50.000 Gehalt als Oberarzt realistisch?
28.07.2024 10:22
Zitat von MamiDiana:
Zitat von nilou:
Zitat von MamiDiana:
Das Jugendamt kümmert sich um den Unterhalt aber in Form einer Beistandschaft, die dann aber bis zur Volljährigkeit gilt und nicht zurück genommen werden kann.
Einen Anwalt muss man bezahlen und man weiß eben vorher nicht, ob das richtig oder falsch ist.
Der eigentliche Grund, warum man hier aber zögert ist, kann aber auch sein, und da spreche ich auch aus Erfahrung, dass alles soweit läuft, man sich halbwegs konfliktfrei versteht und dann Zweifel am Gehalt hat (vielleicht nach mehreren Jahren derselben Eingruppierung in der Düsseldorfer Tabelle, obwohl man schon Karriereänderungen mitbekommen hat) und den Ex-Partner dann fragt und ohne Nachweis ins Zweifeln gerät.
Das Einschalten externer Stellen schürt deutliches Konfliktpotential und man überlegt sich da schon dreimal, ob das nicht auch irgendwie friedlicher geht. Bevor die Freundin handelt, hat sie eben TE gefragt und TE ist ratlos und fragt hier nach, um ein Gefühl zu entwickeln.
Und was ist das nur immer für eine Aussage, "das wird dir hier keiner sagen können, ob das stimmt oder nicht" ...
Das ist, wie wenn jemand hier nach einer Verdachtsdiagnose im Ultraschall nach Erfahrung anderer fragt und man ihr sagt "das kann dir hier keiner sagen, ob dein Kind gesund ist oder nicht" ... das war einfach nicht die Frage, aber man möchte eben ein Gefühl entwickeln, mit dem man sich besser entscheiden kann, wie man mit gewissen Situationen umgeht ...
Das was du schreibst stimmt schlicht und ergreifend nicht: eine Beistandschaft kann jederzeit beendet werden und auch jederzeit wieder beginnen. Und dann jederzeit wieder beendet werden.
Mangelndes Vertrauen finde ich persönlich sehr konfliktanfällig.
Und natürlich kann das Gehalt stimmen. Genauso können es 100.000 € sein.
Ja und genau das ist doch aber die Aussage, die die TE sich damit erhofft hat: Dass es stimmen kann. Wenn das jetzt mehrere sagen und einer sogar sagt sein Verwandter/Bekannter hat selbige Position und verdient so viel netto, bekommt man eben ein Gefühl für das Gehalt eines Oberarztes in der Psychiatrie. Ob das auf den besagten Vater zutrifft oder nicht, ist hier nicht Gegenstand, aber es besteht eben die Möglichkeit und so entwickelt man ein Gefühl dafür und entscheidet auf dieser Grundlage vielleicht anders als vor dieser Frage im Forum.
Die Info der Beistandschaft bis zur Volljährigkeit habe ich von unserem Jugendamt, weil ich eben genau besagtes Problem schon hatte und nachgefragt habe inwiefern sie mir helfen können.
Sollte das eine Falschinformation sein, tut es mir natürlich leid, aber ich habe dem Sachbearbeiter natürlich geglaubt und dann von einer Beistandschaft abgesehen.
Zur Beendigung Seite 14:
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/94492/c7697366 a5bd7f0ca2f14c72399a6695/prm-10481-broschure-die-n eue-beistandsch-data.pdf
28.07.2024 10:27
Zitat von MamiDiana:
Zitat von nilou:
Zitat von Anonym 1 (211365):
Zitat von MamiDiana:Danke. So ist es.
...
Wenn der Beitrag 50.000 ungefähr hinkommen sollte, wird nichts unternommen und dem Vater geglaubt. Der "Frieden" muss nicht gleich mit Anwalt, Jugendamt etc. zerstört werden. Auch wenn einige von euch schlechte Erfahrungen gemacht haben und sich nur noch über Jugendamt und Anwalt mit den Vätern verstehen - es ist nicht überall gleich.
Ich bin wieder einmal geschockt, wie hier mit böswilligen Unterstellungen um sich geworfen wird. Natürlich wollen wir den euch allen unbekannten Vater hier bloßstellen und haben nur übles im Sinn.
Du musst es ja wissen. Ach ups die Freundin. „Frieden“ sagt übrigens viel aus.
