Mütter- und Schwangerenforum

Überweisungsbetrtung - dringend hilfe

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ANJUKA
23752 Beiträge
08.06.2012 10:47
Zitat von ANJUKA:

Zitat von Kuschelmama28:

TS = Tagessatz

Super wieder schlauer
Aber wie gesagt, wenn sie schon vorbestraft ist wegen Betruges dann wird das hier bei Schuld nicht so glimpflich ablaufen...

BTW hat sie ne Bewährungsstrafe bekommen, von den ersten Fällen?!?
Arashasa
543 Beiträge
08.06.2012 10:49
Naja es heißt ja nicht das Sie es wirkich gemacht hat aber da sie schon vorbstraft ist liegt es doch sehr nahe! Und Ich denke das sie sehr wohl weiß was ein Überweisungsbetrug ist! Aber ich glaube Sie sollte da am besten mit Ihrem Anwalt sprechen! Die letzte Verurteilung scheint ja noch nicht allzu lange her zu sein also sollte sie sich darüber im klaren sein das es gravierende Folgen für Sie haben kann! Entweder eine Bewährungsstrafe was noch das mildere wäre oder da Sie vllt. Wiederholungstäterin ist eine Gefängnisstrafe und das hoffe ich ehrlich nicht! Aber Betrug ist kein Kavaliersdelikt, denn man schadet unschuldigen damit und sowas finde ich unter aller Kanone!!
Kuschelmama28
539 Beiträge
08.06.2012 10:50
Wenn deine Freundin wirklich nicht weiss,was sie getan haben soll (was ich nicht so ganz glauben kann), dann würde ICH an Ihrer Stelle mal bei der/dem Polizei/Gericht anrufen und nachfragen,anstatt mir bis zum Termin einen Kopf zu machen...
ANJUKA
23752 Beiträge
08.06.2012 10:50
Zitat von Arashasa:

Naja es heißt ja nicht das Sie es wirkich gemacht hat aber da sie schon vorbstraft ist liegt es doch sehr nahe! Und Ich denke das sie sehr wohl weiß was ein Überweisungsbetrug ist! Aber ich glaube Sie sollte da am besten mit Ihrem Anwalt sprechen! Die letzte Verurteilung scheint ja noch nicht allzu lange her zu sein also sollte sie sich darüber im klaren sein das es gravierende Folgen für Sie haben kann! Entweder eine Bewährungsstrafe was noch das mildere wäre oder da Sie vllt. Wiederholungstäterin ist eine Gefängnisstrafe und das hoffe ich ehrlich nicht! Aber Betrug ist kein Kavaliersdelikt, denn man schadet unschuldigen damit und sowas finde ich unter aller Kanone!!

*unterschreib*
steffibabyy
1602 Beiträge
08.06.2012 10:54
Zitat von ANJUKA:

Zitat von ANJUKA:

Zitat von Kuschelmama28:

TS = Tagessatz

Super wieder schlauer
Aber wie gesagt, wenn sie schon vorbestraft ist wegen Betruges dann wird das hier bei Schuld nicht so glimpflich ablaufen...

BTW hat sie ne Bewährungsstrafe bekommen, von den ersten Fällen?!?


nee sie hat keien ebwährungsstrafe bekommen...
sie hat nur ne geldstarfe bekommen....

ist sie bei einer geldstarfe überhaupt vorbestarft?
oder ist sie erst vorbestarft wenn das ganze vor gericht ging und sie zb bewährungsstrafe bekomemn hätte????

ich bin jetzt leicht verwirrt!
ANJUKA
23752 Beiträge
08.06.2012 10:57
Naja ich denke mal es kam daher zu ner Geldstrafe weil sie den Betrug zu gab, das sind milderne umstände und bei Erststraftätern wird dann meist nur ne Geldstrafe auferlegt.
Im normalfall ist das keine vorstrafe, da sie aber, sollte ihre Schuld bewiesen werden, nicht daraus gelernt hat und sie Rückfällig wurde, könnte die Sache anders aussehen, das dann die Geldstrafe als vorstrafe mit einfliest...sicher bin ich mir da aber nicht.
Arashasa
543 Beiträge
08.06.2012 11:01
Wenn es vor Gericht zu einer Einigung zwischen Kläger und Angeklagter gekommen ist über einen gewissen Betrag dann ist sie nicht vorbestraft! Aber wenn sie rechtskräftig zu einer Zahlung verurteilt wurde von z.b. 50 Tagessätzen a 30 Euro (durch einen Richter oder ein Schöffengericht) dann ist sie sehr wohl Vorbestraft! Aber ich denke das Sie das wissen wird, also ob etwas in ihrem polizeilichen Führungszeugnis steht oder nicht!!
08.06.2012 11:05
In der Regel hat man aber auch bei Geldstrafen eine gewisse Bewährungszeit in der man sich nicht erneut strafbar machen darf. Im Falle einer weiteren Verurteilung liegt eine Haftstrafe nahe.
08.06.2012 11:07
Zitat von steffibabyy:

Zitat von ANJUKA:

Zitat von ANJUKA:

Zitat von Kuschelmama28:

TS = Tagessatz

Super wieder schlauer
Aber wie gesagt, wenn sie schon vorbestraft ist wegen Betruges dann wird das hier bei Schuld nicht so glimpflich ablaufen...

