hat er sich bereit erklärt mich bis dahin mit 200 Euro Unterhalt zu unterstützen. So jetzt bin ich in der 5 Woche schwanger und habe ganz viele Fragen.
1. wann muss ich ihm mitteilen das ich ein Kind von meinem jetzigen Partner erwarte? Muss das sofort sein oder kann ich noch bis zur 12 Woche warten?
2. Wie sieht das mit der Scheidung aus? Muss ich die einreichen oder er? Gemeinsam? Wie schnell wird man geschieden im Fall einer Schwangerschaft? Mein Ex wäre, wenn die Ehe vorbesteht sonst rechtlich der Vater und das Kind würde den Ehenamen als Nachnamen bekommen.
3. Ist es möglich sich auch in dem Fall einen gemeinsamen Anwalt zu nehmen? Oder sollte ich mir selber einen suchen?
4. Falls das Kind vor der Scheidung geboren wird, wie geht das dann mit der Vaterschaftsanerkennung? Und wie ist das dann bei einer neuen Heirat mit dem Nachmanem des Kindes?
5. Ich werde im August/Septenber in ein anderes Bundesland ziehen. Wo muss ich die Scheidung einreichen und wo wird dann die Scheidung vollzogen? Dort wo sie eingereicht wurde?
Wie ihr seht bin ich etwas rat- und hilflos! Hat jemand von euch Erfahrungen, Infos, Tips???
Ich danke euch jetzt schon mal und wünsche euch einen sonnigen und schönen Tag! Steffi
ich bin seid August 2009 offizell getrennt lebend. Mein noch-Mann ist in einer neuen Beziehung und ich auch. Da ich zur Zeit eine Ausbildung mache (bis 31.07.11) hat er sich bereit erklärt mich bis dahin mit 200 Euro Unterhalt zu unterstützen. So jetzt bin ich in der 5 Woche schwanger und habe ganz viele Fragen.
1. wann muss ich ihm mitteilen das ich ein Kind von meinem jetzigen Partner erwarte? Muss das sofort sein oder kann ich noch bis zur 12 Woche warten?
2. Wie sieht das mit der Scheidung aus? Muss ich die einreichen oder er? Gemeinsam? Wie schnell wird man geschieden im Fall einer Schwangerschaft? Mein Ex wäre, wenn die Ehe vorbesteht sonst rechtlich der Vater und das Kind würde den Ehenamen als Nachnamen bekommen.
3. Ist es möglich sich auch in dem Fall einen gemeinsamen Anwalt zu nehmen? Oder sollte ich mir selber einen suchen?
4. Falls das Kind vor der Scheidung geboren wird, wie geht das dann mit der Vaterschaftsanerkennung? Und wie ist das dann bei einer neuen Heirat mit dem Nachmanem des Kindes?
5. Ich werde im August/Septenber in ein anderes Bundesland ziehen. Wo muss ich die Scheidung einreichen und wo wird dann die Scheidung vollzogen? Dort wo sie eingereicht wurde?
Wie ihr seht bin ich etwas rat- und hilflos! Hat jemand von euch Erfahrungen, Infos, Tips???
Ich danke euch jetzt schon mal und wünsche euch einen sonnigen und schönen Tag! Steffi
08.04.2011 10:43
oooh...herzlichen glückwunsch erstmal!
ich kann dir nur sagen , das ich mal gehört haben , dass wenn ein kind in einer noch bestehenden ehe entsteht, dein noch - ehemann der rechtliche vater ist! ich glaube so ist das gesetz...

ich kann dir nur sagen , das ich mal gehört haben , dass wenn ein kind in einer noch bestehenden ehe entsteht, dein noch - ehemann der rechtliche vater ist! ich glaube so ist das gesetz...
08.04.2011 10:45
Zitat von Stese:
Hallo ihr Lieben,
ich bin seid August 2009 offizell getrennt lebend. Mein noch-Mann ist in einer neuen Beziehung und ich auch. Da ich zur Zeit eine Ausbildung mache (bis 31.07.11) hat er sich bereit erklärt mich bis dahin mit 200 Euro Unterhalt zu unterstützen. So jetzt bin ich in der 5 Woche schwanger und habe ganz viele Fragen.
