Mütter- und Schwangerenforum

Arbeitslos ohne Arbeitslosengeld

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Anonym 1 (202364)
5 Beiträge
05.09.2019 07:09
Guten Morgen!

Mal anonym, mir ist das Thema sehr unangenehm.

Ich habe mich zum ersten Mal arbeitslos gemeldet. Es geht hier, hoffentlich, um einen Zeitraum von einem Monat, weil wir erst so spät einen Krippenplatz bekommen haben.

Nun meinte die Dame am Telefon, dass ich kein Arbeitslosengeld bekomme, wenn ich mich dem Markt nicht für 15h/ Woche zur Verfügung stelle. Da ich, überrumpelt davon, spontan nicht wusste wie ich das bewerkstelligen soll, hab ich gesagt dass ich nicht arbeiten kann.
Nun hab ich mal google bemüht und google sagt: ohne alg muss ich mich freiwillig krankenversichern. Und irgendwas mit Schutzfristen während der Elternzeit zwecks Familienversicherung

Kennt sich da jemand aus?
Hab ich jetzt echt keine Chance mehr in die Familienversicherung zu kommen? Wenn ich mich dem Markt zur Verfügung stelle, wie läuft das ab? Muss ich dann aktiv suchen für den Zeitraum, werden mir Vorschläge gemacht? Muss ich die annehmen? Ohne die Leistung den einen Monat wär die eine Sache. Aber dann mit quasi keinem Einkommen noch die KK- Beiträge zu zahlen ist eine andere...

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

finanzielles Thema

nilou
14070 Beiträge
05.09.2019 07:13
Wie warst du den bisher krankenversichert? Bist du noch in Elternzeit?
Anonym 1 (202364)
5 Beiträge
05.09.2019 07:20
Ich bin jetzt gesetzlich pflichtversichert und aktuell noch in Elternzeit. Die endet im November und mein Arbeitsvertrag im Dezember.

Ich hab natürlich noch einen Gesprächstermin beim Amt, will mich aber diesmal etwas vorbereiten.
Ena09
13 Beiträge
05.09.2019 07:28
Hallo, guten Morgen! Wenn Du keinen AlgI Anspruch hast, da Du Dich dem Arbeitsmarkt nicht mind. 15 h zur Verfügung stellen kannst, kannst Du für diesen Zeitraum AlgII beantragen. Es macht Sinn bei AlgII Antragstellung gleich den Negativbescheid vom AlgI mitzubringen. Alles Gute!
JuRa1014
6113 Beiträge
05.09.2019 08:08
Wenn es nur für den Zeitraum von EINEM Monat geht, dann sag doch einfach, du stehst dem Markt zur Verfügung. Wer stellt denn jemanden ein, der nur einen Monat kann? Und notfalls haust du dann ein paar Fehler in die Bewerbung oder stellst dich doof beim Vorstellungsgespräch.
Anonym 1 (202364)
5 Beiträge
05.09.2019 08:17
Zitat von JuRa1014:

Wenn es nur für den Zeitraum von EINEM Monat geht, dann sag doch einfach, du stehst dem Markt zur Verfügung. Wer stellt denn jemanden ein, der nur einen Monat kann? Und notfalls haust du dann ein paar Fehler in die Bewerbung oder stellst dich doof beim Vorstellungsgespräch.


Na ich hoffe zumindest dass es nur ein Monat ist. Danach möcht ich gern wieder arbeiten. Aber eben nicht in diesen speziellen vier Wochen, ich wüsst gar nicht, wo ich dann das Kind unterbringen soll.

Aber eigentlich hast du Recht. Zur Not find ich so vielleicht schneller/ einfacher einen Job für danach
Janna90
1597 Beiträge
05.09.2019 08:19
Zitat von JuRa1014:

Wenn es nur für den Zeitraum von EINEM Monat geht, dann sag doch einfach, du stehst dem Markt zur Verfügung. Wer stellt denn jemanden ein, der nur einen Monat kann? Und notfalls haust du dann ein paar Fehler in die Bewerbung oder stellst dich doof beim Vorstellungsgespräch.