Ich finde es schade, das Jugendamt und co immer als negativ betrachtet werden. Die Hinzuziehung solcher externen Stellen kann viel Ruhe in die Mutter-Vater Ebene getrennter Eltern bringen. Weil man Konflikt- und Streitpotential raus nimmt und sich nur auf die Kinder konzentrieren kann.
Ich kann dir versichern, dass mein Ex Mann sollte er Post vom Jugendamt bekommen, weil ich dort Hilfe gesucht habe, ganz und gar nicht mehr auf einer Mutter-Vater-Ebene handeln würde ... der "Frieden" wäre dann auch aus ... und das liegt nicht daran, dass das Jugendamt böse ist, sondern weil Charaktere verschieden sind und man manche Menschen eben schon mit kleinen Dingen auf den Schlips treten kann, die du vielleicht überhaupt nicht als schlimm empfindest... andere aber schon
Dein Ex würde sich doch aber auch schon von dir auf den Schlips getreten fühlen, wenn du seine Gehaltsabrechnung verlangen würdest, richtig? Da geht es um das Ding, nicht das Jugendamt. Also schlimm ist nicht das Jugendamt, sondern was du möchtest bzw. das du was möchtest.
Wenn du schon über eine Beistandschaft nachgedacht hast gibt es ja durchaus Sachen die nicht rund laufen. Der „Frieden“ besteht wahrscheinlich nur demnach weil du daran nicht rührst damit er sich nicht auf den Schlips getreten fühlt. Die Gefahr dabei besteht nur, das das nicht immer funktionieren wird bzw. Kompromisse eingeht die man eigentlich nicht will
28.07.2024 10:37
Zitat von nilou:
Zitat von MamiDiana:
Zitat von nilou:
Zitat von Anonym 1 (211365):
...
Du musst es ja wissen. Ach ups die Freundin. „Frieden“ sagt übrigens viel aus.
Ich finde es schade, das Jugendamt und co immer als negativ betrachtet werden. Die Hinzuziehung solcher externen Stellen kann viel Ruhe in die Mutter-Vater Ebene getrennter Eltern bringen. Weil man Konflikt- und Streitpotential raus nimmt und sich nur auf die Kinder konzentrieren kann.
Ich kann dir versichern, dass mein Ex Mann sollte er Post vom Jugendamt bekommen, weil ich dort Hilfe gesucht habe, ganz und gar nicht mehr auf einer Mutter-Vater-Ebene handeln würde ... der "Frieden" wäre dann auch aus ... und das liegt nicht daran, dass das Jugendamt böse ist, sondern weil Charaktere verschieden sind und man manche Menschen eben schon mit kleinen Dingen auf den Schlips treten kann, die du vielleicht überhaupt nicht als schlimm empfindest... andere aber schon
Dein Ex würde sich doch aber auch schon von dir auf den Schlips getreten fühlen, wenn du seine Gehaltsabrechnung verlangen würdest, richtig? Da geht es um das Ding, nicht das Jugendamt. Also schlimm ist nicht das Jugendamt, sondern was du möchtest bzw. das du was möchtest.
Wenn du schon über eine Beistandschaft nachgedacht hast gibt es ja durchaus Sachen die nicht rund laufen. Der „Frieden“ besteht wahrscheinlich nur demnach weil du daran nicht rührst damit er sich nicht auf den Schlips getreten fühlt. Die Gefahr dabei besteht nur, das das nicht immer funktionieren wird bzw. Kompromisse eingeht die man eigentlich nicht will
Genau so ist es, manchmal wahrt man den "Frieden", der natürlich auf eigene Kompromisse beruht, die man eigentlich lieber anders hätte, den Kindern zu liebe. Gebe ich also meinen unliebsamen Kompromiss auf, entfache ich einen Konflikt unter dem evtl. die Kinder leiden müssten. Und da überlege ich natürlich, wie wichtig mir "ein schönerer Kompromiss" ist.
Und ihm waren die Nachweise lieber, als das Jugendamt...
28.07.2024 11:03
Oh-es geht um Unterhalt?
Ich dachte einfach nur um Neugierde.
Da wären ja aber alle Vermutungen etwas fehl am Platz .
Also sollte es um die Unterhaltsberechnung gehen.
Eine Beistandschaft beim Jugendamt ist nicht verbindlich und kann natürlich jederzeit aufgehoben werden.Und ist kostenfrei.
