Wohnungskündigung
11.08.2014 21:03
Heute hat er sich z.b aufgeregt weil meine kleine beim hoch laufen geschrien hat und da meinte er zu mir is ja schlimmer als wie bei den
Assis dieses Geschrei und es war 18 Uhr egal was ich mache er fühlt sich
Wegen allen gestört
Assis dieses Geschrei und es war 18 Uhr egal was ich mache er fühlt sich
Wegen allen gestört
11.08.2014 21:10
Zitat von Seesternchen_2.0:
Klar kann man dir mit Kind und schwanger die Wohnung fristlos kündigen.
Ich weiß nicht wie es wirklich bei euch ist, aber ich kann mir wahrlich nicht vorstellen, dass sich 4 Parteien absprechen und diese Geschichten erfinden nur um dich los zu werden. Warum sollten sie dich los werden? Welchen Sinn hat das? Verstehst was ich meine?
Ich will dir nichts böses. Aber es hat für mich en Fäden Beigeschmack.
Und wenn über die hälfte des Hauses mich los werden will, würde ich mich fragen warum dass so ist, mir ne neue Wohnung suchen und die Fehler nicht mehr machen...
man kann härtefall einreichen. sprich, wenn du nachweisen kannst, dass du auf der suche bist, es dir aber nicht möglich ist, im vorgegebenen rahmen eine wohnung zu finden, müssen sie dich bis zu 2 jahre (wenn ich das richtig im kopf habe) wohnen lassen.
außerdem solltest du im falle einer fristlosen kündigung widerspruch einlegen.
11.08.2014 21:12
Zitat von ellyone19:bei Kindergeschrei kann er sowieso nichts machen....
Heute hat er sich z.b aufgeregt weil meine kleine beim hoch laufen geschrien hat und da meinte er zu mir is ja schlimmer als wie bei den
Assis dieses Geschrei und es war 18 Uhr egal was ich mache er fühlt sich
Wegen allen gestört
sag ihm doch nächstes mal einfach das er dann einfach in den Wald ziehen
soll wenn er totenstille haben will.
11.08.2014 21:12
Ich kenne das so:
ine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund gem. § 543 Abs. 3 BGB ( http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__543.html (link is external)) stellt auch die störende Mietpartei durch ruhstörenden Lärm infolge lautem Musik hören dar. Das laute Musik hören ist ein vertragswidriges Verhalten des Mieters, welches eine Verletzung von Pflichten aus dem Mietvertrag darstellt.
Durch das Hören lauter Musik zu nächtlichen Zeiten wird der Hausfrieden gestört.
Der Vermieter kann in solchen Fällen, den Mieter nach einer vorherigen Abmahnung gem. § 543 Abs. 3 BGB ( http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html (link is external)) wegen Beeinträchtigung und Verstoß gegen den Mietvertrag wegen zu lauten Musikhörens fristlos kündigen, gem. § 569 Abs. 2 BGB ( http://dejure.org/gesetze/BGB/569.html (link is ). Da die Fortsetzung des Mietverhältnisses mit der störenden Mietpartei dem Vermieter nicht mehr zugemutet werden kann, weil die störende Mietpartei durch wiederholendes vertragswidriges Verhalten auch nach Abmahnung den Hausfrieden gestört hat.
Für diese Unzumutbarkeit, die der Vermieter möglicherweise vor Gericht darlegen muss, wären Lärmprotokolle, die seine Mieter führen, Polizeianzeigen wegen Lärmbelästigung und die glaubhaften Aussagen der Nachbarn, die die Lärmprotokolle hielten sowie die wirksame Abmahnung von großer Bedeutung.
Wenn sie zuvor abgemahnt wurde, kann gekündigt werden fristlos
ine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund gem. § 543 Abs. 3 BGB ( http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__543.html (link is external)) stellt auch die störende Mietpartei durch ruhstörenden Lärm infolge lautem Musik hören dar. Das laute Musik hören ist ein vertragswidriges Verhalten des Mieters, welches eine Verletzung von Pflichten aus dem Mietvertrag darstellt.
Durch das Hören lauter Musik zu nächtlichen Zeiten wird der Hausfrieden gestört.
