Mütter- und Schwangerenforum

Elterngeld, Kindergeld… was noch?

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Maryme30
206 Beiträge
08.12.2021 23:22
Zitat von Enfelchen:

Und soweit ich weiß, steht einem bei Arbeitslosigkeit auch gar kein Mutterschaftsgeld zu.
Aber wann greift der Mutterschutz, wann arbeitslos?

Und ich denke, da ist sie bei den Ämtern besser aufgehoben. Das wäre in erster Linie nunmal das Arbeitsamt


Mit dem Arbeitsamt hab ich ja gesprochen und die sagte mir die sind nicht zuständig, da ich zum ersten Mal Mutter werde weiß ich doch nicht alles. Deswegen meine Frage ob es noch mehr gibt als Elterngeld und Kindergeld
Wenn nicht ok, wenn doch auch gut, Google erklärt viel das stimmt aber ich mag gerne noch Erfahrungsberichte von Menschen.
Maryme30
206 Beiträge
08.12.2021 23:24
Zitat von Enfelchen:

Zitat von ella1804:

Und wenn sie in Elternzeit ist bekommt sie kein Arbeitslosengeld. Das gibts nur wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, was sie nicht tut, wenn sie in Elternzeit ist.


Das stimmt, aber danach dann, nach Elternzeit. Vorausgesetzt sie lange genug eingezahlt.

Ehrlich gesagt verstehe ich nicht was man noch möchte?! Elterngeld, Kindergeld, Unterhalt. Ich glaube, da wird noch nicht mal mehr Wohngeld bei rumkommen.


Aber wieso unterhalt, wir leben ja zusammen in einem Haushalt? Muss er mir dann trotzdem etwas überweisen?
Enfelchen
13910 Beiträge
09.12.2021 07:03
Zitat von Maryme30:

Zitat von Enfelchen:

Zitat von ella1804:

Und wenn sie in Elternzeit ist bekommt sie kein Arbeitslosengeld. Das gibts nur wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, was sie nicht tut, wenn sie in Elternzeit ist.


Das stimmt, aber danach dann, nach Elternzeit. Vorausgesetzt sie lange genug eingezahlt.

Ehrlich gesagt verstehe ich nicht was man noch möchte?! Elterngeld, Kindergeld, Unterhalt. Ich glaube, da wird noch nicht mal mehr Wohngeld bei rumkommen.


Aber wieso unterhalt, wir leben ja zusammen in einem Haushalt? Muss er mir dann trotzdem etwas überweisen?


Nein, aber das wird mit immer einberechnet bei evtl anderen Zahlungen.
Und wenn ihr zusammenlebt eh sein Einkommen.
BlödmannVomDienst
25916 Beiträge
09.12.2021 09:12
Zitat von Traumtänzerin84:

Zitat von Maryme30:

Zitat von Traumtänzerin84:

Zitat von Maryme30:

...
weswegen war das BV denn?


Was spielt das für eine Rolle bei der Frage nach zusätzlichen Leistungen nach der Geburt?
Also das Amt hat sich weder dafür interessiert von wem es ausgestellt wurde noch aus welchen Gründen!
mir ging um evtl vorher

Aber gut, bei deiner pampigen Antwort spar ich mir den Rest dann auch


Alle etwas zart besaitet derzeit, hab ich den Eindruck. Ich finde die Frage durchaus berechtigt und die Antwort war in meinen Augen auch nicht pampig.

Ich nehme an,dass du auf folgendes hinaus wolltest.

https://www.gollub-klemeyer.de/arbeitsrecht/schwan gerschaft-beschaeftigungsverbot-und-arbeitslosigke it/

@TS: Für die Frage, ob dir Arbeitslosengeld zusteht, spielt es sehr wohl eine Rolle, weswegen deine Ärztin das BV ausgestellt hat.
09.12.2021 18:55
Zitat von ella1804:

Und wenn sie in Elternzeit ist bekommt sie kein Arbeitslosengeld. Das gibts nur wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, was sie nicht tut, wenn sie in Elternzeit ist.


