Mütter- und Schwangerenforum

Wieviel Unterhalt bekommt das Kind wenn der Vater Geschäftsführer ist?

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06.11.2017 20:53
Zitat von Silver1985:

Zitat von Fjörgyn:

Zitat von Silver1985:

Zitat von Fjörgyn:

Wie kommst du denn auf das schmale Brett, dass er ja bestimmt 10000€ verdienen muss? Unsere Geschäftsführerin verdient 2500€ netto und ihr gehört der Laden. Man muss sich als Geschäftsführer also nicht zwingend fett die Taschen vollstopfen. Mal ganz davon abgesehen, dass du ja auch nich die Kosten für die Krankenversicherung und andere freiwillige Sozialversicherungen abziehen muss, denn als Geschäftsführer muss er aich nämlich privat versichern und das wird alles bei der Berechnung des
Unterhalts berücksichtigt.
Wenn du glaubst, dass er zu wenig zahlt, dann sprich mit dem Jugendamt, aber du solltest auch nicht glauben, dass er plötzlich so viel Unterhalt zahlen muss, dass ihr davon gut leben könnt. Wird dir ja beim ALG2 ohnehin komplett angerechnet.


Also es ist kein kleiner Laden sondern schon einer der im Jahr an die über 320 Tsd € Gewinn macht....sogar im Internet protukuliert.
Ich bekomme im Moment nur aufstoockend Alg 2 da ich in Elternzeit bin ab nächsten Monat arbeite ich wieder und dann fällt auch das Alg 2 wieder weg.

Unsere Zahlen sehen ähnlich aus, trotzdem heißt das nicht, dass die Geschäftsführer sich ein fettes Gehalt zahlen und er kann sein Gehalt auch nicht beliebig erhöhen, da bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Geschäftsinhabers. Ganz so einfach ist das also alles nicht.
Wenn du aber der Meinung bist, dass er mehr zahlen müsste, dann geh zum Jugendamt, erkläre die Situation und die werden dir dann sagen, wie es weitergeht.


Also ich möchte es zumindest dort gerne mal ansprechen....wer ist denn da zuständig? Kenne mich mit dem Jugendamt so gar nicht weiter aus. Kann ich einfach erstmal anrufen und die Situation erklären und die leiten mich weiter oder lieber gleich da vorbei?


Du kannst erstmal ganz normal beim Jugendamt anrufen, würde auch erstmal in der "Zentrale" anrufen, die wissen dann schon wohin sie dich durchstellen müssen. Es geht da nämlich auch nach Anfangsbuchstaben vom Nachnamen usw
Glücksstein
4372 Beiträge
06.11.2017 20:53
Zitat von Silver1985:

Zitat von Glücksstein:

Woher kam denn das Schreiben das er jetzt neu 337 zahln muss?

Unterhalt wird beim Jugendamt neu berechnet.
Und dann ist sicherlich auch relevant das er davon eine gewisse Anzahl von Monaten an Einkommen nachweisen muss, er wird ja nicht immer konstand 10.000 haben. Davon muss ja ein Durchschnitt berechnet werden.


Also diese 337€ kamen vom Jobcenter. Vorher waren es 308€ und die kamen damals vor 4 Jahren vom Jugendamt.


Das Jobcenter hat überhaupt kein Recht höhrren Unterhalt zu verlangen. Das ist Sache vom Jugendamt.
06.11.2017 20:54
Zitat von Silver1985:

Zitat von Fjörgyn:

Zitat von Silver1985:

Zitat von Fjörgyn:

Wie kommst du denn auf das schmale Brett, dass er ja bestimmt 10000€ verdienen muss? Unsere Geschäftsführerin verdient 2500€ netto und ihr gehört der Laden. Man muss sich als Geschäftsführer also nicht zwingend fett die Taschen vollstopfen. Mal ganz davon abgesehen, dass du ja auch nich die Kosten für die Krankenversicherung und andere freiwillige Sozialversicherungen abziehen muss, denn als Geschäftsführer muss er aich nämlich privat versichern und das wird alles bei der Berechnung des
Unterhalts berücksichtigt.
Wenn du glaubst, dass er zu wenig zahlt, dann sprich mit dem Jugendamt, aber du solltest auch nicht glauben, dass er plötzlich so viel Unterhalt zahlen muss, dass ihr davon gut leben könnt. Wird dir ja beim ALG2 ohnehin komplett angerechnet.