1. wann muss ich ihm mitteilen das ich ein Kind von meinem jetzigen Partner erwarte? Muss das sofort sein oder kann ich noch bis zur 12 Woche warten?
2. Wie sieht das mit der Scheidung aus? Muss ich die einreichen oder er? Gemeinsam? Wie schnell wird man geschieden im Fall einer Schwangerschaft? Mein Ex wäre, wenn die Ehe vorbesteht sonst rechtlich der Vater und das Kind würde den Ehenamen als Nachnamen bekommen.
3. Ist es möglich sich auch in dem Fall einen gemeinsamen Anwalt zu nehmen? Oder sollte ich mir selber einen suchen?
4. Falls das Kind vor der Scheidung geboren wird, wie geht das dann mit der Vaterschaftsanerkennung? Und wie ist das dann bei einer neuen Heirat mit dem Nachmanem des Kindes?
5. Ich werde im August/Septenber in ein anderes Bundesland ziehen. Wo muss ich die Scheidung einreichen und wo wird dann die Scheidung vollzogen? Dort wo sie eingereicht wurde?
Wie ihr seht bin ich etwas rat- und hilflos! Hat jemand von euch Erfahrungen, Infos, Tips???
Ich danke euch jetzt schon mal und wünsche euch einen sonnigen und schönen Tag! Steffi
Hmm, helfen kann ich dir nicht wirklich. Frag mich nur, wieso du dir keinen Anwalt nimmst und dich von ihm beraten lässt?? Brauchen wirst du ihn so oder so?!

08.04.2011 10:48
Zitat von Astrid28:
Von wem ist den dann jetzt eigentlich das Kind?
Das Kind ist von meinem jetzigen Lebenspartner. Geplant war das mein Noch-mann und ich uns gemeinsam einen Anwalt nehmen sobalt sich mit der Ausbildung fertig bin. So weit verstehen wir uns noch ganz gut und haben alles unter uns regeln können. Wie er aber auf die Schwangerschaft reagiert weiß ich nicht!
08.04.2011 10:49
Zitat von Astrid28:
Von wem ist den dann jetzt eigentlich das Kind?
So wie ich das verstanden habe, von dem neuen Lebensgefährten.
08.04.2011 10:49
hallo
ich war in der gleichen situation wie du.
du solltest es deinem ex mann sofort sageb das du schwanger bist.
die scheidung solltest du auch einreichen,jeder nimmt sich seinen eigenen anwalt.geschieden wirst du dann in dem kreis wo du dann wohnst wennd er scheidungstermin ansteht.eine beschleunigung weil du schwanger bist wird es nicht geben,ich habe ein jahr auf die scheidung gewartet.mein jetztiger partner also der vater meiner tochter hat die vaterschaft schon vor der geburt beim zuständigen jungendamt anerkannt.dein ex mann muss diesem zustimmen.das kind wird den ehenamen annehmen wenn ihr zum zeitpunkt der geburt noch verheiratet seit.dann musst du wenn du das scheidungsurteil dann irgendwann in den händen hälst zum standesamt und die geburtsurkunde wo dann noch dein ex mann als vater drin steht ändern lassen auf den richtigen vater.bis zum rechtskräftigen scheidungsurteil ist es rein rechtlich das kind deines noch mannes.es ist alles viel rennerei aber das schaffst du.und noch ein tip dein nochmann soll sich auch einen anwalt nehmen für die scheidung sonst musst du noch 4 wochen auf das rechtskräftige urteil nach der scheidung warten.
alles gute
ich war in der gleichen situation wie du.
du solltest es deinem ex mann sofort sageb das du schwanger bist.
die scheidung solltest du auch einreichen,jeder nimmt sich seinen eigenen anwalt.geschieden wirst du dann in dem kreis wo du dann wohnst wennd er scheidungstermin ansteht.eine beschleunigung weil du schwanger bist wird es nicht geben,ich habe ein jahr auf die scheidung gewartet.mein jetztiger partner also der vater meiner tochter hat die vaterschaft schon vor der geburt beim zuständigen jungendamt anerkannt.dein ex mann muss diesem zustimmen.das kind wird den ehenamen annehmen wenn ihr zum zeitpunkt der geburt noch verheiratet seit.dann musst du wenn du das scheidungsurteil dann irgendwann in den händen hälst zum standesamt und die geburtsurkunde wo dann noch dein ex mann als vater drin steht ändern lassen auf den richtigen vater.bis zum rechtskräftigen scheidungsurteil ist es rein rechtlich das kind deines noch mannes.es ist alles viel rennerei aber das schaffst du.und noch ein tip dein nochmann soll sich auch einen anwalt nehmen für die scheidung sonst musst du noch 4 wochen auf das rechtskräftige urteil nach der scheidung warten.