Hier muss ich einmal gegen sprechen.
Da es Gesetz ist, das man 3 Jahre Elternzeit machen darf. Kann man in dieser Zeit auch was beantragen, sie müssen dann vermerken, dass Du erst nach den 3 Jahren etwas suchst. Aber so ist es =)
Ich habe innerhalb der Elternzeit eine weitere Ausbildung gemacht und zum Bafög aufstockend welches bekommen. Es geht also.
09.12.2021 18:57
Zitat von Enfelchen:

Zitat von Maryme30:

Zitat von Enfelchen:

Hast du 12 Monate vorher in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt?

Meiner Meinung nach bekommst du dann nach Mutterschutzgeld, Elterngeld dann Arbeitslosengeld. (Nach Beendigung der Elternzeit).
Und bist dann auch übers Arbeitsamt versichert.

Vergiss nicht, dass du als Bezüge ja noch Kindergeld hast und der Kindsvater dem Kind auch unterhaltspflichtig wäre.
Nachdem all das abgezogen wurde ist es wahrscheinlich fraglich ob dir noch mehr zusteht.
Solltest du das nicht eingezahlt haben, steht dir bestimmt Hartz4 zu


Also ich war bis Ende 2020 in einem unbefristeten Arbeitsvertrag und dann von Januar bis Mitte April arbeitssuchend und seit Mitte April bis dann Mitte Januar im befristeten Arbeitsverhältnis.
Beim Arbeitsamt war der Dame nur das beschäftigungsverbot im Weg, nur deswegen wäre man nicht zuständig
Naja ich werde noch mal beim Jobcenter nachfragen. In erster Linie ist mir halt nur der Punkt mit der Krankenversicherung wichtig, erst danach wäre schön wenn man noch etwas Geld bekommt.


Das glaube ich nicht, dass du aufgrund des BV da nicht richtig bist. Ja, aktuell können sie dich nicht vermitteln. Das stimmt. Aber entweder es steht dir jetzt noch Arbeitslosengeld zu (keine Ahnung ob die paar Monate ausgeklammert werden) oder Mutterschaftsgeld, wie jedem anderen dann auch 6 Wochen vor und 8 nach Geburt.
Dann wirst du Elterngeld bekommen und danach dann sicher Arbeitslosengeld oder Hartz4.

Aber mehr gibts nicht.


Man kann ZUM Elterngeld Harz4 bekommen!! Nicht erst danach.
Enfelchen
13910 Beiträge
09.12.2021 19:35
Zitat von MirfälltNixein:

Zitat von Enfelchen:

Zitat von Maryme30:

Zitat von Enfelchen:

Hast du 12 Monate vorher in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt?

Meiner Meinung nach bekommst du dann nach Mutterschutzgeld, Elterngeld dann Arbeitslosengeld. (Nach Beendigung der Elternzeit).
Und bist dann auch übers Arbeitsamt versichert.

Vergiss nicht, dass du als Bezüge ja noch Kindergeld hast und der Kindsvater dem Kind auch unterhaltspflichtig wäre.
Nachdem all das abgezogen wurde ist es wahrscheinlich fraglich ob dir noch mehr zusteht.
Solltest du das nicht eingezahlt haben, steht dir bestimmt Hartz4 zu


Also ich war bis Ende 2020 in einem unbefristeten Arbeitsvertrag und dann von Januar bis Mitte April arbeitssuchend und seit Mitte April bis dann Mitte Januar im befristeten Arbeitsverhältnis.
Beim Arbeitsamt war der Dame nur das beschäftigungsverbot im Weg, nur deswegen wäre man nicht zuständig
Naja ich werde noch mal beim Jobcenter nachfragen. In erster Linie ist mir halt nur der Punkt mit der Krankenversicherung wichtig, erst danach wäre schön wenn man noch etwas Geld bekommt.


Das glaube ich nicht, dass du aufgrund des BV da nicht richtig bist. Ja, aktuell können sie dich nicht vermitteln. Das stimmt. Aber entweder es steht dir jetzt noch Arbeitslosengeld zu (keine Ahnung ob die paar Monate ausgeklammert werden) oder Mutterschaftsgeld, wie jedem anderen dann auch 6 Wochen vor und 8 nach Geburt.
Dann wirst du Elterngeld bekommen und danach dann sicher Arbeitslosengeld oder Hartz4.

