Staatsbürgerschaft des Kindes
27.07.2013 22:12
Hallo, ich hab ne etwas komplizierte Frage
Mein Freund hat die französische Staatsbürgerschaft & ich die Österreichische. Unser Baby wird in Deutschland auf die Welt kommen. Welche Staatsbürgerschaft wird das Baby haben, kennt sich da vllt jemand aus?
Mein Freund hat die französische Staatsbürgerschaft & ich die Österreichische. Unser Baby wird in Deutschland auf die Welt kommen. Welche Staatsbürgerschaft wird das Baby haben, kennt sich da vllt jemand aus?
27.07.2013 22:17
Zitat von LuliBubi:
Deutsch
echt? auch wenn wir nicht die Deutsche Staatsbürgerschaft haben und noch nicht mal ein Jahr in D wohnen?
27.07.2013 22:17
Also soweit ich weiß muss man das melden und dann hat sie eigendlich auch eure jedenfalls ist es so bei Gina ich bin Schweizer (und Deutscher
) Und sie deshalb genauso
) Und sie deshalb genauso
27.07.2013 22:18
Wie es mit den Vater ausschaut weiß ich nicht. Aber in Normalfall bekomm es die der Mutter ( Eltern?)
Meine sis hat ihre 3 in Österreich zur Welt gebracht ( lebt in d und is deutsche ) und alle 3 haben nur die deutsche
Meine sis hat ihre 3 in Österreich zur Welt gebracht ( lebt in d und is deutsche ) und alle 3 haben nur die deutsche
27.07.2013 22:19
Durch Geburt im Inland wird ein Kind Deutscher, wenn ein Elternteil zu dieser Zeit seit 8 Jahren seinen gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat (§ 4 Abs. 3 StAG).
Kinder, die auf diese Weise die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, haben in der Regel mindestens eine weitere Staatsbürgerschaft. Zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr müssen sie gem. § 29 StAG gegenüber der Staatsbürgerschaftsbehörde erklären, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit behalten wollen oder die andere Staatsangehörigkeit vorziehen (Erklärungspflicht).
Außerdem gilt:
* Durch Geburt wird ein Kind Deutscher, wenn mindestens ein Elternteil zu dieser Zeit Deutscher ist.
* Ein Findelkind, das im Inland aufgefunden wird, gilt bis zum Beweis des Gegenteils als Kind eines Deutschen.
* Durch Geburt im Ausland erwirbt das Kind eines Deutschen jedoch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn
o dieser deutsche Elternteil selbst am 1. Januar 2000 oder später im Ausland geboren wurde und
o weiterhin dort lebt und
o das Kind sonst nicht staatenlos wäre.
Quelle Wikipedia
Kinder, die auf diese Weise die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, haben in der Regel mindestens eine weitere Staatsbürgerschaft. Zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr müssen sie gem. § 29 StAG gegenüber der Staatsbürgerschaftsbehörde erklären, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit behalten wollen oder die andere Staatsangehörigkeit vorziehen (Erklärungspflicht).
Außerdem gilt:
* Durch Geburt wird ein Kind Deutscher, wenn mindestens ein Elternteil zu dieser Zeit Deutscher ist.
* Ein Findelkind, das im Inland aufgefunden wird, gilt bis zum Beweis des Gegenteils als Kind eines Deutschen.
* Durch Geburt im Ausland erwirbt das Kind eines Deutschen jedoch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn
o dieser deutsche Elternteil selbst am 1. Januar 2000 oder später im Ausland geboren wurde und
o weiterhin dort lebt und
o das Kind sonst nicht staatenlos wäre.
Quelle Wikipedia
27.07.2013 22:19
Zitat von ela_nutella:
Und wo hast du das gemeldet? am Konsulat?
