Mütter- und Schwangerenforum

Fragen zur Unterhaltsleistung

Gehe zu Seite:
juuLes
5319 Beiträge
15.09.2018 09:57
Guten Morgen Ladys

Ich hab da mal ein Anliegen. Folgendes Problem:
Mutter hat 3 Kinder. Jüngstes Kind ist im Mai 18 geworden. Hat eine Ausbildung angefangen. Verdient bisschen mehr als 700€ netto. Kindergeld bekommt momentan noch die Mutter, da das Kind zuhause lebt.
Wenn das Kind jetzt auszieht, hat es dann Anspruch auf Unterhalt? Das Kindergeld steht ihr dann natürlich zu. Die Mutter verdient in etwa 1500 netto.

Laut Düsseldorfer Tabelle würde das Kind 524€ bekommen. Aber ihr ausbildungsgehalt wird ja angerechnet, richtig?

Die Mama macht sich grad ein wenig sorgen. Das Verhältnis ist sehr schlecht geworden und das Kind droht ihr damit auszuziehen und sie auf Unterhalt zu verklagen, damit sie bankrott geht :|

Ich hab die Mama schon mal ein wenig beruhigt und gesagt, dass es so einfach auf jeden Fall nicht ist für das Kind.

Vielleicht kennt sich ja jemand aus und kann helfen Wenn nicht, würde ich am Montag mal beim Jugendamt anrufen.

Achja die Mama ist selbstständig. Also Fahrtgeld oder so wird dann wohl nicht abgezogen, weil sie von zuhause arbeitet.

Lieben Dank euch und ein schönes Wochenende
feenebeene
15332 Beiträge
15.09.2018 10:16
Guten Morgen!

Soweit ich weiß, steht dem Kind das Kindergeld zu und auch Unterhalt, weil sie ja noch in Ausbildung ist.
Allerdings wird die Ausbildungsvergütung an den Unterhalt angerechnet.
So wurde es uns zumindest erklärt.
Seesternchen_2.0
9665 Beiträge
15.09.2018 10:32
Mh, ich komme auf einen anderen Betrag!

Seite 5 Düsseldorfer Tabelle

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldor fer_Tabelle/Tabelle-2018/Duesseldorfer-Tabelle-201 8.pdf

Unterhalt für volljährige Kinder

Bei volljährigen Kindern wird das Einkommen beider Elternteile zur Unterhaltsberechnung herangezogen. Jeder Elternteil haftet anteilig für den Unterhalt des Kindes. Anteilig bedeutet, im Verhältnis zum Einkommen. Für volljährige Kinder mit eigenem Haushalt wird ein Unterhaltsbedarf in Höhe von 735 € angesetzt.
juuLes
5319 Beiträge
15.09.2018 10:37
Zitat von Seesternchen_2.0:

Mh, ich komme auf einen anderen Betrag!

Seite 5 Düsseldorfer Tabelle

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldor fer_Tabelle/Tabelle-2018/Duesseldorfer-Tabelle-201 8.pdf

Unterhalt für volljährige Kinder

Bei volljährigen Kindern wird das Einkommen beider Elternteile zur Unterhaltsberechnung herangezogen. Jeder Elternteil haftet anteilig für den Unterhalt des Kindes. Anteilig bedeutet, im Verhältnis zum Einkommen. Für volljährige Kinder mit eigenem Haushalt wird ein Unterhaltsbedarf in Höhe von 735 € angesetzt.


Der Vater hat Insolvenz angemeldet und ist arbeitslos. Wie verhält sich das dann?

Bei einem Einkommen von 1500€ der Mutter, kann sie doch nicht über 700€ Unterhalt bezahlen müssen. Oder?
15.09.2018 10:38
Zitat von juuLes:

Guten Morgen Ladys

Ich hab da mal ein Anliegen. Folgendes Problem:
Mutter hat 3 Kinder. Jüngstes Kind ist im Mai 18 geworden. Hat eine Ausbildung angefangen. Verdient bisschen mehr als 700€ netto. Kindergeld bekommt momentan noch die Mutter, da das Kind zuhause lebt.
Wenn das Kind jetzt auszieht, hat es dann Anspruch auf Unterhalt? Das Kindergeld steht ihr dann natürlich zu. Die Mutter verdient in etwa 1500 netto.

Laut Düsseldorfer Tabelle würde das Kind 524€ bekommen. Aber ihr ausbildungsgehalt wird ja angerechnet, richtig?

