Mütter- und Schwangerenforum

Vater weigert sich Arbeitgeberbescheinigung auszufüllen

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nilou
14020 Beiträge
01.04.2023 09:29
Zitat von NochOhne32:

Zitat von Seramonchen:

Grad erst alles durch. Brauchten keine Unterschrift vom Vater und auch sonst nichts von ihm.


Mein Mann hat auch nie eine Aufforderung von seiner Ex erhalten, als seine große Tochter 18 geworden ist.


Hier ist wahrscheinlich der Unterschied, das Mutter und Kind nicht in Deutschland gemeldet sind. Nur der Vater.

„Um als deutsche Staatsbürgerin beziehungsweise deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland Anspruch auf deutsches Kindergeld zu haben, müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

+ Sie sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig oder werden entsprechend behandelt. Unbeschränkt steuerpflichtig bedeutet, dass Sie in Deutschland sämtliche Einkünfte versteuern müssen.
+ Sie sind in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig, aber sozialversicherungspflichtig angestellt.

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/i nfos-rund-um-kindergeld/kindergeld-ausland

Deshalb wird die Bescheinigung vom Arbeitgeber benötigt. Um das nachzuweisen.

@ TS. Wie war es den bisher? Hat er den schon mal so eine Bescheinigung ausgefüllt? Wenn nein, wie habt ihr das bisher mit dem Kindergeld gemacht?
Palabras2
719 Beiträge
01.04.2023 14:28
Zitat von nilou:

Zitat von NochOhne32:

Zitat von Seramonchen:

Grad erst alles durch. Brauchten keine Unterschrift vom Vater und auch sonst nichts von ihm.


Mein Mann hat auch nie eine Aufforderung von seiner Ex erhalten, als seine große Tochter 18 geworden ist.


Hier ist wahrscheinlich der Unterschied, das Mutter und Kind nicht in Deutschland gemeldet sind. Nur der Vater.

„Um als deutsche Staatsbürgerin beziehungsweise deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland Anspruch auf deutsches Kindergeld zu haben, müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

+ Sie sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig oder werden entsprechend behandelt. Unbeschränkt steuerpflichtig bedeutet, dass Sie in Deutschland sämtliche Einkünfte versteuern müssen.
+ Sie sind in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig, aber sozialversicherungspflichtig angestellt.

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/i nfos-rund-um-kindergeld/kindergeld-ausland

Deshalb wird die Bescheinigung vom Arbeitgeber benötigt. Um das nachzuweisen.

@ TS. Wie war es den bisher? Hat er den schon mal so eine Bescheinigung ausgefüllt? Wenn nein, wie habt ihr das bisher mit dem Kindergeld gemacht?


Ja, genau das ist der Unterschied.

Bisher brauchte ich die Bescheinigung von ihm nicht, da ich selbst in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war.

Allerdings bin ich das die nächsten Monate nun nicht mehr. Mein Sohn ist in Ausbildung und lebt eben bei uns im Haushalt und hätte, lt. Kindergeldbescheid hier, vorrangig Anspruch in Deutschland, da sein Vater eben in Deutschland lebt.
Nun, der weigert sich aber diese Bescheinigung auszustellen, das würde bedeuten dass meinem Sohn in beiden Ländern das Kindergeld versagt wird.

Anwalt ist in sofern auch etwas komplizierter und wahrscheinlich auch wesentlich teurer. Denn wo beauftrage ich diesen Anwalt? Hier in Spanien, weil ich ja hier lebe, das heißt ich müsste zudem auch einen finden der auch deutsch spricht, oder in Deutschland, weil es ja eine Rechtssache in Deutschland betrifft.

nilou
14020 Beiträge
01.04.2023 14:54
Zitat von Palabras2:

Zitat von nilou:

Zitat von NochOhne32:

Zitat von Seramonchen:

Grad erst alles durch. Brauchten keine Unterschrift vom Vater und auch sonst nichts von ihm.


Mein Mann hat auch nie eine Aufforderung von seiner Ex erhalten, als seine große Tochter 18 geworden ist.


Hier ist wahrscheinlich der Unterschied, das Mutter und Kind nicht in Deutschland gemeldet sind. Nur der Vater.

„Um als deutsche Staatsbürgerin beziehungsweise deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland Anspruch auf deutsches Kindergeld zu haben, müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

+ Sie sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig oder werden entsprechend behandelt. Unbeschränkt steuerpflichtig bedeutet, dass Sie in Deutschland sämtliche Einkünfte versteuern müssen.
+ Sie sind in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig, aber sozialversicherungspflichtig angestellt.

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/i nfos-rund-um-kindergeld/kindergeld-ausland

Deshalb wird die Bescheinigung vom Arbeitgeber benötigt. Um das nachzuweisen.

@ TS. Wie war es den bisher? Hat er den schon mal so eine Bescheinigung ausgefüllt? Wenn nein, wie habt ihr das bisher mit dem Kindergeld gemacht?


Ja, genau das ist der Unterschied.

