Mütter- und Schwangerenforum

Elterngeld, Kindergeld… was noch?

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bambina_1990
16691 Beiträge
08.12.2021 19:57
Ich glaube ehrlich gesagt kaum das du noch was bekommst .Wenn du 12 Monate arbeiten warst zb dann bekommst du nur elterngeld und Kindergeld, mehr bekommen die meisten in der Elternzeit ja auch nicht das einzige wäre vielleicht Wohngeld aber da kenne ich mich nicht so aus. Ich vermute das du erst nach der Elternzeit was bekommst.
bambina_1990
16691 Beiträge
08.12.2021 20:00
Und ich muss das mal so salopp sagen , die die in einen Arbeitsverhältnis stehen bekommen auch nur elterngeld und Kindergeld man kann sich das vorher sogar ausrechnen was man bekommen würde und dann sieht man ob man klar kommt oder nicht
Traumtänzerin84
10693 Beiträge
08.12.2021 20:08
Zitat von Maryme30:

Zitat von Traumtänzerin84:

Zitat von Maryme30:

Zitat von Seesternchen_2.0:

...


Meine Frauenärztin
weswegen war das BV denn?


Was spielt das für eine Rolle bei der Frage nach zusätzlichen Leistungen nach der Geburt?
Also das Amt hat sich weder dafür interessiert von wem es ausgestellt wurde noch aus welchen Gründen!
mir ging um evtl vorher

Aber gut, bei deiner pampigen Antwort spar ich mir den Rest dann auch
Maryme30
206 Beiträge
08.12.2021 20:12
Zitat von bambina_1990:

Und ich muss das mal so salopp sagen , die die in einen Arbeitsverhältnis stehen bekommen auch nur elterngeld und Kindergeld man kann sich das vorher sogar ausrechnen was man bekommen würde und dann sieht man ob man klar kommt oder nicht


Naja ich weiß nicht was eine schwangere Frau in einem Arbeitsverhältnis bekommt. Ich musste mich ja nie damit auseinandersetzen. Aber Frauen die in einem Arbeitsverhältnis ein Kind bekommen haben mit etwas Glück mehr Elterngeld, da dies ja bei jedem unterschiedlich berechnet wird
Enfelchen
13910 Beiträge
08.12.2021 20:13
Zitat von Maryme30:

Zitat von bambina_1990:

Und ich muss das mal so salopp sagen , die die in einen Arbeitsverhältnis stehen bekommen auch nur elterngeld und Kindergeld man kann sich das vorher sogar ausrechnen was man bekommen würde und dann sieht man ob man klar kommt oder nicht


Naja ich weiß nicht was eine schwangere Frau in einem Arbeitsverhältnis bekommt. Ich musste mich ja nie damit auseinandersetzen. Aber Frauen die in einem Arbeitsverhältnis ein Kind bekommen haben mit etwas Glück mehr Elterngeld, da dies ja bei jedem unterschiedlich berechnet wird


Aber du warst doch arbeiten. Danach berechnet sich das auch. Genauso wie bei jeder anderen
ella1804
674 Beiträge
08.12.2021 20:13
Und wenn sie in Elternzeit ist bekommt sie kein Arbeitslosengeld. Das gibts nur wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, was sie nicht tut, wenn sie in Elternzeit ist.
bambina_1990
16691 Beiträge
08.12.2021 20:16
Zitat von Maryme30:

Zitat von bambina_1990:

Und ich muss das mal so salopp sagen , die die in einen Arbeitsverhältnis stehen bekommen auch nur elterngeld und Kindergeld man kann sich das vorher sogar ausrechnen was man bekommen würde und dann sieht man ob man klar kommt oder nicht


Naja ich weiß nicht was eine schwangere Frau in einem Arbeitsverhältnis bekommt. Ich musste mich ja nie damit auseinandersetzen. Aber Frauen die in einem Arbeitsverhältnis ein Kind bekommen haben mit etwas Glück mehr Elterngeld, da dies ja bei jedem unterschiedlich berechnet wird
Nein wir bekommen nicht mehr. Das wird nach deinen Einkommen vor der Geburt berechnet .
Maryme30
206 Beiträge
08.12.2021 20:18
Zitat von Enfelchen:

Hast du 12 Monate vorher in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt?

Meiner Meinung nach bekommst du dann nach Mutterschutzgeld, Elterngeld dann Arbeitslosengeld. (Nach Beendigung der Elternzeit).
Und bist dann auch übers Arbeitsamt versichert.