Der Vermieter kann in solchen Fällen, den Mieter nach einer vorherigen Abmahnung gem. § 543 Abs. 3 BGB ( http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html (link is external)) wegen Beeinträchtigung und Verstoß gegen den Mietvertrag wegen zu lauten Musikhörens fristlos kündigen, gem. § 569 Abs. 2 BGB ( http://dejure.org/gesetze/BGB/569.html (link is ). Da die Fortsetzung des Mietverhältnisses mit der störenden Mietpartei dem Vermieter nicht mehr zugemutet werden kann, weil die störende Mietpartei durch wiederholendes vertragswidriges Verhalten auch nach Abmahnung den Hausfrieden gestört hat.
Für diese Unzumutbarkeit, die der Vermieter möglicherweise vor Gericht darlegen muss, wären Lärmprotokolle, die seine Mieter führen, Polizeianzeigen wegen Lärmbelästigung und die glaubhaften Aussagen der Nachbarn, die die Lärmprotokolle hielten sowie die wirksame Abmahnung von großer Bedeutung.
Wenn sie zuvor abgemahnt wurde, kann gekündigt werden fristlos
11.08.2014 21:17
Mit mir wurde halt gesprochen aber schriftlich habe ich nichts bekomm
11.08.2014 21:18
Zitat von Cappotella:
Zitat von Seesternchen_2.0:
Klar kann man dir mit Kind und schwanger die Wohnung fristlos kündigen.
Ich weiß nicht wie es wirklich bei euch ist, aber ich kann mir wahrlich nicht vorstellen, dass sich 4 Parteien absprechen und diese Geschichten erfinden nur um dich los zu werden. Warum sollten sie dich los werden? Welchen Sinn hat das? Verstehst was ich meine?
Ich will dir nichts böses. Aber es hat für mich en Fäden Beigeschmack.
Und wenn über die hälfte des Hauses mich los werden will, würde ich mich fragen warum dass so ist, mir ne neue Wohnung suchen und die Fehler nicht mehr machen...
man kann härtefall einreichen. sprich, wenn du nachweisen kannst, dass du auf der suche bist, es dir aber nicht möglich ist, im vorgegebenen rahmen eine wohnung zu finden, müssen sie dich bis zu 2 jahre (wenn ich das richtig im kopf habe) wohnen lassen.
außerdem solltest du im falle einer fristlosen kündigung widerspruch einlegen.
Genau - es gibt noch die Härtefälle, in denen man nicht aus der Wohnung verwiesen werden darf und zusätzlich gibt es noch nach 721 zpo eine angemessene Räumungsfrist und nach 765a zpo die Abwehr einer Räumung. Alles in allem ist eine fristlose Kündigung nicht einfach so möglich!
11.08.2014 21:20
ohne mind. eine vorherige schriftliche abmahnung kann dir mal überhaupt nicht fristls gekündigt werden.
bin auch erstaunt, dass dein vermieter das einfach so hinnimmt. wenn nie die polizei gerufen wurde, kein lärmprotokoll geführt wurde oder oder oder, kann es ja so schlimm nicht sein
und wenn du schwanger bist, könntest du auch als härtefall gelten und im besten fall bist du damit eh nicht kündbar.
ich würde aber auch auf jeden fall nen anwalt dazu nehmen und zügig ausziehen.... wer will in so einem umfeld schon freiwillig wohnen.
bin auch erstaunt, dass dein vermieter das einfach so hinnimmt. wenn nie die polizei gerufen wurde, kein lärmprotokoll geführt wurde oder oder oder, kann es ja so schlimm nicht sein
und wenn du schwanger bist, könntest du auch als härtefall gelten und im besten fall bist du damit eh nicht kündbar.
ich würde aber auch auf jeden fall nen anwalt dazu nehmen und zügig ausziehen.... wer will in so einem umfeld schon freiwillig wohnen.
11.08.2014 21:21
Zitat von Bärbel2013:
Ich kenne das so:
ine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund gem. § 543 Abs. 3 BGB ( http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__543.html (link is external)) stellt auch die störende Mietpartei durch ruhstörenden Lärm infolge lautem Musik hören dar. Das laute Musik hören ist ein vertragswidriges Verhalten des Mieters, welches eine Verletzung von Pflichten aus dem Mietvertrag darstellt.
Durch das Hören lauter Musik zu nächtlichen Zeiten wird der Hausfrieden gestört.
