Mütter- und Schwangerenforum

Elternzeit Vater Unterhalt weitere Kinder

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Anonym 1 (207407)
0 Beiträge
19.09.2021 22:23
Mein Partner und ich würden uns die Elternzeit gern aufteilen, er würde gern Elternzeit für unser gemeinsames Kind nehmen (für 6 Monate), (evtl z.T. Teilzeit in Elternzeit, ist noch nicht ganz klar, aber aufgrund seiner Position kann er nicht so lange ganz von der Bildfläche verschwinden und muss weiterhin für einige Stunden in der Woche ansprechbar sein, würde aber währenddessen komplett im Homeoffice arbeiten).
Er verdient knapp 3200 Euro netto. Damit bekäme er dann wohl nach unseren Berechnungen den Höchstsatz an Elterngeld von 1800 Euro (Für die Teilzeit in Elternzeit Monate haben wir noch nicht konkret gerechnet).

Er hat aus vorheriger Beziehung 2 weitere jugendliche Kinder, für die er Unterhalt zahlt, wie viel genau weiß ich gerade nicht, da müsste ich ihn nochmal fragen, aber da gab es nie Stress, er zahlt das auch gern und zahlt eher noch mal drauf für Extras, als dass er sich da aus seiner Verantwortung stehlen wollte.

Ich hab ebenfalls ein Kind aus vorheriger Beziehung.

Was passiert nun während seiner Elternzeit für unser gemeinsames Kind? Muss er in der Zeit den Unterhalt für seine zwei großen Kinder in der aktuellen Höhe weiter zahlen? Oder kann man den Unterhalt für diese Zeit reduzieren?
Wie wäre die Situation rechtlich gesehen?
Weder er noch ich wollen seinen großen Kindern irgendwas vorenthalten und er soll das ja auch zahlen. Es geht nicht drum, das auf Teufel komm raus so weit es geht zu reduzieren oder sowas. Es ist nur so, wenn er zeitweilig anstatt 3200 Euro eben nur 1800 Euro bekommt, dann ist es halt eben zumindest für eine Weile schwieriger mit dem Zahlen in der aktuellen Höhe.

Ich wollte nun mal wissen, wie es von der rechtlichen Seite her aussähe. Kann auch sein, dass die einfach eine Lösung unter sich finden, mit der alle gut leben können. Aber ich wüsste trotzdem gern, wie die rechtliche Lage ist.

Und was mir noch kam: Darf er unter den Umständen, dass die Unterhaltszahlungen für seine großen Kinder in der aktuellen Höhe dann für eine Weile schwierig würden überhaupt Elternzeit für unser gemeinsames Kind nehmen?

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

finanzielle Situation mit konkreten Zahlen

FrauKugelrund
903 Beiträge
20.09.2021 06:39
Zu den vorherigen Kindern kann ich nix sagen, aber bei der Höhe des Gehalts ist er wahrscheinlich nicht mehr pflichtversichert, sondern freiwillig gesetzlich krankenversichert. Bedenkt, wenn das der Fall ist, dass von den 1800€ nochmal etwa 400€ für die Krankenkasse drauf gehen. Und dann wird es sogar ohne Unterhalt knapp
Zwerginator
7848 Beiträge
20.09.2021 09:33
Zitat von FrauKugelrund:

Zu den vorherigen Kindern kann ich nix sagen, aber bei der Höhe des Gehalts ist er wahrscheinlich nicht mehr pflichtversichert, sondern freiwillig gesetzlich krankenversichert. Bedenkt, wenn das der Fall ist, dass von den 1800€ nochmal etwa 400€ für die Krankenkasse drauf gehen. Und dann wird es sogar ohne Unterhalt knapp

Ich habe während der Elternzeit nur den Mindestsatz gezahlt, waren irgendwas knapp unter 200 €.
20.09.2021 09:58
Zitat von Zwerginator:

Zitat von FrauKugelrund:

Zu den vorherigen Kindern kann ich nix sagen, aber bei der Höhe des Gehalts ist er wahrscheinlich nicht mehr pflichtversichert, sondern freiwillig gesetzlich krankenversichert. Bedenkt, wenn das der Fall ist, dass von den 1800€ nochmal etwa 400€ für die Krankenkasse drauf gehen. Und dann wird es sogar ohne Unterhalt knapp

Ich habe während der Elternzeit nur den Mindestsatz gezahlt, waren irgendwas knapp unter 200 €.