Vergiss nicht, dass du als Bezüge ja noch Kindergeld hast und der Kindsvater dem Kind auch unterhaltspflichtig wäre.
Nachdem all das abgezogen wurde ist es wahrscheinlich fraglich ob dir noch mehr zusteht.
Solltest du das nicht eingezahlt haben, steht dir bestimmt Hartz4 zu


Also ich war bis Ende 2020 in einem unbefristeten Arbeitsvertrag und dann von Januar bis Mitte April arbeitssuchend und seit Mitte April bis dann Mitte Januar im befristeten Arbeitsverhältnis.
Beim Arbeitsamt war der Dame nur das beschäftigungsverbot im Weg, nur deswegen wäre man nicht zuständig
Naja ich werde noch mal beim Jobcenter nachfragen. In erster Linie ist mir halt nur der Punkt mit der Krankenversicherung wichtig, erst danach wäre schön wenn man noch etwas Geld bekommt.
Enfelchen
13910 Beiträge
08.12.2021 20:18
Zitat von ella1804:

Und wenn sie in Elternzeit ist bekommt sie kein Arbeitslosengeld. Das gibts nur wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, was sie nicht tut, wenn sie in Elternzeit ist.


Das stimmt, aber danach dann, nach Elternzeit. Vorausgesetzt sie lange genug eingezahlt.

Ehrlich gesagt verstehe ich nicht was man noch möchte?! Elterngeld, Kindergeld, Unterhalt. Ich glaube, da wird noch nicht mal mehr Wohngeld bei rumkommen.
Enfelchen
13910 Beiträge
08.12.2021 20:21
Zitat von Maryme30:

Zitat von Enfelchen:

Hast du 12 Monate vorher in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt?

Meiner Meinung nach bekommst du dann nach Mutterschutzgeld, Elterngeld dann Arbeitslosengeld. (Nach Beendigung der Elternzeit).
Und bist dann auch übers Arbeitsamt versichert.

Vergiss nicht, dass du als Bezüge ja noch Kindergeld hast und der Kindsvater dem Kind auch unterhaltspflichtig wäre.
Nachdem all das abgezogen wurde ist es wahrscheinlich fraglich ob dir noch mehr zusteht.
Solltest du das nicht eingezahlt haben, steht dir bestimmt Hartz4 zu


Also ich war bis Ende 2020 in einem unbefristeten Arbeitsvertrag und dann von Januar bis Mitte April arbeitssuchend und seit Mitte April bis dann Mitte Januar im befristeten Arbeitsverhältnis.
Beim Arbeitsamt war der Dame nur das beschäftigungsverbot im Weg, nur deswegen wäre man nicht zuständig
Naja ich werde noch mal beim Jobcenter nachfragen. In erster Linie ist mir halt nur der Punkt mit der Krankenversicherung wichtig, erst danach wäre schön wenn man noch etwas Geld bekommt.


Das glaube ich nicht, dass du aufgrund des BV da nicht richtig bist. Ja, aktuell können sie dich nicht vermitteln. Das stimmt. Aber entweder es steht dir jetzt noch Arbeitslosengeld zu (keine Ahnung ob die paar Monate ausgeklammert werden) oder Mutterschaftsgeld, wie jedem anderen dann auch 6 Wochen vor und 8 nach Geburt.
Dann wirst du Elterngeld bekommen und danach dann sicher Arbeitslosengeld oder Hartz4.

Aber mehr gibts nicht.
shelyra
69108 Beiträge
08.12.2021 20:25
Zitat von Enfelchen:

Zitat von Maryme30:

Zitat von Enfelchen:

Hast du 12 Monate vorher in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt?

Meiner Meinung nach bekommst du dann nach Mutterschutzgeld, Elterngeld dann Arbeitslosengeld. (Nach Beendigung der Elternzeit).
Und bist dann auch übers Arbeitsamt versichert.

Vergiss nicht, dass du als Bezüge ja noch Kindergeld hast und der Kindsvater dem Kind auch unterhaltspflichtig wäre.
Nachdem all das abgezogen wurde ist es wahrscheinlich fraglich ob dir noch mehr zusteht.
Solltest du das nicht eingezahlt haben, steht dir bestimmt Hartz4 zu


Also ich war bis Ende 2020 in einem unbefristeten Arbeitsvertrag und dann von Januar bis Mitte April arbeitssuchend und seit Mitte April bis dann Mitte Januar im befristeten Arbeitsverhältnis.
Beim Arbeitsamt war der Dame nur das beschäftigungsverbot im Weg, nur deswegen wäre man nicht zuständig
Naja ich werde noch mal beim Jobcenter nachfragen. In erster Linie ist mir halt nur der Punkt mit der Krankenversicherung wichtig, erst danach wäre schön wenn man noch etwas Geld bekommt.