Warum man aber keinen Einblick in die Finanzen des Partners hat(ausser man lebt nicht zusammen)ist mir schleierhaft.
Spätestens bei der Steuererklärung bekommt man doch einen Einblick?!
Ich dachte einfach nur um Neugierde.
Da wären ja aber alle Vermutungen etwas fehl am Platz .
Also sollte es um die Unterhaltsberechnung gehen.
Eine Beistandschaft beim Jugendamt ist nicht verbindlich und kann natürlich jederzeit aufgehoben werden.Und ist kostenfrei.
Warum man aber keinen Einblick in die Finanzen des Partners hat(ausser man lebt nicht zusammen)ist mir schleierhaft.
Spätestens bei der Steuererklärung bekommt man doch einen Einblick?!
28.07.2024 11:05
Also in unserer Landespsychiatrie geht das Gehalt ab 9000 brutto los. Steuerklasse 1 also 5000. Aufs Jahr verteilt wären es also 60.000 Euro.
28.07.2024 11:42
Zitat von zwei92:Danke.Das wäre aber dann ein Einstiegsgehalt, kein Oberarzt?
Also in unserer Landespsychiatrie geht das Gehalt ab 9000 brutto los. Steuerklasse 1 also 5000. Aufs Jahr verteilt wären es also 60.000 Euro.
28.07.2024 12:15
Zitat von DieW:
Oh-es geht um Unterhalt?
Ich dachte einfach nur um Neugierde.
Da wären ja aber alle Vermutungen etwas fehl am Platz .
Also sollte es um die Unterhaltsberechnung gehen.
Eine Beistandschaft beim Jugendamt ist nicht verbindlich und kann natürlich jederzeit aufgehoben werden.Und ist kostenfrei.
Warum man aber keinen Einblick in die Finanzen des Partners hat(ausser man lebt nicht zusammen)ist mir schleierhaft.
Spätestens bei der Steuererklärung bekommt man doch einen Einblick?!
Aber ich habe doch keinen Einblick in die Finanzen meines Ex Wir haben immer getrennt Steuererklärung gemacht und er hat nach der Trennung nun schon längst einen neuen Job. Keine Ahnung was er verdient, der Unterhalt kommt mir aber ok vor.
Und wenn ich anfangen würde das über das Jugendamt klären zu wollen, würde mein Ex das als persönlichen Angriff von mir auf ihn verstehen und sich entsprechend rächen. Und da er mich nur über das Kind treffen kann, würde dieses dann letztendlich leiden. Daher kann ich sehr gut nachvollziehen, dass man sich gut überlegt, ob es das wert ist oder nicht zum eigenen Schutz und des Kindes gut sein lässt.
28.07.2024 13:21
Zitat von Anonym 1 (211365):
Zitat von zwei92:Danke.Das wäre aber dann ein Einstiegsgehalt, kein Oberarzt?
Also in unserer Landespsychiatrie geht das Gehalt ab 9000 brutto los. Steuerklasse 1 also 5000. Aufs Jahr verteilt wären es also 60.000 Euro.
Doch Oberarzt.
28.07.2024 14:01
Zitat von Anonym 1 (211365):
Zitat von YellowBird:Hier absolut unterschiedliche Angaben - damit du siehst, dass Google einem damit leider überhaupt nicht weiter bringt.
Zitat von Anonym 1 (211365):
Ein Vater ist Oberarzt in einer Klinik für Psychiatrie. Das ist in Niedersachsen (falls es eine Rolle spielt). Er arbeitet Vollzeit, nicht Teilzeit.
Er behauptet, dass er 50.000 Euro im Jahr verdient.
Ist das realistisch? Ich dachte, das sei viel mehr. Aber ich habe von Arztgehältern keine Ahnung.
Google es doch einfach? Bei mir wird sofort angezeigt, dass es (netto) um die 50.000 € seien.
Man weiß doch als Erwachsener, dass es einen Unterschied zwischen Brutto und Netto gibt? Soll ich den Unterschied nochmal erklären?
Die Aussagen von Google sind alles andere als unaussagekräftig.
28.07.2024 14:41
Ich denke auch das eher brutto 90-120 T realistischer sind.
Nach allen Abzügen, kann sein das er von 50T redet sie im übrig bleiben. Aber man redet eigentlich immer nur von Brutto, da jeder andere persönliche steuerliche Verhältnisse hat.