Der Vermieter kann in solchen Fällen, den Mieter nach einer vorherigen Abmahnung gem. § 543 Abs. 3 BGB ( http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html (link is external)) wegen Beeinträchtigung und Verstoß gegen den Mietvertrag wegen zu lauten Musikhörens fristlos kündigen, gem. § 569 Abs. 2 BGB ( http://dejure.org/gesetze/BGB/569.html (link is ). Da die Fortsetzung des Mietverhältnisses mit der störenden Mietpartei dem Vermieter nicht mehr zugemutet werden kann, weil die störende Mietpartei durch wiederholendes vertragswidriges Verhalten auch nach Abmahnung den Hausfrieden gestört hat.
Für diese Unzumutbarkeit, die der Vermieter möglicherweise vor Gericht darlegen muss, wären Lärmprotokolle, die seine Mieter führen, Polizeianzeigen wegen Lärmbelästigung und die glaubhaften Aussagen der Nachbarn, die die Lärmprotokolle hielten sowie die wirksame Abmahnung von großer Bedeutung.
Wenn sie zuvor abgemahnt wurde, kann gekündigt werden fristlos
Das stimmt zum Teil ja- habe viele Fälle im Mietrecht vor Gericht gehabt.
Grundsätzlich würde ein Richter in einem Fall wie hier sagen, dass es nicht für eine fristlose Kündigung genügt. Keine Abmahnungen, die Ruhestörungen stehen nicht fest. So kann man nicht fristlos kündigen - bzw. man kann, läuft vor Gericht aber oft auf einen Vergleich hinaus, da die Kündigung meist unwirksam ist... So ist es meist in der Praxis!
11.08.2014 21:24
Zitat von martinchen:
Zitat von Bärbel2013:
Ich kenne das so:
ine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund gem. § 543 Abs. 3 BGB ( http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__543.html (link is external)) stellt auch die störende Mietpartei durch ruhstörenden Lärm infolge lautem Musik hören dar. Das laute Musik hören ist ein vertragswidriges Verhalten des Mieters, welches eine Verletzung von Pflichten aus dem Mietvertrag darstellt.
Durch das Hören lauter Musik zu nächtlichen Zeiten wird der Hausfrieden gestört.
Der Vermieter kann in solchen Fällen, den Mieter nach einer vorherigen Abmahnung gem. § 543 Abs. 3 BGB ( http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html (link is external)) wegen Beeinträchtigung und Verstoß gegen den Mietvertrag wegen zu lauten Musikhörens fristlos kündigen, gem. § 569 Abs. 2 BGB ( http://dejure.org/gesetze/BGB/569.html (link is ). Da die Fortsetzung des Mietverhältnisses mit der störenden Mietpartei dem Vermieter nicht mehr zugemutet werden kann, weil die störende Mietpartei durch wiederholendes vertragswidriges Verhalten auch nach Abmahnung den Hausfrieden gestört hat.
Für diese Unzumutbarkeit, die der Vermieter möglicherweise vor Gericht darlegen muss, wären Lärmprotokolle, die seine Mieter führen, Polizeianzeigen wegen Lärmbelästigung und die glaubhaften Aussagen der Nachbarn, die die Lärmprotokolle hielten sowie die wirksame Abmahnung von großer Bedeutung.
Wenn sie zuvor abgemahnt wurde, kann gekündigt werden fristlos
Das stimmt zum Teil ja- habe viele Fälle im Mietrecht vor Gericht gehabt.
Grundsätzlich würde ein Richter in einem Fall wie hier sagen, dass es nicht für eine fristlose Kündigung genügt. Keine Abmahnungen, die Ruhestörungen stehen nicht fest. So kann man nicht fristlos kündigen - bzw. man kann, läuft vor Gericht aber oft auf einen Vergleich hinaus, da die Kündigung meist unwirksam ist... So ist es meist in der Praxis!
Ok, tut mir leid, dann habe ich was falsches geschrieben
Na dann Wohnung suchen in Ruhe und Ruhe bewahren, weil nicht fristlos gekündigt werden kann , würde ich nun raten
11.08.2014 21:27
Zitat von ellyone19:
Ich such aufjedenfall![]()
Hier kann man nicht in Ruhe wohnen ..
Vor allem in der Schwangerschaft solltest du besser Ruhe haben und dich entspannen
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