alles gute
08.04.2011 10:51
Zitat von Stese:
Zitat von Astrid28:
Von wem ist den dann jetzt eigentlich das Kind?
Das Kind ist von meinem jetzigen Lebenspartner. Geplant war das mein Noch-mann und ich uns gemeinsam einen Anwalt nehmen sobalt sich mit der Ausbildung fertig bin. So weit verstehen wir uns noch ganz gut und haben alles unter uns regeln können. Wie er aber auf die Schwangerschaft reagiert weiß ich nicht!
mhhhh .Ich denke er wir kein problem damit haben das du schwanger bist ihr könnt euch auch sofort scheiden lassen das trennungsjahr habt ihr ja auch schon eingehalten
08.04.2011 11:03
Zitat von Jules84:
hallo
ich war in der gleichen situation wie du.
du solltest es deinem ex mann sofort sageb das du schwanger bist.
die scheidung solltest du auch einreichen,jeder nimmt sich seinen eigenen anwalt.geschieden wirst du dann in dem kreis wo du dann wohnst wennd er scheidungstermin ansteht.eine beschleunigung weil du schwanger bist wird es nicht geben,ich habe ein jahr auf die scheidung gewartet.mein jetztiger partner also der vater meiner tochter hat die vaterschaft schon vor der geburt beim zuständigen jungendamt anerkannt.dein ex mann muss diesem zustimmen.das kind wird den ehenamen annehmen wenn ihr zum zeitpunkt der geburt noch verheiratet seit.dann musst du wenn du das scheidungsurteil dann irgendwann in den händen hälst zum standesamt und die geburtsurkunde wo dann noch dein ex mann als vater drin steht ändern lassen auf den richtigen vater.bis zum rechtskräftigen scheidungsurteil ist es rein rechtlich das kind deines noch mannes.es ist alles viel rennerei aber das schaffst du.und noch ein tip dein nochmann soll sich auch einen anwalt nehmen für die scheidung sonst musst du noch 4 wochen auf das rechtskräftige urteil nach der scheidung warten.
alles gute
herzlichen dank! Das sind sehr umfangreiche Informationen die mir weiter helfen! Na dann gibt es noch einbischen hin und her! Aber das wird schon

08.04.2011 11:50
Bei mir ist es auch so gewesen. Meine Tochter ist jetzt 16 Monate alt und vor 2 Wochen habe ich die Geburtsurkunde mit dem Namen des richtigen Vaters bekommen. Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, ob das wichtig ist, wann man es dem (Noch)-Ehemann sagt. Ich habs irgendwann gemacht, als es sich ergeben hat. Wir sehen uns ja noch regelmäßig, weil mein Sohn von ihm ist. Wir haben uns einen Anwalt geteilt, das geht auch. Wie bei jeder anderen Scheidung auch: Wenn man sich nicht streiten will, kann man einen nehmen. Es ist allerdings richtig, dass man dann noch 4 Wochen auf die Rechtskräftigkeit des Urteils warten muss, da man als Privatperson nicht auf diese Frist verzichten kann. Mein Bruder hat sich dafür bei dem Scheidungstermin einfach einen Anwalt, der gerade auf dem Flur rumlief, in die Verhandlung geholt. Bei uns hat die Scheidung auch ein Jahr gedauert. Wenn also das Kind schon da ist, wenn du geschieden bist, kommt es meiner Meinung nach nicht auf diesen Monat an und man spart sich die Kosten.