So war es bei mir damals auch. Für die kurze Zeit fragte keiner an. Ich hatte zwar keinen Anspruch auf Geld, aber war dann immerhin versichert.
Marf
28124 Beiträge
05.09.2019 09:36
Wenn du nachweisen kannst ,das du für diese Zeit keine Betreuung hast, bekommst du Geld und bist versichert.
Und wegen ein,zwie Monaten würde ich mir keinen Kopf machen.Zur Verfügung heißt,das du dich bewerben sollst etc. Mach das einfach....heißt ja nicht das du für den Job geeignet bist.
nici13
652 Beiträge
05.09.2019 09:48
Wenn du nicht versicherungspflichtig in der GKV bist, verheiratet und nicht mehr als 450€ als Einkommen hast, greift die Familienversicherung gem. §10 SGB V
NochOhne32
17890 Beiträge
05.09.2019 12:19
Sag einfach du stellst dich zur Verfügung und dann bist du auch versichert.

Zwecks Stunden würde ich aber schon darauf achten wieviele Stunden du vorher arbeiten warst, denn danach wird dir dein ALG I berechnet.

Bsp. Du warst vorher VZ mit ner 40 h / Woche arbeiten und gibst an, dass du mir noch 30 h / Woche arbeiten möchtest, dann wird auch dein ALG I dementsprechend angepasst.

Hattest du z. B. vorher bei 40 h / Woche 1.500 € Brutto und gibst an, du willst weiterhin 40 h arbeiten, dann bekommst du ca. 1.005 € ALGI.
Sagst du nun aber, du stehst dem Arbeitsmarkt nur noch min 30 h / Woche zur Verfügung (weil du mit kind eben nur 30 h arbeiten möchtest), dann verringert sich dein ALG I und du bekommst nur noch ca. 750 € ausgezahlt.

Lieber die Stundenzahl angegeben, die man auch vorher gearbeitet hat. Zwingen kann di h nämlich im Endeffekt niemand einen bestimmten Job anzunehmen.

Warum musst du dich eigentlich arbeitslos melden, ich weiß bei Befristung muss man sich 3 Monate vorher melden, aber wenn dein Vertrag erst im Dezember ausläuft, besteht doch immerhin die Möglichkeit, dass du eine Verlängerung bekommst, oder?

DieW
3488 Beiträge
05.09.2019 13:15
Wenn Du verheiratet bist,kannst Du doch einfach Daheim bleiben und bist familienkrankenversichert?!
Bei mir war es zumimdest so.
Anonym 1 (202364)
5 Beiträge
05.09.2019 13:41
Zitat von NochOhne32:

Sag einfach du stellst dich zur Verfügung und dann bist du auch versichert.

Zwecks Stunden würde ich aber schon darauf achten wieviele Stunden du vorher arbeiten warst, denn danach wird dir dein ALG I berechnet.

Bsp. Du warst vorher VZ mit ner 40 h / Woche arbeiten und gibst an, dass du mir noch 30 h / Woche arbeiten möchtest, dann wird auch dein ALG I dementsprechend angepasst.

Hattest du z. B. vorher bei 40 h / Woche 1.500 € Brutto und gibst an, du willst weiterhin 40 h arbeiten, dann bekommst du ca. 1.005 € ALGI.
Sagst du nun aber, du stehst dem Arbeitsmarkt nur noch min 30 h / Woche zur Verfügung (weil du mit kind eben nur 30 h arbeiten möchtest), dann verringert sich dein ALG I und du bekommst nur noch ca. 750 € ausgezahlt.

Lieber die Stundenzahl angegeben, die man auch vorher gearbeitet hat. Zwingen kann di h nämlich im Endeffekt niemand einen bestimmten Job anzunehmen.

Warum musst du dich eigentlich arbeitslos melden, ich weiß bei Befristung muss man sich 3 Monate vorher melden, aber wenn dein Vertrag erst im Dezember ausläuft, besteht doch immerhin die Möglichkeit, dass du eine Verlängerung bekommst, oder?


Gott, das ist ja fast wieder eine halbe Wissenschaft...ich fühl mich einfach irgendwie schäbig dabei, wenn ich sage, dass ich zur Verfügung stehe aber weiß, dass ich es eigentlich nicht tue. Ich hasse sowas.

Zur Familienversicherung: da würde der Wechsel ja dann aber erst im Januar Sinn machen, wenn ich im Dezember bekomme noch mein normales Gehalt bekomme. Oder? Verheiratet sind wir, beide gesetzlich versichert.