Also es ist kein kleiner Laden sondern schon einer der im Jahr an die über 320 Tsd € Gewinn macht....sogar im Internet protukuliert.
Ich bekomme im Moment nur aufstoockend Alg 2 da ich in Elternzeit bin ab nächsten Monat arbeite ich wieder und dann fällt auch das Alg 2 wieder weg.

Unsere Zahlen sehen ähnlich aus, trotzdem heißt das nicht, dass die Geschäftsführer sich ein fettes Gehalt zahlen und er kann sein Gehalt auch nicht beliebig erhöhen, da bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Geschäftsinhabers. Ganz so einfach ist das also alles nicht.
Wenn du aber der Meinung bist, dass er mehr zahlen müsste, dann geh zum Jugendamt, erkläre die Situation und die werden dir dann sagen, wie es weitergeht.


Also ich möchte es zumindest dort gerne mal ansprechen....wer ist denn da zuständig? Kenne mich mit dem Jugendamt so gar nicht weiter aus. Kann ich einfach erstmal anrufen und die Situation erklären und die leiten mich weiter oder lieber gleich da vorbei?


In dem Schreiben, das du mal wg der ursprgl. Unterhaltsberechnung bekommen hast, sollte ein Bearbeiter drin stehen und den würde ich mal anrufen.
Silver1985
3532 Beiträge
06.11.2017 20:56
Zitat von Glücksstein:

Zitat von Silver1985:

Zitat von Glücksstein:

Woher kam denn das Schreiben das er jetzt neu 337 zahln muss?

Unterhalt wird beim Jugendamt neu berechnet.
Und dann ist sicherlich auch relevant das er davon eine gewisse Anzahl von Monaten an Einkommen nachweisen muss, er wird ja nicht immer konstand 10.000 haben. Davon muss ja ein Durchschnitt berechnet werden.


Also diese 337€ kamen vom Jobcenter. Vorher waren es 308€ und die kamen damals vor 4 Jahren vom Jugendamt.


Das Jobcenter hat überhaupt kein Recht höhrren Unterhalt zu verlangen. Das ist Sache vom Jugendamt.


Oh achso? Ich dachte die fragen auch immer nach und verlangen die Gehaltsabrechnungen von ihm.
06.11.2017 20:56
Zitat von Glücksstein:

Zitat von Silver1985:

Zitat von Glücksstein:

Woher kam denn das Schreiben das er jetzt neu 337 zahln muss?

Unterhalt wird beim Jugendamt neu berechnet.
Und dann ist sicherlich auch relevant das er davon eine gewisse Anzahl von Monaten an Einkommen nachweisen muss, er wird ja nicht immer konstand 10.000 haben. Davon muss ja ein Durchschnitt berechnet werden.


Also diese 337€ kamen vom Jobcenter. Vorher waren es 308€ und die kamen damals vor 4 Jahren vom Jugendamt.


Das Jobcenter hat überhaupt kein Recht höhrren Unterhalt zu verlangen. Das ist Sache vom Jugendamt.


Das finde ich auch merkwürdig (wobei ich nur wenig Ahnung von der Thematik habe).
Silver1985
3532 Beiträge
06.11.2017 20:57
Zitat von Trümmerlotte:

Zitat von Silver1985:

Zitat von Fjörgyn:

Zitat von Silver1985:

...

Unsere Zahlen sehen ähnlich aus, trotzdem heißt das nicht, dass die Geschäftsführer sich ein fettes Gehalt zahlen und er kann sein Gehalt auch nicht beliebig erhöhen, da bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Geschäftsinhabers. Ganz so einfach ist das also alles nicht.
Wenn du aber der Meinung bist, dass er mehr zahlen müsste, dann geh zum Jugendamt, erkläre die Situation und die werden dir dann sagen, wie es weitergeht.


