Mütter- und Schwangerenforum

Vermieter kündigt uns die Wohnung kurz vor Entbindung

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26.03.2013 06:27
Guten Morgen,

stehe kurz vor der Entbindung meines Sohnes.
Gestern erhielt die Kündigung unseres Vermieters für unsere Wohnung.

In die Wohnung sollen Verwandte vom Vermieter einziehen die aus Amerika wieder nach Deutschland kommen.

Einen besseren Zeitpunkt hätte es wohl nicht geben können.

Die Wohnung ist eine 3 Zimmerwohnung mit 90qm als gerade recht für eine Familie mit einem 1 oder 2 Kindern.
Die Verwandten aus Amerika wollen wohl in diese Wohnung mit 3 Kindern und zwei Erwachsenen einziehen das gibt diese Wohnung gar nicht von den Räumlichkeiten her.

Das ist eine riesen Sauerei und ich stehe noch total geschockt neben mir, das ist irgendwie so unwirklich.
Vorallem der Vermieter ist Allgemeinmediziner und seine Frau Kinderärztin die sollten eigentlich wissen wie es einen kur vor der Entbindung mit so einer Nachricht geht.

Ich verstehe das alles nicht !!!!!!!!!!!

pamax
299 Beiträge
26.03.2013 06:30
So einfach geht es aber wohl nicht!
1. habt ihr eine Kündigungsfrist

Ich würde mal zu, Mieterbund gehen oder zum Anwalt und mich erkundigen!

Der Zeitpunkt ist echt bescheiden!

Wir haben wegen Eigenbedarf auch vor fast zwei Jahren die Kündigung bekommen und haben sogar noch eine Abfindung bekommen!

Viel Glück!
26.03.2013 06:52
Zitat von pamax:

So einfach geht es aber wohl nicht!
1. habt ihr eine Kündigungsfrist

Ich würde mal zu, Mieterbund gehen oder zum Anwalt und mich erkundigen!

Der Zeitpunkt ist echt bescheiden!

Wir haben wegen Eigenbedarf auch vor fast zwei Jahren die Kündigung bekommen und haben sogar noch eine Abfindung bekommen!

Viel Glück!

Haben uns erstmal an den Markier gewandt der uns die Wohnung vermittelt hat der war erstmal total geschockt. Im falle der Fälle bekommen wir von denen eine Wohnung ohne Maklergebühren.

Dann haben wir auf die Kündigung zum 30.6.2013 Einspruch beim Vermieter eingelegt und sind gleichzeitig zum Anwalt gegangen. Deckungszusage von der Versicherung haben wir erhalten.

Das ist nur so das wir jetzt 1 Jahr in der Wohnung sind und sehr viel in die Wohnung selber investiert haben um ein schönes Zuhause zu haben und dann sowas.

Laut Vermieter wurde die Wohnung im Auftrag der Familie aus Amerika gekündigt weil das wohl die Eigentümer der Wohnung seien. Was eigendlich nicht sein kann da wir mit der Familie wenn sie die Eigentümer sein sollten keinen Mietvertrag haben.
Dem Markler war das auch nicht bekannt das die Wohnung einen anderen Eigentümer haben soll.

Dann ist das noch so das wir auch noch seit einem Jahr einen Streitfall von der alten Wohnung haben da der Vermieter uns damals auch einfach fristlos kurz vor Weihnachten gekündigt hatte.
Das war das gleiche nur das der Vermieter uns das Leben zur Hölle gemacht hatte und wir uns freiwillig eine Wohnung gesucht hatten.

Jetzt habe ich auch die Angst das es hier auch so wird.

Mit so einer Nachricht lässt es sich halt nicht mehr schön darin wohnen weil man immer die Situation vor Augen hat und nicht weiss was passiert.

Wenn der Kleine mal da ist wird das alles nicht einfacher sonder schwieriger und so haben wir uns das nicht vorgestellt.

Diese ewige warterei bis da bei den Anwälten passiert macht einen wahnsinnig.

Aber es hilft nichts mein Mann hat gesagt wir können uns einen weitern Umzug momentan finanziell nicht leisten und will sich im Härtefall rausklagen lassen.

