Unterhaltsvorschuss. Darf das JA das?
08.08.2012 20:28
Die dürfen dir nix anrechnen was du nicht bekommst so viel dazu. Er soll ein schreiben fertig machen wie schon oben geschrieen und dann dürfte das vom Tisch sein. Wenn er sich bereit erklärt auch nur 10€ zu Zahlen sieht das ja die Bereiterklärung dahingehend das er ja Zahlen will und du bekommst nix von denen
08.08.2012 20:44
Zitat von cara-mell:
... ersteinmal lieben dank für die zahlreichen antworten hier (entschuldigt, muss klein schreiben- baby auf dem arm)
ich habe etwas sorge, dass mir das geld (in höhe des unterhalsvorschusses) trotzdem vom jobcenter abgezogen wird, auch wenn ich eine ablehnung vom jugendamt bekomme. beim suchen im internet habe ich ein paar solcher fälle entdeckt. die begründung wäre, dass man ja nicht allein erziehend sei und sich der vater an der erziehung beteiligt.... allerdings ist er ja wie gesagt arbeitslos und finanziell würde er mich dann ja auch nicht unterstützen können.
ist hier jemand in derselben situation (gewesen) und weiß, ob das jobcenter das so machen wird und darf? 120 euro mehr oder weniger im monat, macht ja schon einen unterschied... und ich weiß, dass der unterhalsvorschuss nicht zurück gezahlt werden muss, wenn man nicht dazu in der lage ist (dazu muss der argebescheid vom vater beim jugendamt eigereicht werden).
ach man ist das doof, als ich schwanger wurde, schien sein job sicher![]()
und jetzt muss man sich mit so einem sch*** rumplagen...
Da ich selbst in dem Laden arbeite; kann ich dir versichern, das das JC das NICHT darf. Wie soll man Einkommen anrechnen, wo keins ist. Nee, so geht´s nicht
Falls sie´s doch machen, bitte sie darum, dir die Rechtsgrundlage für genau diese Entscheidung in deinem Fall zu nennen, spätestens da dürften sie ins Straucheln kommen, es gibt nämlich keine
Optimalerweise hätte es so laufen müssen und sollen, dass das für dich zuständige JC einen sog. Erstattungsanspruch beim JA anmeldet, um sich evtl. für die Vergangenheit zustehende Nachzahlungen zu sichern. Gleichzeitig hätten sie bei dir nichts anrechnen brauchen, weil sie´s ja im Fall der Fälle erstattet bekommen. Also so kenne und handhabe ICH das. Find´s immer wieder erschreckend was für Leute in manchen JC arbeiten
08.08.2012 22:22
Zitat von Maria_1988:
Wenn der kindesvater in der zeit wo du unterhaltsvorschuss bekommst keine Einkommen hat muss er das weder jetz noch irgendwann später zurück zahlen!! Er is in der zeit zahlungsunfähig und genau deswegen bekommst du unterhaltsvorschuss was er NICHT zurück zählen muss!!!!
Das stimmt nicht ,genau das it der grund warum mein ex sich zwingt weiter zu zahlen,weil er sonst schulden bekommen würde ,somit zahlt er solange weiter ,wie es nur irgendwie geht. und das obwohl er weniger als die 950euro zum leben hat.
08.08.2012 22:24
Zitat von Sommerkind:
Zitat von cara-mell:
... ersteinmal lieben dank für die zahlreichen antworten hier (entschuldigt, muss klein schreiben- baby auf dem arm)
ich habe etwas sorge, dass mir das geld (in höhe des unterhalsvorschusses) trotzdem vom jobcenter abgezogen wird, auch wenn ich eine ablehnung vom jugendamt bekomme. beim suchen im internet habe ich ein paar solcher fälle entdeckt. die begründung wäre, dass man ja nicht allein erziehend sei und sich der vater an der erziehung beteiligt.... allerdings ist er ja wie gesagt arbeitslos und finanziell würde er mich dann ja auch nicht unterstützen können.
ist hier jemand in derselben situation (gewesen) und weiß, ob das jobcenter das so machen wird und darf? 120 euro mehr oder weniger im monat, macht ja schon einen unterschied... und ich weiß, dass der unterhalsvorschuss nicht zurück gezahlt werden muss, wenn man nicht dazu in der lage ist (dazu muss der argebescheid vom vater beim jugendamt eigereicht werden).
ach man ist das doof, als ich schwanger wurde, schien sein job sicher![]()
und jetzt muss man sich mit so einem sch*** rumplagen...
Da ich selbst in dem Laden arbeite; kann ich dir versichern, das das JC das NICHT darf. Wie soll man Einkommen anrechnen, wo keins ist. Nee, so geht´s nichtFalls sie´s doch machen, bitte sie darum, dir die Rechtsgrundlage für genau diese Entscheidung in deinem Fall zu nennen, spätestens da dürften sie ins Straucheln kommen, es gibt nämlich keine
Optimalerweise hätte es so laufen müssen und sollen, dass das für dich zuständige JC einen sog. Erstattungsanspruch beim JA anmeldet, um sich evtl. für die Vergangenheit zustehende Nachzahlungen zu sichern. Gleichzeitig hätten sie bei dir nichts anrechnen brauchen, weil sie´s ja im Fall der Fälle erstattet bekommen. Also so kenne und handhabe ICH das. Find´s immer wieder erschreckend was für Leute in manchen JC arbeiten
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Ich musste erst diese ganzen Unterhaltsunterlagen bringen ehe ich damals über haupt gld gab ,und das ganze hat 3Moante gedauert ,da stand ich mir fast nix da.
08.08.2012 22:36
Zitat von Maria_1988:
Wenn der kindesvater in der zeit wo du unterhaltsvorschuss bekommst keine Einkommen hat muss er das weder jetz noch irgendwann später zurück zahlen!! Er is in der zeit zahlungsunfähig und genau deswegen bekommst du unterhaltsvorschuss was er NICHT zurück zählen muss!!!!
Natürlich muss er das zurückzahlen....wenn nicht sofort, dann später. Aber die Forderung machen die geltend und spätestens wenn er wieder Arbeit hat, halten die als erste die Hand auf.
08.08.2012 22:57
Zitat von Turboprinzessin:
Zitat von Maria_1988:
Wenn der kindesvater in der zeit wo du unterhaltsvorschuss bekommst keine Einkommen hat muss er das weder jetz noch irgendwann später zurück zahlen!! Er is in der zeit zahlungsunfähig und genau deswegen bekommst du unterhaltsvorschuss was er NICHT zurück zählen muss!!!!
Natürlich muss er das zurückzahlen....wenn nicht sofort, dann später. Aber die Forderung machen die geltend und spätestens wenn er wieder Arbeit hat, halten die als erste die Hand auf.
genauso kenen ich das auch.
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