BTW hat sie ne Bewährungsstrafe bekommen, von den ersten Fällen?!?


nee sie hat keien ebwährungsstrafe bekommen...
sie hat nur ne geldstarfe bekommen....

ist sie bei einer geldstarfe überhaupt vorbestarft?
oder ist sie erst vorbestarft wenn das ganze vor gericht ging und sie zb bewährungsstrafe bekomemn hätte????

ich bin jetzt leicht verwirrt!

du hast doch als erstes geschrieben, dass sie wegen betrugs vorbestraft ist
wenn sie wegen dem ersten betrug schon mal vor gericht war und die geldstrafe ihre strafe war, dann ist sie auch vorbestraft!!!
wahrscheinlich bekommt sie nochmal ne geldstrafe, max. bewährung je nachdem, was sie noch vorher gemacht hat
ANJUKA
23752 Beiträge
08.06.2012 11:10
Ansich "hoff" ich ja das die Strafe, sollte sie schuldig sein, härter ausfällt, wie z.b. Haftstrafe....einfach deshalb, weil der Verdacht dann nahe liegt das sie spätestens DANN daraus gelernt hat.
Sollte sie schuldig sein, ist eine Wiederholungstäterin und wer es beim ersten mal ne lernte, der lernt es mit dem nächsten "Dudu" auch nicht...
steffibabyy
1602 Beiträge
08.06.2012 11:11
Zitat von Madi-79:

Zitat von steffibabyy:

Zitat von ANJUKA:

Zitat von ANJUKA:

Zitat von Kuschelmama28:

TS = Tagessatz

Super wieder schlauer
Aber wie gesagt, wenn sie schon vorbestraft ist wegen Betruges dann wird das hier bei Schuld nicht so glimpflich ablaufen...

BTW hat sie ne Bewährungsstrafe bekommen, von den ersten Fällen?!?


nee sie hat keien ebwährungsstrafe bekommen...
sie hat nur ne geldstarfe bekommen....

ist sie bei einer geldstarfe überhaupt vorbestarft?
oder ist sie erst vorbestarft wenn das ganze vor gericht ging und sie zb bewährungsstrafe bekomemn hätte????

ich bin jetzt leicht verwirrt!

du hast doch als erstes geschrieben, dass sie wegen betrugs vorbestraft ist
wenn sie wegen dem ersten betrug schon mal vor gericht war und die geldstrafe ihre strafe war, dann ist sie auch vorbestraft!!!
wahrscheinlich bekommt sie nochmal ne geldstrafe, max. bewährung je nachdem, was sie noch vorher gemacht hat


ja ich habe auch gedacht, das man bei einer geldstarfe automatisch auch vorbestraft isrt!
Sie war nie vorgericht..
sie hatte damals ne anzeige wegen betrug bekommen, wegen einer sache bei ebay udn hat dann automatisch eine geldstrafe per poist zugesendet bekommen...

sie musste weder zur polizei ncoh vor gericht oder sonst was...
Arashasa
543 Beiträge
08.06.2012 11:12
Zitat von ANJUKA:

Ansich "hoff" ich ja das die Strafe, sollte sie schuldig sein, härter ausfällt, wie z.b. Haftstrafe....einfach deshalb, weil der Verdacht dann nahe liegt das sie spätestens DANN daraus gelernt hat.
Sollte sie schuldig sein, ist eine Wiederholungstäterin und wer es beim ersten mal ne lernte, der lernt es mit dem nächsten "Dudu" auch nicht...


Dem kann man nur zustimmen!
Arashasa
543 Beiträge
08.06.2012 11:14
Zitat von steffibabyy:

Zitat von Madi-79:

Zitat von steffibabyy:

Zitat von ANJUKA:

Zitat von ANJUKA:

Zitat von Kuschelmama28:

TS = Tagessatz

Super wieder schlauer
Aber wie gesagt, wenn sie schon vorbestraft ist wegen Betruges dann wird das hier bei Schuld nicht so glimpflich ablaufen...

BTW hat sie ne Bewährungsstrafe bekommen, von den ersten Fällen?!?


nee sie hat keien ebwährungsstrafe bekommen...
sie hat nur ne geldstarfe bekommen....

ist sie bei einer geldstarfe überhaupt vorbestarft?
oder ist sie erst vorbestarft wenn das ganze vor gericht ging und sie zb bewährungsstrafe bekomemn hätte????

ich bin jetzt leicht verwirrt!

du hast doch als erstes geschrieben, dass sie wegen betrugs vorbestraft ist
wenn sie wegen dem ersten betrug schon mal vor gericht war und die geldstrafe ihre strafe war, dann ist sie auch vorbestraft!!!
wahrscheinlich bekommt sie nochmal ne geldstrafe, max. bewährung je nachdem, was sie noch vorher gemacht hat


ja ich habe auch gedacht, das man bei einer geldstarfe automatisch auch vorbestraft isrt!
Sie war nie vorgericht..
sie hatte damals ne anzeige wegen betrug bekommen, wegen einer sache bei ebay udn hat dann automatisch eine geldstrafe per poist zugesendet bekommen...

sie musste weder zur polizei ncoh vor gericht oder sonst was...


