Mütter- und Schwangerenforum

Sorgerecht rückgängig machen

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Silvia1977
1546 Beiträge
12.08.2008 20:22
So wie es aussieht werde ich mich wohl von meinem Freund trennen. Jetzt droht er mir damit, daß ich ja gehen kann aber die Kleine bleibt bei ihm.
Wir sind nicht verheiratet aber unsere Tochter trägt seinen Namen und wir haben beide das Sorgerecht. Die Vaterschaftsanerkennung natürlich auch.
Jetzt weiß ich nichtt, was ich tun soll und kann. Kann ich im das Sorgerecht entziehen?
12.08.2008 20:23
nein süße du hast leider die selben fehler gemacht wie ich.

würde er dich gehen lassen mit kind?
12.08.2008 20:24
also bei ner vaterschaftsanerkennung, hat der vater keine rechte.. da kannst du gehen ohne das er auch nur nen funken zu sagen hat.. wie das jetz is wenn ihr beide sorgerecht habt weiss ich nich aber Das würd mich auch ma interessieren..
12.08.2008 20:26
leider wohl nur im äußersten notfall ... geh zum jugendamt und frag mal nach. leider bekommt sie nie den namen wie du also den kannste nicht wächseln, AUßER du heiratest und er gibt sein einverständnis, das die kurze den neuen namen annehmen darf.
drücke dir ganz fest die daumen!!!!
Devas
3861 Beiträge
12.08.2008 20:26
Wenn das Sorgerecht per Sorgerrechtserklärung geteilt wurde, kann es nur per Gericthsbeschluss nebst Verfahren wieder zum alleinigen Sorgerecht werden.
12.08.2008 20:26
hallo,
erst mal,lass dir von dem nicht drohen.ein kind gehört zu seiner mutter.du kannst das sorgerecht rückgängig machen,aber das geht nur übers gericht.auch den nachnamen kannst du ändern.
am besten gehst du zum jugendamt und klährst das mit denen ab,wie du da vorgehen musst.ein rechtsanwalt ist da sicher auch ganz hilfreich.
wünsch dir alles gute und lass dich nicht einschüchtern!
Elisa
20106 Beiträge
12.08.2008 20:26
Ganz genau, du kannst mit der Kleinen dahin gehen, wo du es meinst, außer du verschleppst sie ins Ausland, ohne ihn vorher darüber in Kenntnis zu setzen oder sowas...
Du darfst mit deinem Kind überall hin, sonst müsstest du ihn doch schon um Erlaubnis bitten, mal mit der Kleinen einkaufen zu gehen.
Wenn ihr euch trennt, könnt ihr beide das alleinige Sorgerecht beantragen. Und meist gewinnt eh die Mutter, insofern du keine Säuferin bist oder schlimmeres...
Minibeanymachine
4514 Beiträge
12.08.2008 20:26
Am einfachsten wäre es, ihr wärt euch einig. Dann könntets du das alleinige sorgerecht zurückbekommen.
Wenn sich dein Freund quer stellt ist das schwierig. Dann müssten schwere Gründe vorliegen um ihm das recht zu entziehen. Aber: Auch jetzt kannst du jederzeit gehen und das Kind mitnehmen! Du must ihm nur ein Besuchs oder Umgangsrecht einräumen. Niemand wird dir als Mutter das Kind wegnehmen und zum Vater geben- das passiert nur in schweren fällen. zb wenn die mutter drogensüchtig ist.
gruß mini
Minibeanymachine
4514 Beiträge
12.08.2008 20:27
Am einfachsten wäre es, ihr wärt euch einig. Dann könntets du das alleinige sorgerecht zurückbekommen.
Wenn sich dein Freund quer stellt ist das schwierig. Dann müssten schwere Gründe vorliegen um ihm das recht zu entziehen. Aber: Auch jetzt kannst du jederzeit gehen und das Kind mitnehmen! Du must ihm nur ein Besuchs oder Umgangsrecht einräumen. Niemand wird dir als Mutter das Kind wegnehmen und zum Vater geben- das passiert nur in schweren fällen. zb wenn die mutter drogensüchtig ist.
gruß mini
12.08.2008 20:27
Oh gott is das kompliziert.. da überlegt man mal wieder 3 mal ob man dem vater das sorgerecht gibt...
12.08.2008 20:28
Zitat von Minibeanymachine:
Am einfachsten wäre es, ihr wärt euch einig. Dann könntets du das alleinige sorgerecht zurückbekommen.
Wenn sich dein Freund quer stellt ist das schwierig. Dann müssten schwere Gründe vorliegen um ihm das recht zu entziehen. Aber: Auch jetzt kannst du jederzeit gehen und das Kind mitnehmen! Du must ihm nur ein Besuchs oder Umgangsrecht einräumen. Niemand wird dir als Mutter das Kind wegnehmen und zum Vater geben- das passiert nur in schweren fällen. zb wenn die mutter drogensüchtig ist.
gruß mini


auch alkoholsüchtig, selbstmord gefärdet etc. kenn da so nen fall.. aber beim vater waren die kinder auchnich besser aufgehoben.. leider
Schuggel
11466 Beiträge
12.08.2008 20:28
Zitat von Devas:
Wenn das Sorgerecht per Sorgerrechtserklärung geteilt wurde, kann es nur per Gericthsbeschluss nebst Verfahren wieder zum alleinigen Sorgerecht werden.


und das nur in hardcore fällen wie missbrauch oder sehr sehr grosse vernachlässigung.

mrs_evil
1700 Beiträge
12.08.2008 20:29
wenn ihr beide das sorgerecht habt, dann habt ihr auch gleiche rechten und pflichten. kannst ihm das kind nicht einfcah vorenthalten, seitdenn er ist euch gegenüber gewaltätig, aber da brauchst du dann eine einstweilige verfügung vom gericht.
sucht euch eine/ mediator/in und versucht ne friedliche lösung zu finden damit EUER KIND nicht leidet bitte.... denn ein kind braucht BEIDE elternteile egal wie sehr ich euch "hasst" oder sonstwas...

alles gute für euch
Judith
137 Beiträge
12.08.2008 20:30
So weit ich weiß, wird normalerweise das Kind der Mutter zugesprochen!
Bei meinem Freund war es ´ähnlich. Die hatten sich getrennt, als die Kleine ein Halbes Jahr alt war. Er hätte sie gerne bei sich behalten, aber sie wurde der Mutter zugesprochen.
Es war wohl auch kein so schöner Scheidungsakt und er hat jetzt irgendwelche Sonderrechte am Kind, dh. nicht nur alle 14 Tage sondern 3 WE am Stück, dann ein Mama-WE und an allen Feiertagen darf er die kleine haben.
Irgendwann, ich glaub mit 8 Jahren darf sie glaub ich selbst dem Richter vorsprechen, wo sie bleiben möchte.

Mach dir mal keine zu großen Sorgen; der Gesetzgeber ist der Meinung, dass das Baby zur Mutter gehört!

LG Judith

PS: das ist nat. keine Rechtsberatung...
Elisa
20106 Beiträge
12.08.2008 20:30
Also ich würde damit zum Anwalt gehen und das genau abklären lassen, was du tun kannst und was nicht.
Ihr könnt auch ein gemeinsames Sorgerecht beibehalten. Auch wenn er nicht mehr das Sorgerecht hat, hat er ein recht darauf, sein Kind zu sehen... solange er seine Pflichten erfüllt (Unterhalt zB), darf er auch seine Rechte in Anspruch nehmen.
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