Mütter- und Schwangerenforum

Wechsel von PKV in GKV

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Spinatkopf
1 Beiträge
07.06.2022 11:30
Hallo Mädels,

vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen
Ich bin aktuell privat krankenversichert und werde ab Ende Dezember 2 Jahre in Elternzeit zuhause bleiben und das dritte Elternzeitjahr Teilzeit in Elternzeit arbeiten. d.h. in diesem Jahr fällt mein Einkommen unter die Bemessungsgrenze und ich kann zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Nun zu meiner Frage: Muss ich nun die beiden Jahre in denen ich ohne Einkommen zuhause bleibe in der privaten Versicherung bleiben oder geht man hier vom zukünftigen Einkommen aus und der Wechsel ist schon direkt bei Eintritt in die Elternzeit möglich?
Werde hier nicht ganz schlau bei meiner Recherche. Weder PKV noch GKV will mir hierzu eine konkrete Antwort geben.
Zwerginator
7683 Beiträge
08.06.2022 08:50
Zitat von Spinatkopf:

Hallo Mädels,

vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen
Ich bin aktuell privat krankenversichert und werde ab Ende Dezember 2 Jahre in Elternzeit zuhause bleiben und das dritte Elternzeitjahr Teilzeit in Elternzeit arbeiten. d.h. in diesem Jahr fällt mein Einkommen unter die Bemessungsgrenze und ich kann zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Nun zu meiner Frage: Muss ich nun die beiden Jahre in denen ich ohne Einkommen zuhause bleibe in der privaten Versicherung bleiben oder geht man hier vom zukünftigen Einkommen aus und der Wechsel ist schon direkt bei Eintritt in die Elternzeit möglich?
Werde hier nicht ganz schlau bei meiner Recherche. Weder PKV noch GKV will mir hierzu eine konkrete Antwort geben.

Ruf direkt an und Frage! Viele Krankenkassen sind auch nicht gerade wild drauf Leute aus privaten zurückzunehmen, da schadet telefonischer Kontakt nicht. Ich habe das schon zweimal mit Mitarbeitern durch und es waren einige Telefonate nötig.
08.06.2022 16:33
Zitat von Zwerginator:

Zitat von Spinatkopf:

Hallo Mädels,

vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen
Ich bin aktuell privat krankenversichert und werde ab Ende Dezember 2 Jahre in Elternzeit zuhause bleiben und das dritte Elternzeitjahr Teilzeit in Elternzeit arbeiten. d.h. in diesem Jahr fällt mein Einkommen unter die Bemessungsgrenze und ich kann zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Nun zu meiner Frage: Muss ich nun die beiden Jahre in denen ich ohne Einkommen zuhause bleibe in der privaten Versicherung bleiben oder geht man hier vom zukünftigen Einkommen aus und der Wechsel ist schon direkt bei Eintritt in die Elternzeit möglich?
Werde hier nicht ganz schlau bei meiner Recherche. Weder PKV noch GKV will mir hierzu eine konkrete Antwort geben.

Ruf direkt an und Frage! Viele Krankenkassen sind auch nicht gerade wild drauf Leute aus privaten zurückzunehmen, da schadet telefonischer Kontakt nicht. Ich habe das schon zweimal mit Mitarbeitern durch und es waren einige Telefonate nötig.


Finde ich auch richtig so. Solidarprinzip. Wer nicht in den Topf einzahlt sollte auch dann nicht „reinhüpfen“ wenn’s einem gerade reinläuft.
Deshalb bin ich aus Überzeugung freiwillig gesetzlich versichert - obwohl PKV aktuell (noch) günstiger (!) und leistungsstärker für mich wäre.
Zwerginator
7683 Beiträge
08.06.2022 17:08
Zitat von ElCamino:

Zitat von Zwerginator:

Zitat von Spinatkopf:

Hallo Mädels,

vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen
Ich bin aktuell privat krankenversichert und werde ab Ende Dezember 2 Jahre in Elternzeit zuhause bleiben und das dritte Elternzeitjahr Teilzeit in Elternzeit arbeiten. d.h. in diesem Jahr fällt mein Einkommen unter die Bemessungsgrenze und ich kann zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Nun zu meiner Frage: Muss ich nun die beiden Jahre in denen ich ohne Einkommen zuhause bleibe in der privaten Versicherung bleiben oder geht man hier vom zukünftigen Einkommen aus und der Wechsel ist schon direkt bei Eintritt in die Elternzeit möglich?
Werde hier nicht ganz schlau bei meiner Recherche. Weder PKV noch GKV will mir hierzu eine konkrete Antwort geben.