Bisher brauchte ich die Bescheinigung von ihm nicht, da ich selbst in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war.

Allerdings bin ich das die nächsten Monate nun nicht mehr. Mein Sohn ist in Ausbildung und lebt eben bei uns im Haushalt und hätte, lt. Kindergeldbescheid hier, vorrangig Anspruch in Deutschland, da sein Vater eben in Deutschland lebt.
Nun, der weigert sich aber diese Bescheinigung auszustellen, das würde bedeuten dass meinem Sohn in beiden Ländern das Kindergeld versagt wird.

Anwalt ist in sofern auch etwas komplizierter und wahrscheinlich auch wesentlich teurer. Denn wo beauftrage ich diesen Anwalt? Hier in Spanien, weil ich ja hier lebe, das heißt ich müsste zudem auch einen finden der auch deutsch spricht, oder in Deutschland, weil es ja eine Rechtssache in Deutschland betrifft.


Blöde Situation. Gab es zu diesem Vater irgendwie mal Kontakt, evt. über andere Familienmitglieder?

Hast du mal mit der Familienkasse telefoniert? Wenn nicht würde ich das machen. Evt. haben die noch einen Tipp.

Ansonsten würde ich einen Anwalt in Deutschland damit beauftragen. Es geht ja um das deutsche Kindergeld und der Vater wohnt in Deutschland.
Palabras2
719 Beiträge
01.04.2023 15:10
Zitat von nilou:

Zitat von Palabras2:

Zitat von nilou:

Zitat von NochOhne32:

...


Hier ist wahrscheinlich der Unterschied, das Mutter und Kind nicht in Deutschland gemeldet sind. Nur der Vater.

„Um als deutsche Staatsbürgerin beziehungsweise deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland Anspruch auf deutsches Kindergeld zu haben, müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

+ Sie sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig oder werden entsprechend behandelt. Unbeschränkt steuerpflichtig bedeutet, dass Sie in Deutschland sämtliche Einkünfte versteuern müssen.
+ Sie sind in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig, aber sozialversicherungspflichtig angestellt.

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/i nfos-rund-um-kindergeld/kindergeld-ausland

Deshalb wird die Bescheinigung vom Arbeitgeber benötigt. Um das nachzuweisen.

@ TS. Wie war es den bisher? Hat er den schon mal so eine Bescheinigung ausgefüllt? Wenn nein, wie habt ihr das bisher mit dem Kindergeld gemacht?


Ja, genau das ist der Unterschied.

Bisher brauchte ich die Bescheinigung von ihm nicht, da ich selbst in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war.

Allerdings bin ich das die nächsten Monate nun nicht mehr. Mein Sohn ist in Ausbildung und lebt eben bei uns im Haushalt und hätte, lt. Kindergeldbescheid hier, vorrangig Anspruch in Deutschland, da sein Vater eben in Deutschland lebt.
Nun, der weigert sich aber diese Bescheinigung auszustellen, das würde bedeuten dass meinem Sohn in beiden Ländern das Kindergeld versagt wird.

Anwalt ist in sofern auch etwas komplizierter und wahrscheinlich auch wesentlich teurer. Denn wo beauftrage ich diesen Anwalt? Hier in Spanien, weil ich ja hier lebe, das heißt ich müsste zudem auch einen finden der auch deutsch spricht, oder in Deutschland, weil es ja eine Rechtssache in Deutschland betrifft.


Blöde Situation. Gab es zu diesem Vater irgendwie mal Kontakt, evt. über andere Familienmitglieder?

Hast du mal mit der Familienkasse telefoniert? Wenn nicht würde ich das machen. Evt. haben die noch einen Tipp.

Ansonsten würde ich einen Anwalt in Deutschland damit beauftragen. Es geht ja um das deutsche Kindergeld und der Vater wohnt in Deutschland.


Nein, zu dem Vater gab es nie wirklich Kontakt. Trennung als mein Sohn 18 Monate war, er hat sich nie wieder gemeldet, es war schon immer schwierig und nur mit Druck möglich irgendwas von ihm anzufordern. Unterhalt, Krankenversicherung (als ich mich vor vielen Jahren selbstständig machte bat ich den Vater, dass mein Sohn aus Kostengründen bei ihm versichert werden kann, also kostenlos in der Familienversicherung.) usw, für alles brauchte ich einen Anwalt.
Er tut so als würde mein Sohn nicht existieren und ich ihn nur abzocken und verarschen, obwohl der Vaterschaftstest eindeutig was anderes sagt.

Letztes Jahr stellte er schon den Unterhalt ein. Jetzt hab ich schon keinen mehr gefordert, weil ich echt müde davon war und insgeheim hoffte, dass ich das Thema mit 18 schließen kann. Aber jetzt muss ich es wohl doch noch Mal aufrühren

Anwalt in Deutschland klingt für mich auch logisch. Google hat mich nicht so wirklich weiter gebracht. Werde wohl direkt nachfragen.

Dann nehme ich am Besten einen aus seinem Ort
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