Mütter- und Schwangerenforum

was wird aus meinen kindern wenn ich sterbe??

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ay-ay-captain
625 Beiträge
17.07.2012 23:37
Bitte kann mir jemand helfen ich habe 3 kinder imalter von 7 , 5 und 10 monaten die ersten beiden sind von einem anderen mann habe mit dem kindsvater auch leider gemeinsames sorgerecht Ich mach mir so viele gedanken und habae grosse angst es kann ja schneller passieren als man denkt was wird den dann aaus meinen kindern ? zu den vater der beiden grossen besteht keinerlei kontakt sie wissen nichtmal mehr ie er aussieht wie ich gestern bemerkt habe als der grosse mich im bus fragte ob der schwarzafrikaner da sein richtiger vater wäre (der papa kommt aus afrika ist ber nicht ganz so schwarz) alleinige sorgercht bekomme ich nicht war schon beim jugendamt und anwalt müssen also meine kinder zu einen ihnen völlig fremden mann den sie nicht kennen? der sie vermutlich nach afrika alleine lassen würde weil sie ihn hier nur stören würden wegen seinen häufig wechselnden weiblichen kontakten? weg gerissen von freunden von familie und von der kleinen schwester auf die der grosse so stolz ist ??? kann man nichts dagegen tun? werden sie einfach so ihren schicksal überlassen ? ja ja wenn man stirbt bekommt man nix mit aber will doch trotzdem nur glück und zufriedenheit für meine kinder und über sowas muss man sich gedanken machen .... bitte weiss jemand was ? will nicht das die getrennt werden sie lieben sich so shr das glsubt keiner schon bevor die kleine geboren ist haben sie sich so gefreut da muss man doch was tun ? dachte es wird immer zum wohl der kinder entschieden ?? kann mir jemand sagen was man machen kann damit sie nicht getrennt werden im fall der fälle? und in ihrer familie bleiben können? und nicht zu fremden menschen fremdes land essen und sprache
Minibeanymachine
4514 Beiträge
17.07.2012 23:43
du kannst eine sorgerechtsverfügung hinterlassen. Handschriftlich muss sie sein und genau benennen, was mit den kindern nach deinem tod passieren soll. In der Regel wird dieser Verfügung entsprochen. Du musst es nur zu Lebzeiten tun und denjenigen der sich um die kinder kümmern soll informieren. hast du nichts verfügt wird zuerst der leibliche vater ausfindig gemacht.
ay-ay-captain
625 Beiträge
17.07.2012 23:44
Zitat von Minibeanymachine:

du kannst eine sorgerechtsverfügung hinterlassen. Handschriftlich muss sie sein und genau benennen, was mit den kindern nach deinem tod passieren soll. In der Regel wird dieser Verfügung entsprochen. Du musst es nur zu Lebzeiten tun und denjenigen der sich um die kinder kümmern soll informieren. hast du nichts verfügt wird zuerst der leibliche vater ausfindig gemacht.


ok und wo lasse ich sowas machen ?
Minibeanymachine
4514 Beiträge
17.07.2012 23:48
lade dir mustertexte aus dem internet runter und dann verfasst du das handschriftlich so wie du es meinst- wichtig die person muss mit adresse etc. aufgeführt werden und am besten begründest du warum du dieser person die kinder anvertrauen willst und warum nicht dem vater. je treffender du das schreibst je besser. dann informier die kinder und gebe die erklärung der entsprechenden person.
es geht auch beim anwalt bzw notar- aber es muss genau wie beim testament nicht sein die vorlagen sind wirklich sehr gut.
möchteinbaby2012
1274 Beiträge
17.07.2012 23:52
Das kannst du auch ganz formlos schreiben da müssen nur die namen der kinder stehen und der name der sorgerechtshabenden person, also auf die du das sorgerecht überträgst.. aber ganz so einfach ist es nicht... sie werden evtl. erst ins heim gehen bis die umstände geprüft sind bei der sorgerechtshabenden person... außer das jugendamt ist lieb und lässt sie gleich hin... meiner meiner halbschwester starb die mutter und sie durfte nicht sooofort zum vater sondern musste erst ins heim, um die umstände beim vater zu prüfen, wegen der lebensabschnittsgefährdin
ay-ay-captain
625 Beiträge
17.07.2012 23:59
ganz ehrlich lieber ins heim als in die dritte welt in völliger Armut und einsamkeit geschickt zu werden und sie würden im heim sicherlich nicht getrennt werden oder
möchteinbaby2012
1274 Beiträge
18.07.2012 00:03
Zitat von ay-ay-captain:

ganz ehrlich lieber ins heim als in die dritte welt in völliger Armut und einsamkeit geschickt zu werden und sie würden im heim sicherlich nicht getrennt werden oder


generell nein,, meine halbschwester wurde es aber weil der bruder hyperaktiv und gewalttätig wat... der ist damals 5 gewesen...
Marylou88
187 Beiträge
18.07.2012 00:22
ich würde lieber auf nummer sicher gehn und zu einem notar gehen , wenn es dir wirklich so wichtig ist !!
Jezzy
6674 Beiträge
18.07.2012 00:36
Zitat von Marylou88:

ich würde lieber auf nummer sicher gehn und zu einem notar gehen , wenn es dir wirklich so wichtig ist !!


