Mütter- und Schwangerenforum

Arbeitslos ohne Arbeitslosengeld

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05.09.2019 16:29
Ähm. In die Familienversicherung beim Mann und gut is.

Ich versteh wirklich nicht, wie viele hier lieber dazu raten, das Amt zu betrügen. Nur weil das manche wilder und doller und über längeren Zeitraum treiben macht’s doch nicht richtiger.
NochOhne32
17889 Beiträge
05.09.2019 20:31
Zitat von JaneMargolis:

Ähm. In die Familienversicherung beim Mann und gut is.

Ich versteh wirklich nicht, wie viele hier lieber dazu raten, das Amt zu betrügen. Nur weil das manche wilder und doller und über längeren Zeitraum treiben macht’s doch nicht richtiger.


Was hat das denn mit betrügen zu tun? Sie hat eingezahlt, also hat sie auch ein Recht bei Arbeitslosigkeit Geld zu bekommen. . Warum soll sie bestraft werden, wenn sie vorerst die Zeit dazu nutzen möchte ihr Kind einzugewöhnen. Zusätzlich dazu hat sie sicherlich auch die Zeit sich zu bewerben, denn man muss auch bedenken, das sie ohne diesen Kita Platz auf dem Arbeitsmarkt auch nicht vermittelbar ist und somit würde sie auch so kein Geld bekommen.
Und sind wir doch mal ehrlich wie wahrscheinlich ist das denn, dass sie genau in dem ersten Monat der Arbeitslosigkeit genau diesen einen Job bekommt, der zu ihr und ihren lebensumständen passt.
05.09.2019 20:45
Zitat von NochOhne32:

Zitat von JaneMargolis:

Ähm. In die Familienversicherung beim Mann und gut is.

Ich versteh wirklich nicht, wie viele hier lieber dazu raten, das Amt zu betrügen. Nur weil das manche wilder und doller und über längeren Zeitraum treiben macht’s doch nicht richtiger.


Was hat das denn mit betrügen zu tun? Sie hat eingezahlt, also hat sie auch ein Recht bei Arbeitslosigkeit Geld zu bekommen. . Warum soll sie bestraft werden, wenn sie vorerst die Zeit dazu nutzen möchte ihr Kind einzugewöhnen. Zusätzlich dazu hat sie sicherlich auch die Zeit sich zu bewerben, denn man muss auch bedenken, das sie ohne diesen Kita Platz auf dem Arbeitsmarkt auch nicht vermittelbar ist und somit würde sie auch so kein Geld bekommen.
Und sind wir doch mal ehrlich wie wahrscheinlich ist das denn, dass sie genau in dem ersten Monat der Arbeitslosigkeit genau diesen einen Job bekommt, der zu ihr und ihren lebensumständen passt.


Arbeitslosigkeit = ohne Arbeit mit dem Wunsch, zu arbeiten
„Die Zeit dazu nutzen wollen, das Kind einzugewöhnen“ = ohne Arbeit, ohne Wunsch, zu arbeiten

Sorry aber das ist doch Äpfel mit Birnen.
Und mit Bestrafung hat das ja wohl gar nix zu tun. Die eingezahlten Beiträge sind für Notsituationen gedacht und nicht für die Realisierung der eigenen Lebensgestaltungswünsche.
SarahLou
1331 Beiträge
05.09.2019 21:40
Zitat von Ena09:

Hallo, guten Morgen! Wenn Du keinen AlgI Anspruch hast, da Du Dich dem Arbeitsmarkt nicht mind. 15 h zur Verfügung stellen kannst, kannst Du für diesen Zeitraum AlgII beantragen. Es macht Sinn bei AlgII Antragstellung gleich den Negativbescheid vom AlgI mitzubringen. Alles Gute!


Auch bei ALG 2 muss man mind. 15 Stunden pro Woche zur Verfügung stehen bzw. in der Lage sein zu arbeiten.
Nicola92
2142 Beiträge
05.09.2019 22:03
Zitat von JaneMargolis:

Zitat von NochOhne32:

Zitat von JaneMargolis:

Ähm. In die Familienversicherung beim Mann und gut is.

Ich versteh wirklich nicht, wie viele hier lieber dazu raten, das Amt zu betrügen. Nur weil das manche wilder und doller und über längeren Zeitraum treiben macht’s doch nicht richtiger.


Was hat das denn mit betrügen zu tun? Sie hat eingezahlt, also hat sie auch ein Recht bei Arbeitslosigkeit Geld zu bekommen. . Warum soll sie bestraft werden, wenn sie vorerst die Zeit dazu nutzen möchte ihr Kind einzugewöhnen. Zusätzlich dazu hat sie sicherlich auch die Zeit sich zu bewerben, denn man muss auch bedenken, das sie ohne diesen Kita Platz auf dem Arbeitsmarkt auch nicht vermittelbar ist und somit würde sie auch so kein Geld bekommen.
Und sind wir doch mal ehrlich wie wahrscheinlich ist das denn, dass sie genau in dem ersten Monat der Arbeitslosigkeit genau diesen einen Job bekommt, der zu ihr und ihren lebensumständen passt.