Also ich möchte es zumindest dort gerne mal ansprechen....wer ist denn da zuständig? Kenne mich mit dem Jugendamt so gar nicht weiter aus. Kann ich einfach erstmal anrufen und die Situation erklären und die leiten mich weiter oder lieber gleich da vorbei?


Du kannst erstmal ganz normal beim Jugendamt anrufen, würde auch erstmal in der "Zentrale" anrufen, die wissen dann schon wohin sie dich durchstellen müssen. Es geht da nämlich auch nach Anfangsbuchstaben vom Nachnamen usw


Ok, dann mach ich das morgen einfach mal, da ist ja Sprechtag.
Silver1985
3532 Beiträge
06.11.2017 20:58
Zitat von Danii90:

Zitat von Silver1985:

Zitat von Fjörgyn:

Zitat von Silver1985:

...

Unsere Zahlen sehen ähnlich aus, trotzdem heißt das nicht, dass die Geschäftsführer sich ein fettes Gehalt zahlen und er kann sein Gehalt auch nicht beliebig erhöhen, da bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Geschäftsinhabers. Ganz so einfach ist das also alles nicht.
Wenn du aber der Meinung bist, dass er mehr zahlen müsste, dann geh zum Jugendamt, erkläre die Situation und die werden dir dann sagen, wie es weitergeht.


Also ich möchte es zumindest dort gerne mal ansprechen....wer ist denn da zuständig? Kenne mich mit dem Jugendamt so gar nicht weiter aus. Kann ich einfach erstmal anrufen und die Situation erklären und die leiten mich weiter oder lieber gleich da vorbei?


In dem Schreiben, das du mal wg der ursprgl. Unterhaltsberechnung bekommen hast, sollte ein Bearbeiter drin stehen und den würde ich mal anrufen.


Das Schreiben ist aber schon 4 Jahre alt, kann ich da immer noch anrufen? Klar alternativ die Zentrale....weiß ja nicht wie da der Wechsel ist mit den Mitarbeitern.
Marf
28077 Beiträge
06.11.2017 21:01
Zitat von Silver1985:

Zitat von Fjörgyn:

Wie kommst du denn auf das schmale Brett, dass er ja bestimmt 10000€ verdienen muss? Unsere Geschäftsführerin verdient 2500€ netto und ihr gehört der Laden. Man muss sich als Geschäftsführer also nicht zwingend fett die Taschen vollstopfen. Mal ganz davon abgesehen, dass du ja auch nich die Kosten für die Krankenversicherung und andere freiwillige Sozialversicherungen abziehen muss, denn als Geschäftsführer muss er aich nämlich privat versichern und das wird alles bei der Berechnung des
Unterhalts berücksichtigt.
Wenn du glaubst, dass er zu wenig zahlt, dann sprich mit dem Jugendamt, aber du solltest auch nicht glauben, dass er plötzlich so viel Unterhalt zahlen muss, dass ihr davon gut leben könnt. Wird dir ja beim ALG2 ohnehin komplett angerechnet.


Also es ist kein kleiner Laden sondern schon einer der im Jahr an die über 320 Tsd € Gewinn macht....sogar im Internet protukuliert.
Ich bekomme im Moment nur aufstoockend Alg 2 da ich in Elternzeit bin ab nächsten Monat arbeite ich wieder und dann fällt auch das Alg 2 wieder weg.

Das ist keine große Summe.
Und sagt auch nichts über die Gehälter aus.Bei diesem Umsatz würde ich mit weniger rechnen an deiner Stelle.
Lass es einfach neu berechnen.
Silver1985
3532 Beiträge
06.11.2017 21:04
Zitat von Danii90:

Zitat von Glücksstein:

Zitat von Silver1985:

Zitat von Glücksstein:

Woher kam denn das Schreiben das er jetzt neu 337 zahln muss?

Unterhalt wird beim Jugendamt neu berechnet.
Und dann ist sicherlich auch relevant das er davon eine gewisse Anzahl von Monaten an Einkommen nachweisen muss, er wird ja nicht immer konstand 10.000 haben. Davon muss ja ein Durchschnitt berechnet werden.


Also diese 337€ kamen vom Jobcenter. Vorher waren es 308€ und die kamen damals vor 4 Jahren vom Jugendamt.


