Mütter- und Schwangerenforum

Darf meine Tochter ausziehen ?

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kullerkeks74
2988 Beiträge
07.08.2019 08:17
Zitat von Cookie88:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Benutzername:

Zitat von Cookie88:

Kommt sie denn GANZ SICHER mit ihren vorhandenen Mitteln aus?
Ich würde das wohl nicht auf Verdacht machen und zum Schluss hockt ihr dann zu viert in einer zu kleinen Wohnung und müsst wieder was suchen.

Sucht euch ne Wohnung für euch alle und sie zieht halt aus wenn sie 25 ist oder was verdient.


Das Problem ist aber, dass die TE dann wieder umziehen muss, sobald die große Tochter ausgezogen ist... Ich kann es daher schon verstehen, dass sie die vielen Umzüge vermeiden möchte, das ist ja echt immer so eine Sache. Stressig, kostet Geld und Nerven.


Eben. Aber wenn die Ausbildung dem Grunde nach förderungsfähig ist und die Tochter kein eigenes Einkommen hat, dann sollte sie definitiv auch Bafög bekommen. Denn die Eltern können sie nicht finanzieren und schon steht ihr dem Grunde nach BaFöG zu.

Aber Bafög muss sie zurückzahlen. Mit der Ausbildung fertig und erstmal Schulden is ja auch blöd.
(Ja ich weiß wieviele das machen aber wenn es doch nicht sein muss wäre das einfach keine Option)


Muss jeder Bafög zurückzahlen ???

Denn ich wurde von der Arge aufgefordert bafög zu beantragen

Ich wurde aufgefordert , für beide Mädels bafög zubeantragen .

Ich habe es erst nicht , auch in der ersten Ausbildung der großen nicht , da ich ja dachte muss ja zurückgezahlt werden . hatte dann auch niemand danach gefragt .

Nun hatte ich die Ausbildungsverträge beider Töchter eingereicht . 20 Erziehr .
und frisch 17 geworden Sozialassistent . und dann bekamm ich eben die Aufforderung vom Amt , ich soll bafög veantragen . Da ja Alg 2 die letze Zahlstelle wäre . Ales andere geht vor .

verstehhe ich ja auch .

Nur , is halt , naja . Bafög wirdja auch angerechnet und wenn sie dann beide zurückzahlen müssen . und die Große muss ja auch schulgeld zahlen .

07.08.2019 08:23
Zitat von kullerkeks74:

Zitat von Cookie88:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Benutzername:

...


Eben. Aber wenn die Ausbildung dem Grunde nach förderungsfähig ist und die Tochter kein eigenes Einkommen hat, dann sollte sie definitiv auch Bafög bekommen. Denn die Eltern können sie nicht finanzieren und schon steht ihr dem Grunde nach BaFöG zu.

Aber Bafög muss sie zurückzahlen. Mit der Ausbildung fertig und erstmal Schulden is ja auch blöd.
(Ja ich weiß wieviele das machen aber wenn es doch nicht sein muss wäre das einfach keine Option)


Muss jeder Bafög zurückzahlen ???

Denn ich wurde von der Arge aufgefordert bafög zu beantragen

Ich wurde aufgefordert , für beide Mädels bafög zubeantragen .

Ich habe es erst nicht , auch in der ersten Ausbildung der großen nicht , da ich ja dachte muss ja zurückgezahlt werden . hatte dann auch niemand danach gefragt .

Nun hatte ich die Ausbildungsverträge beider Töchter eingereicht . 20 Erziehr .
und frisch 17 geworden Sozialassistent . und dann bekamm ich eben die Aufforderung vom Amt , ich soll bafög veantragen . Da ja Alg 2 die letze Zahlstelle wäre . Ales andere geht vor .

verstehhe ich ja auch .

Nur , is halt , naja . Bafög wirdja auch angerechnet und wenn sie dann beide zurückzahlen müssen . und die Große muss ja auch schulgeld zahlen .