Mein Chef hat schon gesagt dass es keine Verlängerung gibt. Bin ich aber auch froh drum, ich hätte ebenfalls nach keiner gefragt.

Sorry dass ich mich wie der erste Mensch anstelle, ich musste mich mit der ganzen Thematik noch nie beschäftigen.
05.09.2019 13:54
Zitat von Anonym 1 (202364):

Zitat von NochOhne32:

Sag einfach du stellst dich zur Verfügung und dann bist du auch versichert.

Zwecks Stunden würde ich aber schon darauf achten wieviele Stunden du vorher arbeiten warst, denn danach wird dir dein ALG I berechnet.

Bsp. Du warst vorher VZ mit ner 40 h / Woche arbeiten und gibst an, dass du mir noch 30 h / Woche arbeiten möchtest, dann wird auch dein ALG I dementsprechend angepasst.

Hattest du z. B. vorher bei 40 h / Woche 1.500 € Brutto und gibst an, du willst weiterhin 40 h arbeiten, dann bekommst du ca. 1.005 € ALGI.
Sagst du nun aber, du stehst dem Arbeitsmarkt nur noch min 30 h / Woche zur Verfügung (weil du mit kind eben nur 30 h arbeiten möchtest), dann verringert sich dein ALG I und du bekommst nur noch ca. 750 € ausgezahlt.

Lieber die Stundenzahl angegeben, die man auch vorher gearbeitet hat. Zwingen kann di h nämlich im Endeffekt niemand einen bestimmten Job anzunehmen.

Warum musst du dich eigentlich arbeitslos melden, ich weiß bei Befristung muss man sich 3 Monate vorher melden, aber wenn dein Vertrag erst im Dezember ausläuft, besteht doch immerhin die Möglichkeit, dass du eine Verlängerung bekommst, oder?


Gott, das ist ja fast wieder eine halbe Wissenschaft...ich fühl mich einfach irgendwie schäbig dabei, wenn ich sage, dass ich zur Verfügung stehe aber weiß, dass ich es eigentlich nicht tue. Ich hasse sowas.

Zur Familienversicherung: da würde der Wechsel ja dann aber erst im Januar Sinn machen, wenn ich im Dezember bekomme noch mein normales Gehalt bekomme. Oder? Verheiratet sind wir, beide gesetzlich versichert.

Mein Chef hat schon gesagt dass es keine Verlängerung gibt. Bin ich aber auch froh drum, ich hätte ebenfalls nach keiner gefragt.

Sorry dass ich mich wie der erste Mensch anstelle, ich musste mich mit der ganzen Thematik noch nie beschäftigen.

Ach, da muss man abgebrüht sein, ist doch nur für einen kurzen Zeitraum. Schlimmer sind doch die Leute, die hartz vier bekommen, arbeiten könnten, aber es nicht wollen-Geld kommt ja
1
shelyra
69110 Beiträge
05.09.2019 15:16
Irgendwie verstehe ich das nicht so ganz...

Deine Elternzeit endet im November. Und bis Dezember geht dein Arbeitsvertrag, dh du bist auch bis Dezember versichert da du ja im Dezember noch arbeitest.

Wann wärst du da arbeitslos ohne ALG?
Und hast du schon einen neuen Arbeitsvertrag?
Wann geht die Krippe los?
Anonym 1 (202364)
5 Beiträge
05.09.2019 15:19
Zitat von shelyra:

Irgendwie verstehe ich das nicht so ganz...

Deine Elternzeit endet im November. Und bis Dezember geht dein Arbeitsvertrag, dh du bist auch bis Dezember versichert da du ja im Dezember noch arbeitest.

Wann wärst du da arbeitslos ohne ALG?
Und hast du schon einen neuen Arbeitsvertrag?
Wann geht die Krippe los?


Genau. Die Krippe beginnt am 1. bzw. 2. Januar. Für die Eingewöhnung wäre ich arbeitslos, danach möchte ich wieder arbeiten gehen.
Einen neuen Vertrag habe ich noch nicht, strebe aber an, dass ich wirklich nur den Januar ohne Arbeit und alg wäre.

Sollte ich im Februar noch arbeitslos sein, wär das ja "kein Problem" mehr mit der Verfügbarkeit und den Bezügen.
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