Urlaubsausgleich
01.08.2013 07:52
Guten Morgen.
Kennt sich hier jemand aus mit dem Thema.
Mein Chef will mein Urlaubsanspruch vom letzten Jahr (2012) erst am Ende der Elternzeit im Mai 2014 zu gewähren mit der Begründung wegen Eingewöhnung in die Krippe. Sprich man kommt aus der Elternzeit und geht gleich in den Urlaub. Eigentlich macht man die Eingewöhnung noch in der Elternzeit.
Ist das rechtens von meinem Chef?
Danke im vorraus für die Antworten.
Lg Manu
Kennt sich hier jemand aus mit dem Thema.
Mein Chef will mein Urlaubsanspruch vom letzten Jahr (2012) erst am Ende der Elternzeit im Mai 2014 zu gewähren mit der Begründung wegen Eingewöhnung in die Krippe. Sprich man kommt aus der Elternzeit und geht gleich in den Urlaub. Eigentlich macht man die Eingewöhnung noch in der Elternzeit.
Ist das rechtens von meinem Chef?
Danke im vorraus für die Antworten.
Lg Manu
01.08.2013 07:55
guten morgen
also meine elternzeit war am 3.3.13 vorbei. danach hatte ich gleich noch 3 wochen urlaub vom vorjahr.
eingewöhnung ging bei mir schon am 1.2.13 los. also noch in der elternzeit.
also meine elternzeit war am 3.3.13 vorbei. danach hatte ich gleich noch 3 wochen urlaub vom vorjahr.
eingewöhnung ging bei mir schon am 1.2.13 los. also noch in der elternzeit.
01.08.2013 07:56
Hab ein Ähnliches Problem-allerdings in der Form das ich ein BV hatte und gedacht ich würde meinen Urlaub ausbezahlt bekommen...
Mein Chef will mir den dann auch nach der Elternzeit erst geben...
Hab beim Googlen die Tage aber was gefunden wo es so beschrieben war-scheint also rechtens zu sein...
Ich guck mal ob ich das auf die schnelle finde und kopier dann den link hier her...
Mein Chef will mir den dann auch nach der Elternzeit erst geben...
Hab beim Googlen die Tage aber was gefunden wo es so beschrieben war-scheint also rechtens zu sein...
Ich guck mal ob ich das auf die schnelle finde und kopier dann den link hier her...
01.08.2013 07:59
Zitat von MiMo2011:
Hab ein Ähnliches Problem-allerdings in der Form das ich ein BV hatte und gedacht ich würde meinen Urlaub ausbezahlt bekommen...
Mein Chef will mir den dann auch nach der Elternzeit erst geben...
Hab beim Googlen die Tage aber was gefunden wo es so beschrieben war-scheint also rechtens zu sein...
Ich guck mal ob ich das auf die schnelle finde und kopier dann den link hier her...
Ich hatte auch ein Bv wegen Beruf.
01.08.2013 08:05
http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/besch aeftigungsverbot.htm
Hier steht es-scheint also das eines AG zu sein... Man findet etliche Seiten wo es so steht...
Für mich zwar auch schwachsinnig-weil ich dann mittlerweile die Aussage bekommen hab, "An dem Tag wo sie zurückkommen gehen sie erstmal in Urlaub"...
Na ja...
Hier steht es-scheint also das eines AG zu sein... Man findet etliche Seiten wo es so steht...
Für mich zwar auch schwachsinnig-weil ich dann mittlerweile die Aussage bekommen hab, "An dem Tag wo sie zurückkommen gehen sie erstmal in Urlaub"...
Na ja...
01.08.2013 08:17
Zitat von MiMo2011:
http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/besch aeftigungsverbot.htm
Hier steht es-scheint also das eines AG zu sein... Man findet etliche Seiten wo es so steht...
Für mich zwar auch schwachsinnig-weil ich dann mittlerweile die Aussage bekommen hab, "An dem Tag wo sie zurückkommen gehen sie erstmal in Urlaub"...
Na ja...![]()
Eigentlich möchte man ja auch wieder arbeiten dann und nicht gleich wieder urlaub machen.
01.08.2013 09:24
Also, ich kann die Chefs verstehen. Die können ja nichts für das BV. Dass sie dann in die Tasche greifen sollen um Urlaub auszuzahlen, den sie euch ja gewärt hätten, wäre auch unfair.
So haben sie jetzt vermutlich eh eine Vertretungslösung. .... und schon Gehalt zu bekommen, obwohl man noch ein paar Wochen zu Hause ist, ist ja nicht das schlechteste
So haben sie jetzt vermutlich eh eine Vertretungslösung. .... und schon Gehalt zu bekommen, obwohl man noch ein paar Wochen zu Hause ist, ist ja nicht das schlechteste
01.08.2013 10:19
Zitat von LoisLane:
Also, ich kann die Chefs verstehen. Die können ja nichts für das BV. Dass sie dann in die Tasche greifen sollen um Urlaub auszuzahlen, den sie euch ja gewärt hätten, wäre auch unfair.
So haben sie jetzt vermutlich eh eine Vertretungslösung. .... und schon Gehalt zu bekommen, obwohl man noch ein paar Wochen zu Hause ist, ist ja nicht das schlechteste![]()
Ich habe den bv von meinem chef bekommen!