Das ist ja im Endeffekt nur ein Lredit zur Ausbildungsförderung.
Martymi
612 Beiträge
07.08.2019 08:24
Um was geht es denn konkret? SchülerBafög / AufstiegsBafög / oder normales BAföG?
Um was für eine Ausbildung handelt es sich??
Das sind die ersten Fragen die zu klären wären, danach kann man Ggf auf die weiteren Fragen eingehen. Jede BAföG Art hat ihre eigenen Voraussetzungen und Besonderheiten und knüpft an die jeweilige Ausbildungsart an.
07.08.2019 08:25
Zitat von Cookie88:

Zitat von kullerkeks74:

Zitat von Cookie88:

Zitat von BlödmannVomDienst:

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Aber Bafög muss sie zurückzahlen. Mit der Ausbildung fertig und erstmal Schulden is ja auch blöd.
(Ja ich weiß wieviele das machen aber wenn es doch nicht sein muss wäre das einfach keine Option)


Muss jeder Bafög zurückzahlen ???

Denn ich wurde von der Arge aufgefordert bafög zu beantragen

Ich wurde aufgefordert , für beide Mädels bafög zubeantragen .

Ich habe es erst nicht , auch in der ersten Ausbildung der großen nicht , da ich ja dachte muss ja zurückgezahlt werden . hatte dann auch niemand danach gefragt .

Nun hatte ich die Ausbildungsverträge beider Töchter eingereicht . 20 Erziehr .
und frisch 17 geworden Sozialassistent . und dann bekamm ich eben die Aufforderung vom Amt , ich soll bafög veantragen . Da ja Alg 2 die letze Zahlstelle wäre . Ales andere geht vor .

verstehhe ich ja auch .

Nur , is halt , naja . Bafög wirdja auch angerechnet und wenn sie dann beide zurückzahlen müssen . und die Große muss ja auch schulgeld zahlen .

Das ist ja im Endeffekt nur ein Lredit zur Ausbildungsförderung.

Max 10.000 € muss man zurückzahlen und hat bis zu 20 Jahre Zeit so meine Info. Aber zurückzahlen auf jeden Fall.
kullerkeks74
2988 Beiträge
07.08.2019 08:25
Zitat von Cookie88:

Zitat von kullerkeks74:

Zitat von Cookie88:

Zitat von BlödmannVomDienst:

...

Aber Bafög muss sie zurückzahlen. Mit der Ausbildung fertig und erstmal Schulden is ja auch blöd.
(Ja ich weiß wieviele das machen aber wenn es doch nicht sein muss wäre das einfach keine Option)


Muss jeder Bafög zurückzahlen ???

Denn ich wurde von der Arge aufgefordert bafög zu beantragen

Ich wurde aufgefordert , für beide Mädels bafög zubeantragen .

Ich habe es erst nicht , auch in der ersten Ausbildung der großen nicht , da ich ja dachte muss ja zurückgezahlt werden . hatte dann auch niemand danach gefragt .

Nun hatte ich die Ausbildungsverträge beider Töchter eingereicht . 20 Erziehr .
und frisch 17 geworden Sozialassistent . und dann bekamm ich eben die Aufforderung vom Amt , ich soll bafög veantragen . Da ja Alg 2 die letze Zahlstelle wäre . Ales andere geht vor .

verstehhe ich ja auch .

Nur , is halt , naja . Bafög wirdja auch angerechnet und wenn sie dann beide zurückzahlen müssen . und die Große muss ja auch schulgeld zahlen .

Das ist ja im Endeffekt nur ein Lredit zur Ausbildungsförderung.


Ja deswegen wolte ich ja nicht beantragen . Muss ich aber .

Oh meine Mädels werden nichtbegeistert sein .

Martymi
612 Beiträge
07.08.2019 08:27
Zitat von Cookie88:

Zitat von kullerkeks74:

Zitat von Cookie88:

Zitat von BlödmannVomDienst:

...