Das Gefühl zu dieser Situation ist enorm beschiessen und man kann an nichts anderes mehr denken.
26.03.2013 07:00
Aber wenn ihr euch rausklagen lasst kann es erst recht noch teuer werden, wenn ihr dann auch noch die ganzen Prozesskosten übernehmen müsst...
26.03.2013 07:05
Zitat von BennyundSandra:

Aber wenn ihr euch rausklagen lasst kann es erst recht noch teuer werden, wenn ihr dann auch noch die ganzen Prozesskosten übernehmen müsst...


Wir hoffen ja das dieses gut ausgeht.
Die Rechtsschutz würde denke und hoffe ich mal die Kosten dafür übernehmen und mein Mann meint eine Räumungslage bis die wirklich bestand hat vergeht mindestes 1 Jahr.

Männer sind von solchen Situation immer nie so betroffen und nehmen alles immer so leicht. Aber ich kann das leider nicht.
Die-Steffi
2140 Beiträge
26.03.2013 07:08
Ich würd mal nachfragen inwiefern die Leute Verwandte sind... das mit dem Eigenbedarf ist hier nämlich nicht so einfach... sprich, es dürfen entweder die direkten Kinder eures Vermieters sein, oder Enkel... soweit ich weiß dann noch die Geschwister des Vermieters... alles andere zählt NICHT als Eigenbedarf... sprich wenn das nur entfernte Verwandte sind ist die Kündigung nicht gültig
Dazu kommt ja noch die Kündigungsfrist. Wie lange wohnt ihr denn schon dort?

Und noch ganz wichtig:
Zitat:
Der Vermieter muss im Kündigungsschreiben schriftlich begründen, für welche Person er die Wohnung benötigt, und er muss einen konkreten Sachverhalt beschreiben, auf den er das Interesse dieser Person an der Wohnung stützt.
26.03.2013 07:15
Zitat von Die-Steffi:

Ich würd mal nachfragen inwiefern die Leute Verwandte sind... das mit dem Eigenbedarf ist hier nämlich nicht so einfach... sprich, es dürfen entweder die direkten Kinder eures Vermieters sein, oder Enkel... soweit ich weiß dann noch die Geschwister des Vermieters... alles andere zählt NICHT als Eigenbedarf... sprich wenn das nur entfernte Verwandte sind ist die Kündigung nicht gültig
Dazu kommt ja noch die Kündigungsfrist. Wie lange wohnt ihr denn schon dort?


Was das für Verwandte sind wissen wir nicht.
Das werden die uns auch nicht wirklich sagen.
Ich weiss nur das der Vermieter glaub 7 Kinder hat und insgesamt 15 Enkel und Urenkel hat. Das ist eine ziemlich grosse Familie.

Wir wohnen nun 1 Jahr und einen Monat in der Wohnung.
Der Mietvertrag wurde unbefristet abgeschlossen und von Eigenbedarf war nie die Rede im Gegenteil wollte der Vermieter einen langfristigen Mieter für die Wohnung haben.
Das war auch unser Ziel da wir ja eine Kleine Familie gründen. Die Wohnung hat eine Top Lage und Kindergarten und Schule sind genau gegenüber gelegen. Das war für uns damals auch sehr wichtig. Die Wohnung allgemein ist für uns eine absolute Traumwohnung aus der wir nicht raus wollen.
03Juni
10945 Beiträge
26.03.2013 07:18
wie lange wohnt ihr denn schon in der wohnung?

ich kenne das ganze von der anderen seite wir haben der mieterin meines opas wegen eigenbedarf gekündigt, weil wir selbst die wohnung dringend brauchten. dort wo wir waren konnten wir unmöglich bleiben und wollten zurück in mein heimatort, wo es kaum wohnungen und schon garnichts freies gibt. zumal sich die wohnung der eigenen familie, die auch noch perfekt für unsere verhältnisse ist, ja anbot. bleibt das geld wenigstens in der familie. naja lange rede kurzer sinn, wir haben der mieterin gekündigt. da muss man auf viele dinge achten, schlag mal nach was in einer eigenbedarfskündigung alles drin stehen muss, damit die überhaupt rechtswirksam ist. ausserdem je nach dem wie lange ihr drin wohnt habt ihr ja kündigungsfrist. diese mieterin wohnte shcon ein paar jahre drin und hatte deshalb 6 monate frist, hätte sie noch ein monat länger drin gewohnt zum zeitpunkt der kündigung wären es sogar 9 monate frist gewesen.

