Mütter- und Schwangerenforum

Darf meine Tochter ausziehen ?

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Martymi
612 Beiträge
07.08.2019 08:42
Zitat von kullerkeks74:

Zitat von Martymi:

Dann ist „normales“ BAföG sowieso keine Option für deine Töchter.
Sie könnten SchülerBafög oder Aufstiegsbafög (AFBG) beantragen.
Auch beim Aufstiegsbafög gibt es die Möglichkeit sich lediglich die Zuschüsse zu den jeweiligen Maßnahmekosten auszahlen zu lassen und den Darlehensteil nicht in Anspruch zu nehmen. Ihr solltet euch dahin gehend an das zuständige Amt für Schüler oder AufstiegsBAföG wenden und euch informieren lassen.


Durfe ich nicht . Vom der arge aus . weil sie eben sowenig wie möglich zahlen wollen . Jede Andere Stelle , die Aufkommen könnte , hat vorang , so wurde es mir erklärt .


Ruf doch einfach mal bei deinem zuständigen Amt an und erkundige dich mit allen Eckdaten die dazu gehören. Sofern deine Töchter eine Ausbildung machen ist natürlich das Bafög in erster Linie die Förderungsart die in Betracht kommt und andere Leistungen bleiben zurück. Letztlich brauchen deine Mädels aber Geld für die Ausbildung? Sie werden also nicht drum herum kommen.
Aus welchem Bundesland bist du?
kullerkeks74
2988 Beiträge
07.08.2019 08:46
Zitat von Martymi:

Zitat von kullerkeks74:

Zitat von Martymi:

Dann ist „normales“ BAföG sowieso keine Option für deine Töchter.
Sie könnten SchülerBafög oder Aufstiegsbafög (AFBG) beantragen.
Auch beim Aufstiegsbafög gibt es die Möglichkeit sich lediglich die Zuschüsse zu den jeweiligen Maßnahmekosten auszahlen zu lassen und den Darlehensteil nicht in Anspruch zu nehmen. Ihr solltet euch dahin gehend an das zuständige Amt für Schüler oder AufstiegsBAföG wenden und euch informieren lassen.


Durfe ich nicht . Vom der arge aus . weil sie eben sowenig wie möglich zahlen wollen . Jede Andere Stelle , die Aufkommen könnte , hat vorang , so wurde es mir erklärt .


Ruf doch einfach mal bei deinem zuständigen Amt an und erkundige dich mit allen Eckdaten die dazu gehören. Sofern deine Töchter eine Ausbildung machen ist natürlich das Bafög in erster Linie die Förderungsart die in Betracht kommt und andere Leistungen bleiben zurück. Letztlich brauchen deine Mädels aber Geld für die Ausbildung? Sie werden also nicht drum herum kommen.
Aus welchem Bundesland bist du?


Eigenntlich nur die Großße die 90 € schulgeld , die ich derweil gezahlt hab .

rest dachte ich wie gehabt , mit halbweisen rente , kindergeld und Alg 2 . .

wir wohnen in Sachsen .

Aber wie gesagt , jetzt bringt es ja nix mehr . nachzufragen . da ich die Anträge nicht zurückziehen , darf . da bekomme ich ja sanktionen , von der Arge .

Besser wäre natürlich ich braüchte kein Alg 2 und könnte arbeiten , aber is nicht zu ändern .

kitty08
722 Beiträge
07.08.2019 08:56
Zitat von kullerkeks74:

Zitat von Martymi:

Zitat von kullerkeks74:

Zitat von Martymi:

Dann ist „normales“ BAföG sowieso keine Option für deine Töchter.
Sie könnten SchülerBafög oder Aufstiegsbafög (AFBG) beantragen.
Auch beim Aufstiegsbafög gibt es die Möglichkeit sich lediglich die Zuschüsse zu den jeweiligen Maßnahmekosten auszahlen zu lassen und den Darlehensteil nicht in Anspruch zu nehmen. Ihr solltet euch dahin gehend an das zuständige Amt für Schüler oder AufstiegsBAföG wenden und euch informieren lassen.


Durfe ich nicht . Vom der arge aus . weil sie eben sowenig wie möglich zahlen wollen . Jede Andere Stelle , die Aufkommen könnte , hat vorang , so wurde es mir erklärt .