Aber Bafög muss sie zurückzahlen. Mit der Ausbildung fertig und erstmal Schulden is ja auch blöd.
(Ja ich weiß wieviele das machen aber wenn es doch nicht sein muss wäre das einfach keine Option)


Muss jeder Bafög zurückzahlen ???

Denn ich wurde von der Arge aufgefordert bafög zu beantragen

Ich wurde aufgefordert , für beide Mädels bafög zubeantragen .

Ich habe es erst nicht , auch in der ersten Ausbildung der großen nicht , da ich ja dachte muss ja zurückgezahlt werden . hatte dann auch niemand danach gefragt .

Nun hatte ich die Ausbildungsverträge beider Töchter eingereicht . 20 Erziehr .
und frisch 17 geworden Sozialassistent . und dann bekamm ich eben die Aufforderung vom Amt , ich soll bafög veantragen . Da ja Alg 2 die letze Zahlstelle wäre . Ales andere geht vor .

verstehhe ich ja auch .

Nur , is halt , naja . Bafög wirdja auch angerechnet und wenn sie dann beide zurückzahlen müssen . und die Große muss ja auch schulgeld zahlen .

Das ist ja im Endeffekt nur ein Lredit zur Ausbildungsförderung.


SchülerBafög ist ein kompletter Zuschuss.
Es kommt auf die BAföG Art an. Und mit dem neuen BAföG Änderungsgesetz das im Juli verkündet wurde sind die Rückzahlmodalitäten ziemlich gut. Es bleibt nur noch ein Bruchteil zum zurückzahlen.
kullerkeks74
2988 Beiträge
07.08.2019 08:27
Zitat von Martymi:

Um was geht es denn konkret? SchülerBafög / AufstiegsBafög / oder normales BAföG?
Um was für eine Ausbildung handelt es sich??
Das sind die ersten Fragen die zu klären wären, danach kann man Ggf auf die weiteren Fragen eingehen. Jede BAföG Art hat ihre eigenen Voraussetzungen und Besonderheiten und knüpft an die jeweilige Ausbildungsart an.
[/quote

Meine große wird 21 und beginnt eine Erziehrausbildung .

die jüngere 17 beginnt eine Sozialassistentausbildung .

es sind beides Schulische Ausbildungen .

Und daher wurde ich von der Arge aufgefordert bafög zu beantragen . als vorangige leistung
sineli
8300 Beiträge
07.08.2019 08:28
Das sog. Schüler-Bafög muss nicht zurückgezahlt werden. Du solltest dich schleunigst gründlich belesen. Ich bekam das schon vor weit über 20 Jahren. Es ist eine tolle Sache. Es hat nichts mit dem BAföG für Studierende zu tun.

bafög.de oder du gibst Schüler-Bafög ein.
Teechen
2681 Beiträge
07.08.2019 08:31
Zitat von Cookie88:

Zitat von Cookie88:

Zitat von kullerkeks74:

Zitat von Cookie88:

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Muss jeder Bafög zurückzahlen ???

Denn ich wurde von der Arge aufgefordert bafög zu beantragen

Ich wurde aufgefordert , für beide Mädels bafög zubeantragen .

Ich habe es erst nicht , auch in der ersten Ausbildung der großen nicht , da ich ja dachte muss ja zurückgezahlt werden . hatte dann auch niemand danach gefragt .

Nun hatte ich die Ausbildungsverträge beider Töchter eingereicht . 20 Erziehr .
und frisch 17 geworden Sozialassistent . und dann bekamm ich eben die Aufforderung vom Amt , ich soll bafög veantragen . Da ja Alg 2 die letze Zahlstelle wäre . Ales andere geht vor .

verstehhe ich ja auch .

Nur , is halt , naja . Bafög wirdja auch angerechnet und wenn sie dann beide zurückzahlen müssen . und die Große muss ja auch schulgeld zahlen .

Das ist ja im Endeffekt nur ein Lredit zur Ausbildungsförderung.