Ohne irgendwas? Normaler Weise muss man sich zum Sachverhalt immer äußern!! Bevor Schuld oder Unschuld nicht bewiesen sind kann keine "Verurteilung" stattfinden! Sie muss sich also dazu geäußert haben! Und das schriftlich oder zu Protokoll!
ANJUKA
23752 Beiträge
08.06.2012 11:16
Zitat von Arashasa:

Zitat von steffibabyy:

Zitat von Madi-79:

Zitat von steffibabyy:

Zitat von ANJUKA:

Zitat von ANJUKA:

Zitat von Kuschelmama28:

TS = Tagessatz

Super wieder schlauer
Aber wie gesagt, wenn sie schon vorbestraft ist wegen Betruges dann wird das hier bei Schuld nicht so glimpflich ablaufen...

BTW hat sie ne Bewährungsstrafe bekommen, von den ersten Fällen?!?


nee sie hat keien ebwährungsstrafe bekommen...
sie hat nur ne geldstarfe bekommen....

ist sie bei einer geldstarfe überhaupt vorbestarft?
oder ist sie erst vorbestarft wenn das ganze vor gericht ging und sie zb bewährungsstrafe bekomemn hätte????

ich bin jetzt leicht verwirrt!

du hast doch als erstes geschrieben, dass sie wegen betrugs vorbestraft ist
wenn sie wegen dem ersten betrug schon mal vor gericht war und die geldstrafe ihre strafe war, dann ist sie auch vorbestraft!!!
wahrscheinlich bekommt sie nochmal ne geldstrafe, max. bewährung je nachdem, was sie noch vorher gemacht hat


ja ich habe auch gedacht, das man bei einer geldstarfe automatisch auch vorbestraft isrt!
Sie war nie vorgericht..
sie hatte damals ne anzeige wegen betrug bekommen, wegen einer sache bei ebay udn hat dann automatisch eine geldstrafe per poist zugesendet bekommen...

sie musste weder zur polizei ncoh vor gericht oder sonst was...


Ohne irgendwas? Normaler Weise muss man sich zum Sachverhalt immer äußern!! Bevor Schuld oder Unschuld nicht bewiesen sind kann keine "Verurteilung" stattfinden! Sie muss sich also dazu geäußert haben! Und das schriftlich oder zu Protokoll!

steffibabyy
1602 Beiträge
08.06.2012 11:16
Zitat von Arashasa:

Zitat von steffibabyy:

Zitat von Madi-79:

Zitat von steffibabyy:

Zitat von ANJUKA:

Zitat von ANJUKA:

Zitat von Kuschelmama28:

TS = Tagessatz

Super wieder schlauer
Aber wie gesagt, wenn sie schon vorbestraft ist wegen Betruges dann wird das hier bei Schuld nicht so glimpflich ablaufen...

BTW hat sie ne Bewährungsstrafe bekommen, von den ersten Fällen?!?


nee sie hat keien ebwährungsstrafe bekommen...
sie hat nur ne geldstarfe bekommen....

ist sie bei einer geldstarfe überhaupt vorbestarft?
oder ist sie erst vorbestarft wenn das ganze vor gericht ging und sie zb bewährungsstrafe bekomemn hätte????

ich bin jetzt leicht verwirrt!

du hast doch als erstes geschrieben, dass sie wegen betrugs vorbestraft ist
wenn sie wegen dem ersten betrug schon mal vor gericht war und die geldstrafe ihre strafe war, dann ist sie auch vorbestraft!!!
wahrscheinlich bekommt sie nochmal ne geldstrafe, max. bewährung je nachdem, was sie noch vorher gemacht hat


ja ich habe auch gedacht, das man bei einer geldstarfe automatisch auch vorbestraft isrt!
Sie war nie vorgericht..
sie hatte damals ne anzeige wegen betrug bekommen, wegen einer sache bei ebay udn hat dann automatisch eine geldstrafe per poist zugesendet bekommen...

sie musste weder zur polizei ncoh vor gericht oder sonst was...


Ohne irgendwas? Normaler Weise muss man sich zum Sachverhalt immer äußern!! Bevor Schuld oder Unschuld nicht bewiesen sind kann keine "Verurteilung" stattfinden! Sie muss sich also dazu geäußert haben! Und das schriftlich oder zu Protokoll!


nein sie hatte es direkt zugegben damals und deswegen kam sonst nix !!!
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