Die Mama macht sich grad ein wenig sorgen. Das Verhältnis ist sehr schlecht geworden und das Kind droht ihr damit auszuziehen und sie auf Unterhalt zu verklagen, damit sie bankrott geht :|

Ich hab die Mama schon mal ein wenig beruhigt und gesagt, dass es so einfach auf jeden Fall nicht ist für das Kind.

Vielleicht kennt sich ja jemand aus und kann helfen Wenn nicht, würde ich am Montag mal beim Jugendamt anrufen.

Achja die Mama ist selbstständig. Also Fahrtgeld oder so wird dann wohl nicht abgezogen, weil sie von zuhause arbeitet.

Lieben Dank euch und ein schönes Wochenende


Der Unterhalt richtet sich auch nach dem Verdienst der Eltern.
juuLes
5319 Beiträge
15.09.2018 10:48
Ok nochmal zum Verständnis: Ich weiß, dass sich der Unterhalt nach dem Einkommen der Eltern berechnet. Aber in welcher Höhe wird das Ausbildungsgehalt angerechnet? Die Mama hat 1500€ netto. Sie braucht ja auch noch Geld zum Leben.
nilou
14053 Beiträge
15.09.2018 11:23
Ich denke der Unterhalt hat ähnliche Regeln wie bei nicht volljährigen. Also das der Unterhaltspflichtigen eine Selbstbehalt hat. Und nur darüber das für den Unterhalt ausschlaggebend ist.

Am besten Mal beim Jugendamt schlau machen.

Grds. würde ich mich von meinem Kind so nicht so erpressen lassen. Bei solchen Ansagen würde ich sagen: bitte such dir eine eigene Wohnung. Damit finanziell ruinieren kann man seine Eltern nicht. Es gibt Selbstbehalt, Hilfe durch die Arge etc. Und nicht nur die Mutter, auch der Vater wird rangezogen.

Bei der Vergütung & Kindergeld dürfte auch nicht mehr viel sein was die Mutter an Unterhalt zahlen müsste. Dann noch ihr Selbstbehalt. Ehrlich gesagt ich würde meinem Kind sagen mach doch. Das wird am Ende sehen das es doch finanziell besser gestellt war als es noch keine eigene Wohnung hatte.
15.09.2018 11:49
Die Mutter hat einen Selbstbehalt und bei schätze ich die Chancen gut ein dass sie nur wenig Unterhalt zahlen muss.

Außerdem gibt es auch so ne Klausel dass Eltern nicht verpflichtet sind Unterhalt zu zahlen wenn das Kind auch Im Haushalt leben kann sprich es ein eigenes Zimmer hat und der Fahrtweg zur Ausbildung nicht unzumutbar ist.
Seesternchen_2.0
9665 Beiträge
15.09.2018 12:14
Zitat von juuLes:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Mh, ich komme auf einen anderen Betrag!

Seite 5 Düsseldorfer Tabelle

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldor fer_Tabelle/Tabelle-2018/Duesseldorfer-Tabelle-201 8.pdf

Unterhalt für volljährige Kinder

Bei volljährigen Kindern wird das Einkommen beider Elternteile zur Unterhaltsberechnung herangezogen. Jeder Elternteil haftet anteilig für den Unterhalt des Kindes. Anteilig bedeutet, im Verhältnis zum Einkommen. Für volljährige Kinder mit eigenem Haushalt wird ein Unterhaltsbedarf in Höhe von 735 € angesetzt.


Der Vater hat Insolvenz angemeldet und ist arbeitslos. Wie verhält sich das dann?

Bei einem Einkommen von 1500€ der Mutter, kann sie doch nicht über 700€ Unterhalt bezahlen müssen. Oder?


Das kind hat doch ein Einkommen von netto 700€ plus 194€. Somit hat das kind 894€ zur Verfügung und bekommt kein unterhalt, da es über 735€ € im monat zur Verfügung hat.

Die Mutter muss bei ihrem Einkommen laut Düsseldorfer Tabell eh nur 333€ Unterhalt bezahlen. Bzw. die Differenz zu den 735€.