Und in der PKV kann es nochmal deutlich mehr sein. Unabhängig vom Rechtlichen fände ich es aber ziemlich schäbig, den Kindern den Unterhalt zu kürzen, nur weil man in Elternzeit möchte.
Tanzbär
13571 Beiträge
20.09.2021 15:33
Zitat von Cogito:

Zitat von Zwerginator:

Zitat von FrauKugelrund:

Zu den vorherigen Kindern kann ich nix sagen, aber bei der Höhe des Gehalts ist er wahrscheinlich nicht mehr pflichtversichert, sondern freiwillig gesetzlich krankenversichert. Bedenkt, wenn das der Fall ist, dass von den 1800€ nochmal etwa 400€ für die Krankenkasse drauf gehen. Und dann wird es sogar ohne Unterhalt knapp

Ich habe während der Elternzeit nur den Mindestsatz gezahlt, waren irgendwas knapp unter 200 €.

Und in der PKV kann es nochmal deutlich mehr sein. Unabhängig vom Rechtlichen fände ich es aber ziemlich schäbig, den Kindern den Unterhalt zu kürzen, nur weil man in Elternzeit möchte.

Hm, das sehe ich anders.

Wenn in einer "normalen" Familie das z.B. dritte Kind geboren wird und die Mutter / der Vater daraufhin in Elternzeit geht, ist ja auch weniger Geld da. Da muss in so mancher Familie der Gürtel etwas enger geschnallt werden und den beiden älteren Kindern muss gesagt werden, dass der Ausflug / Urlaub xy im Moment nicht drin ist. So lange bis die Elternzeit vorbei ist und wieder mehr Geld verdient wird. Das findet den älteren beiden Kindern gegenüber doch auch niemand schäbig.

Warum ist es dann auf einmal der Fall, wenn es um eine Patchworkfamilie und Unterhalt geht? Hat deswegen der Vater nicht das Recht dazu mehr Zeit mit seinem jüngsten Kind zu verbringen?
20.09.2021 15:51
Zitat von Tanzbär:

Zitat von Cogito:

Zitat von Zwerginator:

Zitat von FrauKugelrund:

Zu den vorherigen Kindern kann ich nix sagen, aber bei der Höhe des Gehalts ist er wahrscheinlich nicht mehr pflichtversichert, sondern freiwillig gesetzlich krankenversichert. Bedenkt, wenn das der Fall ist, dass von den 1800€ nochmal etwa 400€ für die Krankenkasse drauf gehen. Und dann wird es sogar ohne Unterhalt knapp

Ich habe während der Elternzeit nur den Mindestsatz gezahlt, waren irgendwas knapp unter 200 €.

Und in der PKV kann es nochmal deutlich mehr sein. Unabhängig vom Rechtlichen fände ich es aber ziemlich schäbig, den Kindern den Unterhalt zu kürzen, nur weil man in Elternzeit möchte.

Hm, das sehe ich anders.

Wenn in einer "normalen" Familie das z.B. dritte Kind geboren wird und die Mutter / der Vater daraufhin in Elternzeit geht, ist ja auch weniger Geld da. Da muss in so mancher Familie der Gürtel etwas enger geschnallt werden und den beiden älteren Kindern muss gesagt werden, dass der Ausflug / Urlaub xy im Moment nicht drin ist. So lange bis die Elternzeit vorbei ist und wieder mehr Geld verdient wird. Das findet den älteren beiden Kindern gegenüber doch auch niemand schäbig.

Warum ist es dann auf einmal der Fall, wenn es um eine Patchworkfamilie und Unterhalt geht? Hat deswegen der Vater nicht das Recht dazu mehr Zeit mit seinem jüngsten Kind zu verbringen?

Meine Meinung: wenn er dann den Unterhalt für die Kinder aus einer früheren Beziehung nicht mehr zahlen kann: nein!
Du vergleichst Äpfel mit Birnen: in einer intakten Familie entscheiden beide Eltern über weiteren Nachwuchs.
Tanzbär
13571 Beiträge
20.09.2021 16:17
Zitat von Cogito:

Zitat von Tanzbär:

Zitat von Cogito:

Zitat von Zwerginator:

...