Ruf direkt an und Frage! Viele Krankenkassen sind auch nicht gerade wild drauf Leute aus privaten zurückzunehmen, da schadet telefonischer Kontakt nicht. Ich habe das schon zweimal mit Mitarbeitern durch und es waren einige Telefonate nötig.


Finde ich auch richtig so. Solidarprinzip. Wer nicht in den Topf einzahlt sollte auch dann nicht „reinhüpfen“ wenn’s einem gerade reinläuft.
Deshalb bin ich aus Überzeugung freiwillig gesetzlich versichert - obwohl PKV aktuell (noch) günstiger (!) und leistungsstärker für mich wäre.

Ja, seh ich auch so. Ich bin auch freiwillig gesetzlich versichert, aber auch weil ich den Ärger mit dem zurückgehen irgendwann nicht will. Weil nehmen müssen sie dich eben nicht mehr wenn du mal raus bist.
Yoshi2020
2396 Beiträge
09.06.2022 00:27
Zitat von Zwerginator:

Zitat von ElCamino:

Zitat von Zwerginator:

Zitat von Spinatkopf:

Hallo Mädels,

vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen
Ich bin aktuell privat krankenversichert und werde ab Ende Dezember 2 Jahre in Elternzeit zuhause bleiben und das dritte Elternzeitjahr Teilzeit in Elternzeit arbeiten. d.h. in diesem Jahr fällt mein Einkommen unter die Bemessungsgrenze und ich kann zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Nun zu meiner Frage: Muss ich nun die beiden Jahre in denen ich ohne Einkommen zuhause bleibe in der privaten Versicherung bleiben oder geht man hier vom zukünftigen Einkommen aus und der Wechsel ist schon direkt bei Eintritt in die Elternzeit möglich?
Werde hier nicht ganz schlau bei meiner Recherche. Weder PKV noch GKV will mir hierzu eine konkrete Antwort geben.

Ruf direkt an und Frage! Viele Krankenkassen sind auch nicht gerade wild drauf Leute aus privaten zurückzunehmen, da schadet telefonischer Kontakt nicht. Ich habe das schon zweimal mit Mitarbeitern durch und es waren einige Telefonate nötig.


Finde ich auch richtig so. Solidarprinzip. Wer nicht in den Topf einzahlt sollte auch dann nicht „reinhüpfen“ wenn’s einem gerade reinläuft.
Deshalb bin ich aus Überzeugung freiwillig gesetzlich versichert - obwohl PKV aktuell (noch) günstiger (!) und leistungsstärker für mich wäre.

Ja, seh ich auch so. Ich bin auch freiwillig gesetzlich versichert, aber auch weil ich den Ärger mit dem zurückgehen irgendwann nicht will. Weil nehmen müssen sie dich eben nicht mehr wenn du mal raus bist.


Das stimmt nicht ganz. In D ist eine Krankversicherung Pflicht. Fällt das Einkommen unter die Bemessungsgrenze und ist man unter 55 Jahre alt muss man genommen werden. Über 55 Jahre und man verdient weniger als 450€ im Monat kann man beim Partner mitversichert werden. Das ist alles geregelt da es ja eine Pflichtversicherung in D ist.
09.06.2022 05:40
Zitat von Yoshi2020:

Zitat von Zwerginator:

Zitat von ElCamino:

Zitat von Zwerginator:

...


Finde ich auch richtig so. Solidarprinzip. Wer nicht in den Topf einzahlt sollte auch dann nicht „reinhüpfen“ wenn’s einem gerade reinläuft.
Deshalb bin ich aus Überzeugung freiwillig gesetzlich versichert - obwohl PKV aktuell (noch) günstiger (!) und leistungsstärker für mich wäre.