Richtig wichtig ist nur, dass vor der Geburt des Kindes die Scheidung eingereicht ist. Ich hab das vorher nicht gewusst, dass mein Ex der rechtl. Vater des Kindes ist und war schon im 6. Monat, als ich das mitbekommen habe. Daher war das alles etwas später. Und weil die Maus dann noch einen Monat zu früh kam, habe ich das vorher nicht mehr zum Jugendamt geschafft. Aber wenn die Scheidung eingereicht ist, kann man das auch hinterher machen. Ist ne blöde Rennerei und ich verstehe diese Gesetze nicht, aber was solls.
Richtig wichtig ist nur, dass vor der Geburt des Kindes die Scheidung eingereicht ist. Ich hab das vorher nicht gewusst, dass mein Ex der rechtl. Vater des Kindes ist und war schon im 6. Monat, als ich das mitbekommen habe. Daher war das alles etwas später. Und weil die Maus dann noch einen Monat zu früh kam, habe ich das vorher nicht mehr zum Jugendamt geschafft. Aber wenn die Scheidung eingereicht ist, kann man das auch hinterher machen. Ist ne blöde Rennerei und ich verstehe diese Gesetze nicht, aber was solls.
08.04.2011 11:53
Hallo. Ich kann dir nur berichten, wie es bei meinem Mann war, als er sich von seiner ersten Frau hat scheiden lassen (da war aber kein Kind mit im Spiel): Sie haben sich nach der Trennung schon vorm Notar auf alles geeinigt und das festgehalten. Dann ein Trennungsjahr (hast du ja schon) und dann kam die Scheidung. Nur mein Mann hat sich einen Anwalt genommen, weil sie ja schon alles geregelt hatten, brauchten sie nicht zwei, und es hat ungefähr ein Jahr gedauert bis sie die Scheidungspapiere hatten. Kommt halt wohl auch drauf an, was alles erledigt werden muss: Versorgungsausgleich, Darlehen umschreiben, ... Also, obwohl eigentlich fast alles geregelt war, hat es trotzdem noch ein Jahr gedauert bis alles durch war. Da wird bei dir wohl schon dein Kind da sein. Aber wenn ihr noch ein einigermaßen gutes Verhältnis habt, würde ich ihm deine Schwangerschaft bei der nächsten günstigen Gelegenheit sagen, und halt gleich dazusagen, dass dein Freund die Vaterschaft anerkennt und er damit dann ja eigentlich fast nix zu tun hat. Und mit dem Anwalt ist das halt so ne Sache, wenn ihr nur einen Anwalt nehmt, beratet er halt auch nur einen. Wenn ihr euch eh einig seid, und jeder weiß was ihm zusteht, ist das eigentlich kein Problem, dann könnt ihr euch ne Menge Geld sparen. Blöd nur, wenn dann einer (der eben keinen Anwalt hatte) das Gefühl bekommt übervorteilt worden zu sein. (Meinte die Ex-Frau von meinem Mann, dann im Nachhinein, dass sie sich doch einen hätte nehmen sollen, obwohl alles sogar zu ihren Gunsten entschieden wurde!). Ach so, noch zur Info, das war vor ca. 5 Jahren, kann sich natürlich auch einiges geändert haben bzw. erleichtert worden sein.
09.04.2011 01:01
Zitat von Stese:
Hallo ihr Lieben,
ich bin seid August 2009 offizell getrennt lebend. Mein noch-Mann ist in einer neuen Beziehung und ich auch. Da ich zur Zeit eine Ausbildung mache (bis 31.07.11) hat er sich bereit erklärt mich bis dahin mit 200 Euro Unterhalt zu unterstützen. So jetzt bin ich in der 5 Woche schwanger und habe ganz viele Fragen.
1. wann muss ich ihm mitteilen das ich ein Kind von meinem jetzigen Partner erwarte? Muss das sofort sein oder kann ich noch bis zur 12 Woche warten? fairerweise,weil er dir freiwillig unterhalt zahlt,eigentlich sofort.
2. Wie sieht das mit der Scheidung aus? das ist egal wer die einreicht.im trennungsjahr passiert eh nichts, Muss ich die einreichen oder er? Gemeinsam? Wie schnell wird man geschieden im Fall einer Schwangerschaft? nicht eher als ohne ss. Mein Ex wäre, wenn die Ehe vorbesteht sonst rechtlich der Vater und das Kind würde den Ehenamen als Nachnamen bekommen. das ist klar aber auch nicht zu ändern.