Würd ich auch, zum Anwalt.. ich glaub der würd sich dann im Fall der Fälle auch drum kümmern, dass dem nachgegangen wird.

Aber wieso bekommst du kein alleiniges Sorgerecht, wenn keinerlei Kontakt besteht?! Wie bekommst du dann seine Zustimmung zu gewissen Sachen? Also ich würd erstmal da ansetzen und kämpfen, jemand der sich nicht um sein Kind kümmert braucht auch kein halbes Sorgerecht.
Tigger90
3736 Beiträge
18.07.2012 07:59
Zitat von Minibeanymachine:

lade dir mustertexte aus dem internet runter und dann verfasst du das handschriftlich so wie du es meinst- wichtig die person muss mit adresse etc. aufgeführt werden und am besten begründest du warum du dieser person die kinder anvertrauen willst und warum nicht dem vater. je treffender du das schreibst je besser. dann informier die kinder und gebe die erklärung der entsprechenden person.
es geht auch beim anwalt bzw notar- aber es muss genau wie beim testament nicht sein die vorlagen sind wirklich sehr gut.


Das Testament muss von einem Notar begläubigt werden, sonst ist es nicht gültig! Wollte das nur mal klarstellen, da ich das schon öfter so gelesen habe. Ohne Notar hat es keinen Wert.

Wie das bei dem Fall mit den Kindern ist, weiß ich nicht. Aber auch das würde ich auf jeden Fall von einem Notar begläubigen lassen. Sicher ist sicher.
josiemaus
3137 Beiträge
18.07.2012 08:30
also ich habe mich da auch mal vor einiger zeit bei unserem notar erkundigt weil ich auch nicht wollen würde das die kleine zu ihrem erzeuger kommt. natürlich kannst du dies in einem testament mit einbringen oder diesen wunsch auf papier schreiben und von einem notar beglaubigen lassen ABER das hat noch lange nicht zu sagen das es dann auch so kommt. wenn der kv es anfechten würde, würde es dann gerichtlich entschieden werden wo deine kinder letztendlich leben werden... also eine garantie ist es auf keinen fall! leider!

es wird aber immer zum wohle des kindes/ der kinder entschieden und ich glaube nicht das dein ex da gute karten hätte...
LoisLane
4828 Beiträge
18.07.2012 08:52
Ich denke auch , dass diese Verfügung weniger Wert hat. So lange ihr gemeinsames Sorgerecht habt.
Wenn der Vater seine Kinder nicht sieht, wieso ist das noch so eingerichtet? Meinst Du, er würde darauf verzichten?!
kleineswunder08
1130 Beiträge
18.07.2012 09:46


Hallo

ich habe so etwas erst vor einem monat gemacht. ich musste zum notar dort wurde ein schreiben verfasst warum ich meine kinder nach meinem tod nicht zu ihrem vater geben will und ich musste einen vormund benennen.
es heißt aber noch nicht das nach meinem tod (gott bewahre) die kinder zu meinen eltern kommen die ich als vormundschaft genommen habe. das ist nur ein hinweis fürs jugendamt das die da schauen müssen denn die kinder kommen rein rechtlich erst mal zum vater auch wenn der vater kein sorgerecht hat.
in meinem fall müssten zb meine eltern kämpfen und alle hebel in bewegung setzen das meine kinder zu ihnen dürfen.

so einfach ist es leider nicht das man nur ein schreiben aufsetzt und gut ist.

falls du fragen hast schreib mir ne pn
kleineswunder08
1130 Beiträge
18.07.2012 09:47
Zitat von josiemaus:

also ich habe mich da auch mal vor einiger zeit bei unserem notar erkundigt weil ich auch nicht wollen würde das die kleine zu ihrem erzeuger kommt. natürlich kannst du dies in einem testament mit einbringen oder diesen wunsch auf papier schreiben und von einem notar beglaubigen lassen ABER das hat noch lange nicht zu sagen das es dann auch so kommt. wenn der kv es anfechten würde, würde es dann gerichtlich entschieden werden wo deine kinder letztendlich leben werden... also eine garantie ist es auf keinen fall! leider!

es wird aber immer zum wohle des kindes/ der kinder entschieden und ich glaube nicht das dein ex da gute karten hätte...


geb dir recht genauso läuft es ab
ay-ay-captain
625 Beiträge
18.07.2012 13:18
der würde das nicht anfechten weil er nicht weiss das sowas möglich ist ....war schon beimanwalt und jugendamt solange ich keine beinträchtigungen habe mit dem gemeinsamen sorgerecht wird da auch nichts geändert der anwalt meinte das die meisten väter wenns um sorgercht geht die plötzlich da sitzen und denen dann doch noch einfällt das sie kinder haben ja werde aber nochmal zu einer anderen anwältin gehen
der anwalt sagte wenn der vater freiwillig abtreten würde wäre es einfacher die beim jugendamt aber meinte soowas geht nicht
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