Ja, seh ich auch so. Ich bin auch freiwillig gesetzlich versichert, aber auch weil ich den Ärger mit dem zurückgehen irgendwann nicht will. Weil nehmen müssen sie dich eben nicht mehr wenn du mal raus bist.


Das stimmt nicht ganz. In D ist eine Krankversicherung Pflicht. Fällt das Einkommen unter die Bemessungsgrenze und ist man unter 55 Jahre alt muss man genommen werden. Über 55 Jahre und man verdient weniger als 450€ im Monat kann man beim Partner mitversichert werden. Das ist alles geregelt da es ja eine Pflichtversicherung in D ist.


Das ist natürlich richtig und mir auch bewusst. Aber Schwangerschaftszeiten und damit verbundene Kosten der KK werden zB ja durch Umlagen gedeckt, in die ein PKV Versicherter eben nicht einzahlt. Da ist es für mich nur nachvollziehbar und logisch, dass diese Töpfe nicht zur Verfügung stehen, wenn man nicht eingezahlt hat. Deshalb glaube ich auch kaum, dass die TS den Wechsel in der Elternzeit hinbekommt. Schwangerschaft ist einfach ein klassischer Fall, für den man sich PKV wirklich gut überlegen muss, wenn man nicht unbedingt verbeamtet ist.
09.06.2022 05:41
Zitat von Yoshi2020:

Zitat von Zwerginator:

Zitat von ElCamino:

Zitat von Zwerginator:

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Finde ich auch richtig so. Solidarprinzip. Wer nicht in den Topf einzahlt sollte auch dann nicht „reinhüpfen“ wenn’s einem gerade reinläuft.
Deshalb bin ich aus Überzeugung freiwillig gesetzlich versichert - obwohl PKV aktuell (noch) günstiger (!) und leistungsstärker für mich wäre.

Ja, seh ich auch so. Ich bin auch freiwillig gesetzlich versichert, aber auch weil ich den Ärger mit dem zurückgehen irgendwann nicht will. Weil nehmen müssen sie dich eben nicht mehr wenn du mal raus bist.


Das stimmt nicht ganz. In D ist eine Krankversicherung Pflicht. Fällt das Einkommen unter die Bemessungsgrenze und ist man unter 55 Jahre alt muss man genommen werden. Über 55 Jahre und man verdient weniger als 450€ im Monat kann man beim Partner mitversichert werden. Das ist alles geregelt da es ja eine Pflichtversicherung in D ist.


Aber das geht ja auch nur , sofern man verheiratet ist und der Ehemann oder die Ehefrau gesetzlich versichert ist . Ansonsten steht man vor dem selben Problem …
09.06.2022 05:44
Zitat von Alexa90:

Zitat von Yoshi2020:

Zitat von Zwerginator:

Zitat von ElCamino:

...

Ja, seh ich auch so. Ich bin auch freiwillig gesetzlich versichert, aber auch weil ich den Ärger mit dem zurückgehen irgendwann nicht will. Weil nehmen müssen sie dich eben nicht mehr wenn du mal raus bist.


Das stimmt nicht ganz. In D ist eine Krankversicherung Pflicht. Fällt das Einkommen unter die Bemessungsgrenze und ist man unter 55 Jahre alt muss man genommen werden. Über 55 Jahre und man verdient weniger als 450€ im Monat kann man beim Partner mitversichert werden. Das ist alles geregelt da es ja eine Pflichtversicherung in D ist.


Aber das geht ja auch nur , sofern man verheiratet ist und der Ehemann oder die Ehefrau gesetzlich versichert ist . Ansonsten steht man vor dem selben Problem …


Nee das geht schon. Allerdings ist es auch an Fristen geknüpft - wenn ich nicht fehlinformiert bin. Der Zug ist für die TS abgefahren und somit heißt es in der PKV weiter privat den Beitragssatz zahlen plus den fürs Neugeborene.

