Mütter- und Schwangerenforum

Elterngeld und elternzeit hilfeeeeeee!?

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Rianti
198 Beiträge
21.09.2018 10:23
Hallo ihr lieben. Eigentlich hatte ich vor die elterngeldstelle anzurufen aber da arbeitet wohl freitags niemand, deswegen hoffe ich das ihr mir vllt helfen könnt. Undzwar habe ich ende oktober et. Und würde ungern im November 19 wieder anfangen zu arbeiten da ich dann gleich in den weihnachtsstress reinrutsche. 2 jahre sind mir aber auch zu viel deswegen würde ich gern im Januar wieder anfangen. Geht das? Also kann ich das geld dann so aufteilen lassen das ich auch jeden monat was bekomme?
Und wie stelle ich den Antrag beim Arbeitgeber? Kann ich dort reinschreiben das ich gern am 1.1. Wieder anfangen möchte oder muss ich die monate reinschreiben. Angenommen der kleine kommt ein paar tage früher und ich reiche 14 monate ein müsste ich ja auch Mitte dezember wieder arbeiten also müsste ich wenn ich erst im Januar wieder ran möchte 15 monate einreichen.

Danke schonmal für eure hilfe
Hummel91
4382 Beiträge
21.09.2018 10:33
Zitat von Rianti:

Hallo ihr lieben. Eigentlich hatte ich vor die elterngeldstelle anzurufen aber da arbeitet wohl freitags niemand, deswegen hoffe ich das ihr mir vllt helfen könnt. Undzwar habe ich ende oktober et. Und würde ungern im November 19 wieder anfangen zu arbeiten da ich dann gleich in den weihnachtsstress reinrutsche. 2 jahre sind mir aber auch zu viel deswegen würde ich gern im Januar wieder anfangen. Geht das? Also kann ich das geld dann so aufteilen lassen das ich auch jeden monat was bekomme?
Und wie stelle ich den Antrag beim Arbeitgeber? Kann ich dort reinschreiben das ich gern am 1.1. Wieder anfangen möchte oder muss ich die monate reinschreiben. Angenommen der kleine kommt ein paar tage früher und ich reiche 14 monate ein müsste ich ja auch Mitte dezember wieder arbeiten also müsste ich wenn ich erst im Januar wieder ran möchte 15 monate einreichen.

Danke schonmal für eure hilfe


Genau so ungefähr ist es bei mir auch hab ich mich auch schon gefragt
Sonnenschein2019
275 Beiträge
21.09.2018 10:40
Du kannst immer verkürzen, verlängern hingegen nicht.
Ich würde also auf Nummer sicher gehen und den längeren Zeitraum wählen. Für genaue Möglichkeiten was das Geld betrifft wende dich an die zuständige Elterngeldstelle. Die beraten dich kostenlos und helfen dir beim Ausfüllen des Antrages. Wir werden uns auch dort vorstellen, da es ja 3 verschiedene Möglichkeiten gibt und sogar ein Partnerbonus bezogen werden kann. Uns ist es aber lieber, dies persönlich erklärt zu bekommen, da wir durch den ganzen Papierkram so auch nicht durchsteigen.

LG
21.09.2018 11:03
Ja, du kannst das Geld aufteilen, du musst dann auf dem Antrag Elterngeldplus ankreuzen.
1 Monat Elterngeld = 2 Monate Elterngeldplus. Du bekommst dann die Hälfte ausgezahlt.
Mal angenommen, du möchtest drei Monate nach dem 1. geburtsag noch Elterngeld bekommen, dann musst du für die drei Monate vor und nach dem 1. Geburtstag Elterngeldplus ankreuzen.

Wegen der Elternzeit würde ich großzügiger angeben als du planst. Denn wie bereits gesagt, verkürzen ist einfacher als verlängern.
Und, egal wann das kind geboren wird, die endgültige Elternzeit wird erst nach der Geburt beantragt. Von daher egal, wann das kind geboren wird.
Ich habe 3 Jahre beantragt, mein Geschäftsführer hat mir allerdings zugesichert, dass ich auch vorher jederzeit wiederkommen kann und meine alte Stelle wiederbekomme.
Sprich auf jeden Fall mit deinen Vorgesetzten.
21.09.2018 11:26
Die Elternzeit beantragst du bei deinem Arbeitgeber, dazu findest du im Internet jede Menge Vorlagen. Du kannst einfach angeben, wann du wieder arbeiten möchtest. Das müssen keine vollen Lebensjahre deines Kindes sein.
21.09.2018 11:32
Ich emphele jeden immer 3 Jahre zu beantragen. Habe ich auch so gemacht und bin nach 14 Monaten wieder arbeiten gegangen. So hatte ich keinen Druck von Chef, haben ihn aber vorher gesagt, nach einem Jahr in etwa komme ich wieder. Habe dann 2 Monate Eingewöhnung bei der Tagesmutter gehabt und ging dann wieder ins büro. Hätte ich direkt nur 1 Jahr beantragt, hätte das nicht funktioniert und ich hätte arbeiten gehen müssen, sonst stünde ich ohne Geld und vor allem der wichtigste Punkt ohne gesetzliche Versicherung dar. So kannst du dir Zeit lassen und trotzdem eher wieder gehen aber vorher natürlich abstimmen mit dem Arbeitgeber. Elterngeld würde ich mir vorsichtshalber auf 18 Monate auszahlen lassen. Aber vielleicht willst du auch dann noch nicht gehen, entscheidest dein Kind ist noch zu klein. Würde die beantragte Elternteil nicht von der elterngeldzahlubg abhängig machen. Weiß du wie ich meine?
21.09.2018 11:33
Oh Gott mein Handy schreibt komisches deutsch hoffe man versteht was ich meine
BigBavaria
1911 Beiträge
21.09.2018 12:04
Du darfst auch während der Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten.
Elterngeld und Elternzeit sind ja zwei verschiedene Dinge.
Geht es Dir aber darum die komplette Zeit EG zu bekommen, musst du es so machen wie oben erwähnt.
Darwin27
10550 Beiträge
21.09.2018 12:50
Wie ist das denn mit dem Bindungszeitraum? Danach benötigt man doch keine Einverständniserklärung mehr seitens des Chefs zur Verlängerung