Nach allen Abzügen, kann sein das er von 50T redet sie im übrig bleiben. Aber man redet eigentlich immer nur von Brutto, da jeder andere persönliche steuerliche Verhältnisse hat.
28.07.2024 16:00
Zitat von Anonym 2 (211365):
Zitat von DieW:
Oh-es geht um Unterhalt?
Ich dachte einfach nur um Neugierde.
Da wären ja aber alle Vermutungen etwas fehl am Platz .
Also sollte es um die Unterhaltsberechnung gehen.
Eine Beistandschaft beim Jugendamt ist nicht verbindlich und kann natürlich jederzeit aufgehoben werden.Und ist kostenfrei.
Warum man aber keinen Einblick in die Finanzen des Partners hat(ausser man lebt nicht zusammen)ist mir schleierhaft.
Spätestens bei der Steuererklärung bekommt man doch einen Einblick?!
Aber ich habe doch keinen Einblick in die Finanzen meines Ex Wir haben immer getrennt Steuererklärung gemacht und er hat nach der Trennung nun schon längst einen neuen Job. Keine Ahnung was er verdient, der Unterhalt kommt mir aber ok vor.
Und wenn ich anfangen würde das über das Jugendamt klären zu wollen, würde mein Ex das als persönlichen Angriff von mir auf ihn verstehen und sich entsprechend rächen. Und da er mich nur über das Kind treffen kann, würde dieses dann letztendlich leiden. Daher kann ich sehr gut nachvollziehen, dass man sich gut überlegt, ob es das wert ist oder nicht zum eigenen Schutz und des Kindes gut sein lässt.
Ich bin grad etwas sprachlos.
Man verlässt sich auf Aussagen von irgendwelchen Menschen im Internet um die Aussagen dann geltend zu machen ,bevor man sich an die zuständige Behörde wendet,weil man Angst vor Rache hat?,
Verstehe ich absolut nicht,weil man ja so oder so an den Ex-Partner tritt.
Aber ich verstehe die Art und Denkweise der meisten Menschen eh nicht.
28.07.2024 16:10
Zitat von DieW:
Zitat von Anonym 2 (211365):
Zitat von DieW:
Oh-es geht um Unterhalt?
Ich dachte einfach nur um Neugierde.
Da wären ja aber alle Vermutungen etwas fehl am Platz .
Also sollte es um die Unterhaltsberechnung gehen.
Eine Beistandschaft beim Jugendamt ist nicht verbindlich und kann natürlich jederzeit aufgehoben werden.Und ist kostenfrei.
Warum man aber keinen Einblick in die Finanzen des Partners hat(ausser man lebt nicht zusammen)ist mir schleierhaft.
Spätestens bei der Steuererklärung bekommt man doch einen Einblick?!
Aber ich habe doch keinen Einblick in die Finanzen meines Ex Wir haben immer getrennt Steuererklärung gemacht und er hat nach der Trennung nun schon längst einen neuen Job. Keine Ahnung was er verdient, der Unterhalt kommt mir aber ok vor.
Und wenn ich anfangen würde das über das Jugendamt klären zu wollen, würde mein Ex das als persönlichen Angriff von mir auf ihn verstehen und sich entsprechend rächen. Und da er mich nur über das Kind treffen kann, würde dieses dann letztendlich leiden. Daher kann ich sehr gut nachvollziehen, dass man sich gut überlegt, ob es das wert ist oder nicht zum eigenen Schutz und des Kindes gut sein lässt.
Ich bin grad etwas sprachlos.
Man verlässt sich auf Aussagen von irgendwelchen Menschen im Internet um die Aussagen dann geltend zu machen ,bevor man sich an die zuständige Behörde wendet,weil man Angst vor Rache hat?,
Verstehe ich absolut nicht,weil man ja so oder so an den Ex-Partner tritt.
Aber ich verstehe die Art und Denkweise der meisten Menschen eh nicht.
Puh was hat denn das mit "drauf verlassen" zu tun? Man bildet sich eine Meinung, anhand eigener Erfahrungen oder Erfahrungen anderer. Das passiert das ganze Leben und ist vollkommen normal. Und sie beziehen ja Behörden ein, aber eben erst nach reiflicher Abwägung der Konsequenzen.