mittlerweile ist sie aber draußen, nachdem wir ihr noch mal aufschub gegeben haben und wir können demnächst umziehen, wenn wir fertig sind mit umbauen.

klagen hilft da aber garnichts, wenn alles rechtmäßig geschrieben ist und die fristen eingehalten werden, zahlst du nur und hast nur ne menge arbeit und ärger damit. also wenn alles rechtmäßig ist, bringt dir das nichts als kosten. und glaub mir aus eigener erfahrung, die holen sich ihr geld. das ist nicht immer fair.

wir haben einen prozess gewonnen gegen den arbeitgeber meines mannes damals, wegen fehlender gehälter. haben GEWONNEN. aber der arbeitgeber war insolvent, also gabs kein geld und weil der die gerichtskosten nicht tragen konnte, kamen sie zu und und hielten die hand auf, obwohl wir sowieso schon die arschkarte hatten. also stellt euch das mit gerichtsstreit nicht so lustig vor. ausserdem riskierst du damit einen nachbarschaftskrieg, was auch nicht lustig ist. dort wo wir dringend ausziehen mussten war es auch so. die haben uns dann provoziert wo es ging, musik aufgedreht, müll vor die haustür gekippt, kinderwagen verschmutzt, sind sogar bei uns eingebrochen!

also wenn ihr raus müsst, müsst ihr raus. so scheiße das ist, daran gibts dann leider nichts zu rütteln. dann schaut lieber gleich nach einer geeigneten wohnung und lasst euch helfen beim umzug, dann ist das zu schaffen. den ganzen ärger und stress und kosten kannst du jetzt noch viel weniger gebrauchen und am ende musst du so oder so raus
03Juni
10945 Beiträge
26.03.2013 07:19
Zitat von Tamo79:

Zitat von Die-Steffi:

Ich würd mal nachfragen inwiefern die Leute Verwandte sind... das mit dem Eigenbedarf ist hier nämlich nicht so einfach... sprich, es dürfen entweder die direkten Kinder eures Vermieters sein, oder Enkel... soweit ich weiß dann noch die Geschwister des Vermieters... alles andere zählt NICHT als Eigenbedarf... sprich wenn das nur entfernte Verwandte sind ist die Kündigung nicht gültig
Dazu kommt ja noch die Kündigungsfrist. Wie lange wohnt ihr denn schon dort?


Was das für Verwandte sind wissen wir nicht.
Das werden die uns auch nicht wirklich sagen.
Ich weiss nur das der Vermieter glaub 7 Kinder hat und insgesamt 15 Enkel und Urenkel hat. Das ist eine ziemlich grosse Familie.

Wir wohnen nun 1 Jahr und einen Monat in der Wohnung.
Der Mietvertrag wurde unbefristet abgeschlossen und von Eigenbedarf war nie die Rede im Gegenteil wollte der Vermieter einen langfristigen Mieter für die Wohnung haben.
Das war auch unser Ziel da wir ja eine Kleine Familie gründen. Die Wohnung hat eine Top Lage und Kindergarten und Schule sind genau gegenüber gelegen. Das war für uns damals auch sehr wichtig. Die Wohnung allgemein ist für uns eine absolute Traumwohnung aus der wir nicht raus wollen.


in der eigenbedarfskündigung muss der name drin stehen für wen die wohnung gebraucht wird und ein triftiger grund warum. selbst der wunsch im eigenen eigentum zu wohnen, zählt nicht als grund.
Die-Steffi
2140 Beiträge
26.03.2013 07:21
Zitat von Tamo79:

Was das für Verwandte sind wissen wir nicht.
Das werden die uns auch nicht wirklich sagen.
Ich weiss nur das der Vermieter glaub 7 Kinder hat und insgesamt 15 Enkel und Urenkel hat. Das ist eine ziemlich grosse Familie.

Wir wohnen nun 1 Jahr und einen Monat in der Wohnung.
Der Mietvertrag wurde unbefristet abgeschlossen und von Eigenbedarf war nie die Rede im Gegenteil wollte der Vermieter einen langfristigen Mieter für die Wohnung haben.
Das war auch unser Ziel da wir ja eine Kleine Familie gründen. Die Wohnung hat eine Top Lage und Kindergarten und Schule sind genau gegenüber gelegen. Das war für uns damals auch sehr wichtig. Die Wohnung allgemein ist für uns eine absolute Traumwohnung aus der wir nicht raus wollen.


