Unverheiratet / getrennte Wohnungen / Vater Elternzeit?
12.02.2012 19:48
Guten Abend, die Damen
Ich hab mal eine Frage bezueglich der Elternzeit.
Ich bin nun in der 28. Woche schwanger und habe mich heute mit meinem Freund zusammengesetzt, wie wir das regeln wollen.
Ich selber wuerde halt unheimlich gerne im September meine zweite Ausbildung machen. Unsere Tochter wäre dann 4 Monate alt.
Nun ist es so, dass ich noch zu Hause bei meinen Eltern wohne udn das vorerst auch noch so bleiben wird. Mein Freund wohnt alleine und hat einen festen Job. Wir sind nicht verheiratet.
Nun meine Frage, kann er trotzdem wir unverheiratet sind und getrennt leben das volle Jahr Elternzeit nehmen oder geht das aus irgendwelchen Gruenden nicht?
Klar, meine Tochter koennte ich in der Zeit auch bei meiner Mama lassen, aber das wollen wir beide nicht. So koennte er sich vormittags um die kleine kuemmern, waehrend ich in der Schule bin und ich kann den Nachmittag uebernehmen und die Naechte. Wir finden das so eigentlich eine gute Loesung, denn so kann auch der Papa miterziehen und nicht in erster Linie die Oma, versteht ihr wie ich das meine?
Informieren will ich mich die Tage mal, aber vielleicht kann mir hier ja schon die ein oder andere Dame helfen
Liebe Grueße und einen schoenen Sonntagabend!

Ich hab mal eine Frage bezueglich der Elternzeit.
Ich bin nun in der 28. Woche schwanger und habe mich heute mit meinem Freund zusammengesetzt, wie wir das regeln wollen.
Ich selber wuerde halt unheimlich gerne im September meine zweite Ausbildung machen. Unsere Tochter wäre dann 4 Monate alt.
Nun ist es so, dass ich noch zu Hause bei meinen Eltern wohne udn das vorerst auch noch so bleiben wird. Mein Freund wohnt alleine und hat einen festen Job. Wir sind nicht verheiratet.
Nun meine Frage, kann er trotzdem wir unverheiratet sind und getrennt leben das volle Jahr Elternzeit nehmen oder geht das aus irgendwelchen Gruenden nicht?
Klar, meine Tochter koennte ich in der Zeit auch bei meiner Mama lassen, aber das wollen wir beide nicht. So koennte er sich vormittags um die kleine kuemmern, waehrend ich in der Schule bin und ich kann den Nachmittag uebernehmen und die Naechte. Wir finden das so eigentlich eine gute Loesung, denn so kann auch der Papa miterziehen und nicht in erster Linie die Oma, versteht ihr wie ich das meine?
Informieren will ich mich die Tage mal, aber vielleicht kann mir hier ja schon die ein oder andere Dame helfen

Liebe Grueße und einen schoenen Sonntagabend!

12.02.2012 19:58
Du darfst frühstens 8 Wochen NACH der Geburt erst wieder eine Tätigkeit (egal welcher Art) aufnehmen, denn so lange hast du gesetzlich vorgeschriebenen Mutterschutz. D.h. deine 2.Ausbildung kannst du erst etwas später beginnen.
Natürlich darf dein Schatzi (auch wenn ihr nicht verheiratet seid und zusammen auch nicht zusammen wohnt) Elternzeit beantragen und nehmen. Sobald ihr den Antrag auf Elterngeld stellt, müsst ihr IHN dort als Empfänger eintragen und dein Freund muss dann auch bei seinem Arbeitgeber die Elternzeit anmelden. Die Berechnung erfolgt dann nach seinem Einkommen der letzten 12Monate.
Aber wie schon erwähnt ... 8 Wochen nach der Geburt musst und solltest du zwecks Erholung noch zu Hause bleiben.
Alles Gute euch Dreien
Natürlich darf dein Schatzi (auch wenn ihr nicht verheiratet seid und zusammen auch nicht zusammen wohnt) Elternzeit beantragen und nehmen. Sobald ihr den Antrag auf Elterngeld stellt, müsst ihr IHN dort als Empfänger eintragen und dein Freund muss dann auch bei seinem Arbeitgeber die Elternzeit anmelden. Die Berechnung erfolgt dann nach seinem Einkommen der letzten 12Monate.
Aber wie schon erwähnt ... 8 Wochen nach der Geburt musst und solltest du zwecks Erholung noch zu Hause bleiben.
Alles Gute euch Dreien