Und in der PKV kann es nochmal deutlich mehr sein. Unabhängig vom Rechtlichen fände ich es aber ziemlich schäbig, den Kindern den Unterhalt zu kürzen, nur weil man in Elternzeit möchte.

Hm, das sehe ich anders.

Wenn in einer "normalen" Familie das z.B. dritte Kind geboren wird und die Mutter / der Vater daraufhin in Elternzeit geht, ist ja auch weniger Geld da. Da muss in so mancher Familie der Gürtel etwas enger geschnallt werden und den beiden älteren Kindern muss gesagt werden, dass der Ausflug / Urlaub xy im Moment nicht drin ist. So lange bis die Elternzeit vorbei ist und wieder mehr Geld verdient wird. Das findet den älteren beiden Kindern gegenüber doch auch niemand schäbig.

Warum ist es dann auf einmal der Fall, wenn es um eine Patchworkfamilie und Unterhalt geht? Hat deswegen der Vater nicht das Recht dazu mehr Zeit mit seinem jüngsten Kind zu verbringen?

Meine Meinung: wenn er dann den Unterhalt für die Kinder aus einer früheren Beziehung nicht mehr zahlen kann: nein!
Du vergleichst Äpfel mit Birnen: in einer intakten Familie entscheiden beide Eltern über weiteren Nachwuchs.

Ich finde nicht, dass es ein Vergleich zwischen Äpfel und Birnen ist. Aber ich akzeptiere natürlich deine Meinung, auch wenn ich es anders sehe
Tanzbär
13571 Beiträge
20.09.2021 16:20
Zitat von Cogito:

Zitat von Tanzbär:

Zitat von Cogito:

Zitat von Zwerginator:

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Und in der PKV kann es nochmal deutlich mehr sein. Unabhängig vom Rechtlichen fände ich es aber ziemlich schäbig, den Kindern den Unterhalt zu kürzen, nur weil man in Elternzeit möchte.

Hm, das sehe ich anders.

Wenn in einer "normalen" Familie das z.B. dritte Kind geboren wird und die Mutter / der Vater daraufhin in Elternzeit geht, ist ja auch weniger Geld da. Da muss in so mancher Familie der Gürtel etwas enger geschnallt werden und den beiden älteren Kindern muss gesagt werden, dass der Ausflug / Urlaub xy im Moment nicht drin ist. So lange bis die Elternzeit vorbei ist und wieder mehr Geld verdient wird. Das findet den älteren beiden Kindern gegenüber doch auch niemand schäbig.

Warum ist es dann auf einmal der Fall, wenn es um eine Patchworkfamilie und Unterhalt geht? Hat deswegen der Vater nicht das Recht dazu mehr Zeit mit seinem jüngsten Kind zu verbringen?

Meine Meinung: wenn er dann den Unterhalt für die Kinder aus einer früheren Beziehung nicht mehr zahlen kann: nein!
Du vergleichst Äpfel mit Birnen: in einer intakten Familie entscheiden beide Eltern über weiteren Nachwuchs.

Wie ist es denn andersrum für dich? Wenn die "andere Seite" Kinder bekommt, die Mutter / der neue Partner dann in Elternzeit geht und deswegen weniger Geld da ist. Dürfte dann deiner Meinung nach der Vater, der brav Unterhalt zahlen, auch verlangen, dass sie das nicht tun, weil es unfair gegenüber seinen Kindern ist, dass sie jetzt weniger zur Verfügung haben, nur weil seine Ex mit dem neuen Partner ein Baby bekommen hat? Das war ja auch nicht seine Entscheidung.
20.09.2021 16:54
Zitat von Tanzbär:

Zitat von Cogito:

Zitat von Tanzbär:

Zitat von Cogito:

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Hm, das sehe ich anders.

Wenn in einer "normalen" Familie das z.B. dritte Kind geboren wird und die Mutter / der Vater daraufhin in Elternzeit geht, ist ja auch weniger Geld da. Da muss in so mancher Familie der Gürtel etwas enger geschnallt werden und den beiden älteren Kindern muss gesagt werden, dass der Ausflug / Urlaub xy im Moment nicht drin ist. So lange bis die Elternzeit vorbei ist und wieder mehr Geld verdient wird. Das findet den älteren beiden Kindern gegenüber doch auch niemand schäbig.