Aber mehr gibts nicht.


Man kann ZUM Elterngeld Harz4 bekommen!! Nicht erst danach.


Trotz Kindergeld und Unterhalt des Vaters?
Ich wusste, ich mache irgendwas „falsch“…
Enfelchen
13910 Beiträge
09.12.2021 19:36
Zitat von MirfälltNixein:

Zitat von Enfelchen:

Zitat von Maryme30:

Zitat von Enfelchen:

Hast du 12 Monate vorher in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt?

Meiner Meinung nach bekommst du dann nach Mutterschutzgeld, Elterngeld dann Arbeitslosengeld. (Nach Beendigung der Elternzeit).
Und bist dann auch übers Arbeitsamt versichert.

Vergiss nicht, dass du als Bezüge ja noch Kindergeld hast und der Kindsvater dem Kind auch unterhaltspflichtig wäre.
Nachdem all das abgezogen wurde ist es wahrscheinlich fraglich ob dir noch mehr zusteht.
Solltest du das nicht eingezahlt haben, steht dir bestimmt Hartz4 zu


Also ich war bis Ende 2020 in einem unbefristeten Arbeitsvertrag und dann von Januar bis Mitte April arbeitssuchend und seit Mitte April bis dann Mitte Januar im befristeten Arbeitsverhältnis.
Beim Arbeitsamt war der Dame nur das beschäftigungsverbot im Weg, nur deswegen wäre man nicht zuständig
Naja ich werde noch mal beim Jobcenter nachfragen. In erster Linie ist mir halt nur der Punkt mit der Krankenversicherung wichtig, erst danach wäre schön wenn man noch etwas Geld bekommt.


Das glaube ich nicht, dass du aufgrund des BV da nicht richtig bist. Ja, aktuell können sie dich nicht vermitteln. Das stimmt. Aber entweder es steht dir jetzt noch Arbeitslosengeld zu (keine Ahnung ob die paar Monate ausgeklammert werden) oder Mutterschaftsgeld, wie jedem anderen dann auch 6 Wochen vor und 8 nach Geburt.
Dann wirst du Elterngeld bekommen und danach dann sicher Arbeitslosengeld oder Hartz4.

Aber mehr gibts nicht.


Man kann ZUM Elterngeld Harz4 bekommen!! Nicht erst danach.


Oder ist es nicht eher andersherum? Wer schon Hartz4 bekommt, dem steht trotzdem Elterngeld zu?
bambina_1990
16691 Beiträge
09.12.2021 19:54
Zitat von Enfelchen:

Zitat von MirfälltNixein:

Zitat von Enfelchen:

Zitat von Maryme30:

...


Das glaube ich nicht, dass du aufgrund des BV da nicht richtig bist. Ja, aktuell können sie dich nicht vermitteln. Das stimmt. Aber entweder es steht dir jetzt noch Arbeitslosengeld zu (keine Ahnung ob die paar Monate ausgeklammert werden) oder Mutterschaftsgeld, wie jedem anderen dann auch 6 Wochen vor und 8 nach Geburt.
Dann wirst du Elterngeld bekommen und danach dann sicher Arbeitslosengeld oder Hartz4.

Aber mehr gibts nicht.


Man kann ZUM Elterngeld Harz4 bekommen!! Nicht erst danach.


Trotz Kindergeld und Unterhalt des Vaters?
Ich wusste, ich mache irgendwas „falsch“…
Das dachte ich mir auch Da lohnt sich arbeiten gehen ja bald wirklich nicht mehr
serap1981
2740 Beiträge
09.12.2021 20:06
ALG II bekommt man nur, wenn das eigene Einkommen zu niedrig ist.

Nehmen wir mal an, dass eine Frau mit einem Baby allein lebt, der Bedarf für die beiden liegt dann bei 890€ im Monat (plus angemessene Miete)
Das Kind bekommt Unterhalt und Kindergeld, nehmen wir mal die Höhe vom Unterhaltsvorschuß an.
Dann sind das 890-219-174 = 497€
Wenn die Frau nun unter diesen 497€ Elterngeld bekommt, wird es aufgestockt. (plus Miete jeweils, da muss man schauen, was in der eigenen Region als angemessen gilt)
Das Elterngeld wird voll angerechnet, aber bei Erwerbstätigkeit vor der Geburt gibt es einen Freibetrag.

