Steuerberater? Arbeitsamt? Wer kann helfen?
21.10.2013 09:55
Hallo ihr Lieben,
ich habe mal eine sehr spezielle Frage und da ich grad überall auf Musik in den Hotlines treffe, frag ich einfach mal solange bei euch nach
Meine Situation ist folgende: Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag bei einem großen Arbeitgeber, ich bin noch in Elternzeit bis April 2014 (kann ich ggf. nochmal um ein Jahr verlängern) Hierhin kann ich nicht zurück, weil der Fahrtweg zu weit wäre und sich die Zeiten nicht mit den Betreuungszeiten meiner Kinder decken.
Deshalb hab ich mir etwas Neues gesucht, und zwar einen Job auf 450€ Basis. Die Erlaubnis vom großen Arbeitgeber habe ich, dass ich max. 35h/Woche arbeiten gehen darf. Bei dem Minijob handelt es sich um 8,46h/Woche.
Nun ist es dort so, dass ich die 450€ nur kriege, wenn ich die Stunden voll habe. Wenn aber keine Nachfrage da ist, krieg ich die Stunden nicht voll und dann berechnen die einen Stundenlohn (oder so ähnlich).
Deshalb (
) brauche ich noch eine andere Einnahmequelle und würde gerne auf Honorarbasis arbeiten. D.h. ich habe keinen Arbeitsvertrag; wenn ich arbeite notiere ich das auf einem Leistungsnachweis und werde danach bezahlt. (Das gilt als selbstständig, steht in dem infowisch).
falls jemand fragt, wieso ich mir nicht eine vernünftige stelle suche: das geht leider nicht. meine kinder gehen max. von 7:30 bis 14:30 in die betreuung. ich könnte natürlich irgendwo putzen oder regale auffüllen oder so, aber das möchte ich nicht
ich bin gelernte kinderkrankenschwester und möchte auch in dem kinderbereich bleiben, deshalb dieses komplizierte hin- und her.
und nun meine frage: geht das? wie bin ich denn dann krankenversichert? und wird die arbeit auf honorarbasis (9€/h) versteuert?
ich danke euch!
ich habe mal eine sehr spezielle Frage und da ich grad überall auf Musik in den Hotlines treffe, frag ich einfach mal solange bei euch nach
Meine Situation ist folgende: Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag bei einem großen Arbeitgeber, ich bin noch in Elternzeit bis April 2014 (kann ich ggf. nochmal um ein Jahr verlängern) Hierhin kann ich nicht zurück, weil der Fahrtweg zu weit wäre und sich die Zeiten nicht mit den Betreuungszeiten meiner Kinder decken.
Deshalb hab ich mir etwas Neues gesucht, und zwar einen Job auf 450€ Basis. Die Erlaubnis vom großen Arbeitgeber habe ich, dass ich max. 35h/Woche arbeiten gehen darf. Bei dem Minijob handelt es sich um 8,46h/Woche.
Nun ist es dort so, dass ich die 450€ nur kriege, wenn ich die Stunden voll habe. Wenn aber keine Nachfrage da ist, krieg ich die Stunden nicht voll und dann berechnen die einen Stundenlohn (oder so ähnlich).
Deshalb (
) brauche ich noch eine andere Einnahmequelle und würde gerne auf Honorarbasis arbeiten. D.h. ich habe keinen Arbeitsvertrag; wenn ich arbeite notiere ich das auf einem Leistungsnachweis und werde danach bezahlt. (Das gilt als selbstständig, steht in dem infowisch). falls jemand fragt, wieso ich mir nicht eine vernünftige stelle suche: das geht leider nicht. meine kinder gehen max. von 7:30 bis 14:30 in die betreuung. ich könnte natürlich irgendwo putzen oder regale auffüllen oder so, aber das möchte ich nicht
ich bin gelernte kinderkrankenschwester und möchte auch in dem kinderbereich bleiben, deshalb dieses komplizierte hin- und her. und nun meine frage: geht das? wie bin ich denn dann krankenversichert? und wird die arbeit auf honorarbasis (9€/h) versteuert?
ich danke euch!