Warum ist es dann auf einmal der Fall, wenn es um eine Patchworkfamilie und Unterhalt geht? Hat deswegen der Vater nicht das Recht dazu mehr Zeit mit seinem jüngsten Kind zu verbringen?

Meine Meinung: wenn er dann den Unterhalt für die Kinder aus einer früheren Beziehung nicht mehr zahlen kann: nein!
Du vergleichst Äpfel mit Birnen: in einer intakten Familie entscheiden beide Eltern über weiteren Nachwuchs.

Wie ist es denn andersrum für dich? Wenn die "andere Seite" Kinder bekommt, die Mutter / der neue Partner dann in Elternzeit geht und deswegen weniger Geld da ist. Dürfte dann deiner Meinung nach der Vater, der brav Unterhalt zahlen, auch verlangen, dass sie das nicht tun, weil es unfair gegenüber seinen Kindern ist, dass sie jetzt weniger zur Verfügung haben, nur weil seine Ex mit dem neuen Partner ein Baby bekommen hat? Das war ja auch nicht seine Entscheidung.

Verlangen kann man das natürlich gar nicht, aber auch da finde ich: wenn man dann so wenig zur Verfügung hat, dass man z.B. Sozialleistungen in Anspruch nehmen muss, sollte man die Familienplanung überdenken. Die Fälle, in denen eine neue Familie zu Lasten der „alten” geplant werden, finde ich aber tatsächlich anders gelagert: hier müssen sich Dritte einschränken oder sogar die Allgemeinheit einspringen, ohne mitentscheiden zu können und die, die entscheiden, haben keinerlei Einbußen, nur „Rechte”. Man kann halt nicht beliebig oft neu anfangen, wenn man's nicht im Kreuz hat - dieses Prinzip hat das (nicht mehr ganz so) neue Unterhaltsrecht leider außer Kraft gesetzt.
Tanzbär
13571 Beiträge
20.09.2021 17:10
Zitat von Cogito:

Zitat von Tanzbär:

Zitat von Cogito:

Zitat von Tanzbär:

...

Meine Meinung: wenn er dann den Unterhalt für die Kinder aus einer früheren Beziehung nicht mehr zahlen kann: nein!
Du vergleichst Äpfel mit Birnen: in einer intakten Familie entscheiden beide Eltern über weiteren Nachwuchs.

Wie ist es denn andersrum für dich? Wenn die "andere Seite" Kinder bekommt, die Mutter / der neue Partner dann in Elternzeit geht und deswegen weniger Geld da ist. Dürfte dann deiner Meinung nach der Vater, der brav Unterhalt zahlen, auch verlangen, dass sie das nicht tun, weil es unfair gegenüber seinen Kindern ist, dass sie jetzt weniger zur Verfügung haben, nur weil seine Ex mit dem neuen Partner ein Baby bekommen hat? Das war ja auch nicht seine Entscheidung.

Verlangen kann man das natürlich gar nicht, aber auch da finde ich: wenn man dann so wenig zur Verfügung hat, dass man z.B. Sozialleistungen in Anspruch nehmen muss, sollte man die Familienplanung überdenken. Die Fälle, in denen eine neue Familie zu Lasten der „alten” geplant werden, finde ich aber tatsächlich anders gelagert: hier müssen sich Dritte einschränken oder sogar die Allgemeinheit einspringen, ohne mitentscheiden zu können und die, die entscheiden, haben keinerlei Einbußen, nur „Rechte”. Man kann halt nicht beliebig oft neu anfangen, wenn man's nicht im Kreuz hat - dieses Prinzip hat das (nicht mehr ganz so) neue Unterhaltsrecht leider außer Kraft gesetzt.

Es ging doch gar nicht um in Anspruchnahme von Sozialleistungen. Von daher bist du meiner Frage ausgewichen. Es ging einfach nur ums Einschränken Richtung Urlaub, Ausflüge usw. Eben genauso als wenn der Vater keinen Unterhalt zahlen würde. Nur andersrum eben. Wie siehst du das da? Ist es auch da unfair den Kindern gegenüber und sollte deswegen die Mutter auf Elternzeit verzichten?
Engelchen1975
3671 Beiträge
20.09.2021 17:53
Ich weiß nicht, wie es generell/gesetzlich gehandhabt wird, aber eine Freundin von mir bekam,als der Kindesvater weniger verdient hat,auch weniger Unterhalt.

Er hatte nur die Wahl: weniger verdienen oder arbeitslos.

