Steht Mir Unterhalt zu???
30.07.2008 21:37
Hi,
Wollte Euch mal fragen ob Ihr Erfahrungen,Raschläge usw wisst?!
Es geht darum bin von daheim ausgezogen wohne jetzt mit meinem Freund und unserer Mausi zusammen!!!
Wollte fragen ob Mir Unterhalt meiner Eltern zusteht oder nicht???
Wie wird das berechnet!!!
Würde Mich freuen über Antworten!!!
Danke
LG JENNY
Wollte Euch mal fragen ob Ihr Erfahrungen,Raschläge usw wisst?!
Es geht darum bin von daheim ausgezogen wohne jetzt mit meinem Freund und unserer Mausi zusammen!!!
Wollte fragen ob Mir Unterhalt meiner Eltern zusteht oder nicht???
Wie wird das berechnet!!!
Würde Mich freuen über Antworten!!!
Danke
LG JENNY
30.07.2008 21:40
habs grad gesehen in deinem profil...
nein,dir steht von deinen eltern nix zu....
nein,dir steht von deinen eltern nix zu....
30.07.2008 21:41
bevor du hartz4 bekommst muss dein freund für euch aufkommen...
30.07.2008 21:44
ich bekomme auch harz4. schatzi hat auch einen job aber er zählt bei mir in das harz4 mit rein.
30.07.2008 21:45
also normal zählt ihr als eheähnliche gemeinschaft.sein gehalt muss angegeben und dann gibt es noch einen freibetrag.verdient er zu wenig,wird vom amt aufgestockt.allerdings wird das kindergeld zum teil mit als einkommen angerechnet.
30.07.2008 21:45
das stimmt wohl..aber is ja auch irgendwie logisch oder nicht???
aber wenn man mit dem partner zusammen wohnt hat man den selbsterhalt von 900,- nicht mehr..is irgendwie total komisch geregelt..die können den arbeitenden dann auch auf den sozialhilfesatz runterschrauben...
aber wenn man mit dem partner zusammen wohnt hat man den selbsterhalt von 900,- nicht mehr..is irgendwie total komisch geregelt..die können den arbeitenden dann auch auf den sozialhilfesatz runterschrauben...
30.07.2008 21:46
hallo!
wenn du mit deinen freund zusammen wohnst gilt das als eheähnliche gemeinschaft beim amt. Wenn er arbeitet und "genug" geld nach hause bringt bekommst du kein Hartz4 wenn er allerdings "zu wenig" verdient dann kannst hartz4 bekommen.
LG
wenn du mit deinen freund zusammen wohnst gilt das als eheähnliche gemeinschaft beim amt. Wenn er arbeitet und "genug" geld nach hause bringt bekommst du kein Hartz4 wenn er allerdings "zu wenig" verdient dann kannst hartz4 bekommen.
LG
30.07.2008 21:48
du bist inner bedarfsgemeinschaft...oder eheähnlichen gemeinschaft wenn du länger als ein jahr mit deinem freund zusammenwohnst...unterhalt steht dir keiner zu des wird alles zusammen gehauen..ausser du wohnst alleine dann kannste unterhalt für dein kind von deinem freund beantragen.....scheis hartz 4 hust^^
30.07.2008 21:50
Sorry aber Ich glaube Ihr versteht Mich falsch oder Ich habe Mich falsch ausgedrückt,Sorry!!!
Wir bekommen beide Harz4 plus Kindergeld,wohne aber nicht mehr daheim steht Mir da kein Unterhalt meines Vaters zu habe einen Halbbruder der auch Harz4 bezogen hat und mein Vater musste bis zum 27Lebensjahr Unterhalt bezahlen!!!
Wir bekommen beide Harz4 plus Kindergeld,wohne aber nicht mehr daheim steht Mir da kein Unterhalt meines Vaters zu habe einen Halbbruder der auch Harz4 bezogen hat und mein Vater musste bis zum 27Lebensjahr Unterhalt bezahlen!!!
30.07.2008 21:52
Zitat von StaceyMausiundJenny3:
Sorry aber Ich glaube Ihr versteht Mich falsch oder Ich habe Mich falsch ausgedrückt,Sorry!!!
Wir bekommen beide Harz4 plus Kindergeld,wohne aber nicht mehr daheim steht Mir da kein Unterhalt meines Vaters zu habe einen Halbbruder der auch Harz4 bezogen hat und mein Vater musste bis zum 27Lebensjahr Unterhalt bezahlen!!!
ich glaub sobald man ein kind hat fällt das irgendwie weg...soweit ich weiss muss dein vater nicht für dich aufkommen....
30.07.2008 21:52
Zitat von StaceyMausiundJenny3:
Sorry aber Ich glaube Ihr versteht Mich falsch oder Ich habe Mich falsch ausgedrückt,Sorry!!!
Wir bekommen beide Harz4 plus Kindergeld,wohne aber nicht mehr daheim steht Mir da kein Unterhalt meines Vaters zu habe einen Halbbruder der auch Harz4 bezogen hat und mein Vater musste bis zum 27Lebensjahr Unterhalt bezahlen!!!
warum gehst du nicht einfach mal aufs jugendamt und fragst nach?
30.07.2008 21:53
Sorry Wollte erstmal fragen ob jemand in der gleichen Situation ist oder war!!!
30.07.2008 21:55
Den Unterhalt würdest du nur bekommen,wenn du eine Ausbildung machst oder im Studium bist.
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