12.02.2012 19:59
Sehr viel kann ich dazu nicht sagen, aber wenn ich richtig informiert bin, hat jemand Ansprucht auf Elternzeit und Elterngeld, wenn das Kind im selben Haushalt lebt (also auch gemeldet ist).
Bin mir da aber nicht ganz sicher
LG
Krümel
Bin mir da aber nicht ganz sicher

LG
Krümel

12.02.2012 20:00
Zitat von Janaisabel:
Du darfst frühstens 8 Wochen NACH der Geburt erst wieder eine Tätigkeit (egal welcher Art) aufnehmen, denn so lange hast du gesetzlich vorgeschriebenen Mutterschutz. D.h. deine 2.Ausbildung kannst du erst etwas später beginnen.
Natürlich darf dein Schatzi (auch wenn ihr nicht verheiratet seid und zusammen auch nicht zusammen wohnt) Elternzeit beantragen und nehmen. Sobald ihr den Antrag auf Elterngeld stellt, müsst ihr IHN dort als Empfänger eintragen und dein Freund muss dann auch bei seinem Arbeitgeber die Elternzeit anmelden. Die Berechnung erfolgt dann nach seinem Einkommen der letzten 12Monate.
Aber wie schon erwähnt ... 8 Wochen nach der Geburt musst und solltest du zwecks Erholung noch zu Hause bleiben.
Alles Gute euch Dreien![]()
Hae wieso?
Sie ist dann 4 Monate, sprich 16 Wochen alt.. also geht das

Danke fuer die Antwort

12.02.2012 20:00
also an sich geht das schon, er ist ja der vater und man muss nicht verheiratet sein und zusammenleben. aber willst du deinem würmchen so früh die mama weg nehmen? ich denke das es für eine gesunde entwicklung die mama das erste jahr braucht. aber muss jeder für sich entscheiden....
12.02.2012 20:04
Zitat von Leny2011:
also an sich geht das schon, er ist ja der vater und man muss nicht verheiratet sein und zusammenleben. aber willst du deinem würmchen so früh die mama weg nehmen? ich denke das es für eine gesunde entwicklung die mama das erste jahr braucht. aber muss jeder für sich entscheiden....
Ich nehme ihr ja nicht die Mama, nur weil ich fuer meine und auch ihre Zukunft sorge

12.02.2012 20:05
12 monate elternzeit könnte dein partner nehmen, würde aber nicht die ganze zeit elterngeld bekommen. du hast ja schon 4 monate elterngeld und insgesammt gibts ja nur 14 monate elterngeld...
<p></p>
wobei ich mir nicht sicher bin, wie es ist wenn das kind nicht beim partner lebt der elternzeit nimmt. ich glaub, ich hab mal gelesen, dass nur der partner elternzeit nehmen darf bei dem das kind lebt und gemeldet ist
würd mich da aber nicht festlegen und leiber auf der elterngeldstelle nachfragen. die können dir sicher genau weiterhelfen
<p></p>
wobei ich mir nicht sicher bin, wie es ist wenn das kind nicht beim partner lebt der elternzeit nimmt. ich glaub, ich hab mal gelesen, dass nur der partner elternzeit nehmen darf bei dem das kind lebt und gemeldet ist

