Mütter- und Schwangerenforum

Sorgerecht

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17.06.2008 20:45
Also wir wollen am 1.8 heiraten und die kinder bekommen beide seinen namen bekommen und ich möchte mit ihm das sorgerecht teilen bei unserem gemeinsamen sohn wird es ja automatisch aber die große ist ja nicht sein leibliches kind. Jetzt sagte mir der standesbeamte ich könne das Sorgerecht für die große nur mit dem leiblichen Vater teilen. Stimmt das ? Muss mein mann sie dann Adoptieren (würde er auch sofort machen)? Muss der erzeuger dafür sein ok geben? Ich habe für sie das Alleinige Sorgerecht.

Hoffe mir kann jemand helfen, Danke schon mal im vorraus.

LG Tina
17.06.2008 20:57
kann mir keiner helfen?
Denise_Robin
1771 Beiträge
17.06.2008 21:01
also wenn dein mann die kleine adoptieren will, muss der leibliche vater zustimmen, das weiß ich aber mehr kann ich dazu leider auch nicht sagen...
MissTes
663 Beiträge
17.06.2008 21:02
Zitat von Mama87:
Also wir wollen am 1.8 heiraten und die kinder bekommen beide seinen namen bekommen und ich möchte mit ihm das sorgerecht teilen bei unserem gemeinsamen sohn wird es ja automatisch aber die große ist ja nicht sein leibliches kind. Jetzt sagte mir der standesbeamte ich könne das Sorgerecht für die große nur mit dem leiblichen Vater teilen. Stimmt das ? Muss mein mann sie dann Adoptieren (würde er auch sofort machen)? Muss der erzeuger dafür sein ok geben? Ich habe für sie das Alleinige Sorgerecht.

Hoffe mir kann jemand helfen, Danke schon mal im vorraus.

LG Tina


Ja der Vater des Kindes muss zustimmen, tut er es nicht, kannst Du nichts tun... Die wenigsten tun das, sie verlieren damit ALLE Rechte auf das Kind!
17.06.2008 21:04
der ERZEUGER hat das kind erst 3 mal gesehn zuletzt mehr als ein jahr her... kann man nich gerichtlich dann gegen vorgehen?
jessy
1917 Beiträge
17.06.2008 21:08
aber doch nur wenn der leibliche Vater das halbe sorgerecht hat oder net???
Hmmm sicher bin ich mir aber nimmer...hab letztens noch bei Jugendamt angerufen und ihn ausgefragt und da sagte er mir da ich geteiltes habe das er zustimmen muss und wenn er lea adoptieren will mein jetziger Freund dann muss der leibliche vater das sorgerecht abtreten bzw. zustimmen...

Als Tip ruf beim Jugendamt an die können es dir ganz genau sagen....

LG Jessy
jessy
1917 Beiträge
17.06.2008 21:09
Hat er die Vaterschaft anerkannt???Also steht er in der Geburtsurkunde???
17.06.2008 21:10
ja vaterschaft is anerkannt aber ich habe das sorgerecht alleine
mausi2812
24040 Beiträge
17.06.2008 21:14
hmm also er muss es unterschreiben das er es akzeptiert. Wenn er es nur 3 mal gesehen hat würde er es vielleicht auch tun,denn ab dem moment ist er auch nicht mehr unterhalts verpflichtet.

wie das nur mit der sorgerechtsteilung ist weiß ich nicht genau.
MissTes
663 Beiträge
17.06.2008 21:22
Zitat:

. Adoptionsrecht

Die künftige rechtliche Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder und die Aufgabe dieser Unterscheidung läßt die Möglichkeit das eigene nichteheliche Kind als Kind anzunehmen entfallen.

Die Adoption auch eines nichtehelichen Kindes wird künftig auch an die Einwilligung des Vaters und somit beider Eltern gebunden. Das Vormundschaftsgericht kann aber künftig die Einwilligung des Vaters bereits dann ersetzen, wenn das Unterbleiben der Annahme dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde.