Hier war aber keine Elternzeit/weiteres Kind im Spiel, sondern einfach der verminderte Verdient.
20.09.2021 18:12
Zitat von Tanzbär:

Zitat von Cogito:

Zitat von Tanzbär:

Zitat von Cogito:

...

Wie ist es denn andersrum für dich? Wenn die "andere Seite" Kinder bekommt, die Mutter / der neue Partner dann in Elternzeit geht und deswegen weniger Geld da ist. Dürfte dann deiner Meinung nach der Vater, der brav Unterhalt zahlen, auch verlangen, dass sie das nicht tun, weil es unfair gegenüber seinen Kindern ist, dass sie jetzt weniger zur Verfügung haben, nur weil seine Ex mit dem neuen Partner ein Baby bekommen hat? Das war ja auch nicht seine Entscheidung.

Verlangen kann man das natürlich gar nicht, aber auch da finde ich: wenn man dann so wenig zur Verfügung hat, dass man z.B. Sozialleistungen in Anspruch nehmen muss, sollte man die Familienplanung überdenken. Die Fälle, in denen eine neue Familie zu Lasten der „alten” geplant werden, finde ich aber tatsächlich anders gelagert: hier müssen sich Dritte einschränken oder sogar die Allgemeinheit einspringen, ohne mitentscheiden zu können und die, die entscheiden, haben keinerlei Einbußen, nur „Rechte”. Man kann halt nicht beliebig oft neu anfangen, wenn man's nicht im Kreuz hat - dieses Prinzip hat das (nicht mehr ganz so) neue Unterhaltsrecht leider außer Kraft gesetzt.

Es ging doch gar nicht um in Anspruchnahme von Sozialleistungen. Von daher bist du meiner Frage ausgewichen. Es ging einfach nur ums Einschränken Richtung Urlaub, Ausflüge usw. Eben genauso als wenn der Vater keinen Unterhalt zahlen würde. Nur andersrum eben. Wie siehst du das da? Ist es auch da unfair den Kindern gegenüber und sollte deswegen die Mutter auf Elternzeit verzichten?

Wenn man tatsächlich sein Leben so einschränken muss, ja! Aber in meinen Augen ist dies doch nochmal was ganz anderes, weil einen dann die Einschränkung selbst auch betrifft. Der Unterhaltspflichtige, der seinen nicht bei ihm lebenden Kindern den Unterhalt kürzt, um seine neue Familie zu erweitern, ist für mich damit nicht wirklich vergleichbar!
spaghetti
1033 Beiträge
20.09.2021 19:16
Ich habe keine echte Ahnung, aber soweit ich weiß, sind jüngere Kinder vorrangig im Unterhalt, der Selbstbehalt des Vaters steigt also vermutlich. Außerdem sinkt bei geringerem Einkommen laut düsseldorfer Tabelle der Unterhalt. Das lässt vermuten, dass er in dieser Zeit - und ggf. sogar im Anschluss - weniger an die größeren Kinder zahlen muss aber wer einem das konkret sagen kann - das Jugendamt vielleicht?
Anonym 1 (207407)
0 Beiträge
20.09.2021 21:30
Es geht ja überhaupt nicht darum, den großen Kindern irgendwas vorenthalten zu wollen. Hatte ich ja auch geschrieben.
Um Sozialleistungen, die wegen des weiteren Kindes jetzt irgendwer beziehen würde, geht es genausowenig.
Die Mama der beiden Kinder ist ebenso vollzeit berufstätig und verdient gutes Geld. Natürlich steht den Kindern unabhängig vom Verdienst der Mutter der Unterhalt des Vaters zu! Das steht außer Frage und das eine hat selbstverständlich nichts mit dem anderen zu Tun! Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass niemand Sozialleistungen beziehen wird wegen des weiteren Kindes. Weil es irgendwo hieß, dass ggf. die Allgemeinheit zahlen solle. Ich wollte nur deutlich machen: die Allgemeinheit zahlt nicht für die "Laune" des Papas, im ersten Jahr 6 Monate Elternzeit nehmen zu wollen.

Er ist wirklich niemand, der sich da vor seiner Verantwortung drückt. Er zahlt mehr Unterhalt, als er laut Tabelle müsste, hat das großzügig aufgerundet. Dazu gibt es außer der Reihe auch gern mal Extras, wenn bei den Kindern was besonderes ansteht.