Das Jobcenter hat überhaupt kein Recht höhrren Unterhalt zu verlangen. Das ist Sache vom Jugendamt.


Das finde ich auch merkwürdig (wobei ich nur wenig Ahnung von der Thematik habe).


Ich war damals mal der Meinung gelesen zu haben, dass gerade das Jobcenter hinterher ist, damit sie nicht zu viel zahlen müssen und dann alle 2 Jahre geprüft wird. Daher hatte ich mich auch darauf verlassen bzw. auf´s Jugendamt die das wohl von alleine aus machen aber wenn ich nun höre er war 3 Jahre Prokurist und ist nun Geschäftsführer und der Unterhalt hat sich nur um 26€ erhöht (wo er auch gleich den Mirgliedsbeitrag für´s Fußballtraining einbehielt), dann bin ich doch schon verwundert, dass da irgendwie doch nichts berechnet wurde.
Glücksstein
4372 Beiträge
06.11.2017 21:05
Zitat von Danii90:

Zitat von Glücksstein:

Zitat von Silver1985:

Zitat von Glücksstein:

Woher kam denn das Schreiben das er jetzt neu 337 zahln muss?

Unterhalt wird beim Jugendamt neu berechnet.
Und dann ist sicherlich auch relevant das er davon eine gewisse Anzahl von Monaten an Einkommen nachweisen muss, er wird ja nicht immer konstand 10.000 haben. Davon muss ja ein Durchschnitt berechnet werden.


Also diese 337€ kamen vom Jobcenter. Vorher waren es 308€ und die kamen damals vor 4 Jahren vom Jugendamt.


Das Jobcenter hat überhaupt kein Recht höhrren Unterhalt zu verlangen. Das ist Sache vom Jugendamt.


Das finde ich auch merkwürdig (wobei ich nur wenig Ahnung von der Thematik habe).


Das einzige wo die was zu melden haben, ist wenn die DDT erhöht wird den Betrag muss er so oder so freiwillig bezahlen.

Letztes Jahr hab ich noch Alg2 aufstockung bekommen, da kam ein Schreiben vom Jc das er die 7€ mehr ab Januar zahln muss, das wurde mir auch autom. angerechnet obwohl er dies noch nicht mal bezahlt hatte ich musste den Nachweis drüber bringen.

Grundsätzlich klärt das JA die Berechnung vom Unterhalt denn die prüfen im Normal Fall wenn man das will aller 2 Jahre das Einkommen des Unterhaltspflichtigen Elternteils.

Lass dich da vom Jc nicht ins Boxhorn jagen.

Wenn er deutlich mehr verdient geh zum JA erklär die Situation. Die fordern Einkommensnachweise von ihm an. Dann wird neu berechnet.
Sollte er allerdings weniger Lohn ausgezahlt bekommen als es tatsächlich ist, geb ich der Vorrednerin Recht das es dann sehr schwierig ist ihm das nachzuweisen.

Beim JA gibts sicher ein Ansprechpartner für euch.
Bei uns suf dem JA sind die Sachbearbeiter in Buchstaben des Familiennamens aufgeteilt und an den wende ich mich wenns da was zu klären gibt.
06.11.2017 21:22
Das bekomme ich ja schon an Unterhalt und der Vater verdient nicht so viel

1. ist das vom Alter des Kindes abhängig
2. natürlich an seiner neuen Nettoeinnahme
3. würde ich ebenfalls die kostenlose Variante vom Jugendamt wählen. Die fordern ihn auf sein Vermögen bzw Einkommen offen zu legen und können bis zu 3 (?) Monate rückwirkend berechnen und verlangen und dann natürlich für die Zukunft.
4. wenn du noch keinen Unterhaltstitel hast, DANN JETZT Diese Summe kann dann bei Nichteinhaltung oder ähnliches immer verlangt (gar gepfändet) werden.
06.11.2017 21:52
...wenn sich hier viele wundern: das kann mit den 3.000€ netto schon so hinkommen, denn bei einem zwischen 6- und 11-jährigem Kind kommt man auf einen Auszahlungsbetrag (Unterhält - hälftiges Kindergeld) von 307€, wenn man von einem bereinigten (!) Nettoeinkommen von bis zu 2.300 € ausgeht. Wenn man unterstellt, dass von den 3.000 €, die hier so in den Raum geworfen wurden, noch PKV-Beiträge weggehen und man sich bewusst macht, dass es noch andere Posten gibt, die der Unterhaltsberechtigte abziehen kann, ist das gar nicht so abwegig

Ob er nun als Geschäftsführer mehr verdient, wissen wir alle nicht!