Max 10.000 € muss man zurückzahlen und hat bis zu 20 Jahre Zeit so meine Info. Aber zurückzahlen auf jeden Fall.


Hier geht es nur um einen studienkredit. Da sie aber anscheinend Erzieher lernt ist es schülerbafög und muss nicht zurück gezahlt werden. Wenn es Meisterbafög ist muss auch ein Anteil zurück gezahlt werden.
sineli
8300 Beiträge
07.08.2019 08:32
Zitat von Cookie88:

Zitat von Cookie88:

Zitat von kullerkeks74:

Zitat von Cookie88:

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Muss jeder Bafög zurückzahlen ???

Denn ich wurde von der Arge aufgefordert bafög zu beantragen

Ich wurde aufgefordert , für beide Mädels bafög zubeantragen .

Ich habe es erst nicht , auch in der ersten Ausbildung der großen nicht , da ich ja dachte muss ja zurückgezahlt werden . hatte dann auch niemand danach gefragt .

Nun hatte ich die Ausbildungsverträge beider Töchter eingereicht . 20 Erziehr .
und frisch 17 geworden Sozialassistent . und dann bekamm ich eben die Aufforderung vom Amt , ich soll bafög veantragen . Da ja Alg 2 die letze Zahlstelle wäre . Ales andere geht vor .

verstehhe ich ja auch .

Nur , is halt , naja . Bafög wirdja auch angerechnet und wenn sie dann beide zurückzahlen müssen . und die Große muss ja auch schulgeld zahlen .

Das ist ja im Endeffekt nur ein Lredit zur Ausbildungsförderung.

Max 10.000 € muss man zurückzahlen und hat bis zu 20 Jahre Zeit so meine Info. Aber zurückzahlen auf jeden Fall.

Nein, es geht hier um Schüler.
kullerkeks74
2988 Beiträge
07.08.2019 08:34
Zitat von sineli:

Das sog. Schüler-Bafög muss nicht zurückgezahlt werden. Du solltest dich schleunigst gründlich belesen. Ich bekam das schon vor weit über 20 Jahren. Es ist eine tolle Sache.


Es ging ruck zuck .

Ich hatte keine Möglichkeit . Die frist war extrem kurz zum beantragen .
Wie gesagt . Da ich ja Alg2 beziehe ,wirds ja eh verechnet .

die große fragt eigentlich schon seit nen halben jahr ob und wie sie Ausziehen kann . GGb hääte sie zur Not einen Neben job gesucht . Für sie miete . Denn Halbwaisenrente und Kiindergeld reicht zum Leben , aber nicht für Miete .

Keine spannung zwischung uns .
Aber sie mag gerne ihr eigennes . und massive spannung zwischen der 12 und 17 jährigen . das stört sie extrem . Und sie mag gerne mit fast 21 auf eigenen Beinen stehen können .

Martymi
612 Beiträge
07.08.2019 08:34
Dann ist „normales“ BAföG sowieso keine Option für deine Töchter.
Sie könnten SchülerBafög oder Aufstiegsbafög (AFBG) beantragen.
Auch beim Aufstiegsbafög gibt es die Möglichkeit sich lediglich die Zuschüsse zu den jeweiligen Maßnahmekosten auszahlen zu lassen und den Darlehensteil nicht in Anspruch zu nehmen. Ihr solltet euch dahin gehend an das zuständige Amt für Schüler oder AufstiegsBAföG wenden und euch informieren lassen.
kullerkeks74
2988 Beiträge
07.08.2019 08:36
Zitat von Martymi:

Dann ist „normales“ BAföG sowieso keine Option für deine Töchter.
Sie könnten SchülerBafög oder Aufstiegsbafög (AFBG) beantragen.
Auch beim Aufstiegsbafög gibt es die Möglichkeit sich lediglich die Zuschüsse zu den jeweiligen Maßnahmekosten auszahlen zu lassen und den Darlehensteil nicht in Anspruch zu nehmen. Ihr solltet euch dahin gehend an das zuständige Amt für Schüler oder AufstiegsBAföG wenden und euch informieren lassen.