Das glaube ich nicht, dass du aufgrund des BV da nicht richtig bist. Ja, aktuell können sie dich nicht vermitteln. Das stimmt. Aber entweder es steht dir jetzt noch Arbeitslosengeld zu (keine Ahnung ob die paar Monate ausgeklammert werden) oder Mutterschaftsgeld, wie jedem anderen dann auch 6 Wochen vor und 8 nach Geburt.
Dann wirst du Elterngeld bekommen und danach dann sicher Arbeitslosengeld oder Hartz4.

Aber mehr gibts nicht.
das Mutterschaftsgeld wird aber geringer sein als das einer im Arbeitsverhältnis stehenden da sie nur das von der kk bekommen wird ohne den Arbeitgeber Anteil.
Enfelchen
13910 Beiträge
08.12.2021 20:26


Ich kann das googeln empfehlen…
Da findet man oftmals anrufen. Ansonsten alles nacheinander abklappern
Enfelchen
13910 Beiträge
08.12.2021 20:26
Zitat von shelyra:

Zitat von Enfelchen:

Zitat von Maryme30:

Zitat von Enfelchen:

Hast du 12 Monate vorher in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt?

Meiner Meinung nach bekommst du dann nach Mutterschutzgeld, Elterngeld dann Arbeitslosengeld. (Nach Beendigung der Elternzeit).
Und bist dann auch übers Arbeitsamt versichert.

Vergiss nicht, dass du als Bezüge ja noch Kindergeld hast und der Kindsvater dem Kind auch unterhaltspflichtig wäre.
Nachdem all das abgezogen wurde ist es wahrscheinlich fraglich ob dir noch mehr zusteht.
Solltest du das nicht eingezahlt haben, steht dir bestimmt Hartz4 zu


Also ich war bis Ende 2020 in einem unbefristeten Arbeitsvertrag und dann von Januar bis Mitte April arbeitssuchend und seit Mitte April bis dann Mitte Januar im befristeten Arbeitsverhältnis.
Beim Arbeitsamt war der Dame nur das beschäftigungsverbot im Weg, nur deswegen wäre man nicht zuständig
Naja ich werde noch mal beim Jobcenter nachfragen. In erster Linie ist mir halt nur der Punkt mit der Krankenversicherung wichtig, erst danach wäre schön wenn man noch etwas Geld bekommt.


Das glaube ich nicht, dass du aufgrund des BV da nicht richtig bist. Ja, aktuell können sie dich nicht vermitteln. Das stimmt. Aber entweder es steht dir jetzt noch Arbeitslosengeld zu (keine Ahnung ob die paar Monate ausgeklammert werden) oder Mutterschaftsgeld, wie jedem anderen dann auch 6 Wochen vor und 8 nach Geburt.
Dann wirst du Elterngeld bekommen und danach dann sicher Arbeitslosengeld oder Hartz4.

Aber mehr gibts nicht.
das Mutterschaftsgeld wird aber geringer sein als das einer im Arbeitsverhältnis stehenden da sie nur das von der kk bekommen wird ohne den Arbeitgeber Anteil.


Ja, das ist klar. Wenn man nicht voll gearbeitet hat, sollte das logisch sein.
Enfelchen
13910 Beiträge
08.12.2021 20:28
Zitat von Enfelchen:

Zitat von shelyra:

Zitat von Enfelchen:

Zitat von Maryme30:

...


Das glaube ich nicht, dass du aufgrund des BV da nicht richtig bist. Ja, aktuell können sie dich nicht vermitteln. Das stimmt. Aber entweder es steht dir jetzt noch Arbeitslosengeld zu (keine Ahnung ob die paar Monate ausgeklammert werden) oder Mutterschaftsgeld, wie jedem anderen dann auch 6 Wochen vor und 8 nach Geburt.
Dann wirst du Elterngeld bekommen und danach dann sicher Arbeitslosengeld oder Hartz4.

Aber mehr gibts nicht.
das Mutterschaftsgeld wird aber geringer sein als das einer im Arbeitsverhältnis stehenden da sie nur das von der kk bekommen wird ohne den Arbeitgeber Anteil.


Ja, das ist klar. Wenn man nicht voll gearbeitet hat, sollte das logisch sein.


Darum ging es ja nicht. Sondern darum was ihr zusteht, aber auch das ist ja nicht klar ersichtlich.
Kennt ja keiner hier die genauen Daten.
Da muss man dann leider die Füße eigenständige benutzen und sich Infos von den diversen Ämtern holen.
Enfelchen
13910 Beiträge
08.12.2021 20:30
Und soweit ich weiß, steht einem bei Arbeitslosigkeit auch gar kein Mutterschaftsgeld zu.
Aber wann greift der Mutterschutz, wann arbeitslos?

Und ich denke, da ist sie bei den Ämtern besser aufgehoben. Das wäre in erster Linie nunmal das Arbeitsamt
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