Mütter- und Schwangerenforum

Testament aufsetzen

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Anonym 1 (204062)
7 Beiträge
08.04.2020 14:26
Hallo ihr Lieben,

wir möchten gerne eine Testament aufsetzen, aber ohne Notar.
Wir haben folgende Konstellation: Mein Mann hat einen Sohn aus erster Ehe, ich habe eine Tochter aus erster Ehe und wir haben einen gemeinsamen Sohn.
Wir würden gerne das Berliner Modell wählen. Also es erbt erst der Ehepartner, der nicht stirbt und dann erst die Kinder.
Mein Mann möchte, dass meine Tochter einem leiblichen. Kind gleichgestellt wird.
Weiß jemand von euch, wie wir das am besten formulieren? Wir haben dazu was im Stammbuch gefunden. Aber da fehlt halt die Stiefkindsache

Danke ihr Lieben

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

ich finde, dass mein Nickname zu diesem Thema nicht relevant ist, bzw ich nicht möchte, dass jeder weiß, wie wir unseren Nachlass regeln

Schaf
12473 Beiträge
08.04.2020 14:31
Was soll der Sohn aus erster Ehe bekommen?
Anonym 1 (204062)
7 Beiträge
08.04.2020 14:41
Zitat von Schaf:

Was soll der Sohn aus erster Ehe bekommen?


Den Pflichtteil. Da steht zur Zeit die Adoption durch den Stiefvater im Raum. Den soll er halt auch nur bekommen, wenn er dann noch "sein Sohn ist". Doof ausgedrückt. Da steckt aber noch viel mehr hinter, möchte das nur nicht breittreten
Botticelli
9291 Beiträge
08.04.2020 14:47
Ich würde das in so einer Konstellation beim Notar machen lassen. Der kann euch auch beraten, ob das alles so geht wie ihr es euch vorstellt.
Wir haben unser Testament beim Notar machen lassen.
Anonym 1 (204062)
7 Beiträge
08.04.2020 14:52
Zitat von Botticelli:

Ich würde das in so einer Konstellation beim Notar machen lassen. Der kann euch auch beraten, ob das alles so geht wie ihr es euch vorstellt.
Wir haben unser Testament beim Notar machen lassen.


Als ichs hier geschrieben habe, dachte ich mir das auch. Kann eigentlich nur nach hinten losgehen, wenn wir das ohne Notar machen
08.04.2020 14:56
Ich kann vom Berliner Testament nur abraten. Wenn ihr Pech habt und einer von euch zeitnah stirbt, dann kann der Hinterbliebene nichts mehr ändern. Nie mehr. Es muss dann so bleiben. Wenn der Hinterbliebene dann nochmal heiratet, weitere Kinder dazukommen, kann er nichts ändern.
Ich finde das viel zu starr, daher würde ich lieber ein individuelles Testament beim Notar aufsetzen.
nilou
14070 Beiträge
08.04.2020 14:57
Zitat von Anonym 1 (204062):

Zitat von Botticelli:

Ich würde das in so einer Konstellation beim Notar machen lassen. Der kann euch auch beraten, ob das alles so geht wie ihr es euch vorstellt.
Wir haben unser Testament beim Notar machen lassen.


Als ichs hier geschrieben habe, dachte ich mir das auch. Kann eigentlich nur nach hinten losgehen, wenn wir das ohne Notar machen


Ich würde auch zum Notar. Wenn ihr es jetzt aufsetzt müsst ihr ja beide Alternativen aufführen - ohne Adoption des Jungen und mit.
Darwin27
10550 Beiträge
08.04.2020 15:17
Auf keinen Fall ohne Notar. Da könnt ihr euch nie sicher sein, dass es richtig läuft.

Wir haben auch das Berliner Testament schreiben lassen. Hat wenige, gutinvestierte Hundert Euro gekostet.
Schaf
12473 Beiträge
08.04.2020 16:47
Zitat von Anonym 1 (204062):

Zitat von Schaf:

Was soll der Sohn aus erster Ehe bekommen?


Den Pflichtteil. Da steht zur Zeit die Adoption durch den Stiefvater im Raum. Den soll er halt auch nur bekommen, wenn er dann noch "sein Sohn ist". Doof ausgedrückt. Da steckt aber noch viel mehr hinter, möchte das nur nicht breittreten

Mir ging es gar nicht um die moralische Komponente sondern rein ob er mit rein soll.

Da du hier aber jemanden hast, der im Zweifel klagt würde ich auch zum Notar gehen. Nicht dass irgendein Wort falsch ist und dann bekommt er mehr als die anderen.
Anonym 1 (204062)
7 Beiträge
08.04.2020 19:29
Zitat von Schaf:

Zitat von Anonym 1 (204062):

Zitat von Schaf:

Was soll der Sohn aus erster Ehe bekommen?