Genau
27.07.2013 22:19
ich glaube in Dtl richtet sich das nach der Staatsbürgerschaft der Mutter.
nur weil man in Dtl geboren wird, bekommt man nicht automatisch auch die deutsche Staatsbürgerschaft. In Amerika wäre das so-da hätte man dann gleich die doppelte. (also deutsch und amerikanisch)
evt bekommt euer Kind dann auch beide Staatbürgerschaften?
nur weil man in Dtl geboren wird, bekommt man nicht automatisch auch die deutsche Staatsbürgerschaft. In Amerika wäre das so-da hätte man dann gleich die doppelte. (also deutsch und amerikanisch)
evt bekommt euer Kind dann auch beide Staatbürgerschaften?
27.07.2013 22:21
Zitat von ela_nutella:Wie das mit dem einen Jahr ist, weiß ich leider nicht genau aber:
Zitat von LuliBubi:
Deutsch
echt? auch wenn wir nicht die Deutsche Staatsbürgerschaft haben und noch nicht mal ein Jahr in D wohnen?
"Kinder von Ausländern erwerben bei Geburt in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit. Sie müssen sich allerdings zwischen ihrem 18. und 23. Lebensjahr entscheiden, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten wollen."
27.07.2013 22:22
Zitat von LuliBubi:Welche Voraussetzungen das sind kann ich dir leider nicht sagen.
Zitat von ela_nutella:Wie das mit dem einen Jahr ist, weiß ich leider nicht genau aber:
Zitat von LuliBubi:
Deutsch
echt? auch wenn wir nicht die Deutsche Staatsbürgerschaft haben und noch nicht mal ein Jahr in D wohnen?
"Kinder von Ausländern erwerben bei Geburt in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit. Sie müssen sich allerdings zwischen ihrem 18. und 23. Lebensjahr entscheiden, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten wollen."
27.07.2013 22:22
Zitat von anakey:
ich glaube in Dtl richtet sich das nach der Staatsbürgerschaft der Mutter.![]()
nur weil man in Dtl geboren wird, bekommt man nicht automatisch auch die deutsche Staatsbürgerschaft. In Amerika wäre das so-da hätte man dann gleich die doppelte. (also deutsch und amerikanisch)
evt bekommt euer Kind dann auch beide Staatbürgerschaften?![]()
das hab ich mir ja auch gedacht, ich möchte eigentlich das mein kind unsere staatsbürgerschaften kriegt und nicht die deutsche.. jaa.. gute frage... ich weiss nicht wo man das rausfinden kann es gibt ein österreichisches konsulat aber das ist am arsch der welt
27.07.2013 22:26
Da ihr ja nicht verheiratet seid, bekommt das Kind normalweise deine Staatsbürgerschaft. Man kann aber bestimmt auch beantragen, dass es die des Vaters bekommt.
27.07.2013 22:26
Zitat von ela_nutella:
Zitat von anakey:
ich glaube in Dtl richtet sich das nach der Staatsbürgerschaft der Mutter.![]()
nur weil man in Dtl geboren wird, bekommt man nicht automatisch auch die deutsche Staatsbürgerschaft. In Amerika wäre das so-da hätte man dann gleich die doppelte. (also deutsch und amerikanisch)
evt bekommt euer Kind dann auch beide Staatbürgerschaften?![]()
das hab ich mir ja auch gedacht, ich möchte eigentlich das mein kind unsere staatsbürgerschaften kriegt und nicht die deutsche.. jaa.. gute frage... ich weiss nicht wo man das rausfinden kann es gibt ein österreichisches konsulat aber das ist am arsch der welt![]()
Anrufen hat bei mir gereicht musst nicht persönlich hin
27.07.2013 22:28
Dein Kind wird bicht automatisch die deutsche Staatsbuergerschaft bekommen! Dies ist nur moeglich, wenn ein Elternteil diese haette, bzw.bei der Mutter automatisch, beim Vater mit Antrag! In Amerika ist es so! Dort geboren, automatisch Amerikaner!
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