Aber hier gibt es ja auch einen Partner und Vater des Kindes, dessen Einkommen wird voll angerechnet.
Maryme30
206 Beiträge
09.12.2021 20:16
Danke ihr lieben, ich werde mit dem Jobcenter reden! Mir ging es in erster Linie darum weiterhin krankenversichert zu sein. Klar würde ich mich auch über etwas Geld freuen aber wenn das nicht ist, dann ist das so. Wir müssen mit der Situation so oder so leben, wussten ja worauf wir uns einlassen.
Mayberry
1073 Beiträge
09.12.2021 20:45
Meine Schwägerin war einen Monat arbeitslos vor Mutterschutz, durch vertragsablauf. Sie war die ganze Zeit gesetzlich versichert entweder übers Arbeitsamt oder die Krankenkasse. Das hat gewechselt je nach Status Arbeitslos, Mutterschutz, elternzeit. Sie hatte aber nur ein Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber. Somit auch nur für ihre Tätigkeit dort gültig. Sie war also rein theoretisch vermittelbar. Das Arbeitsamt hat aber wegen einen Monat drauf verzichtet.
09.12.2021 21:46
Zitat von Enfelchen:

Zitat von MirfälltNixein:

Zitat von Enfelchen:

Zitat von Maryme30:

...


Das glaube ich nicht, dass du aufgrund des BV da nicht richtig bist. Ja, aktuell können sie dich nicht vermitteln. Das stimmt. Aber entweder es steht dir jetzt noch Arbeitslosengeld zu (keine Ahnung ob die paar Monate ausgeklammert werden) oder Mutterschaftsgeld, wie jedem anderen dann auch 6 Wochen vor und 8 nach Geburt.
Dann wirst du Elterngeld bekommen und danach dann sicher Arbeitslosengeld oder Hartz4.

Aber mehr gibts nicht.


Man kann ZUM Elterngeld Harz4 bekommen!! Nicht erst danach.


Trotz Kindergeld und Unterhalt des Vaters?
Ich wusste, ich mache irgendwas „falsch“…


Naja es gibt Menschen die bekommen Mindestsätze… 300 Elterngeld vielleicht noch geteilt auf zwei Jahre also 150 und wenn der Vater nicht zahlt 175 von JA.. ich will mal sehen wer davon Leben soll… Also ja. Zu knapp 500€ gibt es da also noch etwas dazu…
Mag jetzt nicht zur geschilderten Situation passen, aber Deine pauschale Aussage ist auf jeden Fall nicht richtig.
09.12.2021 21:49
Zitat von bambina_1990:

Zitat von Enfelchen:

Zitat von MirfälltNixein:

Zitat von Enfelchen:

...


Man kann ZUM Elterngeld Harz4 bekommen!! Nicht erst danach.


Trotz Kindergeld und Unterhalt des Vaters?
Ich wusste, ich mache irgendwas „falsch“…
Das dachte ich mir auch Da lohnt sich arbeiten gehen ja bald wirklich nicht mehr


Bei manchen Jobs ist das leider tatsächlich so
Bevor hier jetzt einer denkt ich lebe gönnerhaft vom Staat … Nein. Ich arbeite brav.
bambina_1990
16691 Beiträge
09.12.2021 21:54
Zitat von MirfälltNixein:

Zitat von bambina_1990:

Zitat von Enfelchen:

Zitat von MirfälltNixein:

...


Trotz Kindergeld und Unterhalt des Vaters?
Ich wusste, ich mache irgendwas „falsch“…
Das dachte ich mir auch Da lohnt sich arbeiten gehen ja bald wirklich nicht mehr


Bei manchen Jobs ist das leider tatsächlich so
Bevor hier jetzt einer denkt ich lebe gönnerhaft vom Staat … Nein. Ich arbeite brav.
Ja das stimmt und nein hab ich nicht gedacht
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