Was wenn mir was passiert?
20.04.2013 13:16
Hey ihr lieben,
Mein Partner & ich haben gerade gesprochen und sind ueber diese Frage gestolpert.
Was waere wenn mir,der Mama des Kindes was passiert.
Wer wuerde dann das Kind bekommen bzw das Sorgerecht wenn ich unverheiratet bin & das alleinige Sorgerecht besitze?
Mein Freund & auch Vater des Kindes oder meine Eltern?
Danke schonmal fuer eure Antworten
Mein Partner & ich haben gerade gesprochen und sind ueber diese Frage gestolpert.
Was waere wenn mir,der Mama des Kindes was passiert.
Wer wuerde dann das Kind bekommen bzw das Sorgerecht wenn ich unverheiratet bin & das alleinige Sorgerecht besitze?
Mein Freund & auch Vater des Kindes oder meine Eltern?
Danke schonmal fuer eure Antworten
20.04.2013 13:21
Zitat von deseli:
Hey ihr lieben,
Mein Partner & ich haben gerade gesprochen und sind ueber diese Frage gestolpert.
Was waere wenn mir,der Mama des Kindes was passiert.
Wer wuerde dann das Kind bekommen bzw das Sorgerecht wenn ich unverheiratet bin & das alleinige Sorgerecht besitze?
Mein Freund & auch Vater des Kindes oder meine Eltern?
Danke schonmal fuer eure Antworten
ich war einmal schwer krank...und war auch alleinerziehend....habe ein Testament geschrieben und auch den Verbleib meines Kindes nieder geschrieben.....
und meine Schwester ist auch alleinerziehend und hat beim JA ein Schrieb den ich auch unterschreiben musste.....das das Kind im Todesfall zu mir kommen müsste...was noch sicherer ist...als mein damaliges Testament
weiss bloss nicht mehr wie das heisst
20.04.2013 13:22
Da wird das JA sich vermutlich einfach das Umfeld anschauen und dann zugunsten des Kindeswohls entscheiden. Was du machen kannst ist ein Testament schreiben und dort eben begründen warum du dein Kind bei der dort genannten Person haben möchtest.
Das JA muss sich daran nicht halten, wenn begründete Zweifel daran bestehen, dass es wirklich das beste für's Kind ist, wird es ansonsten aber sehr wahrscheinlich tun.
Das JA muss sich daran nicht halten, wenn begründete Zweifel daran bestehen, dass es wirklich das beste für's Kind ist, wird es ansonsten aber sehr wahrscheinlich tun.
20.04.2013 14:35
Hallo
meine Freundin hat zum Beispiel eine Vorsorgevollmacht beim Jugendamt gemacht,wo drin steht das ihre Tochter in ihrem Todesfall zu ihrer Mutter oder Patentante kommt,da der Vater sie nur einmal im Monat besucht.Sowas werde ich nämlich auch machen
meine Freundin hat zum Beispiel eine Vorsorgevollmacht beim Jugendamt gemacht,wo drin steht das ihre Tochter in ihrem Todesfall zu ihrer Mutter oder Patentante kommt,da der Vater sie nur einmal im Monat besucht.Sowas werde ich nämlich auch machen
20.04.2013 15:41
Egal ob der Vater Sorgerecht hat, meint ihr nicht, er wäre der erste der das Kind bekommt? Vaterschaft beweisen ist ja nun durch nen Test kein Problem!
20.04.2013 15:44
Wenn der vater nicht in Frage kommt,
wird eigentlich als erstes auf die Taufpaten zurück gegriffen,
hat ja schon Sinn das es sowas gibt..
Als nächstes wird dann wahrscheinlich das gesamte Umfeld begutachtet,
z.B. großeltern oder so..
Man kann natürlich, wie bereits erwähnt, schriftlich hinterlegen,
wer im Falle eines Todes zuständig sein soll..
wird eigentlich als erstes auf die Taufpaten zurück gegriffen,
hat ja schon Sinn das es sowas gibt..
Als nächstes wird dann wahrscheinlich das gesamte Umfeld begutachtet,
z.B. großeltern oder so..
Man kann natürlich, wie bereits erwähnt, schriftlich hinterlegen,
wer im Falle eines Todes zuständig sein soll..
20.04.2013 15:48
Sind die Taufpaten vor dem Gesetz heutzutage wirklich was Wert? Ist das nicht eher ne kirchliche Sache?
20.04.2013 16:01
Zitat von Strawberry0913:
Sind die Taufpaten vor dem Gesetz heutzutage wirklich was Wert? Ist das nicht eher ne kirchliche Sache?
Ich glaube auch, dass das Taufpate-Sein rechtlich nichts zu sagen hat..