01.08.2013 10:21
Zitat von Sonnenschein27:
Zitat von LoisLane:
Also, ich kann die Chefs verstehen. Die können ja nichts für das BV. Dass sie dann in die Tasche greifen sollen um Urlaub auszuzahlen, den sie euch ja gewärt hätten, wäre auch unfair.
So haben sie jetzt vermutlich eh eine Vertretungslösung. .... und schon Gehalt zu bekommen, obwohl man noch ein paar Wochen zu Hause ist, ist ja nicht das schlechteste![]()
Ich habe den bv von meinem chef bekommen!
Was machen die die drei Jahre elternzeit nehmen?der verfällt ja auch.
01.08.2013 10:26
Rein von der Sacher her darf der Urlaub auch gar nicht ausbezahlt werden, da er zur Erholung genutzt wird. Ausnahmen sind nur möglich wenn man gekündigt hat und noch Resturlaub besitzt (und natürlich: wo kein Kläger da kein Richter, also wenn man sich mit dem Chef einigt).
Für den Chef ist es natürlich einfacher den Urlaub direkt nach der Elternzeit zu geben, so kann er die Vertretung noch etwas länger dabehalten und du kannst danach richtig durchstarten. Sieh es doch positiv, du kannst ein bisschen länger zu Hause bleiben und das bei vollem Gehalt
(mich nervt es aber auch ein bisschen, habe auch noch jede Menge Resturlaub und werde definitiv nicht mehr zu meinem alten Arbeitgeber zurückgehen, wenn alles gut geht, werde ich aber die nächsten Jahre von Elternzeit zu Elternzeit hüpfen - werde das Geld also ewig nicht sehen)
Für den Chef ist es natürlich einfacher den Urlaub direkt nach der Elternzeit zu geben, so kann er die Vertretung noch etwas länger dabehalten und du kannst danach richtig durchstarten. Sieh es doch positiv, du kannst ein bisschen länger zu Hause bleiben und das bei vollem Gehalt
(mich nervt es aber auch ein bisschen, habe auch noch jede Menge Resturlaub und werde definitiv nicht mehr zu meinem alten Arbeitgeber zurückgehen, wenn alles gut geht, werde ich aber die nächsten Jahre von Elternzeit zu Elternzeit hüpfen - werde das Geld also ewig nicht sehen)
01.08.2013 10:27
Zitat von Sonnenschein27:
Zitat von Sonnenschein27:
Zitat von LoisLane:
Also, ich kann die Chefs verstehen. Die können ja nichts für das BV. Dass sie dann in die Tasche greifen sollen um Urlaub auszuzahlen, den sie euch ja gewärt hätten, wäre auch unfair.
So haben sie jetzt vermutlich eh eine Vertretungslösung. .... und schon Gehalt zu bekommen, obwohl man noch ein paar Wochen zu Hause ist, ist ja nicht das schlechteste![]()
Ich habe den bv von meinem chef bekommen!
Was machen die die drei Jahre elternzeit nehmen?der verfällt ja auch.
Nein der verfällt nicht, da gibt es die Sonderregel, dass er bestehen bleibt bis man wieder arbeitet
01.08.2013 10:35
Wovon soll ich mich nach der Elternzeit erholen? Wenn die rum ist möchte ich arbeiten und nicht wieder zu Hause bleiben müssen. Man war ja ein Jahr und der vorhergegangenen bv Zeit zuhause.
01.08.2013 10:35
Wovon soll ich mich nach der Elternzeit erholen? Wenn die rum ist möchte ich arbeiten und nicht wieder zu Hause bleiben müssen. Man war ja ein Jahr und der vorhergegangenen bv Zeit zuhause.
01.08.2013 10:44
Das mag ja sein, nur gibt es im Gesetz dafür keine Sonderklausel
Du kannst dich höchstens darauf berufen, dass der Arbeitgeber deine Urlaubswünsche berücksichtigen muss und du gerne den Urlaub zu einem anderen Zeitpunkt haben möchtest. Da das Jahr aber schon so weit fortgeschritten ist, könnte auch das schwer werden.
Die Frage ist halt, ob du dich wegen sowas mit deinem Chef anlegen möchtest...
Du kannst dich höchstens darauf berufen, dass der Arbeitgeber deine Urlaubswünsche berücksichtigen muss und du gerne den Urlaub zu einem anderen Zeitpunkt haben möchtest. Da das Jahr aber schon so weit fortgeschritten ist, könnte auch das schwer werden.
Die Frage ist halt, ob du dich wegen sowas mit deinem Chef anlegen möchtest...
01.08.2013 10:46
Ach sehe gerade, dass es sich um den Mai handelt...
Wie gesagt, beruf dich auf dein Wunschrecht wenn du magst. Kannst auch noch mal bei eurem Betriebsrat nachfragen aber du kannst es höchstens durchbringen, dass du den Urlaub wann anders kriegst. Ein recht auf Ausbezahlung hast du nur bei Kündigung.
Wie gesagt, beruf dich auf dein Wunschrecht wenn du magst. Kannst auch noch mal bei eurem Betriebsrat nachfragen aber du kannst es höchstens durchbringen, dass du den Urlaub wann anders kriegst. Ein recht auf Ausbezahlung hast du nur bei Kündigung.
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