Arbeitslosigkeit = ohne Arbeit mit dem Wunsch, zu arbeiten
„Die Zeit dazu nutzen wollen, das Kind einzugewöhnen“ = ohne Arbeit, ohne Wunsch, zu arbeiten

Sorry aber das ist doch Äpfel mit Birnen.
Und mit Bestrafung hat das ja wohl gar nix zu tun. Die eingezahlten Beiträge sind für Notsituationen gedacht und nicht für die Realisierung der eigenen Lebensgestaltungswünsche.


Kita Plätze fallen aber doch nicht mit dem Wunschdatum vom Himmel und man kann das Kind doch auch nicht am ersten Tag reinschubsen und dann arbeiten gehen.

Sie möchte doch arbeiten, kann aber diesen einen Monat nicht, weil sie eben erst dann den Kita Platz hat.

Realisierung der eigenen Lebensgestaltungswünsche wäre für mich, wenn sie das Kind noch ein Jahr zuhause lässt und das Jahr aber trotzdem Alg bezieht und vorgibt verfügbar zu sein.
BlödmannVomDienst
25916 Beiträge
05.09.2019 22:33
Zitat von JaneMargolis:

Ähm. In die Familienversicherung beim Mann und gut is.



Ich zitiere das nochmal für die TS, falls sie es in der nachfolgenden Diskussion überlesen hat. Als Nichterwerbstätige/Hausfrau oder was auch immer (was du ja in diesem 1 Monat wärst) kannst du dich problemlos bei deinem Mann familienversichern. Ich dachte eigentlich, dass das Jedem bekannt ist.
06.09.2019 06:34
Zitat von Nicola92:

Zitat von JaneMargolis:

Zitat von NochOhne32:

Zitat von JaneMargolis:

Ähm. In die Familienversicherung beim Mann und gut is.

Ich versteh wirklich nicht, wie viele hier lieber dazu raten, das Amt zu betrügen. Nur weil das manche wilder und doller und über längeren Zeitraum treiben macht’s doch nicht richtiger.


Was hat das denn mit betrügen zu tun? Sie hat eingezahlt, also hat sie auch ein Recht bei Arbeitslosigkeit Geld zu bekommen. . Warum soll sie bestraft werden, wenn sie vorerst die Zeit dazu nutzen möchte ihr Kind einzugewöhnen. Zusätzlich dazu hat sie sicherlich auch die Zeit sich zu bewerben, denn man muss auch bedenken, das sie ohne diesen Kita Platz auf dem Arbeitsmarkt auch nicht vermittelbar ist und somit würde sie auch so kein Geld bekommen.
Und sind wir doch mal ehrlich wie wahrscheinlich ist das denn, dass sie genau in dem ersten Monat der Arbeitslosigkeit genau diesen einen Job bekommt, der zu ihr und ihren lebensumständen passt.


Arbeitslosigkeit = ohne Arbeit mit dem Wunsch, zu arbeiten
„Die Zeit dazu nutzen wollen, das Kind einzugewöhnen“ = ohne Arbeit, ohne Wunsch, zu arbeiten

Sorry aber das ist doch Äpfel mit Birnen.
Und mit Bestrafung hat das ja wohl gar nix zu tun. Die eingezahlten Beiträge sind für Notsituationen gedacht und nicht für die Realisierung der eigenen Lebensgestaltungswünsche.


Kita Plätze fallen aber doch nicht mit dem Wunschdatum vom Himmel und man kann das Kind doch auch nicht am ersten Tag reinschubsen und dann arbeiten gehen.

Sie möchte doch arbeiten, kann aber diesen einen Monat nicht, weil sie eben erst dann den Kita Platz hat.

Realisierung der eigenen Lebensgestaltungswünsche wäre für mich, wenn sie das Kind noch ein Jahr zuhause lässt und das Jahr aber trotzdem Alg bezieht und vorgibt verfügbar zu sein.