Ruf doch einfach mal bei deinem zuständigen Amt an und erkundige dich mit allen Eckdaten die dazu gehören. Sofern deine Töchter eine Ausbildung machen ist natürlich das Bafög in erster Linie die Förderungsart die in Betracht kommt und andere Leistungen bleiben zurück. Letztlich brauchen deine Mädels aber Geld für die Ausbildung? Sie werden also nicht drum herum kommen.
Aus welchem Bundesland bist du?


Eigenntlich nur die Großße die 90 € schulgeld , die ich derweil gezahlt hab .

rest dachte ich wie gehabt , mit halbweisen rente , kindergeld und Alg 2 . .

wir wohnen in Sachsen .

Aber wie gesagt , jetzt bringt es ja nix mehr . nachzufragen . da ich die Anträge nicht zurückziehen , darf . da bekomme ich ja sanktionen , von der Arge .

Besser wäre natürlich ich braüchte kein Alg 2 und könnte arbeiten , aber is nicht zu ändern .
Also ich wohne auch in Sachsen,ebenfalls Erzieher damals. Das normale SchülerBafög was man erhält muss man nicht zurück zahlen. Am besten wirklich kurz beim Amt anrufen und kurz den Werdegang hinterfragen. Ich musste damals einfach den Mietvertrag als ich ihn hatte einreichen und dann wurde BAföG geändert und erhöht auf eigenen Haushalt. Bei fragen gern auch PN.
kullerkeks74
2988 Beiträge
07.08.2019 08:59
Zitat von kitty08:

Zitat von kullerkeks74:

Zitat von Martymi:

Zitat von kullerkeks74:

...


Ruf doch einfach mal bei deinem zuständigen Amt an und erkundige dich mit allen Eckdaten die dazu gehören. Sofern deine Töchter eine Ausbildung machen ist natürlich das Bafög in erster Linie die Förderungsart die in Betracht kommt und andere Leistungen bleiben zurück. Letztlich brauchen deine Mädels aber Geld für die Ausbildung? Sie werden also nicht drum herum kommen.
Aus welchem Bundesland bist du?


Eigenntlich nur die Großße die 90 € schulgeld , die ich derweil gezahlt hab .

rest dachte ich wie gehabt , mit halbweisen rente , kindergeld und Alg 2 . .

wir wohnen in Sachsen .

Aber wie gesagt , jetzt bringt es ja nix mehr . nachzufragen . da ich die Anträge nicht zurückziehen , darf . da bekomme ich ja sanktionen , von der Arge .

Besser wäre natürlich ich braüchte kein Alg 2 und könnte arbeiten , aber is nicht zu ändern .
Also ich wohne auch in Sachsen,ebenfalls Erzieher damals. Das normale SchülerBafög was man erhält muss man nicht zurück zahlen. Am besten wirklich kurz beim Amt anrufen und kurz den Werdegang hinterfragen. Ich musste damals einfach den Mietvertrag als ich ihn hatte einreichen und dann wurde BAföG geändert und erhöht auf eigenen Haushalt. Bei fragen gern auch PN.


Ah dankeschön .

Arbeitsamt , kann jetzt auch kein riegel davor schieben ?

wegen auszug ??
07.08.2019 09:05
Das ist ja schon alles sehr komplex; habt Ihr zu Eurem Sachbearbeiter 'nen halbwegs guten Draht? Dann versucht doch, das mit ihm/ihr zu klären. Oder schaut mal, ob es eine Beratungsstelle bei Euch in der Nähe gibt! Ich drück Euch die Daumen!
kitty08
722 Beiträge
07.08.2019 09:06
Zitat von kullerkeks74:

Zitat von kitty08:

Zitat von kullerkeks74:

Zitat von Martymi:

...


Eigenntlich nur die Großße die 90 € schulgeld , die ich derweil gezahlt hab .

rest dachte ich wie gehabt , mit halbweisen rente , kindergeld und Alg 2 . .

wir wohnen in Sachsen .

Aber wie gesagt , jetzt bringt es ja nix mehr . nachzufragen . da ich die Anträge nicht zurückziehen , darf . da bekomme ich ja sanktionen , von der Arge .

Besser wäre natürlich ich braüchte kein Alg 2 und könnte arbeiten , aber is nicht zu ändern .
Also ich wohne auch in Sachsen,ebenfalls Erzieher damals. Das normale SchülerBafög was man erhält muss man nicht zurück zahlen. Am besten wirklich kurz beim Amt anrufen und kurz den Werdegang hinterfragen. Ich musste damals einfach den Mietvertrag als ich ihn hatte einreichen und dann wurde BAföG geändert und erhöht auf eigenen Haushalt. Bei fragen gern auch PN.


