Mütter- und Schwangerenforum

Sonderurlaub zur Geburt- wie soll man den vorher schriftlich beantragen?

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shelyra
69261 Beiträge
17.07.2012 14:15
Zitat von saskia1983:

Zitat von shelyra:

mein mann hat den et als sonderurlaubstag angegeben. hat aber in das schreiben hineingeschrieben, dass sich dieser aufgrund der begebenheiten kurzfristig ändern kann.

Okay, ja das müsste ja auch jedem klar sein...
Dann werden wir das auch so machen.
Ich frage mich genauso wie man vor einem Todesfall Sonderurlaub beantragen soll Man weiss ja inetwa wann man ein Kind bekommt aber sterben tut ein Angehöriger ja wohl kaum mit vorheriger Anmeldung


natürlich sollte das klar sein, aber chefs sind manchmal etwas eigen. was sie nicht schriftlich haben zählt nicht
17.07.2012 14:15
Zitat von Pusteblume13:

Zitat von saskia1983:

Zitat von StolzeMami06:

Das gleiche frage ich mich auch

Vorallem er müsste nach der Geburt auf unsere Tochter aufpassen muss man da auch was beantragen

Da muss er dann seinen normalen Urlaub nehmen...


Oder er lässt sich aufs Kind krankschreiben, weil ja keiner fürs Sorgen kann.

Ja, aber dann fehlt er ja auch in der Firma...und wenn er meint dass das absolut nicht geht und er deshalb auch keinen Urlaub bekommt, geht das ja schlecht...
Man weiss ja auch nie wie das dann mit einer Kündigung aussieht...
Dann ist er nach der Krankschrebung wieder da und dann heisst es vielleicht, wir brauchen dich nicht mehr etc.Kommt ja heutzutage leider öfters vor, viele Firmen sind ja nicht gerade sehr familiär eingestellt...
StolzeMami06
6274 Beiträge
17.07.2012 14:17
Mein Mann geht warscheinlich eh dann nach 8 wochen für 2-3 Jahre in Elternzeit

Ich mach mich mal schlau bei der Krankenkasse den Verwandet die hier wohnung arbeiten den ganzen Tag also bleibt nur der Papa
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