21.10.2013 10:00
Du musst dich dann freiwillig versichern, der mindestsatz hierzu sind meine ich schon 150 € monatlich. Über den MIni-job biste ja auch nicht versichert!
Ist es selbstständige Tätigkeit oder eine gewerbliche? Aber würde die Finger davon lassen, musst du alles bei der Einkommensteuer hinzurechnen und nachversteuern und eine Gewinnermittlung abgeben, hinzu kommen, Umsatzsteuer evtl. Gewerbesteuer und Monatlich Buchführung...wenn du keine Ahnung davon hast finger weg, für die paar Kröten!
Du wirst wahrscheinlich ein Gewwerbe anmelden müssen und das einiges nach sich!
Lieber noch nen 450 € Job!
Ist es selbstständige Tätigkeit oder eine gewerbliche? Aber würde die Finger davon lassen, musst du alles bei der Einkommensteuer hinzurechnen und nachversteuern und eine Gewinnermittlung abgeben, hinzu kommen, Umsatzsteuer evtl. Gewerbesteuer und Monatlich Buchführung...wenn du keine Ahnung davon hast finger weg, für die paar Kröten!
Du wirst wahrscheinlich ein Gewwerbe anmelden müssen und das einiges nach sich!
Lieber noch nen 450 € Job!
21.10.2013 10:04
laut dem zettel ist es selbstständig (das ist eine notmütter-ansammlung, d.h. wenn jemand sich nicht mehr alleine um kind und kegel kümmern kann, wird man kontaktiert und kann einspringen. man kann auch ablehnen)
ich würde aber sehr wahrscheinlich nicht an diese grenze von 7400€ / jahr rankommen, soviele stunden könnt ich gar nicht machen. und dann ist es doch steuerfrei..? oder?
ich würde aber sehr wahrscheinlich nicht an diese grenze von 7400€ / jahr rankommen, soviele stunden könnt ich gar nicht machen. und dann ist es doch steuerfrei..? oder?
21.10.2013 10:05
achso, und ich hab grad gelesen, dass doch beim 450€ job nur der ag sozialabgaben zahlen muss?
21.10.2013 10:12
zu 1:
steuerfrei ist schonmal gar nix...Wenn es selbständig ist, hast du lediglich nichts mit Gewerbesteuer zu tun.
Dies befreit dich aber noch lange nicht von der Umsatzsteuer! Es gibt eine s.g. Kleinunternehmerregelung, die kannst du beantragen, dann kannst du Befreiung der umsatzsteuerpflicht beantragen, Grenzen rigendwas mit 17500 aber du auf jeden Fall drunter.
Dennoch musst du eine Gewinnermittlung mit der Einkommensteuer abgeben und die Einnahmen als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit hinzurechnen, abzüglich deiner Kosten (Fahrtkosten etc.) sowas macht aber eigentlich der Steuerberater mit Stempel drauf
zu 2: Ja der AG zahlt pauschale Beiträge, diese sind aber nicht für die Versicherung des AN, du bist bei nem Mini-job nicht krankenversichert!
steuerfrei ist schonmal gar nix...Wenn es selbständig ist, hast du lediglich nichts mit Gewerbesteuer zu tun.
Dies befreit dich aber noch lange nicht von der Umsatzsteuer! Es gibt eine s.g. Kleinunternehmerregelung, die kannst du beantragen, dann kannst du Befreiung der umsatzsteuerpflicht beantragen, Grenzen rigendwas mit 17500 aber du auf jeden Fall drunter.
Dennoch musst du eine Gewinnermittlung mit der Einkommensteuer abgeben und die Einnahmen als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit hinzurechnen, abzüglich deiner Kosten (Fahrtkosten etc.) sowas macht aber eigentlich der Steuerberater mit Stempel drauf
zu 2: Ja der AG zahlt pauschale Beiträge, diese sind aber nicht für die Versicherung des AN, du bist bei nem Mini-job nicht krankenversichert!
