Wo bleibt die Gerechtigkeit? Kann man das Kindern antun,dass sie für die Fehler anderer büßen?
05.02.2009 12:00
Es geht um folgendes. Gestern kam ein Brief in unser Haus eingeflattert.Mein kleiner und eine uns unbekannte 2 jährige sind warscheinlich erbe von fast 10 000 euro schulden geworden.ich fasse es nicht.ich bin so sauer. das alles is passiert,weil ein wichtiges schreiben verlohren gegangen ist.komischerweise von beiden kindern.als ich heute mit den zuständigen anwälten telefoniert habe,ist mir fast der kragen geplatzt,als antwort habe ich nur bekommen,da kann ich ihnen leider auch nicht weiter helfen.sorry aber ich musste das mal los werden.bin so geladen.
05.02.2009 12:02
du musst das erbe nicht annehmen !!!! einfach ferwehren und gut ist!
05.02.2009 12:02
Zitat von EmilysMama:
Man muss das erbe doch nicht antreten oder?
richtig..man kann ein erbe ausschlagen
05.02.2009 12:04
Einfach ned annehmen und gut du bist nicht verpflichtet das Erbe anzutreten du kannst ausschlagen...
05.02.2009 12:04
wir haben das erbe ausgeschlagen.aber ein wichtiges schreiben is bei dehnen verlohren gegangen.das kann man nicht noch mal machen hat die am telefon zu mir gesagt.da es nicht familiengerichtlich genehmigt wurde.obwohl alles eingeschickt wurde.
05.02.2009 12:05
ich würde die anwälte wechseln wenn sie mir so doofe kommentare entgegen bringen würden...
ALso schnell erbe verwehren du bis die mutter du kannst das!!!
ALso schnell erbe verwehren du bis die mutter du kannst das!!!
05.02.2009 12:05
Wie mies is das denn, aber du kannst ein Erbe auch ausschlagen....Bei nem kleinen können die ja nix holen.
05.02.2009 12:06
das is ja der hammer..nimm dir nen anderen anwalt und geh dagegen vor...sowas geht gar nicht
05.02.2009 12:10
ja werde ich auch machen.werde mir nen anwalt nehmen und versuchen das wir aus der sache raus kommen.aber wenn das insolvenzverfahren nicht mehr aufgenommen wird dann is der kleine und die kleine erbe. ob das verfahren wieder aufgenommen wird entscheidet das gericht wo das ganze bearbeitet wird
05.02.2009 12:10
Zitat von leonsmama2004:
wir haben das erbe ausgeschlagen.aber ein wichtiges schreiben is bei dehnen verlohren gegangen.das kann man nicht noch mal machen hat die am telefon zu mir gesagt.da es nicht familiengerichtlich genehmigt wurde.obwohl alles eingeschickt wurde.
Trotzdem noch mal schicken, auch wenn es da gewisse Fristen gibt. UUND in dem Schreiben auf das erste Schreiben verweisen. UND als Einschreiben mit Rückschein.
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