Ah dankeschön .

Arbeitsamt , kann jetzt auch kein riegel davor schieben ?

wegen auszug ??
Nein können Sie nicht, du wirst für die ja "günstiger". Wäre wie gesagt nur der Fall wenn sie ausziehen und dann zum Amt gehen und hilfe wollen. Auch wenn sie einmal ausgezogen sind und du eine kleine Wohnung hast müssen Sie nicht zurück und bei 1 Jahr eigenen Haushalt sowieso nicht.
kullerkeks74
2988 Beiträge
07.08.2019 09:16
Zitat von cogito_ergo_sum:

Das ist ja schon alles sehr komplex; habt Ihr zu Eurem Sachbearbeiter 'nen halbwegs guten Draht? Dann versucht doch, das mit ihm/ihr zu klären. Oder schaut mal, ob es eine Beratungsstelle bei Euch in der Nähe gibt! Ich drück Euch die Daumen!


Nein nur Meine Vermittlerin , wegen Arbeit , was ja nicht geht . die ist nett .

Beim großen , wars Unkompliziert . Er begann eine Ausbildung in einer anderen Stadt , und verdient gleich recht gut im ersten Ausbildungsjahr , Zusammen mit halbwaisenrente und Kindergeld , brauchte er null Unterstützung .

kullerkeks74
2988 Beiträge
07.08.2019 09:19
Zitat von kitty08:

Zitat von kullerkeks74:

Zitat von kitty08:

Zitat von kullerkeks74:

...
Also ich wohne auch in Sachsen,ebenfalls Erzieher damals. Das normale SchülerBafög was man erhält muss man nicht zurück zahlen. Am besten wirklich kurz beim Amt anrufen und kurz den Werdegang hinterfragen. Ich musste damals einfach den Mietvertrag als ich ihn hatte einreichen und dann wurde BAföG geändert und erhöht auf eigenen Haushalt. Bei fragen gern auch PN.


Ah dankeschön .

Arbeitsamt , kann jetzt auch kein riegel davor schieben ?

wegen auszug ??
Nein können Sie nicht, du wirst für die ja "günstiger". Wäre wie gesagt nur der Fall wenn sie ausziehen und dann zum Amt gehen und hilfe wollen. Auch wenn sie einmal ausgezogen sind und du eine kleine Wohnung hast müssen Sie nicht zurück und bei 1 Jahr eigenen Haushalt sowieso nicht.


Nein meine Tochter zieht die Ausbildung durch .
Es ist ihr Berufswunsch seit sie 11 Jahre alt ist . Zahlreiche Praktikas haben sie nur noch mehr bestärkt .

Nun hoffe ich nur das meine 17 jährige nicht in 1-2 jahren auch auf die iddee kommt auszuziehen , denn dann bin ich nur nocham umziehen .
kitty08
722 Beiträge
07.08.2019 09:23
Zitat von kullerkeks74:

Zitat von kitty08:

Zitat von kullerkeks74:

Zitat von kitty08:

...


Ah dankeschön .

Arbeitsamt , kann jetzt auch kein riegel davor schieben ?

wegen auszug ??
Nein können Sie nicht, du wirst für die ja "günstiger". Wäre wie gesagt nur der Fall wenn sie ausziehen und dann zum Amt gehen und hilfe wollen. Auch wenn sie einmal ausgezogen sind und du eine kleine Wohnung hast müssen Sie nicht zurück und bei 1 Jahr eigenen Haushalt sowieso nicht.


Nein meine Tochter zieht die Ausbildung durch .
Es ist ihr Berufswunsch seit sie 11 Jahre alt ist . Zahlreiche Praktikas haben sie nur noch mehr bestärkt .

Nun hoffe ich nur das meine 17 jährige nicht in 1-2 jahren auch auf die iddee kommt auszuziehen , denn dann bin ich nur nocham umziehen .
Das sollte vielleicht vorher besprochen werden. Mir wurde damals beim BAföG amt gesagt egal wie alt man ist man darf ausziehen und das auch unter 18. Vielleicht auch eine Möglichkeit das die zwei Mädels sich zusammen eine Wohnung suchen,sollte die 17 jährige vorhaben auszuziehen.
kullerkeks74
2988 Beiträge
07.08.2019 09:28
Zitat von kitty08:

Zitat von kullerkeks74:

Zitat von kitty08:

Zitat von kullerkeks74:

...
Nein können Sie nicht, du wirst für die ja "günstiger". Wäre wie gesagt nur der Fall wenn sie ausziehen und dann zum Amt gehen und hilfe wollen. Auch wenn sie einmal ausgezogen sind und du eine kleine Wohnung hast müssen Sie nicht zurück und bei 1 Jahr eigenen Haushalt sowieso nicht.