28.07.2024 16:19
Zitat von DieW:
Zitat von Anonym 2 (211365):
Zitat von DieW:
Oh-es geht um Unterhalt?
Ich dachte einfach nur um Neugierde.
Da wären ja aber alle Vermutungen etwas fehl am Platz .
Also sollte es um die Unterhaltsberechnung gehen.
Eine Beistandschaft beim Jugendamt ist nicht verbindlich und kann natürlich jederzeit aufgehoben werden.Und ist kostenfrei.
Warum man aber keinen Einblick in die Finanzen des Partners hat(ausser man lebt nicht zusammen)ist mir schleierhaft.
Spätestens bei der Steuererklärung bekommt man doch einen Einblick?!
Aber ich habe doch keinen Einblick in die Finanzen meines Ex Wir haben immer getrennt Steuererklärung gemacht und er hat nach der Trennung nun schon längst einen neuen Job. Keine Ahnung was er verdient, der Unterhalt kommt mir aber ok vor.
Und wenn ich anfangen würde das über das Jugendamt klären zu wollen, würde mein Ex das als persönlichen Angriff von mir auf ihn verstehen und sich entsprechend rächen. Und da er mich nur über das Kind treffen kann, würde dieses dann letztendlich leiden. Daher kann ich sehr gut nachvollziehen, dass man sich gut überlegt, ob es das wert ist oder nicht zum eigenen Schutz und des Kindes gut sein lässt.
Ich bin grad etwas sprachlos.
Man verlässt sich auf Aussagen von irgendwelchen Menschen im Internet um die Aussagen dann geltend zu machen ,bevor man sich an die zuständige Behörde wendet,weil man Angst vor Rache hat?,
Verstehe ich absolut nicht,weil man ja so oder so an den Ex-Partner tritt.
Aber ich verstehe die Art und Denkweise der meisten Menschen eh nicht.
Frage mich ehrlich gesagt auch wie man den Unterhalt berechnen/abschätzen möchte wenn nicht die jeweiligen Gehaltsunterlagen dem zugrunde liegen und man auch nicht nicht weiß wie der Unterhalt berechnet wird. Das ist ja ein recht komplexes Thema was wie zählt.
Ich weiß nicht was mein Ex verdient. Ist seine Sache. Thema Unterhalt läuft komplett streitfrei übers Jugendamt die da vor Jahren auch einen Titel erwirkt haben. Er und ich wissen beide es läuft entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelungen und gut.
28.07.2024 19:16
Zitat von DieW:
Zitat von Anonym 2 (211365):
Zitat von DieW:
Oh-es geht um Unterhalt?
Ich dachte einfach nur um Neugierde.
Da wären ja aber alle Vermutungen etwas fehl am Platz .
Also sollte es um die Unterhaltsberechnung gehen.
Eine Beistandschaft beim Jugendamt ist nicht verbindlich und kann natürlich jederzeit aufgehoben werden.Und ist kostenfrei.
Warum man aber keinen Einblick in die Finanzen des Partners hat(ausser man lebt nicht zusammen)ist mir schleierhaft.
Spätestens bei der Steuererklärung bekommt man doch einen Einblick?!
Aber ich habe doch keinen Einblick in die Finanzen meines Ex Wir haben immer getrennt Steuererklärung gemacht und er hat nach der Trennung nun schon längst einen neuen Job. Keine Ahnung was er verdient, der Unterhalt kommt mir aber ok vor.
Und wenn ich anfangen würde das über das Jugendamt klären zu wollen, würde mein Ex das als persönlichen Angriff von mir auf ihn verstehen und sich entsprechend rächen. Und da er mich nur über das Kind treffen kann, würde dieses dann letztendlich leiden. Daher kann ich sehr gut nachvollziehen, dass man sich gut überlegt, ob es das wert ist oder nicht zum eigenen Schutz und des Kindes gut sein lässt.
Ich bin grad etwas sprachlos.
Man verlässt sich auf Aussagen von irgendwelchen Menschen im Internet um die Aussagen dann geltend zu machen ,bevor man sich an die zuständige Behörde wendet,weil man Angst vor Rache hat?,
Verstehe ich absolut nicht,weil man ja so oder so an den Ex-Partner tritt.
Aber ich verstehe die Art und Denkweise der meisten Menschen eh nicht.
