unterhaltspflichtig oder nicht?
19.12.2011 12:18
ich hab mal ne frage...
ich selber hab ein kind...
sind dann meine Eltern gegenüber mir noch unterhaltspflichtig?
ich bekomme hartz 4 und da wollten se nicht den unterhalt meiner eltern wissen...
Beim BAB-Antrag schon?!
ich selber bin 23 wohne seit ich 18 bin allein und seit ich 22 halt mit meinem Kind.
Kindsvater ist studieren und hat kein einkommen außerdem wohnt er net bei uns...
wer kann jetzt etwas genauer sagen ob meine eltern mir jetzt unterhalt zahlen müssen oder nicht?!
ich selber hab ein kind...
sind dann meine Eltern gegenüber mir noch unterhaltspflichtig?
ich bekomme hartz 4 und da wollten se nicht den unterhalt meiner eltern wissen...
Beim BAB-Antrag schon?!
ich selber bin 23 wohne seit ich 18 bin allein und seit ich 22 halt mit meinem Kind.
Kindsvater ist studieren und hat kein einkommen außerdem wohnt er net bei uns...
wer kann jetzt etwas genauer sagen ob meine eltern mir jetzt unterhalt zahlen müssen oder nicht?!
19.12.2011 12:27
Zitat von stini:bist du mit deinen eltern zerstritten?
ich hab mal ne frage...
ich selber hab ein kind...
sind dann meine Eltern gegenüber mir noch unterhaltspflichtig?
ich bekomme hartz 4 und da wollten se nicht den unterhalt meiner eltern wissen...
Beim BAB-Antrag schon?!
ich selber bin 23 wohne seit ich 18 bin allein und seit ich 22 halt mit meinem Kind.
Kindsvater ist studieren und hat kein einkommen außerdem wohnt er net bei uns...
wer kann jetzt etwas genauer sagen ob meine eltern mir jetzt unterhalt zahlen müssen oder nicht?!
19.12.2011 12:28
Das kann gut sein das sie es müssen. Denn von meiner Mutter der Freund muss auch für seine 23-jährige Tochter zahlen, die studiert. Aber mehr kann ich leider nicht dazu sagen.
19.12.2011 13:10
du bist ein geständiger mensch da müssen deine eltern für dich keinen unterhalt mehr zahlen (ist eine kannfrage) --d.h. sie können bis zu deinem 25. lebensjahr unterhalt zahlen für dich.
zu deinem kind -- normalerweise muss der kindsvater für den unterhalt aufkommen ansonsten musst du dich ans jugendamt wenden von dort bekommt für 72 monate unterhaltsvorschuss gezahlt. danach musst du dann den unterhalt von dem kindsvater einklagen.
ich mach es grad seit februar 2011 mit. der kindsvater meiner tochter und meines sohnes will garkeinen unterhalt nur weil er hartz-4-empfänger ist.
der kindsvater kümmert sich nach unserer trennung garnicht mehr um die kinder
zu deinem kind -- normalerweise muss der kindsvater für den unterhalt aufkommen ansonsten musst du dich ans jugendamt wenden von dort bekommt für 72 monate unterhaltsvorschuss gezahlt. danach musst du dann den unterhalt von dem kindsvater einklagen.
ich mach es grad seit februar 2011 mit. der kindsvater meiner tochter und meines sohnes will garkeinen unterhalt nur weil er hartz-4-empfänger ist.
der kindsvater kümmert sich nach unserer trennung garnicht mehr um die kinder
19.12.2011 13:49
Zitat von mama20123:
du bist ein geständiger mensch da müssen deine eltern für dich keinen unterhalt mehr zahlen (ist eine kannfrage) --d.h. sie können bis zu deinem 25. lebensjahr unterhalt zahlen für dich.
zu deinem kind -- normalerweise muss der kindsvater für den unterhalt aufkommen ansonsten musst du dich ans jugendamt wenden von dort bekommt für 72 monate unterhaltsvorschuss gezahlt. danach musst du dann den unterhalt von dem kindsvater einklagen.
ich mach es grad seit februar 2011 mit. der kindsvater meiner tochter und meines sohnes will garkeinen unterhalt nur weil er hartz-4-empfänger ist.
der kindsvater kümmert sich nach unserer trennung garnicht mehr um die kinder
Kann bei einem Hartz4 Empfänger Unterhalt geltend gemacht werden?
Wie soll dieser denn den Unterhalt aufbringen von 351...?