Kann leider gerade nicht nachlesen, vlt weiß das jemand auswendig.
21.09.2018 16:07
Zitat von Darwin27:

Wie ist das denn mit dem Bindungszeitraum? Danach benötigt man doch keine Einverständniserklärung mehr seitens des Chefs zur Verlängerung

Kann leider gerade nicht nachlesen, vlt weiß das jemand auswendig.


Man muss sich für zwei Jahre festlegen.
Danach kann man auch ohne Einverständnis des Chefs um ein drittes Jahr verlängern

Arbeiten in der Elternzeit geht wie geschrieben von jemandem oben bis 30 Wochenstunden aber Chef kann auch sagen geht nicht.

Also auf alle Fälle vorher klären.

Ist es ein Kleinbetrieb, sind die Bestimmungen noch mal anders.

Was ich nicht verstehe, dass manche Leute das Bedürfnis haben, länger als auf ein Jahr Elterngeld ausgezahlt zu bekommen.

Man kann doch auch einfach jeden Monat einen gewissen Betrag auf dem Konto belassen, ohne ihn auszugeben?!

Darwin27
10550 Beiträge
21.09.2018 16:23
Zitat von kataleia:

Zitat von Darwin27:

Wie ist das denn mit dem Bindungszeitraum? Danach benötigt man doch keine Einverständniserklärung mehr seitens des Chefs zur Verlängerung

Kann leider gerade nicht nachlesen, vlt weiß das jemand auswendig.


Man muss sich für zwei Jahre festlegen.
Danach kann man auch ohne Einverständnis des Chefs um ein drittes Jahr verlängern


Arbeiten in der Elternzeit geht wie geschrieben von jemandem oben bis 30 Wochenstunden aber Chef kann auch sagen geht nicht.

Also auf alle Fälle vorher klären.

Ist es ein Kleinbetrieb, sind die Bestimmungen noch mal anders.

Was ich nicht verstehe, dass manche Leute das Bedürfnis haben, länger als auf ein Jahr Elterngeld ausgezahlt zu bekommen.

Man kann doch auch einfach jeden Monat einen gewissen Betrag auf dem Konto belassen, ohne ihn auszugeben?!


Ah ja, danke. So hatte ich das auch in Erinnerung. Ich habe nämlich 2 Jahre und 2 Monate beantragt und nicht in Erinnerung, dass ich bei einer Verlängerung noch um Erlaubnis fragen müsste.

Zu deiner Frage: Es gibt viele Menschen, die kein Geld auf dem Konto horten können, es also ausgeben "müssen". Ich zähle mich nicht dazu. Im Zweifelsfall überweise ich was auf ein anderes Konto, um den Überblick zu behalten.
21.09.2018 16:31
Zitat von Darwin27:

Zitat von kataleia:

Zitat von Darwin27:

Wie ist das denn mit dem Bindungszeitraum? Danach benötigt man doch keine Einverständniserklärung mehr seitens des Chefs zur Verlängerung

Kann leider gerade nicht nachlesen, vlt weiß das jemand auswendig.


Man muss sich für zwei Jahre festlegen.
Danach kann man auch ohne Einverständnis des Chefs um ein drittes Jahr verlängern


Arbeiten in der Elternzeit geht wie geschrieben von jemandem oben bis 30 Wochenstunden aber Chef kann auch sagen geht nicht.

Also auf alle Fälle vorher klären.

Ist es ein Kleinbetrieb, sind die Bestimmungen noch mal anders.

Was ich nicht verstehe, dass manche Leute das Bedürfnis haben, länger als auf ein Jahr Elterngeld ausgezahlt zu bekommen.

Man kann doch auch einfach jeden Monat einen gewissen Betrag auf dem Konto belassen, ohne ihn auszugeben?!