3. Ist es möglich sich auch in dem Fall einen gemeinsamen Anwalt zu nehmen? Oder sollte ich mir selber einen suchen? kann man machen,wäre aber nicht schlau und bei der kleinsten differenz müsstest du dir eh nen eigenen nehmen.
4. Falls das Kind vor der Scheidung geboren wird, wie geht das dann mit der Vaterschaftsanerkennung? Und wie ist das dann bei einer neuen Heirat mit dem Nachmanem des Kindes? das kind behält den nachnamen deines geschiedenen mannes,außer er stimmt der namensänderung zu.
5. Ich werde im August/Septenber in ein anderes Bundesland ziehen. Wo muss ich die Scheidung einreichen und wo wird dann die Scheidung vollzogen? Dort wo sie eingereicht wurde? am amtsgericht deines wohnortes.
Wie ihr seht bin ich etwas rat- und hilflos! Hat jemand von euch Erfahrungen, Infos, Tips???
Ich danke euch jetzt schon mal und wünsche euch einen sonnigen und schönen Tag! Steffi
aber das dauert.....bin auch seit 08/2009 offiziell getrennt,scheidung im 10 /2009 eingereicht.trennungsjahr ging bis 09/2010,dann kam der versorgungsausgleich (bearbeitungszeit ca.5 monate, die unterlagen kamen im februar) und jetzt warte ich auf den termin.
aber eine frage hab ich noch.wenn ihr seitdem getrennt seit und beide neue partner habt,warum habt ihr euch nicht schon lange um einen scheidungsantrag gekümmert ?
09.04.2011 01:05
Doofe Frage:
Warum dauert es eigentlich so lange, bis man geschieden ist - man kann ja auch ruckizucki heiraten..
Wäre für mich ein Grund nicht zu heiraten
Sorry, wenn es nicht zur Fragestellung gehört - aber es ist trotzdem krass,
dass eine Scheidung so umständlich ist..
Warum dauert es eigentlich so lange, bis man geschieden ist - man kann ja auch ruckizucki heiraten..
Wäre für mich ein Grund nicht zu heiraten

Sorry, wenn es nicht zur Fragestellung gehört - aber es ist trotzdem krass,
dass eine Scheidung so umständlich ist..
09.04.2011 07:50
So, ich habe meinen Noch-mann informiert und er hat es gut aufgenommen. Wir werden uns nach Ostern noch mal zusammen setzten und schauen das wir das alles jetzt in die Wege leiten. Unser Ternnungsjahr ist seid August 2010 um. Um auf die Frage zu antworten warum wir die Scheidung nicht schon eingereicht haben: Es bestand für uns nicht die Notwendigkeit und unsere neuen Partner hat es auch nicht gestört. Wir hatten geplant bis zum Ende meiner Ausbildung (31.07.11) zu warten und wollten dann die Scheidung einreichen.
Ich werde mich ersteinmal um einen Beratungschein kümmern, da ich in Ausbildung bin ist es mir nicht möglich die Kosten vorerst allein zutragen.
Ich danke euch für all die Informationen und Erfahrungsberichte, hat mir sehr weiter geholfen.
Ich wünsche euch allen ein sonniges und schönes Wochenende
Ich werde mich ersteinmal um einen Beratungschein kümmern, da ich in Ausbildung bin ist es mir nicht möglich die Kosten vorerst allein zutragen.
Ich danke euch für all die Informationen und Erfahrungsberichte, hat mir sehr weiter geholfen.
Ich wünsche euch allen ein sonniges und schönes Wochenende

09.04.2011 07:58
Zitat von Piratenmädchen:
Doofe Frage:
Warum dauert es eigentlich so lange, bis man geschieden ist - man kann ja auch ruckizucki heiraten..
Wäre für mich ein Grund nicht zu heiraten![]()
Sorry, wenn es nicht zur Fragestellung gehört - aber es ist trotzdem krass,
dass eine Scheidung so umständlich ist..
das warum kann ich dir nicht erklären, aber meine Schwiegermutter hat 16(!) Jahre auf ihre komplette Scheidung gewartet

- Dieses Thema wurde 2 mal gemerkt