Den Pflichtteil. Da steht zur Zeit die Adoption durch den Stiefvater im Raum. Den soll er halt auch nur bekommen, wenn er dann noch "sein Sohn ist". Doof ausgedrückt. Da steckt aber noch viel mehr hinter, möchte das nur nicht breittreten

Mir ging es gar nicht um die moralische Komponente sondern rein ob er mit rein soll.

Da du hier aber jemanden hast, der im Zweifel klagt würde ich auch zum Notar gehen. Nicht dass irgendein Wort falsch ist und dann bekommt er mehr als die anderen.


War meinerseits auch kein Angriff
Anonym 1 (204062)
7 Beiträge
08.04.2020 19:29
Danke für eure lieben Ratschläge
08.04.2020 22:35
Zitat von JosephineB:

Ich kann vom Berliner Testament nur abraten. Wenn ihr Pech habt und einer von euch zeitnah stirbt, dann kann der Hinterbliebene nichts mehr ändern. Nie mehr. Es muss dann so bleiben. Wenn der Hinterbliebene dann nochmal heiratet, weitere Kinder dazukommen, kann er nichts ändern.
Ich finde das viel zu starr, daher würde ich lieber ein individuelles Testament beim Notar aufsetzen.


Dieser Fall sollte in einem Berliner Testament auch geklärt sein. Da kann man aus verschiedenen Möglichkeiten wählen.
08.04.2020 22:37
Zitat von Anonym 1 (204062):

Hallo ihr Lieben,

wir möchten gerne eine Testament aufsetzen, aber ohne Notar.
Wir haben folgende Konstellation: Mein Mann hat einen Sohn aus erster Ehe, ich habe eine Tochter aus erster Ehe und wir haben einen gemeinsamen Sohn.
Wir würden gerne das Berliner Modell wählen. Also es erbt erst der Ehepartner, der nicht stirbt und dann erst die Kinder.
Mein Mann möchte, dass meine Tochter einem leiblichen. Kind gleichgestellt wird.
Weiß jemand von euch, wie wir das am besten formulieren? Wir haben dazu was im Stammbuch gefunden. Aber da fehlt halt die Stiefkindsache

Danke ihr Lieben


Im Internet findet man viele Formulierungen. Man kann doch schreiben: Kind A erhält den Pflichtteil, Kind B und C Erben jeweils zu gleichen Teilen.
Man kann Kind A auch komplett rauslassen. Anspruch auf den Pflichtteil hat er so oder so.
Anonym 1 (204062)
7 Beiträge
09.04.2020 07:53
Zitat von Earl2017:

Zitat von Anonym 1 (204062):

Hallo ihr Lieben,

wir möchten gerne eine Testament aufsetzen, aber ohne Notar.
Wir haben folgende Konstellation: Mein Mann hat einen Sohn aus erster Ehe, ich habe eine Tochter aus erster Ehe und wir haben einen gemeinsamen Sohn.
Wir würden gerne das Berliner Modell wählen. Also es erbt erst der Ehepartner, der nicht stirbt und dann erst die Kinder.
Mein Mann möchte, dass meine Tochter einem leiblichen. Kind gleichgestellt wird.
Weiß jemand von euch, wie wir das am besten formulieren? Wir haben dazu was im Stammbuch gefunden. Aber da fehlt halt die Stiefkindsache

Danke ihr Lieben


Im Internet findet man viele Formulierungen. Man kann doch schreiben: Kind A erhält den Pflichtteil, Kind B und C Erben jeweils zu gleichen Teilen.
Man kann Kind A auch komplett rauslassen. Anspruch auf den Pflichtteil hat er so oder so.


Ja, ich befürchte nur, dass da nachher ein kleiner Fehler oder sonstwas drin ist und dann ist die ganze Chose hinfällig
Mathelenlu
49370 Beiträge
09.04.2020 07:59
Zitat von Earl2017:

Zitat von Anonym 1 (204062):

Hallo ihr Lieben,

wir möchten gerne eine Testament aufsetzen, aber ohne Notar.
Wir haben folgende Konstellation: Mein Mann hat einen Sohn aus erster Ehe, ich habe eine Tochter aus erster Ehe und wir haben einen gemeinsamen Sohn.
Wir würden gerne das Berliner Modell wählen. Also es erbt erst der Ehepartner, der nicht stirbt und dann erst die Kinder.
Mein Mann möchte, dass meine Tochter einem leiblichen. Kind gleichgestellt wird.
Weiß jemand von euch, wie wir das am besten formulieren? Wir haben dazu was im Stammbuch gefunden. Aber da fehlt halt die Stiefkindsache

Danke ihr Lieben


Im Internet findet man viele Formulierungen. Man kann doch schreiben: Kind A erhält den Pflichtteil, Kind B und C Erben jeweils zu gleichen Teilen.
Man kann Kind A auch komplett rauslassen. Anspruch auf den Pflichtteil hat er so oder so.


Damit er nur den Pflichtteil bekommt, muss er aber enterbt werden. Sonst bekommt er ganz regulär seinen Anteil.
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