Ah ja, danke. So hatte ich das auch in Erinnerung. Ich habe nämlich 2 Jahre und 2 Monate beantragt und nicht in Erinnerung, dass ich bei einer Verlängerung noch um Erlaubnis fragen müsste.

Zu deiner Frage: Es gibt viele Menschen, die kein Geld auf dem Konto horten können, es also ausgeben "müssen". Ich zähle mich nicht dazu. Im Zweifelsfall überweise ich was auf ein anderes Konto, um den Überblick zu behalten.


Genau, die Verlängerung musste dein Chef dann einfach so akzeptieren.

Mit dem Geld hast du wohl recht. Schon krass, dass vor 10 Jahren oder so es ja noch gar kein Elterngeld gab.

Bei der threaderstellerin ist es leider anders, da hilft nur mit dem Chef reden und hoffen, dass er gewillt ist, es so zu akzeptieren wie sie möchte, da sie ja unter zwei Jahren bleibt.

Am besten zeitnah und schriftlich mit Unterschrift vereinbaren, damit am Schluss keiner sagt: neee ich dachte sie kommen ab xxxx

Wie das mit dem Geld zu regeln ist, musst du einfach mal bei der Elterngeldstelle anrufen.

Aber was eine schrieb zu Elterngeld plus ist falsch.
Elterngeld plus ist was anderes als gesplittete Auszahlung.

Kannst du nicht einfach jeden Monat einen gewissen Betrag zur Not vom Konto abheben und in ein Sparschwein stecken? Ist doch viel einfacher, wenn du ganz konventionell nur für 1 Jahr das Geld beantragst.
21.09.2018 17:08
Zitat von kataleia:

Zitat von Darwin27:

Wie ist das denn mit dem Bindungszeitraum? Danach benötigt man doch keine Einverständniserklärung mehr seitens des Chefs zur Verlängerung

Kann leider gerade nicht nachlesen, vlt weiß das jemand auswendig.


Man muss sich für zwei Jahre festlegen.
Danach kann man auch ohne Einverständnis des Chefs um ein drittes Jahr verlängern

Arbeiten in der Elternzeit geht wie geschrieben von jemandem oben bis 30 Wochenstunden aber Chef kann auch sagen geht nicht.

Also auf alle Fälle vorher klären.

Ist es ein Kleinbetrieb, sind die Bestimmungen noch mal anders.

Was ich nicht verstehe, dass manche Leute das Bedürfnis haben, länger als auf ein Jahr Elterngeld ausgezahlt zu bekommen.

Man kann doch auch einfach jeden Monat einen gewissen Betrag auf dem Konto belassen, ohne ihn auszugeben?!


Ich lasse es auf zwei Jahre auszahlen wegen des Progressionsvorberhalts.
21.09.2018 17:19
ich erzähl mal von mir..

ET war 24.10.17. Doch der kleine Mann kam am 28.10.17.
Ich habe von vorn herein gleich drei Jahre EZ beantragt. Einfach so. Sicher ist sicher.

Elterngeld haben wir auf ein Jahr auszahlen lassen. Das Jahr ist bald vorbei.

Im Mai diesen Jahres habe ich nach reiflicher Überlegung entschieden, ab November 2018 wieder zu arbeiten. Aber Teilzeit in Elternzeit. So hab ich einen Konpromiss. Ich gehe arbeiten (weil ich doch nicht drei Jahre Zuhause sein kann, obwohl ich das wirklich genieße!! ) und hab doch noch viel Zeit mit meinem Krümelmonster.

Antrag gestellt habe ich also während meiner Elternzeit und hat super geklappt. Bin aber in einem großen Konzern tätig.
21.09.2018 18:47
Zitat von Earl2017:

Zitat von kataleia:

Zitat von Darwin27:

Wie ist das denn mit dem Bindungszeitraum? Danach benötigt man doch keine Einverständniserklärung mehr seitens des Chefs zur Verlängerung

Kann leider gerade nicht nachlesen, vlt weiß das jemand auswendig.


Man muss sich für zwei Jahre festlegen.
Danach kann man auch ohne Einverständnis des Chefs um ein drittes Jahr verlängern

Arbeiten in der Elternzeit geht wie geschrieben von jemandem oben bis 30 Wochenstunden aber Chef kann auch sagen geht nicht.

Also auf alle Fälle vorher klären.

Ist es ein Kleinbetrieb, sind die Bestimmungen noch mal anders.

Was ich nicht verstehe, dass manche Leute das Bedürfnis haben, länger als auf ein Jahr Elterngeld ausgezahlt zu bekommen.

Man kann doch auch einfach jeden Monat einen gewissen Betrag auf dem Konto belassen, ohne ihn auszugeben?!


Ich lasse es auf zwei Jahre auszahlen wegen des Progressionsvorberhalts.


Doch Elterngeld plus ist auch dazuda um zu splitten, ich lasse es nämlich wie Earl auch aus demselben Grund auf 2 Jahre auszahlen und ich musste Elterngeld plus beantragen obwohl ich nur den Mindestsatz bekomme.
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