Die MÜSSEN Euch in der Kündigung mitteilen in welchem Verwandschaftsverhältniss sie mit den Personen stehen für die sie Eigenbedarf ankündigen.

Das jetzt angeblich die aus Amerika die Eigentümer der Wohnung sein sollen ist ne ganz billige Masche! Wahrscheinlich weil das Verwandschaftsverhältnis eben nicht ausreichend wäre für eine Eigenbedarfskündigung.... Aber hier zählt das ihr den Mietvertrag mit eurem Vermieter hat, sprich er steht dort auch als Eigentümer der Wohnung. Einen Eigentümerwechseln, sprich wenn die Wohnung verkauft worden wäre hätten diese Euch anzeigen müssen, deswegen halte ich das für sehr fragwürdig!
Ich würd an Eurer Stelle das ganze sofort einem Anwalt übergeben und der Kündigung umgehend schriftlich widersprechen.
Wie schon erwähnt muss euer Vermieter den Eigenbedarf begründen und nachweisen, da spielt dann z.b die Wohnungsgröße auch eine Rolle da diese wohl eindeutig zu klein für eine 5köpfige Familie ist

Wünch Euch viel Glück, aber eigentlich müsstet ihr im Recht sein!
Und lass du dich jetzt in deinem Zustand nicht noch zusätzlich stressen... die nächsten Monate kannst du ja sicher noch entspannt abwarten da ohne ausreichende Begründung die erste Kündigung schonmal unwirksam ist, sprich einen Monat länger Zeit habt ihr auf jeden Fall noch....
03Juni
10945 Beiträge
26.03.2013 07:22
aber ich würd mich mal von nem anwalt beraten lassen, vielleicht bekommt ihr wenigstens so ne art abfindung, als aufwandsentschädigung.
Die-Steffi
2140 Beiträge
26.03.2013 07:27
Zitat von 03Juni:

aber ich würd mich mal von nem anwalt beraten lassen, vielleicht bekommt ihr wenigstens so ne art abfindung, als aufwandsentschädigung.


Und schaut unbedingt im Mietvertrag nach ob euer Vermieter als Eigentümer betitelt wird. Wenn ja, und das stimmt tatsächlich nicht, dann grenzt das schon an Betrug... den eine Wohnung deren Besitzer vorübergehend in Amerika wohnen hättet ihr als Mietwohnung wahrscheinlich garnicht ausgesucht, da hier ja das Risiko des Eigenbedarfs wenn sie zurückziehen wollen sehr hoch ist, oder?
Das müsste dann auch nochmal eine extra Abfindung geben....
03Juni
10945 Beiträge
26.03.2013 07:32
der vermieter kann zwar theoretisch die wohnung verkauft haben an die amis, allerdings hättet ihr ja dann eine änderungskündigung und einen neuen vertrag kriegen müssen kann ja nicht sein, dass sich mal eben über nacht der eigentümer wechselt, ohne dass die mieter davon wissen. das ist nicht rechtens. der der im mietvertrag steht, ist der vermieter, basta. und wenn das nicht so ist, würd ich die klage riskieren
03Juni
10945 Beiträge
26.03.2013 07:33
oder dem vermieter erstmal mit ner klage drohen. wenn er dreck am stecken hat, wird er alles tun um eine klage wegen betrug und so weiter zu vermeiden. vielleicht bekommt ihr dann ohne langes drama vor gericht gleich in irgendeiner form ne entschädigung oder länger zeit oder so
26.03.2013 07:34
Hab jetzt nicht die Antworten gelesen. Also mein Vater hat auch auf Eigenbedarf gekündigt einem Mieter weil ich mit meinem Mann un Baby dringend eine größere Wohnung brauche. Ich hab die Kündigung damals für ihn abgetippt. Ich kann dir sagen: das war eine 3-seitige Rechtfertiguf wie weshalb und warum ich die Wohnung brauche. Und wenn da ein Formfehler drinnen ist, ist sie nichtig. Schau also mal nach ner Musterkündigung und vergleiche. Auf jeden Fall muss auch drinstehen in welchem Verwandschaftsgrad er zu seinen Amis steht. Ich denke ihr hättet ganz gute Chancen zu klagen
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