Durfe ich nicht . Vom der arge aus . weil sie eben sowenig wie möglich zahlen wollen . Jede Andere Stelle , die Aufkommen könnte , hat vorang , so wurde es mir erklärt .
sineli
8300 Beiträge
07.08.2019 08:37
Zitat von kullerkeks74:

Zitat von sineli:

Das sog. Schüler-Bafög muss nicht zurückgezahlt werden. Du solltest dich schleunigst gründlich belesen. Ich bekam das schon vor weit über 20 Jahren. Es ist eine tolle Sache.


Es ging ruck zuck .

Ich hatte keine Möglichkeit . Die frist war extrem kurz zum beantragen .
Wie gesagt . Da ich ja Alg2 beziehe ,wirds ja eh verechnet .

die große fragt eigentlich schon seit nen halben jahr ob und wie sie Ausziehen kann . GGb hääte sie zur Not einen Neben job gesucht . Für sie miete . Denn Halbwaisenrente und Kiindergeld reicht zum Leben , aber nicht für Miete .

Keine spannung zwischung uns .
Aber sie mag gerne ihr eigennes . und massive spannung zwischen der 12 und 17 jährigen . das stört sie extrem . Und sie mag gerne mit fast 21 auf eigenen Beinen stehen können .

Nein, es liest sich auch nicht nach Spannung, dafür lese ich dich schon viel zu lange . Sie sollte es auf jeden Fall versuchen, ich habe neben meiner ersten Ausbildung, weil ich meinte, auch sehr früh ausziehen zu müssen, noch einen Nebenjob gehabt, ging auch. Später im Studium war das mit dem Nebenjob natürlich noch viel einfacher.
kullerkeks74
2988 Beiträge
07.08.2019 08:41
Zitat von sineli:

Zitat von kullerkeks74:

Zitat von sineli:

Das sog. Schüler-Bafög muss nicht zurückgezahlt werden. Du solltest dich schleunigst gründlich belesen. Ich bekam das schon vor weit über 20 Jahren. Es ist eine tolle Sache.


Es ging ruck zuck .

Ich hatte keine Möglichkeit . Die frist war extrem kurz zum beantragen .
Wie gesagt . Da ich ja Alg2 beziehe ,wirds ja eh verechnet .

die große fragt eigentlich schon seit nen halben jahr ob und wie sie Ausziehen kann . GGb hääte sie zur Not einen Neben job gesucht . Für sie miete . Denn Halbwaisenrente und Kiindergeld reicht zum Leben , aber nicht für Miete .

Keine spannung zwischung uns .
Aber sie mag gerne ihr eigennes . und massive spannung zwischen der 12 und 17 jährigen . das stört sie extrem . Und sie mag gerne mit fast 21 auf eigenen Beinen stehen können .

Nein, es liest sich auch nicht nach Spannung, dafür lese ich dich schon viel zu lange . Sie sollte es auf jeden Fall versuchen, ich habe neben meiner ersten Ausbildung, weil ich meinte, auch sehr früh ausziehen zu müssen, noch einen Nebenjob gehabt, ging auch. Später im Studium war das mit dem Nebenjob natürlich noch viel einfacher.


Das Problemm ist das die Bafög Anträge ja nun schon bearbeit werden , weil ich ja muste . Aber eben noch als Bei Mutti wohnend .

. und das wolte die große ändern , wenn sie weiß , wieviel sie bekommt , und ob sie überhaupt darf .

und dannach entscheidet sich ja auch , welche Wohnung ich mir suchen Muss . 3 oder 4 Raum . muss ja bis februar spätestens alles hier Lehhr sein . Und ich bin ja Körperllich eingeschränkt , das ich viel Zeit und kraft und Hilfe dazu benötige .
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