19.12.2011 16:00
Der Kindsvater muss nicht IN JEDEM FALL zahlen. Ich selbst habe ein Partner mit Kind das bei seiner Ex-Freundin lebt. Er geht arbeiten und laut Amt stehen ihm 950 Euro zu, alles was er drüber ist muss er als Unterhalt zahlen. Dazu kommt noch das Schulden angerechnet werden, wenn er sie hat dann muss er auch weniger bis nichts zahlen. Den Rest zahlt dann das Jugendamt. Soweit zum Thema Unterhalt vom Vater. Wie das mit deinen Eltern aussieht da kann ich leider nichts zu sagen, da müsstest du dich mal bei einem Amt oder Anwalt erkundigen. Liebe Grüße
19.12.2011 16:03
Ich würde nicht meine Eltern zahlen lassen...du lebst alleine, hast ein Kind.
Such dir doch einen Nebenjob. Ansonsten beantrag noch Wohngeld oder sowas.
Such dir doch einen Nebenjob. Ansonsten beantrag noch Wohngeld oder sowas.
19.12.2011 16:53
das der kindsvater zahlen muss das weiß ich... aber das will ich ja net wissen...
ich wollte eigentlich wissen ob die eltern für mich unterhalt zahlen müssen... hmm vllt. anders ausgedrück...
laut babamt bekomm ich 173 und von meiner mama werden 137 euro angerechnet...
muss die das zahlen?
schließlich habe ich eine eigene familie?!
bzw. ein eigenes kind!
und ich such mir gewiss kein nebenjob...
nach 9 std arbeiten will ich auch a weng zeit für mich und die kla haben und mein schulzeug lernen...
ich wollte eigentlich wissen ob die eltern für mich unterhalt zahlen müssen... hmm vllt. anders ausgedrück...
laut babamt bekomm ich 173 und von meiner mama werden 137 euro angerechnet...
muss die das zahlen?
schließlich habe ich eine eigene familie?!
bzw. ein eigenes kind!
und ich such mir gewiss kein nebenjob...
nach 9 std arbeiten will ich auch a weng zeit für mich und die kla haben und mein schulzeug lernen...
19.12.2011 16:55
Deine Eltern sind für dich Unterhaltspflichtig bist du 25 Jahre alt bist.
Das gilt NICHT wenn du dich in Elternzeit befindest, da ist das Arbeitsamt für dich zuständig. Sobald du aber aus der Elternzeit raus bist, sind wieder deine Eltern zahlungspflichtig
Das gilt NICHT wenn du dich in Elternzeit befindest, da ist das Arbeitsamt für dich zuständig. Sobald du aber aus der Elternzeit raus bist, sind wieder deine Eltern zahlungspflichtig
19.12.2011 16:55
Und ja, deine Mutter muss dir die 137 Euro zahlen, und zwar nachweislich
19.12.2011 17:00
Zitat von Feenstaub:
Und ja, deine Mutter muss dir die 137 Euro zahlen, und zwar nachweislich![]()
Bist du dir sicher?
Ich meine mal gehört zu haben,das bei Jungen Müttern diese Klausel nicht mehr gilt,sobald sie nicht mehr mit den Eltern im Haushalt wohnen,...
19.12.2011 17:00
aber warum konnte mein papa dann schreiben das er nicht mehr unterhaltspflichtig ist?
19.12.2011 17:02
Nö das stimmt net. Ich bin auch erst 21, und ich bekomme nur in der Elternzeit kein Geld von meiner Mutter. Danach is sie wieder für mich Unterhaltspflichtig, was heißt, sie muss das KINDERGELD dass sie für dich bekommt an dich weitergeben. Was dir abgezogen wird, muss sie dir zahlen...da bin ich mir ganz sicher ja
Und beim ALG2 wirds dir wahrscheinlich nich angrechnet weils dir beim BAB angerechnet wird, 2 mal dürfen sie es dir ja nich abziehen.
Und beim ALG2 wirds dir wahrscheinlich nich angrechnet weils dir beim BAB angerechnet wird, 2 mal dürfen sie es dir ja nich abziehen.
19.12.2011 17:05
Zitat von Feenstaub:
Nö das stimmt net. Ich bin auch erst 21, und ich bekomme nur in der Elternzeit kein Geld von meiner Mutter. Danach is sie wieder für mich Unterhaltspflichtig, was heißt, sie muss das KINDERGELD dass sie für dich bekommt an dich weitergeben. Was dir abgezogen wird, muss sie dir zahlen...da bin ich mir ganz sicher jaUnd beim ALG2 wirds dir wahrscheinlich nich angrechnet weils dir beim BAB angerechnet wird, 2 mal dürfen sie es dir ja nich abziehen.
Ok,wieder etwas schlauer,...hab mich nie genauer damit befasst,..hab zwar auch mit das erste Kind bekommen,aber war glücklicherweise da nicht auf Staatl.Hilfe angewießen,da ich genug verdient habe,....
Aber beim jeweiligen Amt,müssen die es einem doch genau erklären können,wenn man nachfragt,...
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