Wir überlegen und rechnen wie gesagt aktuell ein bisschen vor und zurück und wir hatten eher an so ein Modell gedacht, wo er vielleicht in dem halben Jahr, in dem er Elternzeit nimmt die Zahlungen etwas reduziert (nicht einstellt!), und dafür hinterher dann für eine Zeit mehr zahlt, um das auszugleichen. Ich gehe eigentlich davon aus, dass die beiden das vernünftig unter sich klären können, aber mich hätte trotzdem interessiert, ob so eine Lösungsidee zum Beispiel rechtlich überhaupt geht (auch wenn ich wie gesagt hoffe, dass die das einfach klären können, wir wollen ja gar keinen Streit vom Zaun brechen), weil er dann für eine gewisse Zeit weniger zahlen würde.

Mein Elterngeld im halben Jahr davor wird mit etwa 1200 Euro geringer ausfallen, als seins im darauffolgenden halben Jahr. Und für danach hoffen wir inständig auf einen KiTa-Platz, haben auch bereits etliche Anmeldungen für Wartelisten in der Schwangerschaft ausgefüllt. Und gedenken dann beide wieder ganz normal zu arbeiten.
Den Job mit diesem guten Gehalt hat er auch noch nicht so lange (knapp 2 Jahre).
Daher halt die Idee, dass er in seinem halben Jahr Elternzeit weniger zahlt, und im darauffolgenden Jahr zum Beispiel mehr zahlt, sodass die beiden großen Kinder am Ende über einen längeren Zeitraum gesehen genauso raus kommen, wie sie es wären, nur halt zeitlich versetzt.

Zitat von Cogito:

Meine Meinung: wenn er dann den Unterhalt für die Kinder aus einer früheren Beziehung nicht mehr zahlen kann: nein!
Du vergleichst Äpfel mit Birnen: in einer intakten Familie entscheiden beide Eltern über weiteren Nachwuchs.

Die Gegenüberstellung von Patchwork zu einer "intakten Familie", finde ich irgendwie auch, naja... Klingt nach das eine ist richtig, das andere ist falsch. Wir wollen niemandem schaden und er setzt wirklich alles daran, dass es seinen beiden großen gut geht. Wir versuchen das Beste aus der Situation zu machen. Und ich würde nie auf die Idee kommen, da dazwischen zu funken, oder ihm zu sagen, er solle weniger zahlen (obwohl er wie gesagt aktuell sogar mehr zahlt, als er müsste - es ging ihm aber nie um müssen, sondern um wollen, er will seine Kinder so gut es geht unterstützen).

Wir wollen trotzdem einfach gern die rechtliche Seite kennen. Unabhängig davon würde er alles dran setzen, dass seine Kinder so wenig wie möglich zurückstecken müssen.

Mein Kind bekommt übrigens Unterhaltsvorschuss, ich bin also wirklich niemand, der nicht verstehen würde, dass Hick Hack mit Unterhalt doof ist. Aber es geht ja wirklich nicht darum, dass wir den Kindern den Unterhalt streichen, oder auf das irgendwie mögliche Minimum reduzieren wollen, sondern um eine übergangsweise Reduktion (die Idee ist, mit Ausgleich im Nachgang evtl gestreckt über ein Jahr) für 6 Monate, damit er die 6 Monate Elternzeit nehmen kann. Für sich und das Baby, und auch im Interesse meines beruflichen Fortkommens. Ok, das mit meinem beruflichen Fortkommen ist vermutlich auch wieder egoistisch von mir, aber im interesse meiner Kinder sehe ich mein eigenes berufliches Weiterkommen und meine Unabhängigkeit schon auch als essentiellen Baustein an.
Ok, also doch Sozialleistungen für einen Beteiligten, mein Kind mit dem Unterhaltsvorschuss, aber das ist ja komplett unabhängig vom weiteren Kind oder der Elternzeit seines Papas.
shelyra
69235 Beiträge
20.09.2021 21:39
Mh... Wenn ihr überlegt die Differenz nachträglich zu zahlen wäre es vielleicht auch eine Option jetzt schon soviel anzusparen dass man den Unterhalt in gewohnter Höhe weiter zahlen könnte

Am Ende bleibt die Summe ja gleich, aber die großen müssten nicht einige Monate sparsamer leben.
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