Da ich mit dem Papa der Mädels seit vielen Jahren zusammenlebe, müsste er eigentlich problemlos die Kinder "behalten" können... Aber ich hab mir darum auch noch nicht soviele Gedanken gemacht, muss ich zugeben. Das müssen wir bei Gelegenheit mal besprechen.. (Also, die Absicherung. Das die Kinder bei ihm bleiben, ist für uns beide vollkommen selbstverständlich. Und auch in der Familie würde da keiner dazwischenreden, weder meine Eltern, noch seine würden gegen ihm Ansprüche erheben)
20.04.2013 16:05
Soweit ich informiert bin, ist der 1. Ansprechpartner der Vater des Kindes, wenn regelmäßig Kontakt bestand und das tut es bei euch ja. Sollte dieser sich allerdings durch eine Trennung oder Sonstiges nicht kümmern/gekümmert habe, dann wird die nähere Verwandtschaft gefragt. Aber in erster Linie geht das Kind zum Vater. Was spricht denn gegen ein gemeinsames Sorgerecht?
20.04.2013 16:24
Ich bin Erzieherin an einer Grundschule
Vor kurzem hatten wir so einen fall
Das Kind ist zu den Großeltern gekommen, da der leibliche Vater nicht das Sorgerecht hatte
Wie mir damals dann gesagt wurde, ist da wohl immer erst einmal das Vorgehen
Der Vater wird jetzt vor Gericht ziehen.
Vor kurzem hatten wir so einen fall
Das Kind ist zu den Großeltern gekommen, da der leibliche Vater nicht das Sorgerecht hatte
Wie mir damals dann gesagt wurde, ist da wohl immer erst einmal das Vorgehen
Der Vater wird jetzt vor Gericht ziehen.
20.04.2013 16:31
Zitat von Susinchchen:Waren die Eltern denn zusammen und haben in einer gemeinsamen Wohnung gelebt?
Ich bin Erzieherin an einer Grundschule
Vor kurzem hatten wir so einen fall
Das Kind ist zu den Großeltern gekommen, da der leibliche Vater nicht das Sorgerecht hatte
Wie mir damals dann gesagt wurde, ist da wohl immer erst einmal das Vorgehen
Der Vater wird jetzt vor Gericht ziehen.
20.04.2013 17:08
Zitat von Würmchen2009:
Zitat von Susinchchen:Waren die Eltern denn zusammen und haben in einer gemeinsamen Wohnung gelebt?
Ich bin Erzieherin an einer Grundschule
Vor kurzem hatten wir so einen fall
Das Kind ist zu den Großeltern gekommen, da der leibliche Vater nicht das Sorgerecht hatte
Wie mir damals dann gesagt wurde, ist da wohl immer erst einmal das Vorgehen
Der Vater wird jetzt vor Gericht ziehen.
Ja sie waren zusammen und haben auch zusammen gelebt
20.04.2013 18:14
Zitat von Susinchchen:Da er nicht das sorgerecht hatte kann ich mir das vorstellen. Aber wenn er die Möglichkeiten hat ordentlich für die Kinder zu soregn, kann ich mir kaum vorstellen das er sie nicht bekommt. Ich denke im normalfall ist immer der Vater derjenige der die Kinder zugesprochen bekommt!
Zitat von Würmchen2009:
Zitat von Susinchchen:Waren die Eltern denn zusammen und haben in einer gemeinsamen Wohnung gelebt?
Ich bin Erzieherin an einer Grundschule
Vor kurzem hatten wir so einen fall
Das Kind ist zu den Großeltern gekommen, da der leibliche Vater nicht das Sorgerecht hatte
Wie mir damals dann gesagt wurde, ist da wohl immer erst einmal das Vorgehen
Der Vater wird jetzt vor Gericht ziehen.
Ja sie waren zusammen und haben auch zusammen gelebt
Bei denen die das wollen, warum nicht gleich dem Vater das halbe Sorgerecht geben?
20.04.2013 18:25
Wir wollen das gemeinsame sorgerecht erst nach ablauf der erweiterten 14 monate elterngeld dann beantragen.
Ich bekomme es ja 14 monate anstatt 12 & eine vorraussetzung dafuer ist alleiniges sorgerecht.
Ich bekomme es ja 14 monate anstatt 12 & eine vorraussetzung dafuer ist alleiniges sorgerecht.
20.04.2013 18:27
Zitat von deseli:Ihr wohnt doch zusammen?
Wir wollen das gemeinsame sorgerecht erst nach ablauf der erweiterten 14 monate elterngeld dann beantragen.
Ich bekomme es ja 14 monate anstatt 12 & eine vorraussetzung dafuer ist alleiniges sorgerecht.
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