würd mich da aber nicht festlegen und leiber auf der elterngeldstelle nachfragen. die können dir sicher genau weiterhelfen
12.02.2012 20:06
sie ist mit vier monaten noch so klein und brauch ihre mama rund um die uhr bin ich der meinung. für eine gesicherte zukunft sorgt man bevor man schwanger wird....ist meine meinung.
12.02.2012 20:07
Also ich denke das Kind müsste dann bei deinem Freund leben.
Zitat: Betreuung im selben Haushalt
Die Person, die das Elterngeld erhält, muss mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und das Kind selbst betreuen und erziehen.
Quelle:
http://www.elterngeld.nrw.de/elternzeit/haeufigeFr agen/index.php
Zitat: Betreuung im selben Haushalt
Die Person, die das Elterngeld erhält, muss mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und das Kind selbst betreuen und erziehen.
Quelle:
http://www.elterngeld.nrw.de/elternzeit/haeufigeFr agen/index.php
12.02.2012 20:07
Zitat von Leny2011:
also an sich geht das schon, er ist ja der vater und man muss nicht verheiratet sein und zusammenleben. aber willst du deinem würmchen so früh die mama weg nehmen? ich denke das es für eine gesunde entwicklung die mama das erste jahr braucht. aber muss jeder für sich entscheiden....
Also ich finde den Papa genauso wichtig wie die Mama. Ausserdem finde ich eine bessere Lösung das der Papa dann die Elternzeit nimmt,als das die Oma das übernimmt.
Denke schon das es klappen wird,denn dein Freund ist ja der Papa und ich fände es schon ziemlich fies wenn es nur darum geht ob hir zusammen wohnt.
12.02.2012 20:07
ich glaube das geht nicht:
Voraussetzung für die Gewährung von Elternzeit ist, dass ein wirksames Arbeitsverhältnis und ein Betreuungsverhältnis zu dem geborenen oder adoptierten Kind besteht und das Kind in dem Haus der Person lebt, die die Elternzeit in Anspruch nehmen will.
http://www.juraforum.de/lexikon/elternzeit
Voraussetzung für die Gewährung von Elternzeit ist, dass ein wirksames Arbeitsverhältnis und ein Betreuungsverhältnis zu dem geborenen oder adoptierten Kind besteht und das Kind in dem Haus der Person lebt, die die Elternzeit in Anspruch nehmen will.
http://www.juraforum.de/lexikon/elternzeit
12.02.2012 20:07
Zitat von shelyra:
12 monate elternzeit könnte dein partner nehmen, würde aber nicht die ganze zeit elterngeld bekommen. du hast ja schon 4 monate elterngeld und insgesammt gibts ja nur 14 monate elterngeld...
<p></p>
wobei ich mir nicht sicher bin, wie es ist wenn das kind nicht beim partner lebt der elternzeit nimmt. ich glaub, ich hab mal gelesen, dass nur der partner elternzeit nehmen darf bei dem das kind lebt und gemeldet ist![]()
würd mich da aber nicht festlegen und leiber auf der elterngeldstelle nachfragen. die können dir sicher genau weiterhelfen
Ja, stimmt. Es ist nur derjenige berechtigt, Elterngeld zu beziehen, in dessen Haushalt das Kind auch lebt... Habe ich auch so verstanden.
12.02.2012 20:09
Zitat von Leny2011:
sie ist mit vier monaten noch so klein und brauch ihre mama rund um die uhr bin ich der meinung. für eine gesicherte zukunft sorgt man bevor man schwanger wird....ist meine meinung.
Sie braucht doch nicht nur die Mama, sondern auch den Papa?
Naja aber das ist hier ja nicht das Thema!

Und ich spreche auch von einer Zweitausbildung ( die erste habe ich bereits abgeschlossen, aber um bessere chancen zu haben brauche ich die zweite

12.02.2012 20:09
also wir haben uns die Elternzeit auch geteilt ich zehn Monate und er ist jetzt 6 Zuhause! Wir waren auch noch nicht verheiratet, haben aber zusammen gewohnt. Was mein Mann bei fast allen Entscheidungen gebraucht hat, war die Vaterschaftsanerkennung. Die wollten sie auf jeden Fall Haben bei der Elterngeldstelle
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