H. Verfahrensrecht

Quelle:http://www.kanzlei.de/ksrr.htm

Hhm.....

Er hat das Kind ja angenommen wenn er in der Geburtsurkunde steht, also wird das ganze schwieriger...

Frag ihn doch einfach mal, vielleicht und auch gerade des Geldes wegen das er dann ja NICHT mehr zahlen muss, tut er es ja!
MissTes
663 Beiträge
17.06.2008 21:29
Und wie man aus dem Text ebenfalls herauslesen kann, egal ob Du das alleinige oder Ihr ein gemeinsames Sorgerecht hat/habt, er muss zustimmen....

Der letzte Satz ist fast wie Gummi....

"wenn das Unterbleiben der Annahme dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde."

Jetzt ist die Frage was ein möglicher Richter als unverhältnismäßigen Nachteil sehen würde. Aber ich denke ganz ehrlich, Du hast wenig Chancen das vor Gericht einzuklagen.

Tut mir leid!
17.06.2008 21:31
Hi, also ich habe das selbe Problem. Mein erstes Kind ist von meinem Ex-Mann. Der hat ihn seit über einem Jahr nicht mehr gesehen und auch nicht zum Umgang abgeholt. Er hat aber trotzdem die selben Rechte wie ich. D.h. wenn heute ein OP geplant ist, die nicht Lebensnotwendig und sofort auszuführen ist, dann muss er sein o.k geben genauso wie für Kindergartenwahl, Schuleinschreibung etc.
Dein neuer Mann kann die grosse schon adoptieren, aber dein Ex muss seine Zustimmung geben. Wird er nicht machen, für den Fall hat er keine Rechte mehr an seinem Kind. Ausser er ist so ein geldgeiles A... wie mein Ex. Dem würd ichs zutrauen das er seinen Sohn abgibt, nur das er sich den Unterhalt sparen kann.
Ich wünsch dir alles gute und viel Glück diesen Kampf durchzustehen.
Nur noch zur Info. Ich hab das Thema zigmal mit meinem Anwalt durch. Selbst wenn du auf alleiniges Sorgerecht klagen würdest, stehen die Chancen schlecht. Die Richter tendieren auf gemeinsames Sorgerecht und da müsste schon ein triftiger Grund vorliegen, wie Drogen, Alkoholsucht, Schlägertyp gegenüber deinem Ex das da was durch ging.
Trotzdem Kopf hoch. Du bist nicht allein mit diesem Problem. Ich hab das selbe
17.06.2008 21:34
Mein Ex hat aber doch gar kein Sorgerecht wieso sollte ich ihn fragen müssen in welchen kiga die kleene gehn soll???
MissTes
663 Beiträge
17.06.2008 21:35
Zitat von Mama87:
Mein Ex hat aber doch gar kein Sorgerecht wieso sollte ich ihn fragen müssen in welchen kiga die kleene gehn soll???


NEIN, das hast Du falsch verstanden, WENN ihr gemeinsames Sorgerecht hättet, dann KÖNNTE er mit entscheiden...

Du hast das alleinige, also keinen Streß, du kannst alles alleine entscheiden!
MissTes
663 Beiträge
17.06.2008 21:36
Na ja, sie hat ja das alleinige Sorgerecht, es geht nur um eine Adoption des neuen Freundes...

Also liegen eh schon alle Entscheidungen bei Ihr und nicht wie bei Dir, dass Du alles gemeinsam entscheiden musst.
So etwas tut mir schon leid.... Da denke ich oft, es wäre einfacher, direkt am Anfang wenn man nicht verheiratet ist, dass alleinige Sorgerecht zu behalten und nicht zu teilen. Aber wenn man verheiratet ist, dann ist das eh kein Diskussionsthema.... Obwohl das gemein gesagt ist, nicht jeder Mann ist so ein A´´´´ wie die hier beschriebenen!
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