Nachtrag: was du meinst ist wohl den Wechsel in die familienversicherung. Der geht natürlich nur mit entsprechend versichertem Partner. Hier ging es mir jetzt nur um den Wechsel durch Abfall unter die beitragsmessungsgrenze und somit Eintritt der Versicherungspflicht und der tritt bei der TS neunmal erst nach der Elternzeit ein. Damit dürfte die Elternzeit selbst Privatvergnügen sein. Warum sollte eine Kasse Einkommen das vielleicht in dieser geringeren Höhe in zwei Jahren auf dem Papier steht, für die jetzigen Beiträge berücksichtigen? Macht für mich null Sinn.
09.06.2022 06:00
Ich hab das eben nochmal nachgelesen. Sobald sie (zB Teilzeit während Elternzeit) einen neuen Arbeitsvertrag unterschreibt, der auf Dauer angelegt ist und insgesamt die Jahresentgeltgrenze nicht überschreitet, kann sie wechseln - in ihrem Fall also erst in Jahr drei.
Die Alternative wäre gewesen, rechtzeitig dieses Jahr einen neuen Arbeitsvertrag mit weniger Stunden zu unterzeichnen, damit sie bereits dieses Jahr unter die JAEG fällt. Das ist jetzt mit Blick auf Dezember aber wahrscheinlich (nehm ich mal an) zu spät, da hier auch der AG mitspielen müsste. Ein Wechsel in die GKV - in ihrem Fall als freiwillig gesetzlich versicherte - hätte, sofern sie nicht familienversichert sein kann - auch nicht zur beitragsfreiheit während der Elternzeit geführt sondern zum Mindestsatz.

Quelle https://familienportal.de/familienportal/familienl eistungen/elternzeit/arbeit-versicherung
Lade
9698 Beiträge
09.06.2022 07:21
Das Kind kann aber beim Vater mitversichert werden, das muss nicht in die PKV
Zirkonia85
1967 Beiträge
09.06.2022 07:36
Es ist nicht leicht aus der Pkv rauszukommen. Du musst jetzt da aktiv werden und telefonieren. Ich kenne auch nur die 3 Jahre Regelung,
09.06.2022 10:05
Zitat von Lade:

Das Kind kann aber beim Vater mitversichert werden, das muss nicht in die PKV


Ich kenne es so: sobald einer von beiden in der PKV ist, geht das nicht und das Kind muss extra versichert werden. Entweder ebenfalls in der PKV oder freiwillig gesetzlich (mit eigenen Beiträgen).
shelyra
69110 Beiträge
09.06.2022 12:28
Zitat von ElCamino:

Zitat von Lade:

Das Kind kann aber beim Vater mitversichert werden, das muss nicht in die PKV


Ich kenne es so: sobald einer von beiden in der PKV ist, geht das nicht und das Kind muss extra versichert werden. Entweder ebenfalls in der PKV oder freiwillig gesetzlich (mit eigenen Beiträgen).
nein. Es gibt Möglichkeiten dass das Kind familienversichert ist obwohl ein Elternteil in der PKV ist.
Es kommt aufs Gehalt an - was das pkv Mitglied bekommt und dass des gkv Mitglieds.
Yoshi2020
2396 Beiträge
09.06.2022 17:52
Zitat von ElCamino:

Zitat von Lade:

Das Kind kann aber beim Vater mitversichert werden, das muss nicht in die PKV


Ich kenne es so: sobald einer von beiden in der PKV ist, geht das nicht und das Kind muss extra versichert werden. Entweder ebenfalls in der PKV oder freiwillig gesetzlich (mit eigenen Beiträgen).


Meine Eltern waren immer Privatversichert und war als Kind bei Ihnen mitversichert ohne extra Beitrag.
09.06.2022 22:46
Wir haben den Zwerg aus meiner PKV in die GKV meines Mannes "übertragen".

Voraussetzung war, dass mein Mann brutto mehr verdient und ich nicht über der Grenze bin. Hat problemlos geklappt. Ich selber bin auf Lebenszeit verbeamtet und kann bzw. Sollte nicht in die GKV. Mit Beihilfe, auch im Hinblick im Alter, lohnt es sich gar nicht für mich.

Und für den Zwerg hatte ich für 20%-PKV (80% Beihilfe) ca. 50€ monatlich zahlen müssen.

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