Nein meine Tochter zieht die Ausbildung durch .
Es ist ihr Berufswunsch seit sie 11 Jahre alt ist . Zahlreiche Praktikas haben sie nur noch mehr bestärkt .

Nun hoffe ich nur das meine 17 jährige nicht in 1-2 jahren auch auf die iddee kommt auszuziehen , denn dann bin ich nur nocham umziehen .
Das sollte vielleicht vorher besprochen werden. Mir wurde damals beim BAföG amt gesagt egal wie alt man ist man darf ausziehen und das auch unter 18. Vielleicht auch eine Möglichkeit das die zwei Mädels sich zusammen eine Wohnung suchen,sollte die 17 jährige vorhaben auszuziehen.


Das möchte die große nicht . da könne sie ja gleich hier bleiben . Sie meint am ruhigsten wäres es mt mir alleine .

Denn die beiden jüngeren sind ja wie duracell hasen zumindest die 17 jährige .

kitty08
722 Beiträge
07.08.2019 09:34
Zitat von kullerkeks74:

Zitat von kitty08:

Zitat von kullerkeks74:

Zitat von kitty08:

...


Nein meine Tochter zieht die Ausbildung durch .
Es ist ihr Berufswunsch seit sie 11 Jahre alt ist . Zahlreiche Praktikas haben sie nur noch mehr bestärkt .

Nun hoffe ich nur das meine 17 jährige nicht in 1-2 jahren auch auf die iddee kommt auszuziehen , denn dann bin ich nur nocham umziehen .
Das sollte vielleicht vorher besprochen werden. Mir wurde damals beim BAföG amt gesagt egal wie alt man ist man darf ausziehen und das auch unter 18. Vielleicht auch eine Möglichkeit das die zwei Mädels sich zusammen eine Wohnung suchen,sollte die 17 jährige vorhaben auszuziehen.


Das möchte die große nicht . da könne sie ja gleich hier bleiben . Sie meint am ruhigsten wäres es mt mir alleine .

Denn die beiden jüngeren sind ja wie duracell hasen zumindest die 17 jährige .

Ok.
Was noch wichtig wäre wenn sie auszieht auch beim Kindergeld einen Abzweigungsantrag stellen das ihr Kindergeld auch auf ihr Konto geht. Sonst könnte Arbeitsamt es als Einkommen weiter anrechnen. Und dann noch der Punkt der Bearbeitung. Bei mir hat es immer sehr lange gedauert(4-6monate). Entweder die große Tochter rausnehmen lassen beim Jobcenter und die Nachzahlung für Wohnung nehmen oder wenn es zur Nachzahlung kommt schauen wie viel das Arbeitsamt davon fordert.
kullerkeks74
2988 Beiträge
07.08.2019 10:29
Zitat von kitty08:

Zitat von kullerkeks74:

Zitat von kitty08:

Zitat von kullerkeks74:

...
Das sollte vielleicht vorher besprochen werden. Mir wurde damals beim BAföG amt gesagt egal wie alt man ist man darf ausziehen und das auch unter 18. Vielleicht auch eine Möglichkeit das die zwei Mädels sich zusammen eine Wohnung suchen,sollte die 17 jährige vorhaben auszuziehen.


Das möchte die große nicht . da könne sie ja gleich hier bleiben . Sie meint am ruhigsten wäres es mt mir alleine .

Denn die beiden jüngeren sind ja wie duracell hasen zumindest die 17 jährige .

Ok.
Was noch wichtig wäre wenn sie auszieht auch beim Kindergeld einen Abzweigungsantrag stellen das ihr Kindergeld auch auf ihr Konto geht. Sonst könnte Arbeitsamt es als Einkommen weiter anrechnen. Und dann noch der Punkt der Bearbeitung. Bei mir hat es immer sehr lange gedauert(4-6monate). Entweder die große Tochter rausnehmen lassen beim Jobcenter und die Nachzahlung für Wohnung nehmen oder wenn es zur Nachzahlung kommt schauen wie viel das Arbeitsamt davon fordert.


Ja das hatte ich schon beim großen damals .

Die große tochter nehme ich raus , sobald sie einen Mietvertrag unterschreibt .
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