Also das wird jetzt hier im Bezug auf die TS wohl zu offtopic, weil sie ja diesen Weg gar nicht wählen will, sondern die Diskussion am Rande entstanden ist aber die Meinung teile ich einfach nicht. Das Problem mit einem nicht verfügbaren Kitaplatz haben viele - ich hatte das auch. Aber dann muss man denke ich halt schauen, wie man den Monat überbrückt bekommt - so wie die TS es ja versucht (!) - und sie schrieb ja, dass es ihr nur um die Versicherung geht und nicht um ALG-Bezug. Das finde ich total legitim. Und genau dafür gibt es die Familienversicherung.
Senami3
1553 Beiträge
06.09.2019 06:52
Im übrigen der Hinweis (ich hatte das Problem der Arbeitslosigkeit für 3 Monate, da ich mich beim AG mit meinem Teilzeitwunsch in Elternzeit erst einklagen musste, da dieser gerade massiv Leute entließ zu dem Zeitpunkt): die Berechnung des ALG 1 war ein Witz: die Zeit der Elternzeit zählt nämlich als 0 Einkommen und es wird ja auf Basis der letzten 12 Monate ermittelt - in Sonderfällen wie bei meinem Fall auch - auf Basis der letzten 24 Monate. Heißt da wird der Durchschnitt ermittelt und darauf, sowie reduziert um den Teilzeitwunsch ermittelt wie hoch das ist. Erwartet hätte ich, dass es auf Basis des letzten Gehalt gezahlt wird - dementsprechend geschockt war ich.

Zudem wird es max. 6 Monate gezahlt und dann erst wieder nach 24 Monaten. Für die Zukunft war das für mich relevant bei meinem instabilem AG.

Ich habe mich daher familienversichert für die Zeit bei meinem Mann.
NochOhne32
17889 Beiträge
06.09.2019 10:35
Zitat von Senami3:

Im übrigen der Hinweis (ich hatte das Problem der Arbeitslosigkeit für 3 Monate, da ich mich beim AG mit meinem Teilzeitwunsch in Elternzeit erst einklagen musste, da dieser gerade massiv Leute entließ zu dem Zeitpunkt): die Berechnung des ALG 1 war ein Witz: die Zeit der Elternzeit zählt nämlich als 0 Einkommen und es wird ja auf Basis der letzten 12 Monate ermittelt - in Sonderfällen wie bei meinem Fall auch - auf Basis der letzten 24 Monate. Heißt da wird der Durchschnitt ermittelt und darauf, sowie reduziert um den Teilzeitwunsch ermittelt wie hoch das ist. Erwartet hätte ich, dass es auf Basis des letzten Gehalt gezahlt wird - dementsprechend geschockt war ich.

Zudem wird es max. 6 Monate gezahlt und dann erst wieder nach 24 Monaten. Für die Zukunft war das für mich relevant bei meinem instabilem AG.

Ich habe mich daher familienversichert für die Zeit bei meinem Mann.


Mhm, wann war denn deine Arbeitslosigkeit?

Ich wurde direkt im Anschluss meiner EZ gekündigt und habe ganz normal mein AlGI berechnet bekommen.
Senami3
1553 Beiträge
06.09.2019 19:04
Zitat von NochOhne32:

Zitat von Senami3:

Im übrigen der Hinweis (ich hatte das Problem der Arbeitslosigkeit für 3 Monate, da ich mich beim AG mit meinem Teilzeitwunsch in Elternzeit erst einklagen musste, da dieser gerade massiv Leute entließ zu dem Zeitpunkt): die Berechnung des ALG 1 war ein Witz: die Zeit der Elternzeit zählt nämlich als 0 Einkommen und es wird ja auf Basis der letzten 12 Monate ermittelt - in Sonderfällen wie bei meinem Fall auch - auf Basis der letzten 24 Monate. Heißt da wird der Durchschnitt ermittelt und darauf, sowie reduziert um den Teilzeitwunsch ermittelt wie hoch das ist. Erwartet hätte ich, dass es auf Basis des letzten Gehalt gezahlt wird - dementsprechend geschockt war ich.

Zudem wird es max. 6 Monate gezahlt und dann erst wieder nach 24 Monaten. Für die Zukunft war das für mich relevant bei meinem instabilem AG.

Ich habe mich daher familienversichert für die Zeit bei meinem Mann.


Mhm, wann war denn deine Arbeitslosigkeit?

Ich wurde direkt im Anschluss meiner EZ gekündigt und habe ganz normal mein AlGI berechnet bekommen.


Ich war während meiner Elternzeit arbeitslos - wollte am 1.9. Teilzeit in Elternzeit anfangen zu arbeiten, ging aber nicht, da ich klagen musste. War dann zur Beratung und erhielt diese Auskunft.
Maria123
1058 Beiträge
08.09.2019 19:58
By the way, falls ich’s überlesen hab, sorry, es gibt ünergangsfristen von 30 Tagen wo die Krankenkasse dich „kostenfrei“ versichern muss. Hatte damals das selbe Problem!

Die sind verpflichtet Dir diese 30 Tage Frist einzuräumen ohne das du dich privat versichern musst
Maria123
1058 Beiträge
08.09.2019 20:03
Zitat von Maria123:

By the way, falls ich’s überlesen hab, sorry, es gibt ünergangsfristen von 30 Tagen wo die Krankenkasse dich „kostenfrei“ versichern muss. Hatte damals das selbe Problem!

Die sind verpflichtet Dir diese 30 Tage Frist einzuräumen ohne das du dich privat versichern musst


https://www.finanztip.de/gkv/nachgehender-leistung sanspruch/
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