21.10.2013 10:20
Zitat von NobodyMitBaby:
mistund bei dem 450€ job biste dir sicher?
Ja 100%, bin steuerfachangestellte
21.10.2013 10:22
Zitat von julemaus:
Zitat von NobodyMitBaby:
mistund bei dem 450€ job biste dir sicher?
Ja 100%, bin steuerfachangestellte![]()
Biste evtl. familienversichert über deinen Mann?
21.10.2013 10:24
Du müsstest dich auch noch für gewerbliche Kinderbetreuung haftpflichtversichern, mindestens 140 Euro/Jahr, eher mehr.
21.10.2013 10:28
Zitat von julemaus:
Zitat von julemaus:
Zitat von NobodyMitBaby:
mistund bei dem 450€ job biste dir sicher?
Ja 100%, bin steuerfachangestellte![]()
Biste evtl. familienversichert über deinen Mann?
wir sind nicht verheiratet, geht das denn trotzdem?
21.10.2013 10:33
Zitat von Marlen:
Du müsstest dich auch noch für gewerbliche Kinderbetreuung haftpflichtversichern, mindestens 140 Euro/Jahr, eher mehr.
das hat der ag abgeschlossen glaube ich gelesen zu haben...
21.10.2013 12:05
Hi, das hört sich eher nach einer freiberuflichen Tätigkeit an, wenn du nur für einen AG arbeitest. Da gibt es nochmal einen Unterschied zur klassischen Selbstständigkeit. Frag mal beim Gewerbeamt oder bei der zuständigen IHK. Die helfen gerne.
21.10.2013 12:35
Zitat von TiniBini:
Hi, das hört sich eher nach einer freiberuflichen Tätigkeit an, wenn du nur für einen AG arbeitest. Da gibt es nochmal einen Unterschied zur klassischen Selbstständigkeit. Frag mal beim Gewerbeamt oder bei der zuständigen IHK. Die helfen gerne.
Es gibt nur einen Unterschied ob gewerblich oder freiberuflich, für wie viele AG man arbeitet ist nicht relevant.
Es gibt noch Katalogberufe aber da fällt sie nicht drunter!
Und wenn sie freiberuflich ist, hat sie IHK und das Gewerbeamt nix mit zu tun.
Bei der IHK trägt man sein Gewerbe ein, beim Gewerbeamt geht es um ein Gewerbe anmelden, hat sie beides nicht, wenn sie freiberuflich tätig ist.
Also beim Finanzamt informieren...
Aber mein Rat: dennoch Finger weg, zieht zu viel nach sich!!!
21.10.2013 12:39
Zitat von NobodyMitBaby:
Zitat von julemaus:
Zitat von julemaus:
Zitat von NobodyMitBaby:
mistund bei dem 450€ job biste dir sicher?
Ja 100%, bin steuerfachangestellte![]()
Biste evtl. familienversichert über deinen Mann?
wir sind nicht verheiratet, geht das denn trotzdem?
nein! glaube nicht! aber das ist eher ne krankenkassenangelegeheit da müsste du nachfragen, aber da du ja dann eigene Einkünfte ausßer minijob hättest, sind meine ich die Voraussetzungen nicht erfüllt.
Da du leider, was verständlich ist wenn man nciht aus der Branche kommt,wenig Ahnung von der ganzen Materie hast, lass es besser sein...
habe so viele kleine mandanten, wo die firmen niemanden anstellen wollen, um eben Sozialversicherungsbeiträge etc zu sparen, bietet die den leute an, mach das freiberuflich...
Die kommen dann zu uns, weil sie das selbst nicht können, verdienen paar euro sind ganz schnell platt, wenn wir die erste Rechnung schreiben und die nicht zahlen können oder das Finanzamt sich bei denen meldet...
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