Wenn ich den Unterhalt, den er freiwillig zahlt für gerechtfertigt halte (was bei mir der Fall ist), dann trete ich ja eben NICHT an die Behörde heran. Dann akzeptiere ich was er zahlt ohne Jugendamt, ohne Titel und ohne Stress. Denn solange er freiwillig einen vernünftigen Unterhalt zahlt (und ob das jetzt irgendwie 20€ zu wenig sind laut DT oder so ist mir dann auch egal und wäre es der Beistandsschaft auch, wenn man sich über Mindestunterhalt bewegt), brauch ich ihn ja gar nicht verärgern. Aber wenn ich die begründete Ahnung habe, der müsste eigentlich doppelt so viel zahlen und betrügt sein Kind jeden Monat um 300€ oder so, dann wäre da eben schon die Notwendigkeit zum Handeln, trotz möglicher Konsequenzen. Das ist eben ein Abwägen von Schaden und Nutzen. Was genau verstehst Du daran denn nicht? Unterhalt muss ja nicht zwingend über Behörden geklärt werden, solange man sich einig ist. Da reicht im Zweifel ja auch eine Plausibilitätsprüfung ob Unterhalt und Job zusammen passen...
28.07.2024 19:20
Zitat von nilou:
Zitat von DieW:
Zitat von Anonym 2 (211365):
Zitat von DieW:
Oh-es geht um Unterhalt?
Ich dachte einfach nur um Neugierde.
Da wären ja aber alle Vermutungen etwas fehl am Platz .
Also sollte es um die Unterhaltsberechnung gehen.
Eine Beistandschaft beim Jugendamt ist nicht verbindlich und kann natürlich jederzeit aufgehoben werden.Und ist kostenfrei.
Warum man aber keinen Einblick in die Finanzen des Partners hat(ausser man lebt nicht zusammen)ist mir schleierhaft.
Spätestens bei der Steuererklärung bekommt man doch einen Einblick?!
Aber ich habe doch keinen Einblick in die Finanzen meines Ex Wir haben immer getrennt Steuererklärung gemacht und er hat nach der Trennung nun schon längst einen neuen Job. Keine Ahnung was er verdient, der Unterhalt kommt mir aber ok vor.
Und wenn ich anfangen würde das über das Jugendamt klären zu wollen, würde mein Ex das als persönlichen Angriff von mir auf ihn verstehen und sich entsprechend rächen. Und da er mich nur über das Kind treffen kann, würde dieses dann letztendlich leiden. Daher kann ich sehr gut nachvollziehen, dass man sich gut überlegt, ob es das wert ist oder nicht zum eigenen Schutz und des Kindes gut sein lässt.
Ich bin grad etwas sprachlos.
Man verlässt sich auf Aussagen von irgendwelchen Menschen im Internet um die Aussagen dann geltend zu machen ,bevor man sich an die zuständige Behörde wendet,weil man Angst vor Rache hat?,
Verstehe ich absolut nicht,weil man ja so oder so an den Ex-Partner tritt.
Aber ich verstehe die Art und Denkweise der meisten Menschen eh nicht.
Frage mich ehrlich gesagt auch wie man den Unterhalt berechnen/abschätzen möchte wenn nicht die jeweiligen Gehaltsunterlagen dem zugrunde liegen und man auch nicht nicht weiß wie der Unterhalt berechnet wird. Das ist ja ein recht komplexes Thema was wie zählt.
Ich weiß nicht was mein Ex verdient. Ist seine Sache. Thema Unterhalt läuft komplett streitfrei übers Jugendamt die da vor Jahren auch einen Titel erwirkt haben. Er und ich wissen beide es läuft entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelungen und gut.
Ich habe mich übrigens schon mal in einer Unterhaltsfrage ans Jugendamt gewendet und der Mitarbeiter hat mir ziemlich klar gesagt, wenn ihr Ex deutlich mehr als Mindesrunterhalt zahlt, ist es uns ziemlich egal, ob er den um ein paar Euro kürzt oder nicht. Da wird nicht mehr genau geprüft und er kann geltend machen was er will, da würde sich die Beistandsschaft nicht drum kümmern, wenn ich glaube, dass das so nicht rechtens sei, müsste ich einen Anwalt bemühen. Was mich dann ja nicht unerheblich kosten würde... Aber solange es eben realistisch erscheint, was er zahlt, kommt es mir auf ein paar Euro tatsächlich auch nicht an, aber ungefähr sollte es schon stimmen...
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