Ich persönlich würde, wenn das Verhältnis nicht total zerrüttet ist, den Ex mal ansprechen, bevor ich den Weg über Dritte suche...
Silver1985
3532 Beiträge
07.11.2017 09:54
Zitat von cogito_ergo_sum:

...wenn sich hier viele wundern: das kann mit den 3.000€ netto schon so hinkommen, denn bei einem zwischen 6- und 11-jährigem Kind kommt man auf einen Auszahlungsbetrag (Unterhält - hälftiges Kindergeld) von 307€, wenn man von einem bereinigten (!) Nettoeinkommen von bis zu 2.300 € ausgeht. Wenn man unterstellt, dass von den 3.000 €, die hier so in den Raum geworfen wurden, noch PKV-Beiträge weggehen und man sich bewusst macht, dass es noch andere Posten gibt, die der Unterhaltsberechtigte abziehen kann, ist das gar nicht so abwegig

Ob er nun als Geschäftsführer mehr verdient, wissen wir alle nicht!

Ich persönlich würde, wenn das Verhältnis nicht total zerrüttet ist, den Ex mal ansprechen, bevor ich den Weg über Dritte suche...


Also da es die Firma von seinem Opa war, gehe ich definitiv davon aus das er mehr verdient als der Durchschnitt
07.11.2017 16:29
Ich kann morgen mit einem Euro eine UG gründen und bin dann Geschäftsführerin

Mal ehrlich - wie auch schon geschrieben - GF-Gehälter sind nicht zwingend so hoch. Oft sogar niedriger als die der Angestellten, wenn der GF auch Gesellschafter (also Eigentümer der Firma) ist. Ist er das aber wie in Deinem Fall nicht, hat er wiederum nullkommanull mit den Gewinnen zu tun - die übrigens oft auch reinvestiert werden. Lange Rede, kurzer Sinn - spekulieren bringt gar nichts. Ansprechen oder offiziell abklären lassen und fertig.
Gioia80
2110 Beiträge
07.11.2017 18:08
Zitat von cogito_ergo_sum:

...wenn sich hier viele wundern: das kann mit den 3.000€ netto schon so hinkommen, denn bei einem zwischen 6- und 11-jährigem Kind kommt man auf einen Auszahlungsbetrag (Unterhält - hälftiges Kindergeld) von 307€, wenn man von einem bereinigten (!) Nettoeinkommen von bis zu 2.300 € ausgeht. Wenn man unterstellt, dass von den 3.000 €, die hier so in den Raum geworfen wurden, noch PKV-Beiträge weggehen und man sich bewusst macht, dass es noch andere Posten gibt, die der Unterhaltsberechtigte abziehen kann, ist das gar nicht so abwegig

Ob er nun als Geschäftsführer mehr verdient, wissen wir alle nicht!

Ich persönlich würde, wenn das Verhältnis nicht total zerrüttet ist, den Ex mal ansprechen, bevor ich den Weg über Dritte suche...


kann dir da nur zustimmen! Warum fragst du deinen Ex nicht direkt? Mit dem Kindergeld hast du für deinen Sohn, um den es hier ja offensichtlich geht über 500€ im Monat zur Verfügung. Dass du aktuell von ALG2 lebst, kann dein Ex ja nichts dafür. Dem Kind zuliebe, sollte man doch immer versuchen solche Dinge ohne Ämter zu klären. Er zahlt ja...vielleicht ist er aber in Zukunft nicht mehr gewillt extra Dinge zu zahlen für seinen Sohn, wenn du ihm jetzt, ohne vorher mit ihm gesprochen zu haben so auf die Füße trittst?!
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