Insolvenz schützt nicht vor Unterhaltzahlungen, ebenso Arbeitslosengeld. Alles was über dem selbstbehalt ist, muss als Unterhalt gezahlt werden, bis zu dem maximalbetrag der Düsseldorfer Tabelle bei seinem Einkommen.
Janaisabel
6281 Beiträge
15.09.2018 12:46
Bei Ü18 Kindern wird das Ausbildungsgehalt zu 100% auf den UNterhalt angerechnet. Auch wenn der Vater insolvent ist, so besteht trotzdem die Unterhaltspflicht. Er ist vllt nicht unterhaltsFÄHIG im Moment, die Pflicht erlischt dadurch aber nicht. Er MUSS dafür sorgen, dass er seinen Pflichten nachkommt!
kullerkeks74
2988 Beiträge
15.09.2018 12:56
Was wäre in meine Fall . Wenn mein Kind ausziehen würde . Wird 20 . Macht nächstes jahr Ausbildung zum Erziehr . ich beziehe Alg 2 . noch 2 weitere Kinder im haus .
Was müste ich zahlen
NochOhne32
17889 Beiträge
15.09.2018 13:20
Zitat von kullerkeks74:

Was wäre in meine Fall . Wenn mein Kind ausziehen würde . Wird 20 . Macht nächstes jahr Ausbildung zum Erziehr . ich beziehe Alg 2 . noch 2 weitere Kinder im haus .
Was müste ich zahlen


Gar nix.
NochOhne32
17889 Beiträge
15.09.2018 13:23
Zitat von Janaisabel:

Bei Ü18 Kindern wird das Ausbildungsgehalt zu 100% auf den UNterhalt angerechnet. Auch wenn der Vater insolvent ist, so besteht trotzdem die Unterhaltspflicht. Er ist vllt nicht unterhaltsFÄHIG im Moment, die Pflicht erlischt dadurch aber nicht. Er MUSS dafür sorgen, dass er seinen Pflichten nachkommt!


Da das Kind volljährig ist und die Ausbildungsvergütung plus Kindergeld über den für das Kind zuständige Unterhaltsbetrag liegen, unterliegen weder Mutter noch Vater der Unterhaltspflicht.
kullerkeks74
2988 Beiträge
15.09.2018 14:00
Zitat von NochOhne32:

Zitat von kullerkeks74:

Was wäre in meine Fall . Wenn mein Kind ausziehen würde . Wird 20 . Macht nächstes jahr Ausbildung zum Erziehr . ich beziehe Alg 2 . noch 2 weitere Kinder im haus .
Was müste ich zahlen


Gar nix.


Bei der Erziehr Ausbildung gibt es aber kein Ausbildungsgeld .
juuLes
5319 Beiträge
15.09.2018 14:11
Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von juuLes:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Mh, ich komme auf einen anderen Betrag!

Seite 5 Düsseldorfer Tabelle

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldor fer_Tabelle/Tabelle-2018/Duesseldorfer-Tabelle-201 8.pdf

Unterhalt für volljährige Kinder

Bei volljährigen Kindern wird das Einkommen beider Elternteile zur Unterhaltsberechnung herangezogen. Jeder Elternteil haftet anteilig für den Unterhalt des Kindes. Anteilig bedeutet, im Verhältnis zum Einkommen. Für volljährige Kinder mit eigenem Haushalt wird ein Unterhaltsbedarf in Höhe von 735 € angesetzt.


Der Vater hat Insolvenz angemeldet und ist arbeitslos. Wie verhält sich das dann?

Bei einem Einkommen von 1500€ der Mutter, kann sie doch nicht über 700€ Unterhalt bezahlen müssen. Oder?


Das kind hat doch ein Einkommen von netto 700€ plus 194€. Somit hat das kind 894€ zur Verfügung und bekommt kein unterhalt, da es über 735€ € im monat zur Verfügung hat.

Die Mutter muss bei ihrem Einkommen laut Düsseldorfer Tabell eh nur 333€ Unterhalt bezahlen. Bzw. die Differenz zu den 735€.

Insolvenz schützt nicht vor Unterhaltzahlungen, ebenso Arbeitslosengeld. Alles was über dem selbstbehalt ist, muss als Unterhalt gezahlt werden, bis zu dem maximalbetrag der Düsseldorfer Tabelle bei seinem Einkommen.


Ah sorry. Hab’s falsch verstanden. Danke dir

Zum Thema 'Ich würde mich von meinem Kind so nicht behandeln lassen', 'Soll es halt ausziehen': Die Mutter hat gar nichts dagegen, wenn das Kind auszieht. Es verhält sich seit dem 18. Geburtstag unter alles Sau. Meldet sich im Fitnessstudio an und gibt als Lastschrift die Daten der Mutter an. Handyvertrag auf die Mutter gemacht. Hat sich den Fernseh aus dem Wohnzimmer ins eigene Zimmer gestellt und dann aus Wut in den Flur geschmissen. Nur ein paar Beispiele. Die Mama weiß auch nicht mehr weiter.

Danke auch allen anderen für die Antworten. Ich hab damals in der Ausbildung auch keinen Unterhalt mehr bekommen. War mir nur nicht sicher, ob sich das mittlerweile geändert hat.
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 3 mal gemerkt